So planen Sie Ihre Weiterbildung steuerlich günstig

Geld sparen mit Fernkursen und Lehrgängen 2017

Steuerlich können Sie sich in der Tat einiges an Kosten sparen, wenn Sie jetzt zum Jahresbeginn die richtigen Weichen stellen.

Grundsätzlich gilt: Bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit können Sie Ihre Fort- und Weiterbildungskosten als Werbungskosten absetzen. Selbständige und Gewerbetreibende können diese Kosten als Betriebsausgaben geltend machen.

Ob Betriebsausgaben oder Werbungskosten, entscheidend ist für das Finanzamt, wann Sie Ihre Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme gebucht und bezahlt haben.

  • Vorweggenommene Werbungskosten/Betriebsausgaben: Falls Sie jetzt schon wissen, dass Sie in diesem Jahr kein Einkommen haben, können Sie die Aufwendungen für einen Fernkurs oder andere Weiterbildungsmaßnahmen als vorweggenommene Werbungskosten/Betriebsausgaben absetzen.

 

  • Dieses Jahr bezahlen, 2018 Weiterbildung besuchen: Oder andersherum: Wenn Sie in diesem Jahr voraussichtlich viele Werbungskosten ansammeln werden, können Sie eventuell zusätzliche Steuern sparen, wenn Sie einen für nächstes Jahr geplanten Lehrgang schon 2017 buchen und bezahlen.

Diese Kosten können Sie von der Steuer absetzen

  • Arbeitsmittel: Lehr- und Büromaterial sowie anteilige Kosten für einen PC jeweils in dem Umfang, in dem er für die Fort- und Weiterbildung genutzt wird
  • Fachliteratur, sofern die Quittung den Titel der Fachliteratur enthält
  • Arbeitszimmer: Wenn für die berufliche Tätigkeit (hier: die Fort- und Weiterbildung) kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist der steuerliche Abzug der Aufwendungen bis zu einem Betrag von 1.250 € im Kalenderjahr möglich
  • Kosten für den Besuch von Präsenzseminaren: Hier können Sie Seminar- und Übernachtungskosten, Fahrtkosten, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, Verpflegungsmehraufwand sowie Reise-Nebenkosten absetzen
  • Lehrgangs-, Studien- und Prüfungsgebühren: Bei Fernunterricht können die Ratenzahlungen und ggfs. weitere Kosten für externe Prüfungen abgesetzt werden
  • Zinsen für Darlehen, die für die Fort- oder Weiterbildung aufgenommen wurden

Argumente fürs Finanzamt

Geht es um die Anerkennung Ihrer Werbungskosten, kann es zu Rückfragen seitens des Finanzamts kommen. In diesem Fall nennen Sie am besten die beiden Urteile des Bundesfinanzhofs mit den Aktenzeichen BFH 2002 VI R 137/01 und BFH 2002 VI R 120/01, im Volltext online nachzulesen unter www.bundesfinanzhof.de. Das dürfte das Ganze abkürzen.

Eine grobe Jahresplanung gerade jetzt zum Jahresanfang, in der Sie auch Ihre Weiterbildung berücksichtigen, kann daher nützlich sein.

Genaue Auskünfte zu den Steuern bei Fernstudium und Fernunterricht gibt Ihnen Ihr Sachbearbeiter beim Finanzamt oder Ihr Steuerberater.

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24. Januar 2017 | Kategorie: Allgemein |