Betreutengeld weg? So holen Sie es wieder!

Wie Sie gegen Langfinger in der Familie des Betreuten erfolgreich vorgehen

Eine ehemalige Teilnehmerin schrieb uns von einem Fall, der sich für Laien unglaublich anhört, langjährigen Berufsbetreuern jedoch leider immer wieder unterkommt. Es geht um den Missbrauch von Kreditkarten seitens der Angehörigen.

In besagtem Fall hatte der Schwiegersohn die EC-Karte der betreuten Person an sich genommen und Kenntnis von der Geheimnummer erlangt. Der Mann hatte den Umstand ausgenutzt, dass der damals leicht demente ältere Herr in seinem Haus lebte, wo er von der Tochter des Betreuten gepflegt wurde. Als der Betreute mit fortgeschrittener Demenz ins Pflegeheim kam, wurde eine Berufsbetreuerin bestellt. Der Berufsbetreuerin fielen dann seltsame Kontobewegungen auf dem Girokonto des Betreuten auf. Ferner fand sie heraus, dass der Schwiegersohn wiederholt Geld abgehoben hatte, ohne das der Betreute davon wusste, so dass eine beträchtliche Summe fehlte.

Sie stellte sofort einen Strafantrag beim zuständigen Landgericht, in dem sie genaue Angaben zum Konto machte, die Auszügen vorlegte und einen detaillierten Bericht darüber verfasste, wie sie als Berufsbetreuerin von der Untreue erfahren hatte.

Mit Erfolg! – Der unehrliche Schwiegersohn musste den Betrag zurückerstatten.

Wir empfehlen: Für eine schnelle, korrekte und dementsprechend höchst wirksame Vorgehensweise gegen Langfinger im näheren Umfeld der betreuten Person nutzen Sie am besten den folgenden rechtssicheren Muster-Strafantrag der BeckAkademie Fernkurse!

Strafantrag des Betreuten vertreten durch den Betreuer

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02. März 2017 | Kategorie: Allgemein, Formulare |