Säumige Zahler aufzufordern, ihr Mietkonto auszugleichen, ist das Recht des Vermieters. Auch kann er mit fristloser Kündigung des Mietverhältnisses drohen. Wenn Ihr Betreuter die Mietschulden nicht schuldhaft verursacht hat, jedoch nicht in der Lage ist, den gesamten Mietzins an den Vermieter zu zahlen, sollten Sie schnell eingreifen.
Das geschieht zum Beispiel, wenn betreute Personen zusammen mit ihren Verwandten wohnen, und diese – entgegen anderer Absprachen – nichts zur Miete beisteuern. Denn aufgrund dieser „Mietergemeinschaft“ werden für den Betreuten vom zuständigen Leistungsträger lediglich anteilige Unterkunftskosten gezahlt. Wird die restliche Miete nicht vom Mitbewohner beigesteuert, droht die fristlose Kündigung und, als weitere Folge, meist Obdachlosigkeit.
Vermeiden Sie solche Zwangslagen und beantragen Sie sofort die Schuldenübernahme beim zuständigen Leistungsträger. Mit dem folgenden rechtssicheren Musterschreiben können Sie die Schuldenübernahme als Beihilfe beantragen und – sicherheitshalber – auch als Darlehen, falls Beihilfe für die Behörde nicht in Betracht kommt.
Unser Service:
Diese und andere rechtssichere Muster und Formulare können Teilnehmer unserer Fernkurse kostenlos nutzen. Dazu benötigen Sie Ihr persönliches Passwort und den Benutzernamen, die Sie mit Ihren Kursunterlagen ausgehändigt bekommen. Einige Formulare sind sogar gratis für alle. Schauen Sie sich um auf Gratis-Downloads auf ww.beck-fernkurse.de.
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