Menschen mit Behinderung sollen in ihrem Leben mehr selbst bestimmen können. Und sie sollen besser am Arbeitsleben teilhaben können. Dafür bekommen sie bessere Unterstützung. Jede Person mit Behinderung bekommt mit dem neuen Gesetz genau die Unterstützung, die sie wegen ihrer Behinderung braucht. Was das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Ihre Betreuungsarbeit bedeutet, möchte die Arbeitsgruppe des Bundesverband für Berufsbetreuer/innen (BdB e.V.) herausfinden.
„Realisierte und gut funktionierende Teilhabeansprüche, insbesondere die der sozialen Teilhabe, wirken sich meistens sehr direkt auf die Fallgestaltung auch der rechtlichen Betreuung aus. Der durch die Betreuer/innen zu leistende Besorgungsbedarf wird dadurch beeinflusst“, steht es im Protokoll der BdB-Jahrestagung 2017, die im April in Radebeul stattfand.
In der vorgestellten Arbeitsgruppe (AG) 3 sollen die Auswirkungen auf die Betreuungspraxis geprüft werden. Denn realisierte und gut funktionierende Teilhabeansprüche, insbesondere die der sozialen Teilhabe, wirken sich meist sehr direkt auf die Fallgestaltung der rechtlichen Betreuung aus, so die Sprecher der AG 3. Der durch die Betreuer/innen zu leistende Besorgungsbedarf werde dadurch beeinflusst. Auf der BdB-Jahrestagung wurden die, für die Zeit 2017 bis 2020, wichtigsten gesetzlichen Änderungen dargestellt. Im Mittelpunkt stehen demnach folgende Fragestellungen:
Das ist sicher
Das neue Bundesteilhabegesetz revolutioniert das Behindertenrecht und soll Menschen mit Behinderung zu mehr Teilhabe und individueller Selbstbestimmung verhelfen. Erste Änderungen treten bereits 2017 in Kraft, die vollständige Umsetzung soll bis 2023 abgeschlossen sein.
Die Ziele des Bundesteilhabegesetzes
Unweigerlich werde man sich auch mit den Änderungen in der Sozialhilfe (SGB XII) und den Änderungen bei der Pflege (SGB XI und SGBG XII) auseinandersetzen müssen, so die Sprecher der Arbeitsgruppe 3 des BdB.