Qualität in der Berufsbetreuung durch mehr Vergütung und mehr Kontrolle?

Was die GroKo für Berufsbetreuer/innen plant

Mehrfach wurden die Fraktionen im Deutschen Bundestag darum gebeten, einen Gesetzesentwurf zur längst überfälligen Anpassung der Vergütung von Berufsbetreuern vorzulegen. Doch mehrfach wurde dieses Anliegen vertagt. Der Beschluss des vorherigen Bundestages wurde nicht mehr im Bundesrat behandelt und muss daher nun neu gefasst werden. Was genau zum Betreuungsrecht im neuen Koalitionsvertrag festgehalten ist und wie – oder ob – sich dies für Ihre Berufsbetreuung auswirkt, lesen Sie hier.

Als im September 2017 der Bundestag neu gewählt worden war, war der Wunsch nach Anpassung der Stundensätze für Berufsbetreuer an die tatsächlichen Gegebenheiten bereits vertagt. Gleichzeitig häuften sich die öffentlich formulierten Anliegen aus Politik und Gesellschaft, dass die Qualität in der Pflege dringend verbessert werden müsse. Auch die Ergebnisse aus der Forschung bestätigten dies. Eine zeitnahe Nachbesserung in Qualität und Vergütung für Berufsbetreuer scheint also unumgänglich.

Warten auf den Koalitionsvertrag

Dass die Regierungsbildung derart lang dauern würde, hatte im Herbst niemand geahnt. Nun ist es soweit, der Koalitionsvertrag liegt vor. Auf insgesamt 179 Seiten mache er, so die CDU, deutlich „dass wir bereit sind, heute die nötigen Entscheidungen zu treffen, damit es unserem Land auch in Zukunft gut geht. Dabei setzen wir auf mehr Dynamik und wollen die Probleme lösen, die die Menschen in ihrem Alltag bewegen.“ (Quelle: www.cdu.de)

Der Koalitionsvertrag 2018 enthält sogar einen Absatz über „Betreuungsrecht und Selbstbestimmung“ auf Seite 133. Nach „Familien- und Abstammungsrecht“ und vor „Gleichberechtigung und Vielfalt“ steht insgesamt dieser eine, für Berufsbetreuer relevante Absatz:

Betreuungsrecht und Selbstbestimmung

 

Wir werden das Vormundschaftsrecht modernisieren und das Betreuungsrecht unter Berücksichtigung der Ergebnisse der jüngst durchgeführten Forschungsvorhaben in struktureller Hinsicht verbessern. Im Einzelnen wollen wir den Vorrang sozialrechtlicher Hilfen vor rechtlicher Betreuung, die Qualität der Betreuung sowie Auswahl und Kontrolle von Betreuerinnen und Betreuern, das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen („Unterstützen vor Vertreten“), sowie die Finanzierung der unverzichtbaren Arbeit der Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit den Ländern stärken. Für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer wollen wir ebenfalls zeitnah Sorge tragen. (Quelle: Koalitionsvertrag 2018)

 

Was bedeutet das für Betreuervergütung und Betreuerqualität?

  1. Vergütungsfrage: Fest steht lediglich, dass die Regierungskoalition die Vergütung für Betreuer „angemessen“ erhöhen möchte. Was dies in naher Zukunft für Sie als Berufsbetreuer bedeutet, bleibt abzuwarten.
  1. Qualität in der Pflege: Ebenfalls ausdrücklich erwähnt ist im Koalitionsvertrag die „Auswahl und die Kontrolle von Betreuerinnen und Betreuern“ als Anliegen.
  1. Selbstbestimmungsrecht: Dem Betreuten wird im Koalitionsvertrag ein Selbstbestimmungsrecht zuerkannt, das in Klammern auch als „Unterstützen vor Vertreten“ bezeichnet wird.

Ob damit der von der CDU formulierte Wunsch „die Probleme zu lösen, die die Menschen in ihrem Alltag bewegen“ in Erfüllung geht, bleibt ebenfalls abzuwarten. Immerhin deckt sich die geforderte behördliche Kontrolle mit den Handlungsempfehlungen der ISG-Studie und mit den Erklärungen der Verbände und Betreuungsvereine. Ein transparentes, faires Zulassungsverfahren bei der Bewerbung, eine geregelte Zulassung, um Missbrauch so gering wie möglich zu machen, wünschen sich alle – Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer gleichermaßen, wie auch die Betroffenen und ihre Angehörigen.

Fazit: Was im Koalitionsvertrag formuliert ist, ist eine Sache. Wann und wie eine bessere Kontrolle bei gleichzeitig fairer Vergütung der Betreuer realisiert wird, bleibt abzuwarten. Angesichts der langandauernden Regierungsbildung wird sich die Lage für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer vor 2019 sicher nicht ändern. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihre Qualität als Berufsbetreuer 2018/19 sichtbar zu machen.

Wenn Sie dazu eine zusätzliche Zertifizierung oder gar die Aufnahme eines Fernstudiums ins Auge fassen, kontaktieren Sie uns unverbindlich. Unsere Experten stehen Ihnen gerne mit Informationen zur Verfügung:

03. März 2018 | Kategorie: Aktuelles |