Betreuungsrechtsreform auf der Zielgeraden 

Nur registrierte Berufsbetreuer erhalten ab 2023 Vergütung

 

Das Vormundschafts- und Betreuungsrecht soll grundlegend modernisiert werden. Jetzt geht das Reformvorhaben in die entscheidende Phase. Nachdem bereits der Bundesrat seine Stellungnahme zur Gesetzesvorlage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz abgegeben hat, berät am 26. November 2020 der Bundestag in erster Lesung darüber. In Kraft treten soll das Gesetz insgesamt erst 2 Jahre nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Das wäre nach heutigem Stand 2023.

Die Drucksache mit der Gegenäußerung der Bundesregierung zu Stellungnahme des Bundesrats ist in einer Vorabfassung inzwischen veröffentlicht. Darin werden die meisten Änderungsvorschläge des Bundesrats abgelehnt, auch eine Verschiebung des Inkrafttretens über den 01.01.2023 hinaus. Es ist also weiterhin von einem Inkrafttreten des Reformvorhabens zu Beginn 2023 auszugehen.

Zentraler Punkt der Gesetzesreform ist die künftige Ausrichtung des Betreuungsrechts am Selbstbestimmungsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Insbesondere wird hierbei klarer geregelt, dass die rechtliche Betreuung in erster Linie eine Unterstützung des Betreuten bei der Besorgung seiner Angelegenheiten sein soll. Richtschnur für das Handeln des Berufsbetreuers sind danach die Wünsche des Betreuten.

 

Berufsbetreuertage 2021

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zur Betreuungsrechtsreform

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Zukünftig hohe Anforderungen an Qualifikation der Berufsbetreuer

Mit der geplanten Reform will der Gesetzgeber auch die Qualität der beruflichen Betreuung steigern und auf hohem Niveau festschreiben. Um dies zu gewährleisten, soll bundesweit ein formales Registrierungsverfahren für berufliche Betreuer auf der Grundlage persönlicher und fachlicher Eignung eingeführt werden. Die detaillierten Kriterien der Eignung werden im Rahmen einer gesonderten Rechtsverordnung noch erarbeitet.

 

Professionalisierung des Berufsfeldes

 

Klar ist aber schon heute: Als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer müssen Sie zukünftig umfassende Qualifikationen vorweisen. Was heißt das für Sie in der Praxis? Ab 2023 werden Berufsbetreuer*innen von ihrer Betreuungsbehörde am Stammsitz bzw. am Wohnort in ein bundesweites Register eingetragen.

 

WICHTIG: Nur als registrierte/r Betreuerin und Betreuer erhalten Sie dann noch eine Vergütung für Ihre Tätigkeit.

Voraussetzungen für die Registrierung als Berufsbetreuer*in werden u.a. sein:

  • die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
  • eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit als beruflicher Betreuer
  • eine Berufshaftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von 250.000 € für jeden Versicherungsfall)

Als geeignete Nachweise der erforderlichen Sachkunde für die Tätigkeit als Berufsbetreuer gelten u.a. vertiefte Kenntnisse des Betreuungs- und Unterbringungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts, Kenntnisse des Sozialrechts, Kenntnisse im Umgang mit Personen mit (psychischen) Erkrankungen und Behinderungen sowie Kenntnisse in den Bereichen Personen- und Vermögenssorge.

 

Gerade als angehende/r Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer sollten Sie jetzt handeln und schnellstmöglich die erforderlichen Kenntnisse und Nachweise erwerben. Nur dann sichern Sie sich Ihre Chance auf eine offizielle Registrierung als Berufsbetreuer*in – und auf die entsprechende Vergütung.

 

Die Studiengänge, Zertifikatsausbildungen, Webinare/Seminare und Tagungen der BeckAkademie Fernkurse entsprechen schon heute inhaltlich den Anforderungen als Sachkundenachweis. Von einer Anerkennung und Zertifizierung gemäß der Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ist auszugehen.

 

 

Zertifizierte Vereins-/Berufsbetreuung

Informieren Sie sich hier über unsere Fernkurse, in denen Sie sich als Berufsbetreuer/in nachweislich Qualifikationen aneignen können.
Wir beraten Sie gern persönlich!

 

 

Regelmäßige Weiterbildung auch von Betreuungsprofis gefordert

Auch als erfahrener Betreuungsprofis müssen Sie nach dem neuen Betreuungsrecht eine regelmäßige berufsbezogene Fortbildung sicherstellen – und zwar in eigener Verantwortung. Die Nachweise über die absolvierte Fortbildung sind dann jeweils der Stammbehörde vorzulegen.

Die Berufsbetreuertage 2021 der BeckAkademie Fernkurse sind von der Zertifizierungsstelle TÜV®-Nord und der BAGüS als Fortbildung anerkannt (gem. Ziff. 3.5 der Empfehlungen für Betreuungsbehörden bei der Betreuerauswahl). Melden Sie sich hier direkt an, frischen Sie Ihr Wissen auf und sichern Sie sich schon heute den geforderten Nachweis Ihrer Qualifikation.

Übrigens: Die Berufsbetreuertage am 22./23. Januar 2021 finden erstmals auch als Video-LIVE-STREAM statt. Auf diese Weise können Sie sich auch in Corona-Zeiten sicher und bequem weiterbilden. Seien auch Sie live dabei!

25. November 2020 | Kategorie: Aktuelles, Berufsbetreuertage |