BeckAkademie Fernkurse Prüfer- und Fernlehrerkonferenz 2021

Lehrbeauftragte der Hochschule Neubrandenburg treffen sich zum fachlichen Austausch

 

Fast zwanzig Lehrbeauftragte, Prüfer, Fernlehrer sowie Mitglieder der Prüfungskommission aus ganz Deutschland kamen Anfang November zur Prüfer- und Fernlehrerkonferenz 2021 der BeckAkademie Fernkurse zusammen. Die Betreuungsexperten waren der Einladung von Akademieleiterin Stephanie Kreuzhage gefolgt, um sich auszutauschen und aktuelle Themen zu besprechen. Die eintägige Konferenz fand im MACE-Seminarzentrum in München-Unterföhring statt.

Alle Lehrbeauftragten und Prüfer der BeckAkademie Fernkurse sind erfahrene Experten aus der Betreuungspraxis, beispielsweise Juristen, Sozialpädagogen oder Mediziner. Das Aufgabenspektrum der Fernlehrer ist vielfältig: Sie vermitteln Inhalte, geben Lerntipps, beantworten Fragen und unterstützen die Studierenden. In ihrer Funktion als Prüfer korrigieren sie zudem die Einsendeaufgaben und nehmen die schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen ab. Um die Einhaltung der hohen Qualitätsstandards für Lernmaterial und Prüfungen zu gewährleisten, sind regelmäßige Meetings und Abstimmungen untereinander und mit der Leitung der BeckAkademie Fernkurse wichtig. Angesichts der bevorstehen Betreuungsrechtsreform 2023 war der Diskussionsbedarf der Teilnehmer in diesem Jahr besonders hoch.

Das waren die Schwerpunkte der Fernlehrer- und Prüferkonferenz 2021

Akademieleiterin Stephanie Kreuzhage begrüßte die Teilnehmer und eröffnete die Konferenz. Anschließend übernahm Prof. Dr. Rolf Jox, pädagogischer Studienleiter der BeckAkademie Fernkurse, die Leitung der inhaltlichen Arbeit. Anwesend waren u.a. alle Mitglieder der Prüfungskommission: die Vorsitzende RiSG Katharina Beller sowie Dr. med. Annette Haring, RiAG Jörg Staatsmann und Dipl.-Sozialarbeiter Christopher Tänzel. Auch Dr. Frank Lang, Programmbereichsleiter Juristisches Lektorat, C.H.BECK Verlag, zählte zu den Konferenzteilnehmern.

Auf der eng getakteten Tagungsagenda stand ein breites Themenspektrum aus der Prüfungs- und Fernunterrichtspraxis. So wurde u.a. über die aktuellen Erfahrungen mit der Plagiatssoftware berichtet, die die BeckAkademie Fernkurse seit geraumer Zeit nutzt. Außerdem tauschten sich die Konferenzteilnehmer über Strategien für schwierige Prüfungssituationen aus.

Im Mittelpunkt des Tages stand jedoch die Frage, wie die Inhalte des neuen Betreuungsrechts optimal in Lehrmaterial und Prüfungen der BeckAkademie Fernkurse integriert werden können.

Insbesondere der Übergang von altem zu neuem Recht soll für die Studierenden so reibungslos wie möglich gestaltet werden. Auch zahlreiche organisatorische Fragen mussten in diesem Zusammenhang geklärt werden.

 

Studierende werden gut auf Betreuungsrechtsreform 2023 vorbereitet

Erfreulicherweise wurden für alle Themenkomplexe gute Lösungen im Sinne der Studierenden gefunden. Sämtliches Lernmaterial der Fernlehrgänge wird sukzessive aktualisiert. Die Lernbriefe und Module werden in beiden Versionen (mit in 2022 noch gültigem und neuem Recht) – parallel ohne Zusatzkosten – so frühzeitig wie möglich an die Studierenden versendet. Zusätzlich zum doppelt ausgelieferten Lernmaterial (Rechtsstand 2022 und Rechtsstand 01.01.2023) erhalten die Studierenden außerdem Gesetzestexte, die ebenfalls sowohl den Rechtsstand 2022 als auch Stand 01.01.2023 beinhalten.

„Unser Bestreben ist es, unsere Studierenden schon 2022 umfassend auf die inhaltlichen Neuerungen der Betreuungsrechtsreform 2023 vorzubereiten“, betont Prof. Dr. Rolf Jox die Zielsetzung zusammen.

 

Die Abschlussprüfungen der Fernstudiengänge „Berufsbetreuer/in mit Hochschulzertifikat“ der staatlichen Hochschule Neubrandenburg sowie „geprüfte/r Vereins-/Berufsbetreuer/in“ werden noch bis November 2022 mit Rechtsstand 2022 durchgeführt. Die erste Abschlussprüfung auf Basis des neuen Rechts findet dann im Februar 2023 statt. Studierende der BeckAkademie Fernkurse haben so die Möglichkeit selbst zu entscheiden, zu welchem Termin sie teilnehmen wollen.

 

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Sie sind zur Abschlussprüfung zugelassen, wenn Sie alle im Rahmen des Fernlehrgangs gestellten Einsendeaufgaben bestanden haben. Näheres können Sie der Prüfungsordnung entnehmen.

12. März 2022 | Kategorie: Abschlussprüfung, Betreuungsrechtsreform |