Rund 1,3 Millionen Menschen werden in Deutschland rechtlich betreut. Deren Selbstbestimmungsrecht – im Sinne der UNBRK – will der Gesetzgeber mit der Betreuungsrechtsreform entscheidend stärken. In der Betreuungspraxis soll daher der Grundsatz „Unterstützen vor Vertreten“ zukünftig eine zentrale Rolle spielen. Zum Ausdruck kommt dies insbesondere im neuen Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), das Aufgaben und Pflichten von Betreuungsbehörden, Betreuungsvereinen und Berufsbetreuern regelt. So hat gemäß § 8 BtOG die Vermittlung anderer Hilfen (aH) und erweiterter Unterstützungsleistungen (eU) aus der Sozialgesetzgebung den Vorrang vor einer Betreuerbestellung.
Diese Neugestaltung der gesetzlichen Normen wirkt sich erheblich auf die Arbeit aller Berufsgruppen der rechtlichen Betreuung aus. Sowohl auf Fachkräfte der Betreuungsbehörden als auch auf Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer sowie Fachkräfte der sozialen Arbeit kommen zusätzliche Aufgaben und Pflichten zu. Um diese Herausforderungen zu meistern, ist es wichtig, sich frühzeitig mit den neuen rechtlichen Spielregeln und deren praktischer Umsetzung vertraut zu machen.
Unser Live-Webinar „Betreuungsvermeidung durch die Vermittlung anderer Hilfen nach BtOG“ bringt Sie an nur einem Tag auf den neuesten Stand, kompakt und praxisnah. Hier können Sie sich direkt zum Live-Webinar anmelden.
Als Fachkraft der Betreuungsbehörde sind Sie durch die Regelungen in § 8 BtOG besonders gefordert. So haben Sie zukünftig im Betreuungsverfahren zu prüfen, ob und welche privaten oder staatlichen Hilfen aktiviert werden können, um eine rechtliche Betreuung zu vermeiden. Und Sie müssen Betroffenen ein ganz konkretes Beratungs- und Unterstützungsangebot nach den Prinzipien eines qualifizierten Fall-Managements (sog. Case Management) vermitteln. Ist dies nicht ausreichend, müssen Sie die Durchführung einer sogenannten erweiterten Unterstützung prüfen und durchführen. Zudem ist die Delegation der erweiterten Unterstützung an anerkannte Betreuungsvereine und Berufsbetreuerinnen durch die Betreuungsbehörde möglich. Alle Berufsgruppen müssen sich daher auf das neue BtOG gut vorbereiten.
Auch auf Ihre Betreuungspraxis als Berufsbetreuer, Vereinsbetreuer oder Fachkraft der sozialen Arbeit wirkt sich die Pflicht zur Vermittlung anderer Hilfen nach § 8 BtOG aus. Zum einen müssen auch Sie den von Ihnen betreuten Menschen „andere Hilfen“ und „erweitere Unterstützungen“ nach den Prinzipien eines qualifizierten Fall-Managements (sog. Case Management) erschließen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die rechtliche Betreuung den Unterstützungsbedarf nicht abdeckt. Oder, wenn durch die Vermittlung dieser Hilfen die Aufhebung der Betreuung ermöglicht wird.
Andererseits ergibt sich für Sie als Vereins-/Berufsbetreuer oder Fachkraft der sozialen Arbeit die Chance auf neue Verdienstmöglichkeiten und bessere Bezahlung. Denn die Betreuungsbehörde kann die Wahrnehmung der erweiterten Unterstützung an anerkannte Betreuungsvereine und Berufsbetreuer sowie Fachkräfte der sozialen Arbeit delegieren. Für die übertragenen Aufgaben erhalten Sie dann eine entsprechende, in Einzelfällen sogar bessere, Vergütung.
Im Einzelnen vermittelt Ihnen das Live-Webinar u. a. diese inhaltlichen Schwerpunkte:
Teil 1, von 08:30 bis 13:00 Uhr (inkl. Pausen):
Achim Rhein
ist Leiter der überörtlichen Betreuungsbehörde in Rheinland-Pfalz, Vorsitzender des Fachausschusses Betreuungsangelegenheiten der BAGüS und Vorstandsmitglied des BGT e.V.
Der Dipl.-Verwaltungswirt begleitete den gesamten Reformprozess als Mitglied der Expertengruppen der beiden Forschungsvorhaben und war in allen Arbeitsgruppen im BMJ im Vorfeld des Gesetzgebungsprozesses der Betreuungsrechtsreform beteiligt. Er wirkte außerdem aktiv an der Entwicklung und Erarbeitung der BtRegV nach §§ 23, 24 BtOG mit. Achim Rhein ist zudem Mitglied der Arbeitsgruppe der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC), die sich mit der Entwicklung von Standards und eines Konzepts zur erweiterten Unterstützung beschäftigt. Diese Arbeitsgruppe entwickelt ferner ein Curriculum für die Aus- und Fortbildung von Personen, die in der erweiterten Unterstützung tätig sein sollen.
Teil 2, von 14:00 bis ca. 17:30 Uhr (inkl. Pausen):
Stefanie Eckstein
ist Sozialarbeiterin (M.A.) und arbeitet seit 2021 für die Betreuungsbehörde der Stadt Freiburg/Br. Seit 2023 ist sie neben der Sachbearbeitung vor allem im Rahmen des Modellprojektes „Erweiterte Unterstützung“ tätig. Dabei richtet sie ihr Augenmerk insbesondere darauf, die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen zu fördern, um nach Möglichkeit eine rechtliche Betreuung zu vermeiden. Vor ihrer Tätigkeit in der Betreuungsbehörde war Frau Eckstein an verschiedenen Standorten im „Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit psychischen Erkrankungen“ beschäftigt.
Christopher Tänzel
ist Sozialarbeiter (FH) sowie Case Manager (DGCC) und arbeitet für die Betreuungsbehörde Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Bis 2020 war er als Geschäftsführer des Betreuungsvereins Netzwerk Diakonie Emmendingen e.V. tätig. Ferner arbeitet er seit 1995 als rechtlicher Betreuer, Verfahrenspfleger, Vormund und Testamentsvollstrecker. Er ist Lehrbeauftragter der Evangelischen Hochschule Freiburg sowie Mitglied der Prüfungskommission der BeckAkademie Fernkurse. Christopher Tänzel ist Mitglied der Arbeitsgruppe der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC), die sich mit der Entwicklung von Standards und eines Konzepts zur erweiterten Unterstützung beschäftigt. Diese Arbeitsgruppe entwickelt ferner ein Curriculum für die Aus- und Fortbildung von Personen, die in der erweiterten Unterstützung tätig sein sollen.
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Alles, was Sie als Fachkraft der Betreuungsbehörde, Vereins- oder Berufsbetreuer sowie Fachkraft der sozialen Arbeit rund um die Vermittlung anderer Hilfen und erweiterter Unterstützung – mit Hilfe des Case Managements – wissen müssen, erfahren Sie im Live-Webinar „Erfolgreiche Vermittlung andere Hilfen und erweiterter Unterstützung nach BtOG“.
In rund 8 Stunden (zzgl. Pausen) stellen Ihnen die Betreuungsexperten Achim Rhein und Christopher Tänzel die neuen Aufgaben der Betreuungsbehörde und die neuen Chancen für Betreuungsvereine, Berufsbetreuer und Fachkräfte der sozialen Arbeit vor – und geben Ihnen konkrete Empfehlungen für eine lösungsorientierte Herangehensweise.
Nachvollziehbar skizzieren die Fachexperten u.a. die Ergebnisse der Forschungsvorhaben, die der Reform zugrunde liegen.
Sie erläutern, was der Gesetzgeber unter Informations-, Beratungs- und Unterstützungspflichten versteht. Sie erhalten einen strukturierten Überblick über das Case Management und das System ambulanter Hilfen: u.a. wie Sie mit effizientem Case Management rechtssicher und erfolgreich andere Hilfen vermitteln und erweiterte Unterstützung für die Betroffenen leisten, welche Angebote der Eingliederungshilfe es gibt und wie die Unterstützung durch Sozialarbeiter aussehen kann, außerdem, welche ambulanten Unterstützungsleistungen bereits existieren.
Und Sie erfahren, wie Sie durch individuelle Fallsteuerung im Case Management Ihre Pflichten im Rahmen der erweiterten Unterstützung richtig ausfüllen und die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den Sozialleistungsträgern in der Praxis gestalten können. Außerdem zeigen Ihnen unsere Fachexperten auf, welche Möglichkeiten der sogenannten erweiterten Unterstützung es gibt und wie Sie als Fachkraft der Betreuungsbehörde diese erfolgreich vermitteln. Dabei gehen die Experten auch auf die besondere Rolle der Betreuungsvereine und Berufsbetreuer sowie die Möglichkeit, Aufgaben an diese zu delegieren, ein.
Machen Sie sich schon jetzt mit den wichtigsten Änderungen
der Betreuungsrechtsreform vertraut –
und lernen Sie in nur 8 Stunden, wie Sie Ihre
neuen Aufgaben sicher bewältigen.
Termine
Das nächste Live-Webinar „Erfolgreiche Vermittlung anderer Hilfen und erweiterter Unterstützung nach BtOG“ findet an diesen Terminen statt:
Zielgruppe
Das Live-Webinar „Erfolgreiche Vermittlung anderer Hilfen und erweiterter Unterstützung nach BtOG“ richtet sich an
Ihre Vorteile auf einen Blick
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Am Live-Webinar können Sie bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus teilnehmen. Sie benötigen lediglich einen PC oder ein mobiles Endgerät mit Internetzugang sowie Mikrofon bzw. Headset. Mit Ihrer Anmeldebestätigung senden wir Ihnen einen persönlichen Zugangslink für den virtuellen Seminarraum. Dieser ist bereits 30 Minuten vor Webinar-Beginn geöffnet. So können Sie sich in Ruhe mit allen Funktionen vertraut machen. Bei Bedarf unterstützen wir Sie.
Sie sind live dabei, wenn unser Referent durch den Unterricht führen. Sie können Fragen per Chat oder über Ihr Mikrofon und/oder Kamera stellen und sich austauschen. Mit einem Handout des Vortrags, das Sie per Mail erhalten, ist die Nachbereitung und Vertiefung der Webinar-Inhalte jederzeit möglich.
Informieren Sie sich frühzeitig, was mit der Pflicht zur Vermittlung anderer Hilfen und erweiterter Unterstützung auf Sie zukommt und wie Sie diese umsetzen können. Melden Sie sich schon jetzt zum Live-Webinar „Erfolgreiche Vermittlung anderer Hilfen und erweiterter Unterstützung nach BtOG“ an.
Die Teilnahmegebühr für das Live-Webinar „Erfolgreiche Vermittlung anderer Hilfen und erweiterter Unterstützung nach BtOG“ beträgt 289,80 € + 0% MwSt. Darin enthalten sind ausführliche Seminarunterlagen, die Sie per E-Mail vorab zugesandt bekommen, sowie eine Teilnahmebescheinigung.
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Ja, ich möchte als Fachkraft einer Betreuungsbehörde, als Vereins-/Berufsbetreuer oder Fachkraft der sozialen Arbeit andere Hilfen rechtssicher vermitteln und durch effizientes Case Management und individuelle Fallsteuerung qualifizierte Assistenzleistungen bieten. Als Berufsbetreuer oder Vereinsbetreuer bin ich zudem daran interessiert, neue Verdienstmöglichkeiten mit einer besseren Vergütung zu erschließen. Deshalb melde mich zum Live-Webinar „Erfolgreiche Vermittlung anderer Hilfen und erweiterter Unterstützung nach BtOG“ (8 Stunden zzgl. Pausen, einschließlich umfangreicher Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigung) für 289,80 € + 0% MwSt. verbindlich an.
Eine kostenfreie Stornierung meiner Anmeldung ist jederzeit bis 14 Tage vor Webinarbeginn möglich.