Sachkundenachweis Berufsbetreuer: Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Betreuer

(Modul 1–Teil A nächster Termin: 13.08./14.08.2024)

Wie Sie die neuen Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten in Ihrer Betreuungspraxis rechtssicher umsetzen können.

So erfüllen Berufsbetreuer die neuen Pflichten richtig – Berichtspflicht, Auskunftspflicht, Mitteilungspflicht: Für Ihre tägliche Arbeitspraxis als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer ändert die Betreuungsrechtsreform so einiges. Mit dem Inkrafttreten der Reform kommen zahlreiche neue Pflichten und Aufgaben auf Sie zu. Auch erfahrenen Betreuungsprofis fällt es angesichts der vielen Neuerungen im Berichtswesen nicht immer leicht, hier den Überblick zu behalten.

Welche Mitteilungspflichten beispielsweise bestehen gegenüber der Betreuungsbehörde im Detail? Was müssen Anfangsbericht und Jahresbericht beinhalten? Welche Änderungen gibt es bezüglich des Vermögensverzeichnisses? Und wie können Sie als Berufsbetreuer diese Pflichten rechtssicher erfüllen?

Antworten auf diese und weitere Fragen geben Ihnen Dipl. Rechtspflegerin Kirsten Alander und Dipl.-Rechtspflegerin Andrea Wittke im Live-Webinar „Die Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Betreuer.

 

In insgesamt 6 Zeitstunden erhalten Sie einen strukturierten Überblick zum Betreuungsverfahren, den Rechten und Pflichten des Berufsbetreuers sowie deren gesetzlichen Grundlagen. Sie erfahren, was neu ist – und was bleibt wie bisher. Punkt für Punkt erläutern unsere Expertinnen, was die gesetzlich geforderten Auskunfts-, Mitteilungs- und Berichtspflichten im Detail umfassen und an wen sie sich richten. In diesem Zusammenhang gehen sie auch auf die Instrumente der gerichtlichen Aufsicht ein. Außerdem erhalten Sie konkrete Empfehlungen, wie beispielsweise Anfangsbericht, Jahresbericht oder Schlussbericht inhaltlich ausgestaltet sein müssen – und zu welchem Zeitpunkt ein Bericht erwartet wird. Anhand von konkreten Beispielen erfahren Sie, wie Sie die geforderten Dokumentationen effizient, zeitsparend und rechtssicher erstellen können.

Ihre Expertinnen aus der Betreuungspraxis

Kirsten Alander – studierte Rechtspflege und Verwaltung sowie Rechtswissenschaften. Die Dipl.-Rechtspflegerin verfügt über langjährige Berufserfahrung in diversen Rechtsgebieten an verschiedenen Verwaltungs-, Disziplinar- und Amtsgerichten, u.a. als stellvertretende Geschäftsleiterin.
Seit 2006 ist Frau Alander als Rechtspflegerin im Betreuungsverfahren tätig und seit 2012 Justizamtsrätin im Betreuungsgericht Hamburg. Seit 2016 ist Frau Alander außerdem Beisitzerin im Vorstand des „Bund Deutscher Rechtspfleger“ im Landesverband Hamburg und seit 2023 aktives Mitglied im BGT e.V. Deutschland.

Andrea Wittke – ist als Dipl.-Rechtspflegerin am Amtsgericht Regensburg in der Betreuungs- und Strafabteilung tätig. Zuvor arbeitete sie am Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Ferner hat sie Erfahrung als Referentin und Tagungsleiterin bei justizinternen Fortbildungen zum Vergütungsrecht des ehrenamtlichen Betreuers, Berufsbetreuers und Verfahrenspflegers. Außerdem ist sie Lehrbeauftragte der  Hochschule für den öffentlichen Dienst – Fachbereich Rechtspflege.

 

 

 

Das Live-Webinar Die Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Betreuer umfasst inhaltlich das Modul 1 (Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten) des geforderten Sachkundenachweises.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich diese Weiterbildung auf Ihren Sachkundenachweis anrechnen. Nutzen Sie diese günstige Gelegenheit und handeln Sie jetzt! Machen Sie sich mit den formalen und inhaltlichen Neuerungen im Berichtswesen vertraut!

 

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Was ist das Ziel der Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten?

Mehr Qualität in der rechtlichen Betreuung: Dieses Ziel steht im Fokus des reformierten Betreuungsrechts. Die mit der Gesetzesnovelle einhergehenden Änderungen betreffen die Arbeit aller Akteure im Betreuungswesen. Insbesondere auf Sie als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer kommen zahlreiche zusätzliche Pflichten zu.

Das neue Berichtswesen soll sicherstellen, dass alle Betreuerpflichten rechtskonform erfüllt werden. Kontrolliert wird dies vom Betreuungsgericht, dem gemäß § 1821 BGB die Rechtsaufsicht über Ihre gesamte Tätigkeit obliegt. Dies umfasst auch die Art und Weise der Betreuungsführung (§ 1823 BGB) sowie die Beurteilung von Pflichtwidrigkeiten nach Maßgabe des § 1821 BGB. Neu ist in diesem Zusammenhang, dass das Betreuungsgericht Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Berufsbetreuer beraten muss (§ 1861 BGB).

Wie Sie als Berufsbetreuer diese Pflichten rechtssicher umsetzen, zeigen Ihnen unsere Expertinnen im Live-Webinar „Die Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Betreuer.

 

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Das Live-Webinar findet an diesen Terminen statt:

  • 28./29. Mai 2024 (Di./Mi.) ab 14:00 Uhr
  • 13./14. Juni 2024 (Do./Fr.) ab 14:00 Uhr
  • 25./26. Juni 2024 (Di./Mi.) ab 14:00 Uhr
  • 09./10. Juli 2024 (Di./Mi.) ab 14:00 Uhr
  • 13./14. August 2024 (Di./Mi.) ab 14:00 Uhr
  • 10./11. September 2024 (Di./Mi.) ab 14:00 Uhr
  • 26./27. September 2024 (Do./Fr.) ab 14:00 Uhr
  • 22./23. Oktober 2024 (Di./Mi.) ab 14:00 Uhr
  • 12./13. November 2024 (Di./Mi.) ab 14:00 Uhr
  • 10./11. Dezember 2024 (Di./Mi.) ab 14:00 Uhr

 

  • 14./15. Januar 2025 (Di./Mi.) ab 14:00 Uhr
  • 04./05. Februar 2025 (Di./Mi.) ab 14:00 Uhr
  • 20./21. Februar 2025 (Do./Fr.) ab 14:00 Uhr
  • 18./19. März 2025 (Di./Mi.) ab 14:00 Uhr
  • 08./09. April 2025 (Di./Mi.) ab 14:00 Uhr
  • 29./30. April 2025 (Di./Mi.) ab 14:00 Uhr
  • 20./21. Mai 2025 (Di./Mi.) ab 14:00 Uhr
  • 03./04. Juni 2025 (Di./Mi.) ab 14:00 Uhr
  • 24./25. Juni 2025 (Di./Mi.) ab 14:00 Uhr
  • 10./11. Juli 2025 (Do./Fr.) ab 14:00 Uhr
  • 11./12. September 2025 (Do./Fr.) ab 14:00 Uhr
  • 25./26. September 2025 (Do./Fr.) ab 14:00 Uhr
  • 20./21. November 2025 (Do./Fr.) ab 14:00 Uhr

 

Das Live-Webinar „Die Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Betreuer“ richtet sich an:

  • Berufsbetreuer oder Vereinsbetreuer, die einen Sachkundenachweis für Modul 1 (Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten) ihrer Stammbehörde/Betreuungsbehörde vorlegen wollen,
  • ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer,
  • Fachkräfte der Sozialen Arbeit und Behördenbetreuer.

 

5 gute Gründe für Ihre Teilnahme am Live-Webinar „Die Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Betreuer“

  • Praxisnahe Inhalte
  • Expertenwissen pur
  • Komplett nach dem reformierten Betreuungsrecht
  • Am Lieblingsplatz live dabei
  • Zeit- und kostensparend

 

 

So einfach nehmen Sie am Live-Webinar teil

Das Live-Webinar findet online statt. Sie lernen bequem im Homeoffice oder Büro. Sie sparen sich lange Anfahrtswege, Zeit und Kosten. Zur Teilnahme benötigen Sie nur einen PC oder Laptop mit Lautsprecher, Mikrofon und Kamera. Sobald Sie sich angemeldet haben, erhalten Sie persönlichen Teilnahme-Link. Zu jedem Schulungsteil senden wir Ihnen vorab per Mail umfangreiche Handouts. Ihre Referentin freut sich, wenn Sie im Live-Webinar aktiv mitdiskutieren und Ihre individuellen Fragen einbringen.

 

So erhalten Sie ein Prüfungszertifikat
zur Vorlage bei Ihrer Stammbehörde!

 

Nach Ihrer Webinar-Teilnahme haben Sie die Möglichkeit, freiwillig Ihre Kenntnisse in einer Gruppendiskussion mit Frau Alander oder Frau Wittke unter Beweis zu stellen und überprüfen zu lassen. Ihre Wortbeiträge werden dabei bewertet. Schneiden Sie in der Gruppendiskussion gut ab, erhalten Sie ein Prüfungszertifikat.

Das Prüfungszertifikat der BeckAkademie Fernkurse können Sie als Nachweis Ihrer Fachkenntnisse über die neuen Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflicht nach dem Modul 1 nutzen und sich auf Ihren Sachkundenachweis anrechnen lassen.

>>> Jetzt online anmelden >>>

Erfahren Sie jetzt im Live-Webinar „Die Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Betreuer“, wie Sie Ihre Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflicht richtig erfüllen:

Im Live-Webinar „Die Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Betreuer erhalten Sie einen strukturierten Überblick zu den neuen Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten, die mit dem neuen Betreuungsrecht verbindlich werden. Anhand von Beispielen erfahren Sie, wie Sie die gesetzlichen Vorgaben rechtssicher in Ihre Betreuungspraxis umsetzen können. Die Gebühr für das Live-Webinar Die Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Betreuerbeträgt 279,80 € + 0% MwSt. In der Gebühr enthalten sind umfangreiche Seminarunterlagen, die Sie per E-Mail vorab zur Vorbereitung zugesandt bekommen sowie eine Teilnahmebescheinigung/Prüfungszertifikat (im Falle einer bestandenen Prüfung).

 

>> Melden Sie sich direkt hier zum Live-Webinar an! >>

Ihre Anmeldung zum Live-Webinar „Die Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Betreuer“

Ja, ich möchte als Berufsbetreuerin/ Berufsbetreuer erfahren, welche Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten ich nach der Betreuungsrechtsreform zu erfüllen habe – und wie ich die neuen Vorgaben in meiner Betreuungspraxis umsetzen kann. Diese Weiterbildung möchte ich dazu nutzen, sie auf meinen Sachkundenachweis durch meine Stammbehörde/Betreuungsbehörde anrechnen zu lassen.

Deshalb melde mich zum Live-Webinar „Die Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Betreuer, einschließlich umfangreicher Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigung/Prüfungszertifikat (im Falle einer bestandenen Prüfung) für 279,80 € + 0% MwSt. verbindlich an.

Sofern ich die freiwillige Gruppendiskussion erfolgreich absolviere, erhalte ich zudem ein Prüfungszertifikat, ausgestellt von der BeckAkademie Fernkurse. Dieses dient als Nachweis meiner Fachkenntnisse über das Sachkunde-Modul 1 (Teil A –Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten) zur Vorlage bei meiner Stammbehörde/Betreuungsbehörde.

Eine kostenfreie Stornierung meiner Anmeldung ist jederzeit bis 14 Tage vor Webinarbeginn möglich.

    Anmeldeformular:

    Felder mit * sind Pflichtfelder


    13./14. August 2024, ab 14:00 Uhr10./11. September 2024, ab 14:00 Uhr26./27. September 2024, ab 14:00 Uhr22./23. Oktober 2024, ab 14:00 Uhr12./13. November 2024, ab 14:00 Uhr10./11. Dezember 2024, ab 14:00 Uhr14./15. Januar 2025, ab 14:00 Uhr04./05. Februar 2025, ab 14:00 Uhr20./21. Februar 2025, ab 14:00 Uhr18./19. März 2025, ab 14:00 Uhr08./09. April 2025, ab 14:00 Uhr29./30. April 2025, ab 14:00 Uhr20./21. Mai 2025, ab 14:00 Uhr03./04. Juni 2025, ab 14:00 Uhr24./25. Juni 2025, ab 14:00 Uhr10./11. Juli 2025, ab 14:00 Uhr11./12. September 2025, ab 14:00 Uhr25./26. September 2025, ab 14:00 Uhr20./21. November 2025, ab 14:00 Uhr












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    10. Februar 2023 | Kategorie: Sachkundenachweis |