Live-Webinar „Der neue Sozialbericht – das ändert sich für Betreuungsbehörden“
(Nächster Termin: 20.01.2025, 09:00 bis ca. 16:00 Uhr
Welche Inhalte und zusätzlichen Vorgaben Sie jetzt besonders berücksichtigen müssen
Eine wesentliche Aufgabe der Betreuungsbehörden ist, das Gericht im Verfahren zur Anordnung einer Betreuung zu unterstützen. Maßgebliches Instrument hierfür ist der Sozialbericht in Zusammenhang mit der Sachverhaltsermittlung, der auf Basis der Sozialdiagnostik erstellt wird und in dem die gesamte persönliche, gesundheitliche und soziale Situation eines Betroffenen berücksichtigt wird. Mit dem Inkrafttreten des neuen Betreuungsrechts ändern sich teilweise auch die Vorgaben des Sozialberichts.
Zugrunde liegt ein Paradigmenwechsel in der rechtlichen Betreuung: Das Selbstbestimmungsrecht betroffener Menschen soll gestärkt und sie sollen besser in Entscheidungen eingebunden werden. Experten sprechen in diesem Zusammenhang von der größten Reform im Erwachsenenschutz. Zukünftig sollen der Sozialbericht und insbesondere die darin erhobene Sichtweise des Betreuten im Rahmen der Betreuerauswahl stärker gewichtet werden. Außerdem soll durch die Betreuungsbehörde geprüft und aufgezeigt werden, welche anderen Hilfen – außer einer gesetzlichen Betreuung – konkret für den Betroffenen geeignet sind, um ihm eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund erlangt der Sozialbericht als fachlich fundierte Expertenaussage eine signifikante Bedeutung für wesentliche Entscheidungen im Betreuungsverfahren und für den betroffenen Menschen.
Die Erstellung des Sozialberichtes im Rahmen der Sachverhaltsermittlung gilt als wichtigster Arbeitsauftrag der Betreuungsbehörden
Für Sie als Fachkraft der Betreuungsbehörde ist essentiell, sich mit den veränderten Vorgaben und Aufgaben auseinanderzusetzen und sich vertieftes Wissen anzueignen. Nur dann werden Sie den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht werden und können auch zukünftig Ihre verantwortungsvolle Aufgabe qualifiziert erfüllen.
Das Live-Webinar „Der neue Sozialbericht – das ändert sich für Betreuungsbehörden“ vermittelt Ihnen einen strukturierten Überblick zu allen für Sie relevanten Neuerungen. Sie erhalten eine praxisorientierte Anleitung zur Erstellung eines Sozialberichts und erfahren, was zukünftig besonders berücksichtigt werden muss.
Profitieren Sie vom Fachwissen einer erfahrenen Praktikerin aus der Betreuungsbehörden
Kerstin Harder ist Mitarbeiterin der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Simmern. Die Diplom-Pädagogin befasst sich bereits seit mehr als 20 Jahren intensiv mit der Sozialberichterstattung. Als Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten in Rheinland-Pfalz (seit 2006) sowie als Mitglied im Sprecherteam der Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Betreuungsbehörden (seit 2021) erlebte und gestaltete sie die Entwicklungsstadien im Betreuungsrecht aktiv mit. Ihr Wissen gibt Frau Harder regelmäßig in Fachvorträge und Seminaren weiter.
„Ich halte den Sozialbericht nach wie vor für den wichtigsten Handlungsauftrag der Betreuungsbehörden und gleichzeitig für eine professionelle Expertenaussage, die signifikante Folgen für den betroffenen Menschen haben kann.“
Erweitern Sie jetzt an nur 1 Tag Ihre Kompetenzen als Fachkraft der Betreuungsbehörde in der Sachverhaltsermittlung und beim Sozialbericht – und lassen Sie sich von unserer Expertin im Live-Webinar auf den aktuellen Stand bringen!
Im Live-Webinar macht Kerstin Harder deutlich, welche Auswirkungen die Neuausrichtung des Betreuungsrechts konkret auf den Sozialbericht hat. Im Detail werden alte und neue Anforderungen des Sozialberichtes erläutert. Sie gewinnen eine systematische Übersicht, welche Inhalte im Sozialbericht ab 2023 besonders berücksichtigt werden sollen, wie Sie diese ermitteln – und was gegenüber dem Betreuungsgericht dokumentiert werden muss.
Beleuchtet wird außerdem Ihre veränderte Rolle als Betreuungsbehörden-Mitarbeiter. In diesem Zusammenhang wird ausführlich auf die Pflicht der Betreuungsbehörde eingegangen, eine erweiterte Unterstützung durchzuführen und betroffene Personen zu beraten. Sie erfahren, welche Beratungs- und Unterstützungsleistungen des sozialen Hilfesystems den Bedarf decken könnten und wie Sie Ihrer Pflicht, Betroffene bei der Antragstellung zu unterstützen, in der Praxis nachkommen können. Anhand von Fallbeispielen zeigt Ihnen die Expertin zudem, wie wertschätzende und vertrauensvolle Gespräche mit Menschen mit Beeinträchtigungen gelingen können. Im Live-Webinar haben Sie zudem die Möglichkeit, sich mit Kollegen live auszutauschen und individuelle Fragen zu diskutieren.
Im Einzelnen umfasst das Live-Webinar u.a. folgende inhaltliche Schwerpunkte:
Bezug zu den Forschungsvorhaben des BMJ
Die neue Betreuungsrechtsreform
Das medizinische Gutachten
Sozialdiagnostik
Neue gesetzliche Grundlagen des Sozialberichts
Inhalte des Sozialberichts
Berichterstattung
Die Rolle der Behördenmitarbeiter*innen als Gutachter*innen
07. Oktober 2024 (Mo.), 09:00 – ca. 16:00 Uhr, inkl. Pausen
20. Januar 2025 (Mo.), 09:00 – ca. 16:00 Uhr, inkl. Pausen
Für welche Zielgruppe das Live-Webinar geeignet ist
Das Live-Webinar „Der neue Sozialbericht – das ändert sich für Betreuungsbehörden“ richtet sich insbesondere an:
Fachkräfte aus Betreuungsstellen/-behörden
Berufsbetreuer, Vereinsbetreuer und ehrenamtliche Betreuer, die mit Sozialberichten arbeiten
Fachkräfte anderer Institutionen der Sozialen Arbeit
So einfach nehmen Sie am Live-Webinar teil
Im Live-Webinar bilden Sie sich bequem und ortsunabhängig weiter. Sie benötigen nur ein (mobiles) Endgerät mit Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrofon und Kamera und eine (stabile) Internetverbindung.
Rechtzeitig zum Live-Webinar erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link. Über diesen loggen Sie sich an Ihrem Wunsch-Termin in den Webinar-Raum ein; direkt von Ihrem Schreibtisch aus. Ein Moderator wird Sie begrüßen und bei Fragen zur Technik unterstützen. Während des Live-Webinars verfolgen Sie in Echtzeit den Vortrag Ihrer Dozentin. Via Chat oder Headset stellen Sie Ihre individuellen Fragen live im Webinar. Die Schulungsunterlagen senden wir Ihnen vorab per E-Mail zu. Die Schulung wird aufgezeichnet; sodass Sie die Inhalte später nacharbeiten können.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Komfortabel und flexibel: Teilnahme bequem an Ihrem Arbeitsplatz
Kompaktes Expertenwissen: sofort in der Behördenpraxis umsetzbar
Zeit- und kostensparend: An- und Abreise entfällt
Interaktiv: tauschen Sie sich live mit anderen Teilnehmern aus
Umfangreiche Unterlagen: optimal zur weiteren Vertiefung der Inhalte
Die Gebühr für das Live-Webinar „Der neue Sozialbericht – das ändert sich für Betreuungsbehörden“ beträgt 289,80 € zuzüglich 19% MwSt. Die Gebühr beinhaltet umfangreiche Seminarunterlagen, die Sie per E-Mail vorab zur Vorbereitung erhalten, sowie eine Teilnahmebescheinigung.
Ihre Anmeldung zum Live-Webinar „Der neue Sozialbericht – das ändert sich für Betreuungsbehörden“
Ja, ich möchte als Mitarbeiter der Betreuungsbehörde erfahren, welche neuen gesetzlichen Vorgaben es für den Sozialbericht gibt und wie ich dies rechtssicher in meiner berufliche Praxis umsetzen kann. Außerdem möchte ich mir das erforderliche Wissen aneignen, um betreuungsbedürftige Personen hinsichtlich erweiterter Hilfe zu beraten und sie bei der Antragstellung zu unterstützen.
Deshalb melde mich zum Live-Webinar „Der neue Sozialbericht – das ändert sich für Betreuungsbehörden“ (8 Stunden, inkl. Pausen, einschließlich umfangreicher Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigung) für 289,80 € zuzüglich 19% MwSt. verbindlich an.
Eine kostenfreie Stornierung meiner Anmeldung ist jederzeit bis 14 Tage vor Beginn des Live-Webinars möglich.
Online-Weiterbildung: flexibel, praxisnah und zeitsparend
Vertiefen Sie jetzt online Ihr Betreuerwissen. Im Live-Webinar lernen Sie bequem von Zuhause oder dem Büro aus. Um teilzunehmen, benötigen Sie lediglich ein Gerät mit Internetverbindung. Wenn unsere Dozenten durch den Unterricht führen, sind Sie live im virtuellen Seminarraum dabei. Nehmen Sie interaktiv teil, stellen Sie Fragen und tauschen Sie sich mit anderen Teilnehmern aus. Die Nachbereitung und Vertiefung der Webinar-Inhalte ist jederzeit möglich: Sie erhalten vorab per Mail umfangreiches Lernmaterial zum späteren Nachschlagen.
Informieren Sie sich jetzt über unsere aktuellen Live-Webinare und melden Sie sich für Ihr Wunschthema hier an!
Wie Sie mit einem Fernkurs Ihre Chancen verbessern – welche Ziele haben Sie?
Sie wollen sich verändern, Karriere machen, den eigenen Job sichern – oder einfach Ihre Chancen verbessern? Mit den Fernkursen der BeckAkademie Fernkurse können Sie Ihre
beruflichen Pläne verwirklichen. Wir zeigen Ihnen attraktive Bildungsziele, die Sie mit unseren Fernlehrgängen erreichen können, staatlich geprüft und zugelassen sowie von Berufsverbänden anerkannt.
Unsere Prüfungs-Garantie!
Mit unseren begehrten Prüfungs-Zertifikaten – ausgestellt von einer hochkarätig besetzten Prüfungs-Kommission – erhöhen Sie Ihre beruflichen Chancen bei den Betreuungsgerichten und Betreuungsbehörden.
Ihr Extra-Vorteil: Das Hochschulzertifikat enthält – neben den Noten – zudem Aussagen zu den erlernten Modulen, den Workloads und den ECTS-Punkten (Credit Points) des jeweiligen Fernlehrgangs. Diese können sich unsere
Absolventen bei anderen Hochschulen anrechnen lassen.
Zertifikat „Berufsbetreuer*in mit Hochschulzertifikat“
Mit erfolgreichem Abschluss der Zertifikatsausbildung wird ein Hochschulzertifikat der staatlichen Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen (katho) erworben, mit der die Qualifikation „Berufsbetreuer*in mit Hochschulzertifikat“ nachgewiesen werden kann (Arbeitspensum/Workload: 96 ECTS = 2.880 Arbeitsstunden).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Hochschulzertifikat für eine Vergütung nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VBVG i.V.m. Vergütungstabelle C anerkannt:
Damit Sie Ihre Prüfung sicher und erfolgreich bestehen, werden Sie in didaktisch sehr gut aufbereiteten Crash-Kursen individuell und gezielt auf Ihre Prüfung vorbereitet.
Staatliche Anerkennung
Unsere Fernkurse sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht
(ZFU) geprüft und zugelassen. Denn Qualität ist uns sehr wichtig.
Förderung durch Bildungsgutschein!
Die BeckAkademie Fernkurse ist ein bundesweit zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Dies bedeutet, dass Arbeitslose für
ihren AZAV-zertifizierten Fernkurs einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit einlösen können. Denn der BeckAkademie Fernkurse liegt die Unterstützung ihrer Kunden bei der (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt am
Herzen. Bei unseren AZAV-zertifizierten Fernlehrgängen wie auch unseren AZAV-zertifizierten Sachkunde-Webinaren kann die gesamte Lehrgangsgebühr zu 100 % durch den Bildungsgutschein finanziert werden!
TÜV®-zertifiziert
Die BeckAkademie Fernkurse ist als TÜV®-zertifizierter Bildungsträger sowie TÜV®-zertifiziertes Prüfzentrum anerkannt. Mit unseren begehrten Prüfungsurkunden haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, sich – ohne weitere Kosten
– ein TÜV®-Personenzertifikat von der Personenzertifizierungsstelle des TÜV NORD ausstellen zu lassen und an unseren Re-Zertifizierungsprogrammen teilzunehmen.