Live-Webinar Die neue Wunschbefolgungspflicht – so schützen Sie sich vor Haftungsfallen

(Nächster Termin: 04.10.2024, 09:30 bis 15:30 Uhr)

Das neue Betreuungsrecht will das Selbstbestimmungsrecht unterstützungsbedürftiger Menschen stärken. Im Vordergrund stehen zukünftig die Wünsche des Betreuten. Sie sind der zentraler Maßstab – die „magna charta“ – für die Führung einer rechtlichen Betreuung. Als Berufsbetreuer haben Sie seit dem 01.01.2023 die Pflicht, die Wünsche Ihres Betreuten exakt umzusetzen. Von Ihrer Vertretungsmacht dürfen Sie nur Gebrauch machen, soweit dies wirklich erforderlich ist.

Doch was genau bedeutet diese Pflicht zur Wunschbefolgung in Ihrer Praxis? Gilt sie uneingeschränkt – auch wenn durch die Befolgung des Wunsches die Lebens- und Versorgungssituation des Betreuten merklich verschlechtert werden würde? Und in welchen Fällen können Betreuer die Befolgung eines Wunsches des Betroffenen ablehnen?

Selbst erfahrene Berufsbetreuer wünschen angesichts dieser komplexen Fragen fachlichen Rat und Expertise. Denn eines ist klar: Nur wenn Sie über Ihre Sorgfaltspflichten als Berufsbetreuer detailliert Bescheid wissen, können Sie rechtssicher handeln und (teure) Haftungsfallen vermeiden!

Gewinnen Sie jetzt mehr Rechtssicherheit bei der Wunschbefolgung Ihrer Betreuten im Live-Webinar!

Unser 1-tägiges Live-Webinar Wunschbefolgung und Betreuerhaftung“ kommt da für Sie wie gerufen. Betreuungsexperte Achim Rhein vermittelt Ihnen darin, wo die Grenze zwischen Wunschbefolgungspflicht und Unzumutbarkeit der Wunschbefolgung verläuft. Gut verständlich und systematisch erläutert er die konkreten Folgen der Wunschbefolgungspflicht für das Rechtsverhältnis zwischen Berufsbetreuer und den betreuten Personen. Sie erhalten einen Überblick über Ihre Sorgfaltspflichten als Berufsbetreuer und erfahren, wie Sie diesen richtig nachkommen. Das Wissen hilft Ihnen, Pflichtverletzungen zu vermeiden, die die Betreuerhaftung auslösen könnten. Außerdem erfahren Sie, welche Rechte Sie bei unzumutbaren Wünschen überhaupt haben.

Aus der Praxis für die Praxis

In Live-Webinar profitieren Sie vom Fachwissen eines hochkarätigen Experten des Betreuungsrechts und des Themas Wunschbefolgung. Achim Rhein leitet die überörtliche Betreuungsbehörde in Rheinland-Pfalz, ist Vorsitzender des Fachausschusses Betreuungsangelegenheiten der BAGüS sowie ihr Vorstandsmitglied. Der Dipl.-Verwaltungswirt verfügt über einen Master in Beratung und Coaching in der Arbeitswelt.

Im Live-Webinar stellt Achim Rhein anhand zahlreicher Beispiele erste Erfahrungen mit der Wunschbefolgungspflicht in Bezug auf verschiedene Aufgabenbereiche dar. Dabei geht der Experte ausführlich auf Grenzfälle sowie Praxisfälle der Unzumutbarkeit und Unzulässigkeit ein.

Sie erhalten eine Einschätzung der jeweiligen Rechtslage und möglicher Haftungsfallen. Zudem gibt Ihnen der Experte konkrete Handlungsempfehlungen, damit Sie als Vereins- oder Berufsbetreuer rechtssicher handeln. Darüber hinaus haben Sie im Live-Webinar die Möglichkeit, Ihre eigenen Erfahrungen und Fragen einzubringen und Antworten vom Experten zu erhalten.

Mithilfe der erworbenen Kenntnisse bauen Sie Unsicherheiten ab, gewinnen mehr Rechtssicherheit im Umgang mit der neuen Wunschbefolgungspflicht und lernen, wie Sie mögliche Haftungsfallen vermeiden können.

Diese Inhalte werden im Live-Webinar u.a. im Detail behandelt:

  • Achtung Haftungsfalle – etwa bei Rückforderungsansprüchen von Sozialleistungsträgern wegen verschwiegenem Vermögen des Betreuten
  • Diese Vertretungsverbote sollten Sie als Vereins- und Berufsbetreuer beachten
  • Achtung Beweislastumkehr! Das sollten Sie über den Beweis des ersten Anscheins als Vereins- und Berufsbetreuer wissen
  • Über diese gesamtschuldnerische Haftung sollten Sie als Vereinsbetreuer Bescheid wissen
  • Letztes Mittel Einwilligungsvorbehalt: was zu tun ist, wenn Ihr Betreuter aktiv sein Vermögen verschwendet
  • Wer haftet, wenn sich durch die Wunscherfüllung die gesamte Lebens- und Versorgungssituation des Betreuten merklich verschlechtern würde
  • Vertretungsmacht überschritten oder Vertretungsverbot missachtet? Hier haften Sie als Vereins- oder Berufsbetreuer
  • Was bei Unzulässigkeit der Wunschbefolgung für Sie als Vereins- und Berufsbetreuer zu tun ist (nachrangige Berücksichtigung des Prinzips des „besten Interesses“ erlaubt?)
  • Aufzeigen und Besprechung von Grenzfällen

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Das Live-Webinar findet an diesen Terminen statt:

  • 08. März 2024 (Fr.), 09:30 – 15:30 Uhr, inkl. Pausen
  • 21. Juni 2024 (Fr.), 09:30 – 15:30 Uhr, inkl. Pausen
  • 04. Oktober 2024 (Fr.), 09:30 – 15:30 Uhr, inkl. Pausen

>> Sichern Sie sich am besten noch heute Ihren Platz und melden Sie sich an. >> 

Das Live-Webinar „Wunschbefolgung und Betreuerhaftung“ richtet sich speziell an:

  • Berufsbetreuer oder Vereinsbetreuer, die über 3 Jahre im Bereich der rechtlichen Betreuung tätig sind und sich gemäß § 29 BtOG fortbilden wollen
  • ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer,
  • Fachkräfte aus Betreuungsstellen/-behörden oder anderen Stellen/Institutionen der Sozialen Arbeit

Ihre Teilnahmebescheinigung dient als Nachweis Ihrer Fortbildung als Berufsbetreuer gemäß § 29 BtOG (Betreuungsorganisationsgesetz) zur Vorlage bei Ihrer Stammbehörde/Betreuungsbehörde.

Live-Webinare – flexibel von zu Hause aus weiterbilden

Im Live-Webinar lernen Sie bequem von zu Hause oder dem Büro aus – ganz ohne Anreiseaufwand und Zeitverlust. Sie benötigen nur ein (mobiles) Endgerät mit Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrofon und Kamera und eine (stabile) Internetverbindung. Nach Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen einen persönlichen Teilnahme-Link. Auch Ihre Schulungsunterlagen erhalten Sie vorab per E-Mail. Via Chat oder Headset können Sie dem Referenten live Fragen stellen, sich an der Diskussion beteiligen und mit anderen Teilnehmern austauschen. Diese zeitgemäße Form der Weiterbildung gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Fachwissen flexibel und berufsbegleitend zu vertiefen.

 

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Wie Sie Haftungsfallen bei der neuen Wunschbefolgungspflicht vermeiden

Im Live-Webinar „Wunschbefolgung und Betreuerhaftung“ gewinnen Sie als Berufsbetreuer einen systematischen Überblick über Ihre neuen Pflichten zur Wunschbefolgung Ihres Betreuten. Sie lernen die Grenzen zwischen Wunschbefolgung und deren Unzumutbarkeit kennen. Und Sie erfahren, wie Sie teure Haftungsfallen vermeiden können. Die Teilnahmegebühr für das Live-Webinar beträgt 289,80 €, zzgl. 19% MwSt. Darin enthalten sind umfangreiche Seminarunterlagen sowie eine Teilnahmebescheinigung, in der die Webinar-Lerninhalte wiedergegeben werden.

>> Jetzt hier zum Live-Webinar anmelden! >>

Ihre Anmeldung zum Live-Webinar „Wunschbefolgung & Betreuerhaftung“

Ja, ich möchte im Live-Webinar die Grenzen zwischen Wunschbefolgung und Unzumutbarkeit kennenlernen, um Haftungsfallen zu vermeiden. Die Teilnahme am Live-Webinar möchte ich außerdem dazu nutzen, um meine Fortbildung gemäß § 29 BtOG gegenüber meiner Stammbehörde/Betreuungsbehörde nachzuweisen.

Deshalb melde ich mich zum 1-tägigen Live-Webinar Wunschbefolgung und Betreuerhaftung, einschließlich umfangreicher Seminarunterlagen und einer Teilnahmebescheinigung für 289,80 €, zzgl. 19% MwSt. verbindlich an. Die Teilnahmebescheinigung dient als Nachweis meiner Fortbildung gemäß § 29 BtOG zur Vorlage bei meiner Stammbehörde/Betreuungsbehörde.

Eine kostenfreie Stornierung meiner Anmeldung ist jederzeit bis 14 Tage vor Webinar-Beginn möglich.

    Anmeldeformular:

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    04. Oktober 2024 (Fr.), 09:30-15:30 Uhr











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    19. Juni 2023 | Kategorie: Betreuer:innen Weiterbildung, Betreuungsrechtsreform, Live-Webinar |