Der Bremer Weiterbildungsscheck

Auch in Bremen gibt es jetzt Zuschüsse für die berufliche Weiterbildung. Das Land übernimmt bis zu 70 % der Ausgaben für die Fortbildung von Arbeitnehmern und Selbständigen. Zuschüsse gibt es für (fast) alles, was Ihnen in Ihrem Job weiterhilft. Der Bremer Weiterbildungsscheck fördert die berufsbezogene Fortbildung. Es gibt Zuschüsse für Kurse und Seminare, die Wissen, Fähigkeiten oder praktische Fertigkeiten vermitteln. Auch Weiterbildungsangebote, die der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen, fallen unter die Regelung.

Diese Voraussetzungen müssen vorliegen

Die wichtigste Bedingung: Als Antragsteller müssen Sie in Bremen wohnen oder arbeiten. Antragstellende Unternehmen müssen in Bremen gemeldet sein.

Es gibt auch eine Einkommenshöchstgrenze für Sie als Antragsteller: Zwar können nicht nur Angestellte, sondern auch Selbständige und Arbeitssuchende den Bremer Weiterbildungsscheck in Anspruch nehmen. Das Bruttojahreseinkommen der Antragsteller darf allerdings nicht über 25.600 € liegen. Bei steuerlich gemeinsam veranlagten Paaren wurde vom Land Bremen eine Obergrenze von 51.200 € festgesetzt.

Wie gefördert wird

Gefördert wird mit bis zu 500 € pro Kurs. D. h. das Land Bremen zahlt bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, die restlichen Kosten müssen Sie als Antragsteller oder Ihr Arbeitgeber aufbringen. Eine Sonderregelung gibt es für Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Bei ihnen übernimmt das Land Bremen bis zu 70 % der Kosten. Die Förderhöchstgrenze liegt in jedem Fall bei 500 € jährlich. In besonderen Fällen – wenn mehrere Fortbildungen für das berufliche Weiterkommen sinnvoll sind – kann der Weiterbildungsscheck gesplittet werden.

Ihr Ansprechpartner

Beratung ist Pflicht! Der Bremer Weiterbildungsscheck wird nur nach einem persönlichen Beratungsgespräch ausgestellt. Als Angestellter oder Selbständiger wenden Sie sich an die Arbeitnehmerkammer Bremen und vereinbaren einen Termin. Gemeinsam mit dem Berater werden passende Weiterbildungen ausgewählt.

Für Ihre Beratung stellen wir Ihnen gerne das notwendige Informationsmaterial zusammen, damit Sie gut vorbereitet in Ihr Beratungsgespräch gehen. Hier erfahren Sie mehr.

Freie Wahl beim Anbieter

Auf jedem Bremer Weiterbildungsscheck werden 3 Weiterbildungseinrichtungen aufgelistet, die geeignete Kurse anbieten. Doch Sie dürfen selbst entscheiden, welchen Kursanbieter Sie wählen. Unbedingt beachten: Erst wenn der Weiterbildungsscheck ausgestellt wurde, sollten Sie sich für einen Kurs anmelden. Sie zahlen dann eine um den Wert des Weiterbildungsschecks verminderte Gebühr. Der Weiterbildungsanbieter rechnet nach Ende des Kurses mit dem Land Bremen ab. Die Weiterbildungsschecks sind 6 Monate lang gültig und können innerhalb dieses Zeitraums eingelöst werden. Auf Antrag kann die Laufzeit auch durch die Beratungsstellen verlängert werden.

Auch kleinere Unternehmen können profitieren

Firmen, die nicht mehr als 50 Menschen in Vollzeit beschäftigen, können Fördermittel für 4 Mitarbeiter beantragen. Nehmen auch Mitarbeiter ohne Berufsausbildung an den Weiterbildungen teil, dann fördert das Land Bremen bis zu 10 Weiterbildungen pro Unternehmen jährlich. Ansprechpartner für Firmen ist die Handelskammer Bremen. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.