Thüringer Weiterbildungsscheck fördert Beschäftigte und Selbständige

Diese Voraussetzungen müssen vorliegen

Mit dem Thüringer Weiterbildungsscheck werden Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen mit Sitz in Thüringen gefördert und unterstützt. Ferner sind Thüringer Selbständige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000 € und 40.000 € (Verheiratete das Doppelte) liegt, für den Thüringer Weiterbildungsscheck antragsberechtigt.

Was gefördert wird

50 % der Kurskosten werden rückerstattet. Über 45-Jährige, Ausbilder und Wiedereinsteiger nach Eltern- und Pflegezeit bekommen sogar einen Zuschuss von 70 %. Maximal gibt es 500 € im Kalenderjahr. Ist die Summe mit einer Weiterbildung noch nicht ausgeschöpft, können im gleichen Jahr weitere Anträge gestellt werden.

Wie gefördert wird

Vor Beginn der gewünschten Weiterbildung müssen Sie einen Antrag auf Zuschuss stellen. Wenden Sie sich dazu an die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW). Bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen erhalten Sie eine schriftliche Zusage erteilt, mit der Sie innerhalb von 6 Monaten Ihre Weiterbildung starten können. Die Auszahlung des zugesagten Zuschusses erfolgt gegen Nachweis der Teilnahme und Kosten der Weiterbildungsmaßnahme. Ihre Antragstellung und die Abwicklung sind kostenfrei.

Ihr Ansprechpartner

Informationen erhalten Sie bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW) unter Tel. 0361 – 22 23 0 oder online hier.

Für Ihre Antragstellung stellen wir Ihnen gerne das notwendige Informationsmaterial mit Vergleichsangeboten zusammen. Hier erfahren Sie mehr.