Weiterbildungsscheck Sachsen fördert mit bis zu 80% der Weiterbildungskosten

Die neue Förderperiode 2014 bis 2020

Der Weiterbildungsscheck Sachsen sorgt mit einer Förderung von bis zu 80% der Weiterbildungskosten für bessere Aufstiegschancen im Job. Das Verfahren ist einfach: Sie suchen sich eine Weiterbildung aus, holen drei Angebote ein und reichen Ihren Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) ein. Den Weiterbildungsscheck gibt es für alle Weiterbildungen, die die Beschäftigungschancen von heute und morgen verbessern.

Diese Voraussetzungen müssen vorliegen

Gefördert werden Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in Sachsen und mit einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von bis zu 2.500 € im Monat. Wer bis 4.150 € monatlich verdient, ist antragsberechtigt, wenn er zum Beispiel älter als 50 Jahre ist, Teilzeit arbeitet oder als Leiharbeiter beschäftigt ist.

Im Juli 2012 hat die Landesregierung Sachsen auch eine Förderung speziell für Arbeitslose aus der Taufe gehoben. Denn in den Genuss des Weiterbildungsschecks kommen jetzt auch Arbeitslose, die weder Arbeitslosengeld I noch Arbeitslosengeld II, das sog. Hartz IV, oder andere finanzielle Leistungen von der Arbeitsagentur erhalten.

Was gefördert wird

Kosten für eine berufliche Weiterbildung werden rückwirkend anteilig erstattet. Je nach Einkommen gibt es 60 oder 80% der Kursgebühr als Zuschuss. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung mindestens 650 € kostet. Der Weiterbildungsscheck ist ein Zuschuss zu den Weiterbildungskosten wie Teilnahmegebühren und Prüfungsgebühren. Es gibt keine Obergrenze der Zuschusshöhe!

Ihr Ansprechpartner

Wenden Sie sich an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) unter                               Tel. 0351 – 4910-4930 oder online hier .

Für Ihre Antragstellung stellen wir Ihnen gerne das notwendige Informationsmaterial mit Vergleichsangeboten zusammen. Hier erfahren Sie mehr.