Sie sind jung, haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und können überdurchschnittliche schulische und berufliche Leistungen vorweisen? Dann ist für Ihre Weiterbildung das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, die „Begabtenförderung berufliche Bildung“ genau das richtige. Mit diesem speziellen Förderprogramm, das 1991 von der Bundesregierung ins Leben gerufen wurde, sollen begabte, junge Fachkräfte aus Betrieben, Praxen und Verwaltungen bei ihrer Weiterbildung finanziell unterstützt werden. Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung führt die Stiftung „Begabtenförderungswerk berufliche Bildung“ das Programm durch – gemeinsam mit Kammern und zuständigen Stellen in ganz Deutschland. Dort können Sie ein Stipendium zur Finanzierung eines Weiterbildungskurses beantragen. Sie erhalten als Zuschuss bis zu 6.000 € für längsten drei Jahren – bei einem Eigenanteil von 10% je Fördermaßnahme (der Eigenanteil schmälert den Gesamtförderbetrag nicht). Das Stipendium müssen Sie nicht zurückzahlen. Wichtig! Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung bei der Kammer/zuständigen Stelle beantragt werden.
Für diese Lehrgänge können Sie die Begabtenförderung beantragen
Grundsätzlich werden folgende Lehrgänge gefördert:
Unter diesen folgenden Voraussetzungen können über das Weiterbildungsstipendium auch berufsbegleitende Studiengänge finanziert werden:
Weiterführende Informationen finden Sie online hier. Telefonische Auskünfte erteilt die Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung unter Tel. (0 228) 6 29 31-0.