Als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer stehen Sie erwachsenen Menschen zur Seite, die ihre rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten nicht mehr allein regeln können. Gründe für den Hilfebedarf können beispielsweise psychische und Sucht-Erkrankungen oder geistige, körperliche und altersbedingte Einschränkungen sein.
In Deutschland sind aktuell rund 1,3 Millionen Menschen auf eine rechtliche Betreuung angewiesen. Häufig übernehmen Angehörige oder Ehrenamtliche diese Aufgabe. In gut vierzig Prozent der Fälle bestellt das Betreuungsgericht einen qualifizierten Berufsbetreuer. Aufgrund der demografischen Entwicklung steigt der Bedarf an beruflichen Betreuern stetig.
Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer haben ganz unterschiedliche berufliche Hintergründe. Häufig sind es Sozialarbeiter, Pflege- und Verwaltungsfachkräfte, Rechtsanwälte, Kaufleute, Pädagogen oder Anwälte, die als Berufsbetreuer tätig werden. Viele von ihnen haben zuvor ehrenamtlich Betreuungen geführt – oder übernehmen die Betreuungen zunächst nebenberuflich. Wichtig ist, dass Sie gut mit Menschen umgehen können und über rechtliches Fachwissen verfügen.
Es sind also Menschen wie Sie, die beschließen, körperlich, seelisch oder geistig eingeschränkte Menschen in persönlichen wie rechtlichen Angelegenheiten zu deren Wohl zu vertreten.
Berufliche Betreuer werden von der örtlichen Betreuungsbehörde (Stammbehörde) vorgeschlagen und vom Betreuungsgericht bestellt. Mit dem reformierten Vormundschafts- und Betreuungsrecht wurde zum 1.1.2023 eine Registrierungspflicht für Berufsbetreuer eingeführt (§§ 23 ff. BtOG). Die Einzelheiten des Registrierungsverfahrens sind in der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) geregelt.
Um als Berufsbetreuer bestellt zu werden, müssen Sie also zunächst einen Antrag auf Registrierung bei Ihrer zuständigen Stammbehörde stellen. Dafür sind einige Vorrausetzungen zu erfüllen. Sie müssen u.a. Ihre persönliche Eignung und Ihre Sachkunde nachweisen, ein Führungszeugnis, eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis sowie eine Berufshaftpflichtversicherung vorlegen.
>>> Hier können Sie weitere Details zum Registrierungsverfahren nachlesen. <<<
Als Neueinsteiger in den Betreuerberuf müssen Sie Ihre Sachkunde nachweisen. Ohne diesen sogenannten Sachkundenachweis können Sie nicht als Berufsbetreuer tätig werden. Den Sachkundenachweis können Sie in einem Sachkundelehrgang erwerben. Ein kompletter Lehrgang umfasst elf Module und vermittelt u.a. Kenntnisse zum Betreuungs- und Sozialrecht sowie Methoden der Kommunikation. Jedes Modul endet mit einer Prüfung. Für bereits tätige Betreuer gelten besondere Bestimmungen.
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Ihr Tätigkeitsspektrum eines Berufsbetreuer ist sehr vielfältig. Sie beraten und unterstützen Ihre Betreuten in einem oder mehreren Aufgabenbereichen. Das können zum Beispiel die Gesundheitssorge, die Vermögenssorge, die Aufenthaltsbestimmung und Behördenangelegenheiten sein. Das Betreuungsgericht prüft in jedem Einzelfall, in welchen Entscheidungsbereichen Unterstützung benötigt wird. Als Berufsbetreuer müssen Sie stets den Willen und die Wünsche Ihrer Betreuten berücksichtigen und diesen helfen, möglichst eigenständige Entscheidungen zu treffen.
Wenn Sie Berufsbetreuer werden wollen, wenden Sie sich an die Betreuungsbehörde in Ihrer Kommune oder Stadt. Diese Behörde unterstützt das Betreuungsgericht und schlägt geeignete Betreuer vor. Reichen Sie den Antrag auf Registrierung als Berufsbetreuer mit allen erforderlichen Unterlagen schriftlich ein. Die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner finden Sie meist online auf der Webseite des Amtsgerichts oder der Betreuungsbehörde. In der Regel werden Sie dann zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Ihre Bestellung zum rechtlichen Betreuer und die Feststellung der Berufsmäßigkeit erfolgt anschließend durch das zuständige Betreuungsgericht.
>>> Hier erfahren Sie, wie Registrierung und Sachkundenachweis im Detail funktioniert <<<
Als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer werden Sie pauschal vergütet. Voraussetzung ist es, dass Sie sich bei Ihrer Stammbehörde als Betreuer registriert haben. Die Höhe der monatlichen Fallpauschale ist abhängig von Ihrer Qualifikation, der Dauer der Betreuung, der Wohnform des Betreuten (stationäre Einrichtung oder nicht) und dessen Vermögensstatus.
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Für Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer sind aktuelle Fachkenntnisse und praktische Handlungskompetenz unverzichtbar. Nur dann können sie ihre verantwortungsvollen Aufgaben rechtssicher und zum Wohle der Betreuten erfüllen. Der Gesetzgeber erwartet deshalb auch von bereits tätigen Berufsbetreuern und Vereinsbetreuern, dass diese sich kontinuierlich fortbilden. Insbesondere, da sich im Zuge der Betreuungsrechtsreform 2023 viele rechtliche Vorschriften und Vorgaben geändert haben.
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