Viele Teilnehmer der BeckAkademie kennen ihn. Jörg Staatsmann ist Studienleiter des Fernkurs für fortgeschrittene Berufsbetreuer sowie Dozent der BeckAkademie Fernkurse. Was viele nicht wissen: Der Richter am Amtsgericht Montabaur hat eine weitere Leidenschaft: Er entwickelt Betreuungsformulare, die die rechtliche Betreuung erleichtern und den Weg durch die Gerichte und Behörden beschleunigen sollen.
Wie kam es dazu? In seiner Tätigkeit als Betreuungsrichter erlebt der Betreuungsrechtsexperte Jörg Staatsmann regelmäßig große rechtliche Unsicherheiten der ehrenamtlichen Betreuer beim Umgang mit dem Betreuungsgericht. Die Formulare und Musteranträge des Richters und Dozenten der BeckAkademie Fernkurse sind speziell für Betreuer entwickelt worden. Da er diese Unsicherheiten auch in Institutionen bemerkt, fertigt er auch passende Formulare für Hausärzte, Altenheime und Krankenhäuser an.
Betreuungsrecht: Formulare ankreuzen – fertig!
Die speziellen Ankreuzformulare von Jörg Staatsmann sollen für die Betreuer eine praktische Arbeitshilfe sein. Von der Einrichtung einer Betreuung über Erweiterung der Aufgabenkreise bis zur Kündigung von Verträgen: Weil die einzelnen Formulare ohne Aufwand auf jeden denkbaren Fall angepasst und nicht mit individuellen Sachverhalten ausgestattet werden müssen, gelingt das Antragsstellen leicht. Ebenfalls können Betreuer die Formulare zur Vollständigkeitskontrolle verwenden, da in ihnen alle wesentlichen Informationen, die das Betreuungsgericht benötigt, Punkt für Punkt abgefragt werden.
Jörg Staatsmanns praktische Arbeitshilfen für Betreuer erhalten Sie als:
Vorteil: Von einem Betreuungsrichter entwickelt, in Abstimmung mit dem Justizministerium Rheinland-Pfalz verfasst und in der Praxis erprobt, können die Formulare auch ohne juristische Vorkenntnisse leicht ausgefüllt werden. In den Formularen werden alle zur Bearbeitung notwendigen Informationen abgefragt. Daher sparen Sie nicht nur beim Ausfüllen wertvolle Zeit, auch eine Vielzahl der Nachfragen durch das Betreuungsgericht entfallen, so Jörg Staatsmann. Dies führt zu einer Verfahrensbeschleunigung und schnelleren Entscheidungen, weil zeitintensive Nachfragen bei den Betreuern unterbleiben können.