Wenn Sie den Bildungs-Scheck eines Bundeslandes erworben haben, können Sie diesen bei der BeckAkademie Fernkurse innerhalb der auf dem Scheck angegebenen Gültigkeitsdauer gleich bei Ihrer Kurs-Anmeldung einreichen, jeweils einen pro Fernkurs. Sofern der Fernkurs zum Bildungs-Scheck passt, werden wir diesen für Sie einlösen. Es handelt sich bei dieser Art Förderung um eine nachträgliche Erstattung, die jedoch vor Beginn des Fernkurses beantragt werden muss.