So funktioniert der neue Sachkundenachweis für Berufsbetreuer

Das neue Betreuungsrecht: Was Berufsbetreuer jetzt zum neuen Sachkundenachweis wissen müssen

FAQ: Alles Wichtige zu Registrierung, Sachkunde und Vergütung für rechtliche Betreuer

Wichtiger Hinweis:

 

Die BeckAkademie Fernkurse ist als Anbieter eines Sachkundelehrgangs zum Betreuungsrechts zertifiziert (Bescheid der Regierung von Mittelfranken, Az. RMF-SG13-6591-2).

Die Anerkennung gilt gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 BtRegV bundesweit.

Außerdem ist die BeckAkademie Fernkurse bundesweit zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) und kann Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters entgegennehmen.

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10. Oktober 2023 | Kategorie: Sachkundenachweis |

BGH: Hochschulzertifikat der Hochschule Neubrandenburg für Vergütungstabelle C anerkannt

Vergütung nach Tabelle C kann beantragt werden

Der Fall: Die vom Amtsgericht zur Berufsbetreuerin bestellte – Beteiligte zu 1 – hatte im Juni 2020 erfolgreich den von der Hochschule Neubrandenburg und der Beck Akademie Fernkurse veranstalteten „Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat“ abgeschlossen. Sie beantragte ab dem 18. Juni 2020 die höhere Vergütung gemäß der Vergütungstabelle 5. 1.1 zu § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG.

Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Kassel haben der Berufsbetreuerin die Pauschale nach der Vergütungstabelle C zugesprochen. Das Landgericht Kassel hat den von der Berufsbetreuerin erfolgreich abgeschlossenen „Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat“ wie eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule i. S. v. § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG bewertet.

Gegen diese Entscheidung des Landgerichts Kassel legte die Bezirksrevisorin für das Land Hessen Rechtsbeschwerde ein, die erfolglos blieb.

 

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. Februar 2022, XII ZB 378/21

Der BGH wies die Rechtsbeschwerde als unbegründet zurück. Mehr →

09. Oktober 2023 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Landgericht Kassel: Hochschulzertifikat der Hochschule Neubrandenburg für Vergütungstabelle C anerkannt

Bezirksrevisorin wehrt sich

Der Fall: Die Berufsbetreuerin hatte nach erfolgreich bestandenem Abschluss des „Fernlehrgangs Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat“ mit dem Tag ihrer Abschlussprüfung die Vergütungsstufe C zu § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG für die bei dem Amtsgericht Fritzlar geführte Betreuung beantragt.

Die Staatskasse war der beantragten Abrechnung entgegengetreten. Die Berufsbetreuerin vertiefte ihr Vorbringen und verwies auf die Kooperation der BeckAkademie Fernkurse mit der Hochschule Neubrandenburg.

Das Amtsgericht hatte die Vergütung antragsgemäß festgesetzt und die Beschwerde zugelassen.

Zwar liege der Zeitaufwand unter dem eines Bachelor-Studienganges, aber oberhalb des Umfangs der Fortbildung zum „Zertifizierten Betreuer – Curator de jure“ an der Technischen Hochschule Deggendorf, die der Bundesgerichtshof (BGH) als mit einem Hochschulstudium vergleichbar angesehen habe.

Die Staatskasse wandte sich weiterhin gegen die Abrechnung der Vergütungstabelle C. Das Amtsgericht half der Beschwerde nicht ab und legte die Akte dem Landgericht Kassel zur Entscheidung vor.

Der Beschluss des Landgerichts Kassel vom 21. Juli 2021, Az. 3 T 592/20

Das Landgericht Kassel wies die Beschwerde zurück, berechnete die Vergütung der Stufe C nur um einen Tag abweichend.  Mehr →

09. Oktober 2023 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Vernetzen und voneinander lernen: Netzwerk Berufsbetreuung online

Kostenfreies Angebot exklusiv für Teilnehmer der BeckAkademie Fernkurse

(Nächster Termin: 15.07.2024, 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr)

Das Wirkungsfeld der Berufsbetreuung ist vielfältig und facettenreich. Ihr Alltag als Berufsbetreuer oder Vereinsbetreuer hält immer wieder Herausforderungen und Überraschungen für Sie bereit. Sich ständig ändernde rechtliche Vorgaben, der neue Sachkundenachweis, spezielle Ansprüche eines Betreuten: Oft ist es schwierig, alle Erwartungen und Aufgaben unter einen Hut zu bekommen.

Vielleicht fragen auch Sie sich in vielen Situationen: „Habe ich an alles gedacht?“ „Wie gehe ich weiter vor?“ „Habe ich richtig reagiert?“ Gerade Einzelkämpfer wünschen sich dann häufig den kollegialen Austausch mit Berufskollegen, um ihre Handlungssicherheit zu bestätigen.

Teilnehmer unserer Live-Webinare und Sachkunde-Lehrgänge profitieren jetzt von unserem neuen digitalen „Netzwerk Berufsbetreuung“. Auf dieser Online-Plattform können Sie sich regional wie überregional mit Kolleginnen und Kollegen austauschen und vernetzen. Unkompliziert und ganz ohne Social Media, Facebook, WhatsApp und Co.

Der kollegiale Austausch ermöglicht es Ihnen, Erfahrungen zu teilen und voneinander zu lernen. Sie können sich gegenseitig unterstützen und Ihre individuellen Fähigkeiten erweitern.

Das „Netzwerk Berufsbetreuung“ findet regelmäßig zu festgelegten Terminen als jeweils 90-minütiges Live-Webinar statt. Wählen Sie einen oder mehrere Termine aus, so wie es für Sie am besten passt.

Wählen Sie einen oder mehrere Termine aus, so wie es für Sie am besten passt.

Exklusiv für Teilnehmer der BeckAkademie Fernkurse ist dieses Angebot komplett kostenfrei!

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20. August 2023 | Kategorie: Aktuelles, Betreuer:innen Weiterbildung, Live-Webinar |

Live-Webinar „Betreuungsvermeidung durch Vermittlung anderer Hilfen nach BtOG“

(Nächster Termin: 30.08.2024)

 

Wie Sie als Vereins- oder Berufsbetreuer rechtssicher und erfolgreich andere Hilfen und erweiterte Unterstützung vermitteln und so ganz neue Verdienstquellen erschließen

Rund 1,3 Millionen Menschen werden in Deutschland rechtlich betreut. Deren Selbstbestimmungsrecht – im Sinne der UNBRK – will der Gesetzgeber mit der Betreuungsrechtsreform entscheidend stärken. In der Betreuungspraxis soll daher der Grundsatz „Unterstützen vor Vertreten“ zukünftig eine zentrale Rolle spielen. Zum Ausdruck kommt dies insbesondere im neuen Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), das Aufgaben und Pflichten von Betreuungsbehörden, Betreuungsvereinen und Berufsbetreuern regelt. So hat gemäß § 8 BtOG die Vermittlung anderer Hilfen (aH) und erweiterter Unterstützungsleistungen (eU) aus der Sozialgesetzgebung den Vorrang vor einer Betreuerbestellung.

Diese Neugestaltung der gesetzlichen Normen wirkt sich erheblich auf die Arbeit aller Berufsgruppen der rechtlichen Betreuung aus. Sowohl auf Fachkräfte der Betreuungsbehörden als auch auf Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer sowie Fachkräfte der sozialen Arbeit kommen zusätzliche Aufgaben und Pflichten zu. Um diese Herausforderungen zu meistern, ist es wichtig, sich frühzeitig mit den neuen rechtlichen Spielregeln und deren praktischer Umsetzung vertraut zu machen. Mehr →

15. August 2023 | Kategorie: Betreuer:innen Weiterbildung, Betreuungsrechtsreform, Live-Webinar |

Live-Webinar „Der Betreute als Erbe: Wert ermitteln – Nachlass prüfen – Pflichtteil erfolgreich durchsetzen“

FeierabendAkademie Live-Webinar „Der Betreute als Erbe: Wert ermitteln – Nachlass prüfen – Pflichtteil erfolgreich durchsetzen“

Ob Sparbuch, Immobilien oder Schmuck – wenn Ihr Betreuter erbt, sind meist auch Sie als rechtlicher Betreuer gefordert. Wurde Ihnen der Aufgabenbereich Vermögenssorge übertragen, haben Sie Ihren Betreuten auch in Erbangelegenheiten zu vertreten. Sie sind verpflichtet, die Ansprüche Ihres Betreuten durchzusetzen. Doch das kann für Sie als rechtlicher Betreuer oft eine heikle Angelegenheit sein. Dieser Rechtsbereich birgt für Berufsbetreuer zahlreiche Fallstricke, die häufig auf den ersten Blick unterschätzt werden. So hat beispielsweise eine Erbschaft nicht immer einen Zuwachs zum Vermögen Ihres Betreuten zur Folge; ein Verstorbener kann auch seine Schulden vererben. Da gilt es aufzupassen, damit Ihre Betreuten nicht in die „Nachlassfalle“ tappen.

Auch in Erbschaftsangelegenheiten gilt: Als Berufsbetreuer haften Sie, wenn Sie Ihre Pflichten schuldhaft verletzen (§ 1833 BGB in Verbindung mit § 1908i BGB). Umso wichtiger ist, über ausreichende Kenntnisse zu verfügen, um bei einem Todesfall in der Familie Ihres Betreuten alles richtig zu machen.

Was also ist zu tun, wenn sich herausstellt, dass der zu erbende Nachlass überschuldet ist? Wie lassen sich erbrechtliche Ansprüche Ihres Betreuten effektiv geltend machen? Welche Pflichtteilsansprüche hat Ihr Betreuter? Und wie wirkt sich die Erbschaft auf die Sozialleistungen Ihres Betreuten aus?

Gewinnen Sie jetzt in unserer FeierabendAkademie mehr Kompetenz in den erbrechtlichen Angelegenheiten Ihres Betreuten

Das Live-Webinar im Rahmen unserer Feierabend-Akademie – „Der Betreute als Erbe: Wert ermitteln – Nachlass prüfen – Pflichtteil erfolgreich durchsetzen“gibt Ihnen alle Fachkenntnisse an die Hand, um im Erbschaftsfall schnell und rechtssicher im Sinne Ihres Klienten vorzugehen.

In 4 kompakten Abend-Lektionen vermittelt Ihnen unser Rechtsexperte, Rechtsanwalt  Jan-Rasmus Schultz wertvolles Basiswissen zum Erbrecht. Anhand von Praxisbeispielen erfahren Sie, wie Sie die Erbschaft Ihres Betreuten rechtssicher annehmen oder ausgeschlagen. Dazu bekommen Sie zahlreiche Rechtstipps und konkrete Handlungsanleitungen, Muster, Formulare und Checklisten an die Hand.

Die Fortbildung findet an 4 Abend-Terminen von jeweils 17:00 bis ca. 20:30 Uhr statt.

Profitieren Sie vom Wissen eines hochkarätigen Rechtsexperten mit großer Fachkompetenz!

Jan-Rasmus Schultz ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht sowie zertifizierter Stiftungsberater. Im Live-Webinar vermittelt Ihnen JanRasmus Schultz das für Ihre Betreuungspraxis relevante Basiswissen im Erbrecht, damit Sie Ihren Klienten in seinen erbrechtlichen Angelegenheiten rechtssicher betreuen können.

In 4 kompakten Abend-Lektionen erfahren Sie alles Wesentliche über Ihre Gestaltungsmöglichkeiten vor und nach einem Erbfall.

Sie lernen u.a., wie Sie den Wert eines Nachlasses ermitteln und prüfen und wie Sie den Pflichtteil für Ihren Betreuten rechtssicher durchsetzen. Angesprochen wird auch, wie Sie das Eigenvermögen Ihres Betreuten bei einem überschuldeten Nachlass schützen können. Außerdem erhalten Sie einen Überblick über die gesetzlichen Haftungsbeschränkungen wie Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Gläubigeraufgebot. Die Auswirkungen der Erbschaft auf Sozialleistungen an Ihren Klienten werden ebenso erläutert wie relevante Aspekte bei der Zusammenarbeit mit dem Testamentsvollstrecker.

Mehr Rechtskompetenz in erbrechtlichen Angelegenheiten Ihres betreuten Klienten

Anhand aktueller Fallbeispiele zeigt Ihnen unser Rechtsexperte erprobte Handlungsstrategien für ein gelungenes Zusammenspiel zwischen dem Erbrecht und der Betreuungspraxis auf. Bringen Sie gerne Ihre individuellen Fallbeispiele mit und tauschen Sie sich mit unserem Experten und Ihren Betreuerkollegen virtuell aus!

Nutzen auch Sie diese ideale Möglichkeit zum Austausch mit einem renommierten Fachanwalt für Erbrecht! Investieren Sie 4 kurze Abende und eignen Sie sich wertvolles Basiswissen in den häufigsten erbrechtlichen Angelegenheiten an für den Fall, dass Ihr Betreuter erbt. Das erworbene Wissen befähigt Sie, Ihren Betreuten im Erbfall rechtssicher zu unterstützen, seine Ansprüche effektiv geltend zu machen und ihn vor teuren Nachlassfallen zu schützen.

Warum auch Sie von den Inhalten des Live-Webinars profitieren!

  • Die Inhalte des kompakten Live-Webinars sind gezielt auf Ihre Betreuungspraxis
  • Unser Rechtsexperte vermittelt Ihnen das notwendige Basiswissen, prägnant und gut nachvollziehbar.
  • Sie lernen praxiserprobte Handlungsstrategien kennen.
  • Stellen Sie Ihre individuellen Fragen, unser Experte wird live auf Ihre Praxisfälle eingehen und Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen geben.
  • Unser umfangreiches Handout, das Sie vorab per E-Mail erhalten, dient auch zum späteren Nachschlagen.
  • Sie erhalten zahlreiche Muster, Formulare und Checklisten mit hohem Nutzwert für Ihre Betreuungspraxis an die Hand.

>> Hier können Sie sich gleich zum Feierabend-Webinar anmelden. >>

Für wen eignet sich das Live-Webinar „Der Betreute als Erbe: Wert ermitteln – Nachlass prüfen – Pflichtteil erfolgreich durchsetzen“?

Von der Teilnahme an dieser kompakten Fortbildung profitieren

  • bereits tätige und registrierte Berufsbetreuer
  • bereits tätige und registrierte Vereinsbetreuer
  • Fachkräfte aus Institutionen der sozialen Arbeit

Wählen Sie aus diesen Termin aus:

11. bis 14. März 2024 (Mo. bis Do.),  jeweils von 17:00 bis ca. 20:30 Uhr

03. bis 06. Juni 2024 (Mo. bis Do.),  jeweils von 17:00 bis ca. 20:30 Uhr

09. bis 12. September 2024 (Mo. bis Do.),  jeweils von 17:00 bis ca. 20:30 Uhr

18.-21. November 2024 (Mo. bis Do.), jeweils von 17:00 bis ca. 20:30 Uhr

 

Vertiefen Sie im Live-Webinar Ihr Basiswissen zum Erbrecht

Alles, was Sie für Ihre Betreuungspraxis zum Erbrecht wissen müssen, vermittelt Ihnen jetzt unser kompaktes Live-Webinar „Der Betreute als Erbe: Wert ermitteln – Nachlass prüfen – Pflichtteil erfolgreich durchsetzen“. An nur vier Abenden eignen Sie sich das notwendige Fachwissen an, um Ihren Betreuten zukünftig rechtsicher bei Erbschaftsangelegenheiten unterstützen zu können. Sie erfahren u.a., wie Sie ein Erbe für Ihren Betreuten rechtssicher annehmen oder ausschlagen, den Wert eines Nachlasses ermitteln und Erbansprüche effektiv durchsetzen.

Die Fortbildung umfasst 4 kompakte Lektionen an 4 Abenden von 17:00 bis ca. 20:30 Uhr. Zur Teilnahme benötigen Sie einen PC oder Laptop mit Lautsprecher, Mikrofon und Kamera. Rechtzeitig vor Ihrem Wunschtermin erhalten Sie Ihren persönlichen Teilnahme-Link sowie umfangreiche Handouts, um die Lerninhalte vor- und nachbereiten zu können.

Die Live-Webinar-Gebühr beträgt 349,80 €, zzgl. 19% Umsatzsteuer. In der Gebühr enthalten sind umfangreiche Seminar-Unterlagen, die Sie vorab per E-Mail zugesandt bekommen sowie eine Teilnahmebescheinigung (§ 29 BtOG), in der die Webinar-Lerninhalte wiedergegeben werden. Ihre Teilnahmebescheinigung dient als Nachweis Ihrer Fortbildung als Berufsbetreuer gemäß § 29 BtOG (Betreuungsorganisationsgesetz) zur Vorlage bei Ihrer Stammbehörde/Betreuungsbehörde.

 

>> Melden Sie sich am besten gleich hier zum Feierabend-Webinar „Der Betreute als Erbe: Wert ermitteln – Nachlass prüfen – Pflichtteil erfolgreich durchsetzen“ an. >>

 

Feierabend-Akademie – bequem berufsbegleitend online fortbilden

Tagsüber keine Zeit für Ihre Forbildung?

In unserer Feierabend-Akademie können Sie sich trotzdem weiterbilden. Unsere Live-Webinare am Abend sind ideal für Berufstätige mit wenig Zeit. Erfahrene Experten vermitteln Ihnen in kompakten Lektionen aktuelles Betreuerwissen. Via Desktop-PC oder Laptop mit Internetzugang, Webcam und Headset (bzw. Audioausgabe) können Sie von jedem Ort aus teilnehmen. Bequem von Ihrem Schreibtisch oder dem Sofa aus. Über den Chat oder Mikrofon können Sie sich aktiv beteiligen, Fragen an den Referenten stellen oder sich miteinander in Echtzeit austauschen.

Nutzen Sie dieses Schulungsangebot speziell für bereits tätige Berufsbetreuer als Nachweis Ihrer Fortbildung gemäß § 29 BtOG (Betreuungsorganisationsgesetz) zur Vorlage bei Ihrer Stammbehörde/Betreuungsbehörde.

Ihre Anmeldung zum Feierabend-Webinar „Der Betreute als Erbe: Wert ermitteln – Nachlass prüfen – Pflichtteil erfolgreich durchsetzen“

Ja, ich will meinen Betreuten vor erbrechtlichen Fallen schützen, seine Ansprüche rechtssicher durchsetzen und vom Know-how eines Rechtsexperten für Erbrecht profitieren.

Deshalb melde ich mich zur FeierabendAkademie Live-Webinar Der Betreute als Erbe: Wert ermitteln – Nachlass prüfen – Pflichtteil erfolgreich durchsetzen zum Preis von 349,80 € zzgl. 19% MwSt., einschließlich ausführlicher Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigung, verbindlich an.

Eine kostenlose Stornierung meiner Anmeldung ist jederzeit bis 14 Tage vor Beginn des Live-Webinars möglich.

    Anmeldeformular:

    Felder mit * sind Pflichtfelder


    09.-12. September 2024 (Mo. bis Do.), jeweils von 17:00 bis ca. 20:30 Uhr18.-21. November 2024 (Mo. bis Do.), jeweils von 17:00 bis ca. 20:30 Uhr











    Kostenloser E-Mail Informationsservice

    Ja, ich möchte Ihren kostenlosen E-Mail-Informationsservice nutzen, um über interessante Angebote und aktuelle Neuigkeiten im Betreuungswesen sowie aus Ihrem Verlag auf dem Laufenden gehalten zu werden. Ich kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft beim Verlag C.H. Beck oHG, Wilhelmstr. 9, 80801 München widerrufen.

    11. August 2023 | Kategorie: Betreuer:innen Weiterbildung, Live-Webinar |

    Live-Webinar „Wie Sie als Berufsbetreuer Vergütungsanträge so stellen, dass Sie die bestmögliche Bezahlung erhalten“

    (Nächster Termin: 20.09.2024) So wirkt sich die Betreuungsrechtsreform, die neue Registrierpflicht und der Sachkundenachweis auf Ihre Vergütung aus

     

    Vergütungsanspruch gekürzt, oder gar abgelehnt, weil eine Frist verpasst wurde! Von dieser Erfahrung berichten uns Berufsbetreuer immer wieder. Kein Wunder, die Richtlinien für die Vergütung von rechtlichen Betreuern sind komplex. Und durch die neue Registrierungspflicht wird das Thema Vergütung noch komplexer.

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    31. Juli 2023 | Kategorie: Betreuer:innen Weiterbildung, Betreuungsrechtsreform, Live-Webinar |

    Live-Webinar „RechtsTalk: Das neue Begünstigungsverbot für Berufsbetreuer – so schützen Sie sich vor dem Widerruf Ihrer Registrierung“

    „Erbschleicherei – wenn Betreuer betrügen“ (Quelle SR3-radio, 2023) – Schlagenzeilen wie diese sorgen regelmäßig für Aufregung bei betreuten Menschen und ihren Angehörigen. Und sie rücken die Tätigkeit des rechtlichen Betreuers in das denkbar schlechteste Licht.

    Zwar sind in der juristischen Praxis tatsächlich nur sehr wenige Fälle bekannt, in denen Berufsbetreuer sich am Vermögen ihrer Klienten rechtswidrig bereicherten. Dennoch sah der Gesetzgeber offenbar Handlungsbedarf.

    Mit dem reformierten Betreuungsrecht ist daher erstmals ein Begünstigungsverbot für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer (vgl. § 30 BtOG) in Kraft getreten. Dieses verbietet sowohl Schenkungen als auch Zuwendungen im Rahmen von Verfügungen von Todes wegen. Verboten ist generell die Annahme von Geld oder geldwerten Leistungen von Seiten des Betreuten. Berufsbetreuer dürfen nicht mehr Erben ihrer Betreuten sein.

    Vorsicht Falle!? Das neue Begünstigungsverbot für Berufsbetreuer

    Die neue Vorschrift zur gesetzlichen Compliance soll ältere, kranke oder behinderte Menschen besser vor finanzieller Übervorteilung schützen. Für Sie als Berufsbetreuer birgt das Gesetz jedoch zahlreiche juristische Fußangeln. Schon ein kleines Fehlverhalten kann in diesem Zusammenhang gravierende Folgen nach sich ziehen, bis hin zum Widerruf Ihrer Registrierung.

    Doch wann liegt überhaupt eine „Begünstigung“ im Sinne des § 30 BtOG vor? In welchen Fällen dürfen Schenkungen und letztwillige Zuwendungen angenommen werden? Wie verhält es sich mit Geschenken wie Blumen oder Pralinen? Und wie können Berufsbetreuer vermeiden, in den Verdacht der Erbschleicherei zu kommen?

    Rechtssicher handeln können Sie nur, wenn Sie im Detail über Ihre Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit § 30 BtOG Bescheid wissen!

    Holen Sie sich jetzt Rat vom erfahrenen Experten aus der Betreuungspraxis!

    Kompetente Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie in der Feierabend-Akademie: „RechtsTalk: Das neue Begünstigungsverbot für Berufsbetreuer – so schützen Sie sich vor dem Widerruf Ihrer Registrierung“.

    Kompakte Wissensvermittlung an nur einem Abend

    Betreuungsexperte Achim Rhein erläutert die neue Rechtslage – und geht dabei systematisch auf Ihre Rechte und Pflichten als Berufsbetreuer ein. Sie lernen die Voraussetzungen der gesetzlichen Regelung des § 30 BtOG im Detail kennen. Der Experte skizziert den legislatorischen Hintergrund des neuen Begünstigungsverbots und erklärt, was der Gesetzgeber sich dabei gedacht hat. Die Schwachpunkte der Vorschrift werden ebenso diskutiert wie etwaige Umgehungsmöglichkeiten. Mithilfe des erworbenen Wissens können Sie die komplizierte Gesetzeslage besser einschätzen und in individuellen Situationen richtig handeln.

    Experte mit viel Praxis-Erfahrung und Know-how

    Achim Rhein leitet die überörtliche Betreuungsbehörde in Rheinland-Pfalz. Der Dipl.-Verwaltungswirt ist Vorsitzender des Fachausschusses Betreuungsangelegenheiten der BAGüS sowie Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft der Überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Achim Rhein absolvierte außerdem einen Masterstudiengang in Coaching, Supervision, Organisationsentwicklung und war mehr als 20 Jahre selbst als Berufsbetreuer tätig.

    Achim Rhein ist also nicht nur bestens mit der behördlichen Seite vertraut. Der Experte weiß auch, wo Sie als Berufsbetreuer „der Schuh drückt“.

    Im Live-Webinar werden u.a. folgende Schwerpunkte thematisiert:

    • Die neue Compliance-Regelung des § 30 BtOG
    • So schützen Sie sich vor einem Widerruf Ihrer Registrierung
    • Warum nicht jede Begünstigung Erbschleicherei ist
    • Was bei „stillen Testamenten“ zu tun ist
    • Warum ehrenamtliche Betreuer und Behördenbetreuer vom neuen Begünstigungsverbot nicht betroffen sind
    • Welche Umgehungsmöglichkeiten des Begünstigungsverbots es gibt und wie diese rechtssicher genutzt werden können

    Prägnanter Wissensaustausch & praxisrelevante Tipps

    Nutzen Sie jetzt in der Feierabend-Akademie die Chance zum intensiven Austausch mit einem Fachexperten, der sowohl mit der behördlichen Seite wie der Berufsbetreuerseite vertraut ist.

    Stellen Sie Ihre individuellen Fragen, bringen Sie Ihre Praxisfälle ein. Achim Rhein wird ausführlich darauf eingehen. Sie erhalten eine Einschätzung der Rechtslage und praxisrelevante Handlungsempfehlungen aus erster Hand. Nutzen Sie diese praktische Hilfestellung, um in Sachen Compliance zukünftig auf der sicheren Seite zu sein.

    Erweitern Sie jetzt Ihr Fachwissen über das neue Begünstigungsverbot gemäß § 30 BtOG im „RechtsTalk: Das neue Begünstigungsverbot für Berufsbetreuer – so schützen Sie sich vor dem Widerruf Ihrer Registrierung erweitern!

    Ihr Plus: Als Teilnehmer der Feierabend-Akademie profitieren Sie zusätzlich von weiteren Vorteil. Sie erhalten rechtzeitig vor Webinar-Beginn ein umfangreiches Handout, das Ihnen als Nachschlagewerk dient, um über die neue Rechtslage jederzeit nachzulesen und gegenüber Ihrer Stammbehörde/Betreuungsbehörde zitieren zu können. Inhalte sind u.a.

    • Darstellung der neuen Compliance-Regelung des neuen § 30 BtOG sowie
    • deren zeitlichen, persönlichen und sachlichen Anwendungsbereichs
    • Darstellung der Rechtsfolgen und Schwächen des neuen § 30 BtOG
    • Was zu tun ist bei einem „stillen Testament“
    • Vorstellen der verschiedenen Umgehungsmöglichkeiten

    >> Jetzt hier zur Feierabend-Akademie „RechtsTalk: Das neue Begünstigungsverbot für Berufsbetreuer“ online anmelden >>

    Wer sollte an der Feierabend-Akademie „RechtsTalk: Das neue Begünstigungsverbot für Berufsbetreuer – so schützen Sie sich vor dem Widerruf Ihrer Registrierung“ teilnehmen?

    Von der Teilnahme an dieser kompakten Fortbildung profitieren

    • bereits tätige und registrierte Berufsbetreuer
    • bereits tätige und registrierte Vereinsbetreuer
    • ehrenamtlich tätige Betreuer

    Die Feierabend-Akademie „RechtsTalk: Das neue Begünstigungsverbot für Berufsbetreuer – so schützen Sie sich vor dem Widerruf Ihrer Registrierung“ findet an diesen Terminen statt

    • Donnerstag, 26.09.2024, 17:30 bis ca. 20:30 Uhr, inkl. 15 Minuten Pause
    • Donnerstag, 05.12.2024, 17:30 bis ca. 20:30 Uhr, inkl. 15 Minuten Pause

     

    Ihre Vorteile auf einen Blick

    • Sie profitieren vom Know-how eines erfahrenen Betreuungsexperten
    • Sie können sich über Fallbeispiele und Handlungsmöglichkeiten austauschen
    • Sie erhalten einen kompakten Überblick Ihrer Rechte und Pflichten
    • Sie gewinnen mehr Rechtssicherheit bezüglich des neuen Begünstigungsverbots
    • Sie erhalten ein Handout mit allen wichtigen Rechtstipps für mehr Rechtssicherheit zum Nachschlagen

    >> Melden Sie sich gleich hier zum Feierabend-Webinar online an! >>

    Feierabend-Akademie – bequem berufsbegleitend online fortbilden

    In unserer Feierabend-Akademie können Sie sich trotzdem weiterbilden. Unsere Live-Webinare am Abend sind ideal für Berufstätige mit weniger Zeit. Erfahrene Experten vermitteln Ihnen in kompakten Lektionen aktuelles Betreuerwissen. Via PC, Tablet oder Smartphone mit Internetzugang, Webcam und Headset (bzw. Audioausgabe) können Sie von jedem Ort aus teilnehmen. Bequem von Ihrem Schreibtisch oder dem Sofa aus. Über den Chat oder Mikrofon können Sie sich aktiv beteiligen, Fragen an den Referenten stellen oder sich miteinander in Echtzeit austauschen.

    Nutzen Sie dieses Schulungsangebot speziell für bereits tätige Berufsbetreuer als Nachweis Ihrer Fortbildung gemäß § 29 BtOG (Betreuungsorganisationsgesetz) zur Vorlage bei Ihrer Stammbehörde/Betreuungsbehörde.

    Investieren Sie im Feierabend-Webinar „RechtsTalk: Das neue Begünstigungsverbot für Berufsbetreuer“ nur 3 Stunden Ihrer Zeit – und schützen Sie sich vor einem Widerruf Ihrer Registrierung

    An nur einem Abend gewinnen Sie einen umfassenden Überblick über Ihre Rechte und Pflichten beim neuen Begünstigungsverbot. Sie können sich mit unserem Betreuungsexperten austauschen und erhalten Antworten auf Ihre individuellen Fragen. Zur Teilnahme am Live-Webinar benötigen Sie einen PC oder Laptop mit Lautsprecher, Mikrofon und Kamera. Sobald Sie sich angemeldet haben, senden wir Ihnen persönlichen Teilnahme-Link zu.

     

    Das Live-Webinar umfasst insgesamt 4 Unterrichtseinheiten. Die Live-Webinar-Gebühr beträgt 149,80 €, zzgl. 19% Umsatzsteuer. In der Gebühr enthalten sind umfangreiche Seminar-Unterlagen, die Sie vorab per E-Mail erhalten sowie eine Teilnahmebescheinigung (§ 29 BtOG).

    Ihre Teilnahmebescheinigung dient als Nachweis Ihrer Fortbildung als Berufsbetreuer gemäß § 29 BtOG (Betreuungsorganisationsgesetz) zur Vorlage bei Ihrer Stammbehörde/Betreuungsbehörde.

    >> Jetzt hier zum Feierabend-Webinar online anmelden! >>

    Ihre Anmeldung zur Feierabend-Akademie „RechtsTalk: Das neue Begünstigungsverbot für Berufsbetreuer – so schützen Sie sich vor dem Widerruf Ihrer Registrierung“

    Ja, ich möchte über meine Rechte und Pflichten wegen des neuen Begünstigungsverbots aus § 30 BtOG Bescheid wissen, rechtssicher vorgehen und vom Fachwissen eines renommierten Betreuungsrechtsexperten profitieren. Denn ich möchte mehr Rechtssicherheit in Compliance-Fragen gewinnen, um mich vor einem Widerruf meiner Registrierung zu schützen.

     

    Deshalb melde ich mich zur Feierabend-Akademie – „RechtsTalk: Das neue Begünstigungsverbot für Berufsbetreuer – so schützen Sie sich vor dem Widerruf Ihrer Registrierung (einschließlich ausführlicher Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigung) für nur 149,80 € zzgl. 19% MwSt. verbindlich an.

    Eine kostenfreie Stornierung meiner Anmeldung ist jederzeit bis 14 Tage vor Webinar-Beginn möglich.

      Anmeldeformular:

      Felder mit * sind Pflichtfelder


      Donnerstag, 26.09.2024, 17:30 bis ca. 20:30 UhrDonnerstag, 05.12.2024, 17:30 bis ca. 20:30 Uhr











      Kostenloser E-Mail Informationsservice

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      27. Juni 2023 | Kategorie: Betreuer:innen Weiterbildung, Betreuungsrechtsreform, Live-Webinar |

      Live-Webinar Die neue Wunschbefolgungspflicht – so schützen Sie sich vor Haftungsfallen

      (Nächster Termin: 04.10.2024, 09:30 bis 15:30 Uhr)

      Das neue Betreuungsrecht will das Selbstbestimmungsrecht unterstützungsbedürftiger Menschen stärken. Im Vordergrund stehen zukünftig die Wünsche des Betreuten. Sie sind der zentraler Maßstab – die „magna charta“ – für die Führung einer rechtlichen Betreuung. Als Berufsbetreuer haben Sie seit dem 01.01.2023 die Pflicht, die Wünsche Ihres Betreuten exakt umzusetzen. Von Ihrer Vertretungsmacht dürfen Sie nur Gebrauch machen, soweit dies wirklich erforderlich ist.

      Doch was genau bedeutet diese Pflicht zur Wunschbefolgung in Ihrer Praxis? Gilt sie uneingeschränkt – auch wenn durch die Befolgung des Wunsches die Lebens- und Versorgungssituation des Betreuten merklich verschlechtert werden würde? Und in welchen Fällen können Betreuer die Befolgung eines Wunsches des Betroffenen ablehnen?

      Selbst erfahrene Berufsbetreuer wünschen angesichts dieser komplexen Fragen fachlichen Rat und Expertise. Denn eines ist klar: Nur wenn Sie über Ihre Sorgfaltspflichten als Berufsbetreuer detailliert Bescheid wissen, können Sie rechtssicher handeln und (teure) Haftungsfallen vermeiden!

      Gewinnen Sie jetzt mehr Rechtssicherheit bei der Wunschbefolgung Ihrer Betreuten im Live-Webinar!

      Unser 1-tägiges Live-Webinar Wunschbefolgung und Betreuerhaftung“ kommt da für Sie wie gerufen. Betreuungsexperte Achim Rhein vermittelt Ihnen darin, wo die Grenze zwischen Wunschbefolgungspflicht und Unzumutbarkeit der Wunschbefolgung verläuft. Gut verständlich und systematisch erläutert er die konkreten Folgen der Wunschbefolgungspflicht für das Rechtsverhältnis zwischen Berufsbetreuer und den betreuten Personen. Sie erhalten einen Überblick über Ihre Sorgfaltspflichten als Berufsbetreuer und erfahren, wie Sie diesen richtig nachkommen. Das Wissen hilft Ihnen, Pflichtverletzungen zu vermeiden, die die Betreuerhaftung auslösen könnten. Außerdem erfahren Sie, welche Rechte Sie bei unzumutbaren Wünschen überhaupt haben.

      19. Juni 2023 | Kategorie: Betreuer:innen Weiterbildung, Betreuungsrechtsreform, Live-Webinar |

      Live-Webinar „Der neue Sozialbericht – das ändert sich für Betreuungsbehörden“

      (Nächster Termin: 07.10.2024, 09:00 bis ca. 16:00 Uhr

      Welche Inhalte und zusätzlichen Vorgaben Sie jetzt besonders berücksichtigen müssen

      Eine wesentliche Aufgabe der Betreuungsbehörden ist, das Gericht im Verfahren zur Anordnung einer Betreuung zu unterstützen. Maßgebliches Instrument hierfür ist der Sozialbericht in Zusammenhang mit der Sachverhaltsermittlung, der auf Basis der Sozialdiagnostik erstellt wird und in dem die gesamte persönliche, gesundheitliche und soziale Situation eines Betroffenen berücksichtigt wird. Mit dem Inkrafttreten des neuen Betreuungsrechts ändern sich teilweise auch die Vorgaben des Sozialberichts.

      Zugrunde liegt ein Paradigmenwechsel in der rechtlichen Betreuung: Das Selbstbestimmungsrecht betroffener Menschen soll gestärkt und sie sollen besser in Entscheidungen eingebunden werden. Experten sprechen in diesem Zusammenhang von der größten Reform im Erwachsenenschutz. Zukünftig sollen der Sozialbericht und insbesondere die darin erhobene Sichtweise des Betreuten im Rahmen der Betreuerauswahl stärker gewichtet werden. Außerdem soll durch die Betreuungsbehörde geprüft und aufgezeigt werden, welche anderen Hilfen – außer einer gesetzlichen Betreuung – konkret für den Betroffenen geeignet sind, um ihm eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund erlangt der Sozialbericht als fachlich fundierte Expertenaussage eine signifikante Bedeutung für wesentliche Entscheidungen im Betreuungsverfahren und für den betroffenen Menschen.

      15. Juni 2023 | Kategorie: Betreuer:innen Weiterbildung, Betreuungsrechtsreform, Live-Webinar |

      Sachkundenachweis Berufsbetreuer: Grundlagen der Unterstützten Entscheidungsfindung

      (Modul 11–Teil A nächster Termin: 17.07. + 26.07.2024)

      So unterstützen Sie betreute Menschen dabei, eigene Entscheidungen zur persönlichen Lebensführung zu treffen

      Teilnahmsloses Schweigen, ein fragender Blick oder ein stereotypes Nein-Sagen. Immer wieder sehen sich Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer mit derartigen Reaktionen eines von Ihnen betreuten Menschen konfrontiert. Nicht nur, wenn eine Entscheidung in einer rechtlichen Angelegenheit ansteht, sondern auch in ganz alltäglichen Situationen. Hinter diesem Verhalten steckt jedoch selten eine bewusste Absicht. Grund dafür ist in den meisten Fällen eine eingeschränkte Kommunikations- und Entscheidungsfähigkeit der betreffenden Person. Bedingt ist diese häufig durch eine Krankheit oder Behinderung. Für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer stellt dies eine echte Herausforderung dar. Denn es ist ihre betreuerische Pflicht, betreute Menschen dabei zu unterstützen, eigene Entscheidung zur persönlichen Lebensführung zu treffen.

      Wie aber sollen Betreute ihre eigenen Wünsche mitteilen, wenn die dafür notwendigen (kommunikativen) Ressourcen nur eingeschränkt vorhanden sind? Und wie können Sie als Berufsbetreuerinnen oder Berufsbetreuer einen betreuten Menschen so unterstützen, dass sein Wunsch und Wille zur Geltung gebracht wird, ohne ihn zu bevormunden?

       

      Jetzt neu: Live-Webinar zur Unterstützten Entscheidungsfindung

       

      Eine Methode, um diese komplexe Aufgabe zu lösen, ist die Unterstützte Entscheidungsfindung. Was darunter zu verstehen ist und wie Sie diese Methode in Ihrer Betreuungspraxis umsetzen können, erfahren Sie in Live-Webinar „Grundlagen der Unterstützten Entscheidungsfindung – vom Ersetzen zum Unterstützen“. Das Live-Webinar zeigt Ihnen, wie Sie mithilfe der Unterstützen Entscheidungsfindung betreute Menschen zu einem selbstständigen Entscheidungsprozess befähigen können. Die Methode hilft Ihnen auch, die Kommunikation mit Ihren Betreuten zu verbessern – und Ihre Pflichten als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer nach der neuen Betreuungsrechtsreform umfassend zu erfüllen. Mehr →

      10. April 2023 | Kategorie: Sachkundenachweis |

      Sachkundenachweis Berufsbetreuer: Bürgergeld, Sozialhilfe und Sozialleistungs-Ansprüche

      (Modul 8 nächster Termin: 18.07. + 25.07.2024) Sozialrecht in der Berufsbetreuung

      Wie Sie als Berufsbetreuer mehr (Rechts-)Sicherheit im Umgang mit dem Sozialrecht, Bürgergeld, der Sozialhilfe & Sozialleistungs-Ansprüchen gewinnen können

      „Das Sozialrecht umfasst alle Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen“, so heißt es in der Enzyklopädie Wikipedia (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialrecht_(Deutschland)).

      Die kurze Definition macht deutlich, wie facettenreich und komplex dieser rechtliche Bereich bereits in der Theorie ist. Und nicht nur Betreuungsprofis werden es bestätigen können: Das Sozialrecht ist auch in seiner praktischen Umsetzung höchst anspruchsvoll. Denn als rechtlicher Betreuer müssen Sie nicht nur die aktuellen Rechtsvorschriften zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, zur Sozialhilfe und zu Sozialleistungs-Ansprüchen im Griff haben. Sie müssen sich auch fortlaufend auf neue Regelungen, Verordnungen und Direktiven einstellen.

      Wie beispielsweise lassen sich Sozialleistungs-Ansprüche nach dem SGB V, VI und XI richtig durchsetzen? Welche Unterstützung ist vom Staat und den Behörden zu erwarten? Wie müssen Sie als verantwortungsbewusster rechtlicher Betreuer agieren, um zum Wohle Ihres Betreuten zu handeln? Eines wird vor diesem Hintergrund schnell klar: Wer als Berufsbetreuer in sozialrechtlichen Fragen auf dem Laufenden bleiben will, tut gut daran, sich regelmäßig fortzubilden.  Mehr →

      09. April 2023 | Kategorie: Sachkundenachweis |

      Sachkundenachweis Berufsbetreuer: Wunschbefolgungspflicht und Methoden der Unterstützten Entscheidungsfindung

      Herausforderung oder Zumutung für Berufsbetreuer?

      (Nächster Termin: 20.07.2024)

      Im Fokus des reformierten Betreuungsrechts steht eine deutliche Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Menschen mit Unterstützungsbedarf. Im Sinne von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet Autonomie vor allem die Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen. Auch dann, wenn dazu Unterstützung benötigt wird. Mit dieser Neuausrichtung ändert sich auch die Rolle des Berufsbetreuers: Weg vom stellvertretenden Handeln hin zur Assistenz.

       

      Zentrales Leitprinzip sind die Wünsche des betreuten Menschen (§ 1821 BGB). Um Wunsch und Willen zu ermitteln, haben berufliche Betreuer geeignete Methoden und Hilfen heranzuziehen, um die Verständigung mit ihren Betreuten zu erleichtern. „Methoden der Unterstützen Entscheidungsfindung“ sind in diesem Kontext besonders wichtig.

       

      Wie aber können Sie als Berufsbetreuer Wille, Wünsche und Präferenzen, einschließlich der biografischen Aspekte und Werthaltungen Ihres (dementen, psychisch kranken etc.) Betreuten erkennen und ermitteln? Wie lässt sich die richtige Balance im Spannungsfeld zwischen Wunschbefolgungspflicht und Schutzpflichten finden? Und kann das Prinzip der „Methoden Unterstützter Entscheidungsfindung“ in der Betreuungspraxis wirklich umgesetzt werden?

      Das Live-Webinar „Wunschbefolgungspflicht und Methoden der Unterstützten Entscheidungsfindung“ vermittelt Ihnen die theoretischen Grundlagen und methodischen Kompetenzen, um diese neuen Herausforderungen als beruflicher Betreuer erfolgreich zu meistern.

      07. April 2023 | Kategorie: Sachkundenachweis |

      Sachkundenachweis Berufsbetreuer: Die neue Vermögenssorge

      (Modul 6 + 7 nächster Termin: 22.07. + 23.07.2024) Vermögenssorge – Pflichten und Haftungsrisiken für rechtliche Betreuer

       

      „Berufsbetreuer wandeln mitunter auf einem schmalen rechtlichen Grat.“ Diesen Satz haben wir vor einiger Zeit hier in einem Blogbeitrag geschrieben. Wie richtig wir damit lagen, haben uns inzwischen viele Berufsbetreuer wie auch Vereinsbetreuer bestätigt. Insbesondere die Amtsausführung im Aufgabenbereich Vermögenssorge birgt für rechtliche Betreuer zahlreiche Pflichten und Haftungsrisiken.

       

      Wie werden beispielsweise Vermögen und Einkünfte des Betreuten richtig ermittelt? Wie wird ein Vermögensverzeichnis erstellt, wie hat die Rechnungslegung korrekt zu erfolgen? Und wie geht man als Berufsbetreuer mit einem möglichen Insolvenzverfahren um? Zusätzlich: wie wirkt sich die Betreuungsrechtsreform auf diesen so wichtigen Aufgabenbereich aus?

      Es verwundert nicht, dass sowohl erfahrene Betreuungsprofis wie auch Berufseinsteiger sich zusätzliche fachliche Orientierung für diesen sehr komplexen Aufgabenbereich wünschen.

       

      Gewinnen Sie im Live-Webinar „Vermögenssorge – Pflichten und Haftungsrisiken für rechtliche Betreuer“ mehr Rechtssicherheit für Ihre Betreuungsarbeit!

      Mehr →

      05. April 2023 | Kategorie: Sachkundenachweis |

      Sachkundenachweis Berufsbetreuer: Von der Betreuerbestellung bis zur Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht

      (Modul 1–Teil B nächster Termin: 31.07.2024)

      So sind Sie als beruflicher Betreuer erfolgreich!

       

      Das reformierte Betreuungsrecht stellt die rechtlichen Vorgaben auf neue Füße. Das Recht betreuter Menschen auf Selbstbestimmung soll maßgeblich gestärkt und besser umgesetzt werden. Zentraler Betreuungsmaßstab ist Wunsch und Wille des Betroffenen. Diese Neuausrichtung muss nicht nur von Berufsbetreuern, sondern allen Akteuren der rechtlichen Betreuung beachtet werden. Auch auf die Betreuerbestellung und die Entscheidungen der Betreuungsgerichte wirkt sich die neue Rechtslage aus.

      Doch was heißt das für Sie als Berufsbetreuer in der Praxis? Wie läuft beispielsweise das Verfahren der Betreuerbestellung zukünftig ab? Welche neuen Rechte und Pflichten haben Sie gegenüber dem Betreuungsgericht zu achten? Und was ändert sich in Bezug auf die Aufgabenbereiche und Aufgabenkreise und gerichtlichen Genehmigungsvorbehalte?

      Im Live-Webinar „Von der Betreuerbestellung bis zur Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht“ gewinnen Sie einen systematischen Überblick über die neue Rechtslage. Mehr →

      03. April 2023 | Kategorie: Sachkundenachweis |

      Sachkundenachweis Berufsbetreuer: Leichte Sprache

      (Modul 11–Teil C nächster Termin: 31.07. – 02.08.2024)

      Sprechen Sie Leichte Sprache – und Ihre Botschaft kommt richtig bei Ihren Betreuten an!

       

      „Man kann nicht nicht kommunizieren“. Diesen Ausspruch des Philosophen und Kommunikationswissenschaftlers Paul Watzlawick kennen Sie bestimmt. Doch nicht jede Kommunikation gestaltet sich reibungslos und erfolgreich. Sicherlich haben auch Sie es in Ihrer Betreuungspraxis schon erlebt: Ihr Gespräch mit Betreuten verläuft einseitig, Inhalte kommen nicht an, Missverständnisse entstehen und bei beiden Gesprächspartnern bleibt Unzufriedenheit zurück. Als Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer stehen Sie vor einer besonderen Herausforderung, wenn Sie Menschen mit Lernschwierigkeiten betreuen.

      Nach der Betreuungsrechtsreform 2023 sind Sie sogar verpflichtet, bei allem Handeln die Wünsche und den Willen Ihres Betreuten zu berücksichtigen. Sie sollen ihn darin unterstützen, eigenständige Entscheidungen nicht nur in rechtlichen Fragen zu treffen. In der Praxis heißt das, dass Sie alle wichtigen Angelegenheiten mit ihm besprechen, ihn aufklären und ihn beraten. Gelingende Kommunikation in leicht verständlicher Sprache ist also die wesentliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit Ihrem Betreuten.

      Für Menschen mit intellektuell-kognitiven Einschränkungen bzw. Lernschwierigkeiten stellt jedoch unsere herkömmliche Sprache eine nahezu unüberwindliche Hürde dar. Ihnen fällt es schwer, amtliche Bescheide, Vertragsformulare, gesetzliche Regelungen oder rechtliche Sachverhalte zu verstehen. Kein Wunder: Das übliche „Beamtendeutsch“ ist gespickt mit juristischen Begriffen, komplex formuliert, hat lange Sätze und einen verschachtelten Satzbau. Viele Betreuungsprofis wünschen sich für ihre Beratungsgespräche eine Art „Übersetzungshilfe“, die sie dabei unterstützt, komplizierte Inhalte verständlich zu vermitteln. Mehr →

      03. April 2023 | Kategorie: Sachkundenachweis |

      Sachkundenachweis Berufsbetreuer: Sozialrecht, Eingliederungshilfe, Kranken- und Pflegeversicherung

      (Modul 9 nächster Termin: 01.08. + 08.08.2024)

      Gewinnen Sie als Berufsbetreuer mehr Sicherheit im Umgang mit der Eingliederungshilfe, Krankenversicherung und dem Pflegeversicherungsrecht

      Die Verwirklichung der selbstbestimmten Teilhabe aller Menschen am Leben in der Gesellschaft:

      Dieses Ziel steht nicht nur im Fokus des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Auch das umgestaltete Betreuungsrecht zielt darauf ab. Die Eingliederungshilfe soll hierbei Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung in ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind, die notwendige Unterstützung gewährleisten.

      Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind sehr vielfältig. Ermöglicht werden soll die Teilhabe am Arbeitsleben, die medizinische Rehabilitation, die Teilhabe an Bildung und die soziale Teilhabe; dazu gehört beispielsweise die Unterstützung beim Wohnen. Leistungen zur Teilhabe haben grundsätzlich Vorrang vor anderen Sozialleistungen und vor Pflegeleistungen.

      Wollen Sie als Berufsbetreuer auch zukünftig rechtlich abgesichert und im Sinne Ihrer Betreuten handeln, müssen Sie sich umgehend mit den gesetzlichen Neuerungen und den Sozial- und Hilfestrukturen in der Praxis vertraut machen.

      Doch wie lassen sich die Vorgaben aus dem BTHG konkret in die Praxis umsetzen? Welche Leistungen der Eingliederungshilfe gibt es? Wie und wo können diese beantragt werden? Wie grenzt sich die Eingliederungshilfe zu anderen Bereichen, beispielsweise der Pflegeversicherung, ab? Und wo finden Sie als Berufsbetreuer in diesem unübersichtlichen Leistungsangebot genau das richtige „Puzzleteil“ der Hilfe für Ihren Betreuten?

      Das Live-Webinar Sozialrecht in der Berufsbetreuung: Eingliederungshilfe, Krankenversicherung und Pflegeversicherungsrecht“ gibt Antworten auf diese Fragen und zeigt, wie betreuten Personen die gesetzlich verankerte Teilhabe ermöglicht werden kann.

      Im Live-Webinar vermitteln wir Ihnen eine strukturierte Übersicht zu allen für Ihre Betreuungspraxis relevanten Aspekte der Eingliederungshilfe, Kranken- und Pflegeversicherung. Darüber hinaus erhalten Sie praktische Handlungsempfehlungen, wie Sie Beratungs-, Sozial- und Hilfestrukturen für Ihre Betreuten erschließen und ihre Ansprüche durchsetzen können.

      Ein weiterer Vorteil: Im Live-Webinar lernen Sie bequem und ohne Reiseaufwand an Ihrem Lieblingsplatz!

      02. April 2023 | Kategorie: Sachkundenachweis |

      Sachkundenachweis Berufsbetreuer: Sozialpsychiatrische Grundlagen und Krankheitsbilder

      (Modul 4–Teil B nächster Termin: 05.08. + 09.08.2024)

      Wie Sie jetzt psychische Erkrankungen Ihrer Betreuten besser erkennen und verstehen können.

       

      Wachsam oder paranoid? Zurückhaltend oder schizoid? Schlecht gelaunt oder depressiv? Wer als Berufsbetreuer, Vereinsbetreuer, Vormund oder Verfahrenspfleger bereits einmal psychisch erkrankte Menschen zu betreuen hatte weiß, wie herausfordernd der Umgang mit diesen Klienten sein kann. Nicht nur Berufseinsteiger, auch erfahrene rechtliche Betreuer wünschen sich in dieser Situation oftmals mehr fachliche, psychiatrische Orientierung und praktische Hilfestellung. Denn als rechtlicher Betreuer sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich um die Beseitigung oder Verbesserung psychischer Erkrankungen Ihres Betreuten zu kümmern.

      >> Jetzt hier zum Live-Webinar anmelden! >>
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      30. März 2023 | Kategorie: Sachkundenachweis |

      Sachkundenachweis Berufsbetreuer: Der Betreute als Patient

      (Modul 5 nächster Termin: 09.08.2024)

      Wie Sie in den Aufgabenbereichen Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung rechtsicher handeln

      Als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer werden Sie im Betreuungsalltag immer wieder mit schwierigen und oft auch haftungsträchtigen Entscheidungen konfrontiert. Gerade die Betreuung von erkrankten Menschen stellt für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer eine besondere (rechtliche) Herausforderung dar. Im Aufgabenbereich Gesundheitssorge gilt es zum einen, eine Vielzahl von Angelegenheiten zu regeln: von der medizinischen Versorgung, der Organisation von ambulanter Pflege bis hin zur Beantragung von Geld- oder Sachleistungen aus der Kranken- oder Pflegeversicherung.

      Anspruchsvoll ist der Aufgabenbereich aber vor allem deshalb, weil Sie als beruflicher Betreuer häufig Entscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen zu treffen haben. Beispielsweise, wenn die Einwilligung in ärztliche Maßnahmen oder gravierende Eingriffe erforderlich ist. Aber auch, wenn in der Folge einer Erkrankung die Unterbringung Ihres Betreuten im Heim und die Auflösung der Wohnung notwendig wird. Nicht selten kommt es in diesen Situationen zu Missverständnissen zwischen Patienten (Betreuten), Ärzten, Angehörigen und Betreuern, was etwa den Umfang und die Befugnisse in den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung betrifft.

      Für Sie als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer ist es daher umso wichtiger, Ihre Rechte und Pflichten in diesen komplexen Aufgabenfeldern zu kennen – und zu wissen, wie Sie diese rechtssicher und im Sinne Ihrer Betreuten wahrnehmen.

      20. März 2023 | Kategorie: Sachkundenachweis |

      Betreuungsrechtsreform 2023 Vergütung und Sachkundenachweis

      Was Sie als Berufsbetreuer zu Vergütung, Sachkundenachweis und Registrierungspflicht wissen sollten

      Die Betreuungsrechtsreform ist beschlossene Sache. Zum 1. Januar 2023 tritt das modernisierte und neu strukturierte Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft. Auf alle Beteiligten, insbesondere aber für Sie als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer, kommen mit der Reform zahlreiche gravierende Änderungen zu. Völlig neu sind zukünftig ein verbindliches formales Registrierungsverfahren sowie eine Sachkundeprüfung für beruflich tätige Betreuer:innen.

      Wichtig: Seit 01.01.2023 erhalten Sie nur noch als registrierte/r Berufs- oder Vereinsbetreuer:in eine Vergütung für Ihre Tätigkeit.

      In diesem Blogtext geben wir Ihnen einen Überblick zum derzeitigen Sachstand der Themen Registrierung, Sachkundenachweis und Betreuervergütung ab 2023.

      Neues Betreuungsorganisationsgesetz regelt Aufgaben und Pflichten von Berufsbetreuer:innen

      Wichtigstes Ziel der Betreuungsrechtsreform 2023 ist es, das Selbstbestimmungsrecht betroffener Menschen zu stärken. Zugleich soll die Qualität der gesetzlichen Betreuung verbessert werden. Die Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten von beruflichen und ehrenamtlichen Betreuern, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen regelt zukünftig das neu geschaffene Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG). Es ersetzt das bisher geltende Betreuungsbehördengesetz. Mehr →

      18. März 2023 | Kategorie: Aktuelles |

      Achim Rhein zum Sachkundenachweis und Betreuungsrechtsreform

      „Ziel der Reform ist eine Entbürokratisierung und Modernisierung bei gleichzeitigem Schutz des Betreuten“

      Achim Rhein vertritt die überörtliche Betreuungsbehörde Rheinland-Pfalz beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz. In dieser zentralen Position ist er Ansprechpartner für alle Akteure im Netzwerk des Betreuungsrechtes.

       

      Der Dipl.-Verwaltungswirt mit Masterabschluss im Bereich der Sozialen Arbeit ist außerdem Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft der Überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS), im Betreuungsgerichtstag (BGT) e.V. sowie Mitglied im Qualitätsbeirat des Bundesverbandes der Berufsbetreuer. Zudem hat der 51-Jährige bereits selbst rund einhundert Betreuungen geführt. Im Interview bewertet Achim Rhein die Neuerungen, die mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ab 2023 zu erwartet sind.

      Herr Rhein, das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts steht in den Startlöchern. Was bringt die Gesetzesreform aus Ihrer Sicht für die Berufsbetreuer?  

      Achim Rhein: „Die Reform stärkt die Autonomie von Menschen, für die aufgrund einer Behinderung oder Krankheit eine rechtliche Betreuung angeordnet wurde. Damit wurde – neben dem Bundesteilhabegesetz – ein weiterer Meilenstein gesetzt, um betreuten Menschen das größtmögliche Maß an Selbstbestimmung zu gewährleisten. Mehr →

      18. März 2023 | Kategorie: Betreuungsrechtsreform |

      Berufsbetreuertag 2022 mit Rekordbeteiligung

      Save the Date Berufsbetreuertage am 12.+13. Mai 2023 – digital oder in Präsenz

      (Foto © C.H.BECK VERLAG oHG).

       

      Mehr als 150 Betreuungsprofis aus ganz Deutschland trafen sich am 13. Mai auf dem Berufsbetreuertag 2022 der BeckAkademie Fernkurse, um ihr Wissen aufzufrischen und sich auszutauschen. Renommierte Experten brachten die Teilnehmer an nur einem Tag auf den aktuellen Stand zur Rechts- und Gesetzeslage in der rechtlichen Betreuung. Im Mittelpunkt der Fachkonferenz stand die Betreuungsrechtsreform 2023. Die anstehenden Neuerungen, etwa der geplante Sachkundenachweis, boten jede Menge Diskussionsstoff. Bereichert wurde das Programm durch weitere betreuerrelevante Themenstellungen und ein intensives Networking.

      „Betreuungsprofis wie Berufseinsteiger schätzen diese Möglichkeit zum fachlichen Austausch jedes Jahr aufs Neue sehr! Sie nehmen nicht nur die Inhalte der Vorträge mit, sondern auch den Input aus den persönlichen Gesprächen“, betont Stephanie Kreuzhage, Leiterin der BeckAkademie Fernkurse

       

      Bereits zum zweiten Mal fand der Berufsbetreuertag der BeckAkademie Fernkurse im zeitgemäßen Hybrid-Format statt. Rund 50 Prozent der Teilnehmenden kamen ins MACE-Seminarzentrum im Münchener Medienpark Unterföhring, um vor Ort von Vorträgen und Gesprächen mit Experten und Berufsbetreuerkollegen zu profitieren. Die andere Hälfte hatte sich entschieden, bequem von zu Hause oder dem Büro aus teilzunehmen und so den Reiseaufwand zu sparen.

      Alle Vorträge 2022 wurden per Video-Livestream übertragen. Professionelle Technik ermöglichte auch den virtuellen Teilnehmern ein einwandfreies Tagungserlebnis (© C.H.BECK VERLAG oHG).

       

      So verlief der Berufsbetreuertag 2022

      Pünktlich um 9:30 Uhr eröffnete Akademieleiterin Stephanie Kreuzhage den Berufsbetreuertag 2022 und begrüßte herzlich alle Anwesenden vor Ort und vor den Bildschirmen zuhause. Anschließend machte sie die Teilnehmenden mit dem „Tagungsknigge“ und der „Online-Etikette“ vertraut und stellte dann das Moderatoren-Duo vor.  Mehr →

      18. März 2023 | Kategorie: Aktuelles, Berufsbetreuertage |

      Studierende der BeckAkademie schließen Fernlehrgänge zum zertifizierten Vereins-/Berufsbetreuer erfolgreich ab

      Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Abschlussprüfung 2022!

      Zertifikats-Fernlehrgang für Berufsbetreuer bestanden – erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen 2022 der BeckAkademie Fernkurse – zusammen mit den Dozenten, Prüfern und Akademieleiterin Stephanie Kreuzhage. (© C.H.BECK VERLAG oHG)

       

       

      Geschafft! Im Mai 2022 konnten wieder einmal 19 Studierende der BeckAkademie Fernkurse den erfolgreichen Abschluss ihrer Fernlehrgänge feiern. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer meisterten die zweitägige Abschlussprüfung – und erhielten die begehrten Urkunden zum zertifizierten Berufsbetreuer.  Mehr →

      18. März 2023 | Kategorie: Abschlussprüfung, Aktuelles |

      „Eine gute Ausbildung ist das Fundament für die erfolgreiche und gute Arbeit als Berufsbetreuer“

      Vier Absolventen der BeckAkademie Fernkurse berichten über ihr Studium

      Berufsbetreuer unterstützen Menschen, die ihr Leben nicht mehr selbst regeln können, bei gesundheitlichen, finanziellen und behördlichen Angelegenheiten. Der Bedarf an rechtlicher Betreuung ist hoch und steigt stetig weiter. Aber: Betreuung ist ein anspruchsvoller Beruf. Wer rechtlich abgesichert und fachlich hoch qualifiziert betreuen will, braucht fundierte rechtliche, betriebswirtschaftliche, medizinische und kommunikative Kenntnisse und Fähigkeiten. In den Fernlehrgängen der BeckAkademie Fernkurse können sich Berufseinsteiger, aber auch bereits tätige Betreuer das notwendige Fachwissen berufsbegleitend aneignen. Immer mehr Studierende entscheiden sich für diese moderne und flexible Form der Weiterbildung. Auf dem Berufsbetreuertag 2022 trafen wir vier erfolgreiche Absolventen der BeckAkademie Fernkurse. Alle sind aktuell in der rechtlichen Betreuung tätig. Hier berichten die Berufsbetreuer, was sie motivierte, den Betreuerberuf zu ergreifen und wie sie ihr Studium erlebt haben.

       

      „Für jeden Beruf braucht man das richtige Handwerkszeug“

       

      Doris Koller-Dockter arbeitete über 30 Jahre lang im Klinikbereich. Als die ausgebildete Physiotherapeutin ihren Hauptberuf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben musste, suchte sie nach einer neuen beruflichen Herausforderung, bevorzugt im Bereich „Helfen“. Ihr war es sehr wichtig, auch zukünftig mit Menschen zu arbeiten. Da Frau Koller-Dockter bereits 14 Jahre lang als ehrenamtliche Betreuerin nebenberuflich im Betreuungsbezirk Oberpfalz tätig war, entschied sie sich für den Betreuerberuf. Aktuell absolviert Frau Koller-Doktor den Fernkurs für zertifizierte Berufs-/Vereinsbetreuung.

       

      „Auf der Suche nach einer guten Ausbildung habe ich mich im Internet kundig gemacht und bin auf die BeckAkademie Fernkurse gestoßen. Die ausführliche und verständliche Beschreibung der Lehrbriefe hat mich gleich angesprochen. 2021 habe ich mit dem Fernlehrgang begonnen. Am Anfang wird man schon mit einer Fülle von Informationen konfrontiert. Insbesondere, wenn man mit rechtlichen Thematiken noch nicht so intensiv vertraut ist. Man muss schließlich sehr viele Gesetze kennenlernen. Natürlich ist es auch eine zeitliche Herausforderung, die Lehrbriefe eigenverantwortlich zu bearbeiten. Zum Glück ist das Material des Fernkurses gut und übersichtlich strukturiert. Man kann das Gelernte sofort im Betreueralltag einsetzen und das berufliche Tun aus den Lehrbriefen ableiten. Gut finde ich auch, dass die Dozenten bei Bedarf Hilfestellung geben. Ich freue mich, dass ich die Dozenten auf dem Betreuertag persönlich kennenlerne. So wird es mir zukünftig leichter fallen, sie anzusprechen, wenn ich mal eine Frage haben.
      Mehr →

      18. März 2023 | Kategorie: Abschlussprüfung, Aktuelles, Berufsbetreuertage |

      Sachkundenachweis Berufsbetreuer: Unterbringung und ärztliche Zwangsmaßnahmen

      (Modul 3 nächster Termin: 12.08.2024) Live-Webinar „Unterbringung und ärztliche Zwangsmaßnahmen“

      Die Gesundheitssorge und  Aufenthaltsbestimmung zählen zu den wohl anspruchsvollsten Aufgabenbereichen in der rechtlichen Betreuung. Die Verantwortung ist hoch, denn es müssen häufig Entscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen für betreute Personen getroffen werden. Dabei kann es um die medizinische Versorgung, aber auch um die Wohnsituation eines Betreuten gehen. Eine besondere Herausforderung stellen Entscheidungen dar, die Unterbringungen betreffen, etwa bei psychisch kranken Menschen. Aber auch präventive Maßnahmen zur Abwehr drohender Gefahren durch freiheitsentziehende Maßnahmen – wie die Anbringung von Bettgittern zur Vermeidung von Stürzen – und ärztliche Maßnahmen zählen dazu. Mehr →

      15. Februar 2023 | Kategorie: Sachkundenachweis |

      Sachkundenachweis Berufsbetreuer: Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Betreuer

      (Modul 1–Teil A nächster Termin: 13.08./14.08.2024)

      Wie Sie die neuen Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten in Ihrer Betreuungspraxis rechtssicher umsetzen können.

      So erfüllen Berufsbetreuer die neuen Pflichten richtig – Berichtspflicht, Auskunftspflicht, Mitteilungspflicht: Für Ihre tägliche Arbeitspraxis als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer ändert die Betreuungsrechtsreform so einiges. Mit dem Inkrafttreten der Reform kommen zahlreiche neue Pflichten und Aufgaben auf Sie zu. Auch erfahrenen Betreuungsprofis fällt es angesichts der vielen Neuerungen im Berichtswesen nicht immer leicht, hier den Überblick zu behalten.

      Welche Mitteilungspflichten beispielsweise bestehen gegenüber der Betreuungsbehörde im Detail? Was müssen Anfangsbericht und Jahresbericht beinhalten? Welche Änderungen gibt es bezüglich des Vermögensverzeichnisses? Und wie können Sie als Berufsbetreuer diese Pflichten rechtssicher erfüllen?

      Antworten auf diese und weitere Fragen geben Ihnen Dipl. Rechtspflegerin Kirsten Alander und Dipl.-Rechtspflegerin Andrea Wittke im Live-Webinar „Die Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Betreuer.

       

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      10. Februar 2023 | Kategorie: Sachkundenachweis |

      Sachkundenachweis Berufsbetreuer: Gelingende Kommunikation in der rechtlichen Betreuung

      (Modul 10 nächster Termin: 19.-21.08.2024 + 26.-27.08.2024)

      So gestalten Sie Gespräche mit Betreuten verständnisvoll, souverän und erfolgreich

      „So geht es oft mit einer Unterhaltung: Nach einer Weile vergeblicher Auseinandersetzung merkt man, dass man gar nicht von derselben Sache gesprochen hat.“ (Andre Gide, französischer Schriftsteller, 1869 – 1951)

       

      Stellen Sie sich einmal folgende Situation vor. Sie sitzen mit Ihrem Betreuten zusammen, um eine rechtliche Angelegenheit zu besprechen. Vielleicht muss auch eine wichtige Entscheidung getroffen werden. Doch dann fällt ein vermeintlich falsches Wort – und Ihr Betreuter ist „auf der Palme“. Im schlimmsten Fall ist kein weiteres Gespräch mehr möglich. „Wie kann das sein?“, fragen Sie sich. Sie haben doch eigentlich nur einen harmlosen Vorschlag gemacht.

      In der Theorie gelingt Kommunikation ganz einfach: Eine Person sagt etwas, jemand anderes hört es und reagiert entsprechend darauf. Doch in der Praxis kommt es nur allzu leicht zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen. Woran das liegt? Gesprächspartner können unterschiedliche kognitive Fähigkeiten haben. Tonfall, Mimik und Gestik können unterschiedlich gedeutet werden. Auch die Umgebung und das individuelle Befinden der Gesprächsbeteiligten spielen eine Rolle.

      Gelingende Kommunikation ist für Berufsbetreuer das A und O Mehr →

      02. Februar 2023 | Kategorie: Sachkundenachweis |

      Sachkundenachweis Berufsbetreuer: Freiheitsentziehende Maßnahmen und Unterbringungen vermeiden

      (Modul 4–Teil A nächster Termin: 28.08.2024)

      Wie Sie als Berufsbetreuer ärztlichen Zwang, freiheitsentziehende Maßnahmen und Unterbringung für Ihren Betreuten vermeiden

      Wird ein betreuter Mensch gegen seinen Willen in seiner Bewegung eingeschränkt, spricht man von „freiheitsentziehenden Maßnahmen“. Das reicht vom Hochziehen eines Bettgitters oder abgeschlossener Türen im Pflegeheim bis zur Fixierung mit Gurten im Krankenhaus. Aber auch die Gabe von bestimmten Medikamenten zählt dazu. Durch diese Mittel sollen beispielsweise demente Menschen davor bewahrt werden, unbeaufsichtigt ihr Bett zu verlassen und dabei schwer zu stürzen. Geregelt werden die Voraussetzungen von freiheitsentziehenden Unterbringungen und Maßnahmen seit 1992 im § 1906 BGB. Diese Maßnahmen stellen einen erheblichen Eingriff in die Selbstbestimmung und Selbstständigkeit von Betreuten dar. Daher müssen sie durch das Betreuungsgericht genehmigt werden.

      Hinter dem Einsatz freiheitsentziehender Maßnahmen steht in der Regel der Wunsch, betreuungsbedürftige Menschen zu schützen. Doch ihre Anwendung beeinträchtigt häufig die körperliche und geistige Gesundheit Betroffener und löst psychosozialen Stress aus. Immer mehr Fachleute sind heute der Auffassung, dass diese Maßnahmen höchstens zum Abwenden einer unmittelbaren großen Gefahr zu rechtfertigen seien und auf ein Minimum beschränkt werden sollten.

      Als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer tragen Sie vor diesem Hintergrund nicht nur eine hohe Verantwortung. Sie sehen sich auch häufig mit schwierigen Entscheidungen konfrontiert.

      Wie beispielsweise können Fürsorgepflichten und das Recht des Betreuten auf Autonomie in Einklang gebracht werden? Wie können schwerwiegende Eingriffe in die persönliche Freiheit eines Betreuten vermieden werden? Und welche alternativen Handlungsmöglichkeiten haben Sie als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer in der Praxis?

      Das Live-Webinar „Freiheitsentziehende Maßnahmen und Unterbringungen vermeiden“ zeigt Ihnen, wie Sie diese komplexen Herausforderungen meistern – und neue Wege gehen

      Im Live-Webinar erfahren Sie, wie Sie freiheitsentziehende Maßnahmen und Unterbringungen sowie ärztlichen Zwang reduzieren oder ganz vermeiden können. Darüber hinaus erhalten Sie konkrete Tipps für alternative Handlungsoptionen. Das erworbene Wissen unterstützt Sie dabei, auch in schwierigen Situationen verantwortungsbewusst und rechtlich abgesichert zu agieren.

      25. Januar 2023 | Kategorie: Sachkundenachweis |

      Sachkundenachweis Berufsbetreuer: Unterstützte Entscheidungsfindung durch betreuungsspezifische Kommunikation

      Wie Sie als Berufsbetreuer autonome Entscheidungen Ihrer Betreuten gewährleisten und ihren Wunsch, Willen & ihre Präferenzen erkennen

      (Nächster Termin: 29.08.2024)

      Vom Betreuungs- und Sozialrecht über Betriebswirtschaft bis hin zur Medizin: Berufsbetreuer müssen über Fachkenntnisse in vielen Bereichen verfügen. Auch soziale und kommunikative Kompetenzen sind in hohem Maße gefragt.

      Mit dem Inkrafttreten des reformierten Betreuungsrechts zum 01.01.2023 kommt diesen Fähigkeiten noch mehr Bedeutung zu. Warum das so ist? Mit der Reform will der Gesetzgeber die Selbstbestimmung und die Mitsprache der betreuten Person stärken und ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen. Als Berufsbetreuer müssen Sie sich künftig deutlich mehr als bisher am Wunsch und Willen Ihrer Betreuten orientieren und sie dabei unterstützen, ihre Angelegenheit selbstbestimmt zu regeln. Dies ist wahrlich keine leichte Aufgabe. Insbesondere, wenn Sie Personen mit komplexen Problemlagen und/oder kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen zu betreuen haben.

      Wie also können Sie die neuen gesetzlichen Vorgaben in der Betreuungspraxis realisieren? Wie lassen sich Wünsche und Präferenzen von Betreuten erkennen? Welche Wege gibt es, gemeinsam mit dem Betreuten nach selbstbestimmten Lösungen zu suchen? Und wer kann zur Aufrechterhaltung der Autonomie der Betreuten als Unterstützung noch hinzugezogen werden?

      Unser Live-Webinar Wie Sie als Berufsbetreuer autonome Entscheidungen Ihrer Betreuten gewährleisten und ihren Wunsch, Willen & ihre Präferenzen erkennengibt Ihnen kompetente Antworten auf diese Fragen. Sie erfahren in nur 1 Tag, wie die Methode der unterstützen Entscheidungsfindung Ihnen hilft, Wünsche, Willen und Präferenzen Ihrer Betreuten zu ermitteln. Und Sie erhalten eine Fülle von Instrumenten an die Hand, um die erprobte Methode erfolgreich in der Praxis umzusetzen.

      24. Januar 2023 | Kategorie: Sachkundenachweis |

      Sachkundenachweis Berufsbetreuer: Die neue Betreuungsführung

      So erfüllen berufliche Betreuer die neuen Pflichten richtig

      (Nächster Termin: 02.09. bis 05.09.2024 + 06.09.2024/Prüfung)

      Die Vertretung eines Betreuten vor Behörden und Sozialleistungsträgern, die Verwaltung seines Vermögens, Entscheidungen in medizinischer Hinsicht oder die Sicherstellung der Pflege – bereits diese kurze Auflistung zeigt: Das Aufgabenspektrum von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern ist vielfältig und anspruchsvoll. Auch zukünftig wird sich das nicht ändern, ganz im Gegenteil! Das reformierte Vormundschafts- und Betreuungsrecht bringt zahlreiche inhaltliche und organisatorische Neuerungen, die auch die Betreuungsführung betreffen. Auch für erfahrene Berufsbetreuer ist es vor diesem Hintergrund nicht einfach, sicher durch die komplexen Regelungen zu navigieren.

      21. Januar 2023 | Kategorie: Sachkundenachweis |

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