Eine Betreuung ist nach § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des volljährigen Betreuten durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können.
Der Fall
Für die an der amyotrophen Lateralsklerose – ALS – leidende Betroffene wurde eine Betreuung angeordnet und ihr Ehemann zum Betreuer mit den Aufgabenkreisen Aufenthaltsbestimmung, Vertretung gegenüber Behörden, Post und Gerichten sowie Wahrnehmung der Rechte bei einer Heilbehandlung, bei Vermögens- und Wohnungsangelegenheiten bestellt.
Das Betreuungsgericht hat den Aufgabenkreis des Betreuers dahingehend eingeschränkt, dass der Bereich „Vertretung gegenüber Behörden, Post und Gerichten“ entfällt.
Nachdem das Landgericht die Beschwerde der Betroffenen gegen diese Einschränkung zurückgewiesen hatte, legte sie Rechtsbeschwerde ein. Mehr →
Wer sich für einen Fernlehrgang entscheidet, hat sich ein gutes Stück Arbeit vorgenommen. Der Fernkurs für zertifizierte Vereins-/Berufsbetreuung dauert zum Beispiel mindestens 9 Monate. Das ist ein Zeitraum, während dessen von den Kursteilnehmern viel Durchhaltekraft und Selbstdisziplin abverlangt wird. Daher ist es immer gut zu wissen, wie andere Kursteilnehmer es geschafft haben.
Martin Poleretzky absolvierte den Fernkurs 2013 – wie geht es ihm heute?
Poleretzky: „Inzwischen habe ich mein Fernstudium abgeschlossen und mich jetzt als Berufsbetreuer selbständig gemacht.“ Er gibt zu, dass ihm bei dieser wichtigen Entscheidung der Fernlehrgang sehr hilfreich war, mehr noch: „(Der Fernlehrgang) unterstützt mich jetzt bei meinen Betreuungsfällen in vielen Einzelfragen im richtigen und vor allem rechtssicheren Umgang mit meinen Betreuten.“
Wie ging es dem Kursteilnehmer während des Fernkurses?
Auch während der Lernphase empfand Poleretzky den Fernkurs für zertifizierte Vereins-/Berufsbetreuung der BeckAkademie Fernkurse sehr gut und vor allem verständlich strukturiert, denn „er liefert viele nützliche, rechtliche wie auch medizinische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse, ist aber andererseits auch sehr praxisbezogen, unter anderem mit vielen Musteranträgen und Formularen“. Dass auf den Praxisbezug auch bei den Einsendeaufgaben viel Wert gelegt wird, betont Herr Poleretzky extra.
Gab es einzelne Teile des Fernkurses, die besonders im Gedächtnis geblieben sind?
Poleretzky: „Besonders die Hauptthemen rund um die betreuungsrechtlichen Aufgabenkreise sind sehr gut aufgebaut und nicht zu kompliziert“, fügt der frischgebackene Berufsbetreuer hinzu und lobt auch die Betreuung durch den Studienleiter und die Fernlehrer als „immer kompetent, hilfsbereit und unterstützend. Sehr zu empfehlen!”. Mehr →
Wenn Ihr Betreuter umziehen muss, können Sie in gewissen Fällen einen Antrag auf Übernahme der Erstausstattung einer Wohnung auch dann geltend machen, wenn bereits Teile einer Wohnungsausstattung vorhanden sind. Das geht, wenn umzugsbedingt ein neuer Bedarf entsteht, zum Beispiel beim Umzug in eine größere Wohnung, bei Trennung oder Scheidung und beim Umzug in eine Wohnung mit anderer Ausstattung. Als zuständiger Betreuer beantragen Sie diese Leistung bekanntlich je nachdem beim Jobcenter oder einem anderen zuständigen Leistungsträger.
Seit einiger Zeit kommt es immer häufiger vor, dass solche Anträge Ihres Betreuten abgelehnt werden. Daher hier eine Hilfe, wie Sie dagegen vorgehen können: Mehr →
Die Betroffene hatte in einer Vorsorgevollmacht ihren Vater als Bevollmächtigten bestellt.
Das Amtsgericht hatte jedoch auf Anregung der Betreuungsbehörde und nach Einholen eines Sachverständigengutachtens und der Anhörung der Betroffenen mit Beschluss vom 18.01.2013 eine Betreuung angeordnet und eine Betreuerin für die Aufgabenkreise Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten sowie Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten bestellt.
Hiergegen wehrte sich die Betroffene mit einer Beschwerde, zu der das Amtsgericht eine Verfahrenspflegerin für die Betroffene einsetzte. Der Beschwerde half das Amtsgericht jedoch nicht ab. Auch das Landgericht hatte die Beschwerde der Betroffenen zurückgewiesen. Auf die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde der Betroffenen entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 14.08.2013, Az. XII ZB 206/13 wie folgt: Mehr →
Um die verschiedenen Klausuren des Fernlehrgangs mit einem guten Ergebnis zu bestehen, sollten Sie auch den nachfolgenden Grundsatz, das Abstraktionsprinzip, aus dem Ratgeber Wie Sie Ihre Einsendeklausuren richtig lösen unbedingt beachten. Mit den Tipps von Rechtsanwältin und Berufsbetreuerin Corinna Hell fällt dies sicher leichter.
Teil 2: Warum Sie das Abstraktionsprinzip kennen und anwenden sollten
Abstrahieren bedeutet, aus dem Besonderen das Allgemeine zu entnehmen bzw. abzuleiten, sagt der Duden. Im juristischen Sinne heißt Abstraktion, dass Sie zwischen dem schuldrechtlichen Verpflichtungs- und dem sachenrechtlichen Verfügungsgeschäft unterscheiden müssen. Mehr →
Herzlichen Glückwunsch zum/zur zertifizierten Vereins-/Berufsbetreuer(in)!
Nachdem sie die im Rahmen des Fernlehrgangs gestellten Einsendeklausuren bestanden hatten, meldeten sich unsere Teilnehmer zur Juni-Prüfung in München an – und sie haben bestanden. Dazu gratulieren wir ganz herzlich! Mehr →
Der Fernkurs für zertifizierte Vereins-/Berufsbetreuung der BeckAkademie FERNKURSE entwickelt sich immer mehr zu einem Sprungbrett in den Beruf des rechtlichen Betreuers und als geprüfter und zertifizierter Schritt in die Selbständigkeit. Das haben wir kürzlich wieder festgestellt. Mehr dazu lesen Sie hier von unseren erfolgreichen Juni-Prüflingen 2014!
Vom Versandkaufmann zum Berufsbetreuer – Bernard Wieskötter
„Erst war ich mir nicht sicher, ob ich die Prüfung schaffe. Und jetzt bin ich stolz und glücklich, dass ich sie bestanden habe!“
Der Weg: Bernard Wieskötters Werdegang als Berufsbetreuer begann zunächst mit einer schlechten Nachricht: Vor etwa drei Jahren wurde der Versandkaufmann und Büroleiter arbeitslos. Da er keine passende neue Stelle in seiner Umgebung fand, arbeitete er zunächst als Taxifahrer. Gleichzeitig bildete er sich erst zum Demenzberater weiter. Bald schon wurde ihm von einer sozialen Einrichtung die Tätigkeit als rechtlicher Betreuer angeboten, er sagte zu und begann zusätzlich eine passende Ausbildung. Die Tätigkeit als rechtlicher Betreuer bereitete ihm von Anfang an große Freude, doch schnell merkte Herr Wieskötter, dass ihm gerade in der Praxis noch vieles an Fachwissen fehlte. Mehr →
Im September ist es wieder soweit, die nächsten Lehrgangsteilnehmer können sich zur Abschlussprüfung des Fernkurs für zertifizierte Vereins-/Berufsbetreuung – mit oder ohne Hochschulzertifikat anmelden.
Fühlen Sie sich bereit? Schaffen Sie es, alle Ihre erforderlichen Einsendeaufgaben rechtzeitig abzugeben? Dann wird es höchste Zeit für die Prüfung, denn jetzt macht allein das Lernen kaum noch mehr Sinn. Keine Sorge, wir machen Sie im Repetitorium gemeinsam mit den anderen Teilnehmern noch einmal rundum fit. Hier können Sie gemeinsam mit den Teilnehmern und Referenten noch einmal Ihr Wissen vertiefen und letzte Feinheiten klären. Das Get2Gether am Abend dient dann dem informellen Austausch in geselliger Runde, hierzu sind auch die Referenten eingeladen. Mehr →
„Nur auswendig lernen reicht nicht. Es kommt auch auf die richtige Analyse in der Prüfung an“, weiß Fernlehrerin Corinna Hell unter anderem aus der Korrektur von über 600 Einsendeklausuren der BeckAkademie FERNKURSE.
So ist ihr neuer Leitfaden „Wie Sie Ihre Einsendeklausuren richtig lösen“ entstanden. Hier zeigt Ihnen die Rechtsanwältin und Notarin, wie Sie bei Ihren Einsendeklausuren streng analytisch und Schritt für Schritt vorgehen – und so zu einem besseren Ergebnis kommen. Heute erhalten Sie einen ersten Tipp aus ihrem Leitfaden. Mehr →
Als rechtlicher Betreuer werden Sie immer wieder in die Situation kommen, dass trotz Ihrer Meldung bei Behörden der Schriftwechsel weiterhin mit Ihrem Betreuten direkt geführt wird. Dies birgt natürlich die Gefahr von Fristversäumnissen. Das Sozialgericht Chemnitz hat hierzu jetzt eine Entscheidung getroffen, die auch anderen Gerichten zur Nachahmung dienen sollte:
Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Chemnitz, Az. S 3 AS 415/14 vom 01. April 2014
Der Kläger – ein Betreuter – erhielt Leistungen nach dem SGB II von der beklagten Behörde. Für ihn war eine Betreuung mit den Aufgabenkreisen „Wohnungsangelegenheiten, Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden sowie ein Einwilligungsvorbehalt“ angeordnet worden. Eine Postvollmacht war jedoch nicht ausdrücklich als Aufgabenkreis genannt. Die beklagte Behörde stellte den Bewilligungsbescheid über Leistungen nach dem SGB II dem Kläger direkt – und nicht seinem Betreuer – zu. Dabei berief sie sich auf die fehlende Postvollmacht des Betreuers. Mehr →
Repetitorium (Crashkurs) zur individuellen und gezielten Prüfungsvorbereitung
Lernen mit Karteikärtchen und kleinen Kästen, das wird heutzutage fast nur noch in der Grundschule durchgeführt? Weit gefehlt! Wussten Sie, dass auch in Zeitalter von PC, Laptop und Tablet gerade Studenten das Lernen mit den kleinen handlichen Minikartons bevorzugen? Versuchen Sie es einmal, denn Lernen mit der Lernkartei eignet sich gerade für abstrakte Inhalte.
Das benötigen Sie
So beschriften Sie die Karten Mehr →
Zum 01.07.2014 tritt das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde in Kraft. Mit diesem Gesetz sollen durch Änderungen im Verfahrensrecht und Änderungen im Betreuungsbehördengesetz die Funktionen der Betreuungsbehörde sowohl im Vorfeld, als auch im gerichtlichen Verfahren gestärkt werden. Den Betroffenen sollen andere Hilfen, die der Bestellung eines Betreuers vorgehen und eine Betreuung vermeiden können, besser aufgezeigt und vermittelt werden und damit Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht auf das Notwendige beschränkt werden. Die Betreuungsbehörde soll damit auch wesentlich dazu beitragen, dass in geeigneten Fällen ehrenamtliche Betreuer bestellt werden. Mehr →
Stellen Sie sich vor, Ihr Betreuter ist betrunken mit seinem Wagen gefahren und das auch noch ohne Fahrerlaubnis. An einem Zebrastreifen übersieht er einen Fußgänger und fährt ihn an. Weil der Fußgänger dabei verletzt wurde, fordert er jetzt Schmerzensgeld von Ihrem Betreuten. Es wird zur Gerichtsverhandlung kommen und dazu erhält Ihr Betreuter eine Vorladung vom zuständigen Amtsgericht (Strafgericht). Spätestens jetzt sollten Sie einen Antrag auf Zulassung als Beistand des Betreuten im Strafverfahren stellen. Mehr →
Der Fall: Das Amtsgericht bestellte für die an leichter Demenz leidende Betroffene einen Berufsbetreuer.
Seine Aufgabenkreise waren die Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung ohne die Entscheidung über die geschlossene Unterbringung, alle Vermögensangelegenheiten, die Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden, Kranken- und Pflegekassen sowie gegenüber der Heimverwaltung, alle Wohnungsangelegenheiten und die Postkontrolle der ein- und ausgehenden Post, soweit sie nicht ausdrücklich den persönlichen Bereich betraf. Mehr →
Der Weg: Bettina Meier hat sich als rechtliche Betreuerin selbständig gemacht und bereits während ihres Fernstudiums erste Betreuungsfälle von der Betreuungsbehörde übertragen bekommen.
Die Lösung: Trotz dieser beruflichen Mehrbelastung hat Frau Meier das berufsbegleitende Fernstudium des „Fernkurs für zertifizierte Vereins-/Berufsbetreuung“ genutzt und fleißig weitergelernt und sich so das notwendige Fachwissen selbst angeeignet. Dabei ist sie der Betreuungsstelle mit ihrer Kompetenz und ihrem Know-how besonders positiv aufgefallen, was natürlich zur Übertragung weiterer Betreuungsfälle geführt hat.
Wir gratulieren zur Selbstdisziplin und zum Durchhaltevermögen trotz der beruflichen Mehrbelastung.
Die Gesetzeslage: In § 276 Abs. 1 FamFG sind die Voraussetzungen für die Bestellung des Verfahrenspflegers geregelt.
Ein Verfahrenspfleger wird auch bestellt, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist – § 276 Abs. 2 Satz 1 FamFG.Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in zwei Beschlüssen mit der Position des Verfahrenspflegers befasst:
Der Beschluss des BGH vom 13. November 2013, Az. XII ZD 339/13
Die in einem Seniorenwohnheim lebende Betroffene hatte ihrem Sohn und ihrer Schwiegertochter eine umfassende Vollmacht erteilt. Die Leitung des Seniorenwohnheims regte bei dem zuständigen Betreuungsgericht die Einleitung einer Betreuung für die Betroffene an, weil es zu finanziellen Unregelmäßigkeiten gekommen sei. Mehr →
Die Gesetzeslage: In § 276 Abs. 1 FamFG sind die Voraussetzungen für die Bestellung des Verfahrenspflegers geregelt.
Ein Verfahrenspfleger wird auch bestellt, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist – § 276 Abs. 2 Satz 1 FamFG.Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in zwei Beschlüssen mit der Position des Verfahrenspflegers befasst:
Der Beschluss des BGH vom 13. November 2013, Az. XII ZD 339/13
Die in einem Seniorenwohnheim lebende Betroffene hatte ihrem Sohn und ihrer Schwiegertochter eine umfassende Vollmacht erteilt. Die Leitung des Seniorenwohnheims regte bei dem zuständigen Betreuungsgericht die Einleitung einer Betreuung für die Betroffene an, weil es zu finanziellen Unregelmäßigkeiten gekommen sei. Mehr →
„Zwischen Fernstudium und Prüfung hatte ich mich schon als Berufsbetreuer selbständig gemacht. Doch zunächst hatte ich den Eindruck, dass man mich bei der zuständigen Betreuungsbehörde nur abwimmeln und loswerden wollte…!“
Der Weg: Hans Beyer hatte bereits 2013 sein Fernstudium abgeschlossen und machte sich schon vor seiner Abschlussprüfung als Berufsbetreuer selbständig (wir berichteten). Doch zu diesem Zeitpunkt hatte er Schwierigkeiten, bei der zuständigen Betreuungsbehörde überhaupt angenommen zu werden.
Die Lösung: Herr Beyer ließ sich von der Betreuungsbehörde nicht abweisen. Mehr →
Wer sich für einen Fernlehrgang entscheidet, hat sich ein gutes Stück Arbeit vorgenommen. Der Fernkurs für zertifizierte Vereins-/Berufsbetreuung der BeckAkademie Fernkurse dauert mindestens 9 Monate, und das ist ein lernintensiver Zeitraum, der von den Kursteilnehmern viel Durchhaltekraft und Selbstdisziplin abverlangt. Daher ist es gut zu wissen, wie andere Kursteilnehmer vor Ihnen dieses Fernstudium gemeistert haben. Heute geben diese glücklichen Absolventen der Abschlussprüfung im Februar 2014 Auskunft darüber.
„Die Mühe hat sich gelohnt!“ – Marcus Dreyer
„Ich habe die Entscheidung, diesen Fernkurs zu absolvieren, keinen Moment bereut. Heute habe ich das Gewerbe angemeldet. Die Bank, die Arbeitsagentur und die Betreuungsstellen / Amtsgerichte werden von mir das Hochschulzertifikat vorgelegt bekommen. Der Betreuungsverein, für den ich bisher ehrenamtlich tätig gewesen bin und seine hauptamtlichen Vereinsbetreuer sind auch sehr interessiert an diesem Kurs. Ganz viele Grüße aus Friesland, Marcus Dreyer “
Zweites berufliches Standbein
Der Weg: Herr Dreyer arbeitete zunächst nach seiner kaufmännischen Ausbildung vier Jahre bei der Luftwaffe. Danach studierte er einige Semester Physik, brach sein Studium jedoch ab, um eine leitende Funktion bei einem renommierten Paketdienst anzutreten. Später arbeitete er als Verwaltungsangestellter für einen großen caritativen Träger, wo er unter anderem ein Altenheim leitete. Mehr →
Sie wollen von den Einkünften aus Ihrer Tätigkeit als Betreuer leben. Um Betreuungen zu erhalten, werden Sie z.B. mit Anzeigen werben sowie Ihre Büroausstattung auch als Werbung nutzen.
Risiko Abmahnung
Wie die beiden Urteile – das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main vom 15.04.2010 und das Landgericht (LG) Gera vom 10.08.2005 zeigen, sollten Sie jedoch bei Ihren Werbemaßnahmen das Risiko einer Abmahnung beachten:
Das Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 15. April 2010 – Az. 6 U 30/10
Die Kläger sind Rechtsanwälte, der Beklagte ist Berufsbetreuer. Im Seniorenwegweiser warb er unter der Überschrift „rechtliche Betreuung“ mit der Unterzeile „Unterstützung und Sicherheit mit Qualität“ und dem Hinweis „Diplom – Sozialarbeiter“ und „Heilpraktiker (Psychotherapie)“.
Der Berufsbetreuer erhielt von einer Rechtsanwaltskanzlei eine Abmahnung, dass er es unterlassen solle, mit der Formulierung „Rechtliche Betreuung – Unterstützung und Sicherheit mit Qualität“ zu werben. Mehr →
Geschafft aber glücklich: Die Prüflinge der Abschlussprüfung im Februar 2014 zum Vereins-/Berufsbetreuer haben nach 9-monatigem Fernstudium die schriftliche Abschlussklausur sowie die mündliche Prüfung (Kolloquium) hinter sich gebracht.
Repetitorium (Crashkurs) zur individuellen und gezielten Prüfungsvorbereitung
Mit – oder ohne Abitur: Bei der Abschlussprüfung können sich die Studierenden des Fernkurs für zertifizierte Vereins-/Berufsbetreuung auf Wunsch exklusiv von der Hochschule Neubrandenburg prüfen lassen. Dann erhalten sie – wenn sie bestehen – das begehrte Hochschulzertifikat der Hochschule Neubrandenburg, das ihre erworbene Qualifikation noch einmal besonders ausweist. Dafür kooperiert – ganz exklusiv – die BeckAkademie FERNKURSE mit der staatlichen Hochschule Neubrandenburg. Doch auch sonst ist der Fernkurs für die Studierenden besonders attraktiv. Mehr →
Der Betreuer war Mitarbeiter einer Betreuungsbehörde und führte die Betreuung ehrenamtlich. Mit Schreiben vom 03.11.2012 beantragte er beim Amtsgericht Rheinberg, die ehrenamtliche Betreuung ab dem 01.01.2013 auf eine Berufsbetreuung „umzustellen“.
Das Amtsgericht lehnte durch Beschluss vom 19.02.2013 – Az. 2 XVII 888/92 – den Antrag ab. Hiergegen legte der Betreuer Beschwerde bei dem Landgericht Kleve ein. Das Landgericht wies mit Beschluss vom 17.06.2013 – Az. 4 T 58/13 – die Beschwerde des Betreuers zurück. Auf die Rechtsbeschwerde des Betreuers entschied der der Bundesgerichtshof (BGH) am 08.01.2014 – Az. XII ZB 354/13:
Entscheidung
Die Rechtsbeschwerde des Betreuers ist begründet. Der angefochtene Beschluss des Landgerichts Kleve wird aufgehoben und die Sache an das Beschwerdegericht zurückverwiesen. Die Frage, ob ein Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt, ist gemäß § 1908 i Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1836 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB grundsätzlich bei dessen Bestellung zu klären.
Gemäß § 1897 Abs. 6 Satz 1 BGB soll ein Berufsbetreuer nur dann bestellt werden, wenn keine andere geeignete Person zur Verfügung steht, die zur ehrenamtlichen Führung der Betreuung bereit ist. Eine nachträgliche Feststellung der Berufsmäßigkeit mit Rückwirkung ist nicht möglich. Sonst könnte entgegen dem Gesetzeswortlaut und der gesetzgeberischen Intention, durch die Bestellungsentscheidung auch hinsichtlich der Betreuervergütung Rechtssicherheit und -klarheit zu gewährleisten, ohne zeitliche Schranke in den vom Betreuungsgericht durch den Beschluss nach § 1896 BGB geschaffenen Regelungszusammenhang mit Wirkung für die Vergangenheit eingegriffen werden.
Hierfür besteht – so der BGH – kein rechtlich anzuerkennendes Bedürfnis.
Demgegenüber ist die nachträgliche Feststellung der Berufsmäßigkeit mit Wirkung für die Zukunft grundsätzlich zulässig. Die ursprüngliche Entscheidung auch hinsichtlich der Betreuerauswahl kann jedenfalls bei veränderten Umständen für die Zukunft durch das Betreuungsgericht abgeändert werden. Mehr →
Hatte Ihr Betreuter vor Ihnen schon einen anderen rechtlichen Betreuer, erfolgt in der Regel eine Art Übergabe zwischen dem alten und dem neuen Betreuer. Auch im Todesfall des Betreuten muss die Betreuung mit einem Schlussbericht rechtlich abgeschlossen werden.
Meist will in letztem Fall das zuständige Betreuungsgericht einen solchen Schlussbericht sehen oder fragt an, ob auf einen förmlichen Abschlussbericht verzichtet wird. Letzteres sollten sich Betreuer und Angehörige gut überlegen. Wenn genug Vertrauen da ist, können sich die Beteiligten mit Hilfe einer Entlastungserklärung eine Menge Arbeit sparen. Mehr →
5 typische „Fernlern-Fallen“ – und wie Sie ihnen keine Chance geben
Sie wollten eigentlich lernen, doch Ihr Magen knurrt? Oder Sie setzen sich nach einem üppigen Essen gleich an den Schreibtisch? Beides ist schlecht, sagt die Hirnforschung. Schuld daran ist, dass Körper und Geist aufeinander reagieren. Das kann man besonders gut während der momentan grassierenden Erkältungswelle sehen: Wer sich krank und müde fühlt, kann in der Regel nur schlecht lernen. Wer einmal die Zusammenarbeit von Körper und Geist akzeptiert hat, kann dies für Lernerfolge nutzen. Stimmen Sie beide Seiten Ihres Ichs auf Lernen ein und schalten Sie dazu alle Fallen aus. Hier kommen die häufigsten:
1. Die Kühlschrankfalle
Die meisten Teilnehmer eines Fernlehrgangs lernen nach Feierabend. Doch viele, die von der Arbeit kommen, haben zunächst einmal Hunger; da ist der Gang zum Kühlschrank vorprogrammiert.
Dagegen hilft: Essen Sie vor dem Lernen etwas, am besten Gerichte, die viele Vitalstoffe (frisches Gemüse oder Obst) enthalten. Natürlich ist gegen eine Schokolade als Nachtisch nichts einzuwenden, doch vermeiden Sie Leistungskiller, wie zuckerhaltige Getränke, Süßigkeiten oder tierische Fette als Hauptbestandteil Ihrer Mahlzeit!
2. Die Sofa-Falle
Viele, die nach Hause kommen, sind erst einmal geschafft. Hier liegen die Lernunterlagen, dort locken Sofa und Fernseher? Mehr →
Lesen Sie hier, wie es den frisch gebackenen rechtlichen Betreuer/innen während der Prüfungen im Dezember 2013 ergangen ist und welche Wege sie jetzt einschlagen werden
„…vielen Dank für die freudige Nachricht zu meiner bestandenen Prüfung des Fernkurses für zertifizierte Vereins-/Berufsbetreuung. Auf diesem Wege möchte ich mich auch nochmal herzlich für die Unterstützung während des gesamten Studiums und für die freundliche Atmosphäre im Repetitorium und am Prüfungstag bedanken, auch dafür, dass ich mich bei Fragen weiterhin an Sie wenden kann (…) Mit freundlichen Grüßen, Gabriele Frentin“
Nach dem Fernkurs sich neu orientieren
Der Weg: Frau Frentin hat viele Jahre eine für pflegende Angehörige typische Doppelbelastung erlebt: Sie betreute und pflegte, neben ihrer Arbeit in der Kundenbetreuung für eine namhafte Versicherung ihre Mutter, die sie bis zu ihrem Tod auch in rechtlichen Angelegenheiten vertrat. Schon in ihrem Beruf bei der Versicherung hat ihr der Kontakt mit Menschen viel Freude bereitet und als echter „Kümmerer“ wollte sie die eigenen praktischen Erfahrungen in der rechtlichen Betreuung ihrer Mutter vertiefen. Denn die Unterstützung hilfebedürftiger Menschen ist Frau Frentin wichtig. So reifte ihr Entschluss, sich in diese Richtung beruflich weiterzubilden. Deshalb begann Frau Frentin den Fernkurs für zertifizierten Vereins-/Berufsbetreuung, dessen Abschlussprüfung sie im Dezember 2013 bestanden hat.
Das Ziel: Mit ihrem Hochschulzertifikat möchte sich Frau Frentin jetzt bei den Betreuungsbehörden um Betreuungsfälle bewerben. Wir gratulieren Frau Frentin zu ihrem Mut und zu ihrer Entschlossenheit, neue Wege zu gehen und wünschen viel Erfolg in ihrem neuen Beruf!
Die angenehme Atmosphäre von Repetitorium und Get2Gether mit italienischen Spezialitäten in Berlin kann man auch auf diesen Fotos sehen. Mehr →
Bestanden! Die Prüfungsteilnehmer der Abschlussprüfung im Dezember 2013 zum Vereins-/Berufsbetreuer können stolz auf sich sein, denn sie haben nach fleißigem Lernen, schriftlicher Klausur und Kolloquium ihren Abschluss zum rechtlichen Betreuer in der Tasche. Hinter ihnen liegen jetzt 9 Monate Fernstudium, die 4-stündige schriftliche Abschlussklausur und die mündliche Prüfung (Kolloquium). Damit die Teilnehmer sicher in die Prüfung gehen konnten, haben sie einen Tag davor gemeinsam das Repetitorium besucht und sich anschließend bei einem Get2Gether mit Abendessen in Berlin noch einmal gründlich ausgetauscht. Mehr →
Belohnung nach dem Repetitorium: Get2Gether zum Netzwerken