Der Fall: Die vom Amtsgericht zur Berufsbetreuerin bestellte – Beteiligte zu 1 – hatte im Juni 2020 erfolgreich den von der Hochschule Neubrandenburg und der Beck Akademie Fernkurse veranstalteten „Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat“ abgeschlossen. Sie beantragte ab dem 18. Juni 2020 die höhere Vergütung gemäß der Vergütungstabelle 5. 1.1 zu § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG.
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Kassel haben der Berufsbetreuerin die Pauschale nach der Vergütungstabelle C zugesprochen. Das Landgericht Kassel hat den von der Berufsbetreuerin erfolgreich abgeschlossenen „Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat“ wie eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule i. S. v. § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG bewertet.
Gegen diese Entscheidung des Landgerichts Kassel legte die Bezirksrevisorin für das Land Hessen Rechtsbeschwerde ein, die erfolglos blieb.
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. Februar 2022, XII ZB 378/21
Der BGH wies die Rechtsbeschwerde als unbegründet zurück. Mehr →
Der Fall: Die Berufsbetreuerin hatte nach erfolgreich bestandenem Abschluss des „Fernlehrgangs Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat“ mit dem Tag ihrer Abschlussprüfung die Vergütungsstufe C zu § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG für die bei dem Amtsgericht Fritzlar geführte Betreuung beantragt.
Die Staatskasse war der beantragten Abrechnung entgegengetreten. Die Berufsbetreuerin vertiefte ihr Vorbringen und verwies auf die Kooperation der BeckAkademie Fernkurse mit der Hochschule Neubrandenburg.
Das Amtsgericht hatte die Vergütung antragsgemäß festgesetzt und die Beschwerde zugelassen.
Zwar liege der Zeitaufwand unter dem eines Bachelor-Studienganges, aber oberhalb des Umfangs der Fortbildung zum „Zertifizierten Betreuer – Curator de jure“ an der Technischen Hochschule Deggendorf, die der Bundesgerichtshof (BGH) als mit einem Hochschulstudium vergleichbar angesehen habe.
Die Staatskasse wandte sich weiterhin gegen die Abrechnung der Vergütungstabelle C. Das Amtsgericht half der Beschwerde nicht ab und legte die Akte dem Landgericht Kassel zur Entscheidung vor.
Der Beschluss des Landgerichts Kassel vom 21. Juli 2021, Az. 3 T 592/20
Das Landgericht Kassel wies die Beschwerde zurück, berechnete die Vergütung der Stufe C nur um einen Tag abweichend. Mehr →
Die Betreuungsrechtsreform ist beschlossene Sache. Zum 1. Januar 2023 tritt das modernisierte und neu strukturierte Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft. Auf alle Beteiligten, insbesondere aber für Sie als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer, kommen mit der Reform zahlreiche gravierende Änderungen zu. Völlig neu sind zukünftig ein verbindliches formales Registrierungsverfahren sowie eine Sachkundeprüfung für beruflich tätige Betreuer:innen.
Wichtig: Seit 01.01.2023 erhalten Sie nur noch als registrierte/r Berufs- oder Vereinsbetreuer:in eine Vergütung für Ihre Tätigkeit.
In diesem Blogtext geben wir Ihnen einen Überblick zum derzeitigen Sachstand der Themen Registrierung, Sachkundenachweis und Betreuervergütung ab 2023.
Wichtigstes Ziel der Betreuungsrechtsreform 2023 ist es, das Selbstbestimmungsrecht betroffener Menschen zu stärken. Zugleich soll die Qualität der gesetzlichen Betreuung verbessert werden. Die Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten von beruflichen und ehrenamtlichen Betreuern, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen regelt zukünftig das neu geschaffene Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG). Es ersetzt das bisher geltende Betreuungsbehördengesetz. Mehr →
Achim Rhein vertritt die überörtliche Betreuungsbehörde Rheinland-Pfalz beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz. In dieser zentralen Position ist er Ansprechpartner für alle Akteure im Netzwerk des Betreuungsrechtes.
Der Dipl.-Verwaltungswirt mit Masterabschluss im Bereich der Sozialen Arbeit ist außerdem Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft der Überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS), im Betreuungsgerichtstag (BGT) e.V. sowie Mitglied im Qualitätsbeirat des Bundesverbandes der Berufsbetreuer. Zudem hat der 51-Jährige bereits selbst rund einhundert Betreuungen geführt. Im Interview bewertet Achim Rhein die Neuerungen, die mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ab 2023 zu erwartet sind.
Herr Rhein, das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts steht in den Startlöchern. Was bringt die Gesetzesreform aus Ihrer Sicht für die Berufsbetreuer?
Achim Rhein: „Die Reform stärkt die Autonomie von Menschen, für die aufgrund einer Behinderung oder Krankheit eine rechtliche Betreuung angeordnet wurde. Damit wurde – neben dem Bundesteilhabegesetz – ein weiterer Meilenstein gesetzt, um betreuten Menschen das größtmögliche Maß an Selbstbestimmung zu gewährleisten. Mehr →
Mehr als 150 Betreuungsprofis aus ganz Deutschland trafen sich am 13. Mai auf dem Berufsbetreuertag 2022 der BeckAkademie Fernkurse, um ihr Wissen aufzufrischen und sich auszutauschen. Renommierte Experten brachten die Teilnehmer an nur einem Tag auf den aktuellen Stand zur Rechts- und Gesetzeslage in der rechtlichen Betreuung. Im Mittelpunkt der Fachkonferenz stand die Betreuungsrechtsreform 2023. Die anstehenden Neuerungen, etwa der geplante Sachkundenachweis, boten jede Menge Diskussionsstoff. Bereichert wurde das Programm durch weitere betreuerrelevante Themenstellungen und ein intensives Networking.
„Betreuungsprofis wie Berufseinsteiger schätzen diese Möglichkeit zum fachlichen Austausch jedes Jahr aufs Neue sehr! Sie nehmen nicht nur die Inhalte der Vorträge mit, sondern auch den Input aus den persönlichen Gesprächen“, betont Stephanie Kreuzhage, Leiterin der BeckAkademie Fernkurse
Bereits zum zweiten Mal fand der Berufsbetreuertag der BeckAkademie Fernkurse im zeitgemäßen Hybrid-Format statt. Rund 50 Prozent der Teilnehmenden kamen ins MACE-Seminarzentrum im Münchener Medienpark Unterföhring, um vor Ort von Vorträgen und Gesprächen mit Experten und Berufsbetreuerkollegen zu profitieren. Die andere Hälfte hatte sich entschieden, bequem von zu Hause oder dem Büro aus teilzunehmen und so den Reiseaufwand zu sparen.
Pünktlich um 9:30 Uhr eröffnete Akademieleiterin Stephanie Kreuzhage den Berufsbetreuertag 2022 und begrüßte herzlich alle Anwesenden vor Ort und vor den Bildschirmen zuhause. Anschließend machte sie die Teilnehmenden mit dem „Tagungsknigge“ und der „Online-Etikette“ vertraut und stellte dann das Moderatoren-Duo vor. Mehr →
Geschafft! Im Mai 2022 konnten wieder einmal 19 Studierende der BeckAkademie Fernkurse den erfolgreichen Abschluss ihrer Fernlehrgänge feiern. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer meisterten die zweitägige Abschlussprüfung – und erhielten die begehrten Urkunden zum zertifizierten Berufsbetreuer. Mehr →
Berufsbetreuer unterstützen Menschen, die ihr Leben nicht mehr selbst regeln können, bei gesundheitlichen, finanziellen und behördlichen Angelegenheiten. Der Bedarf an rechtlicher Betreuung ist hoch und steigt stetig weiter. Aber: Betreuung ist ein anspruchsvoller Beruf. Wer rechtlich abgesichert und fachlich hoch qualifiziert betreuen will, braucht fundierte rechtliche, betriebswirtschaftliche, medizinische und kommunikative Kenntnisse und Fähigkeiten. In den Fernlehrgängen der BeckAkademie Fernkurse können sich Berufseinsteiger, aber auch bereits tätige Betreuer das notwendige Fachwissen berufsbegleitend aneignen. Immer mehr Studierende entscheiden sich für diese moderne und flexible Form der Weiterbildung. Auf dem Berufsbetreuertag 2022 trafen wir vier erfolgreiche Absolventen der BeckAkademie Fernkurse. Alle sind aktuell in der rechtlichen Betreuung tätig. Hier berichten die Berufsbetreuer, was sie motivierte, den Betreuerberuf zu ergreifen und wie sie ihr Studium erlebt haben.
Doris Koller-Dockter arbeitete über 30 Jahre lang im Klinikbereich. Als die ausgebildete Physiotherapeutin ihren Hauptberuf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben musste, suchte sie nach einer neuen beruflichen Herausforderung, bevorzugt im Bereich „Helfen“. Ihr war es sehr wichtig, auch zukünftig mit Menschen zu arbeiten. Da Frau Koller-Dockter bereits 14 Jahre lang als ehrenamtliche Betreuerin nebenberuflich im Betreuungsbezirk Oberpfalz tätig war, entschied sie sich für den Betreuerberuf. Aktuell absolviert Frau Koller-Doktor den Fernkurs für zertifizierte Berufs-/Vereinsbetreuung.
„Auf der Suche nach einer guten Ausbildung habe ich mich im Internet kundig gemacht und bin auf die BeckAkademie Fernkurse gestoßen. Die ausführliche und verständliche Beschreibung der Lehrbriefe hat mich gleich angesprochen. 2021 habe ich mit dem Fernlehrgang begonnen. Am Anfang wird man schon mit einer Fülle von Informationen konfrontiert. Insbesondere, wenn man mit rechtlichen Thematiken noch nicht so intensiv vertraut ist. Man muss schließlich sehr viele Gesetze kennenlernen. Natürlich ist es auch eine zeitliche Herausforderung, die Lehrbriefe eigenverantwortlich zu bearbeiten. Zum Glück ist das Material des Fernkurses gut und übersichtlich strukturiert. Man kann das Gelernte sofort im Betreueralltag einsetzen und das berufliche Tun aus den Lehrbriefen ableiten. Gut finde ich auch, dass die Dozenten bei Bedarf Hilfestellung geben. Ich freue mich, dass ich die Dozenten auf dem Betreuertag persönlich kennenlerne. So wird es mir zukünftig leichter fallen, sie anzusprechen, wenn ich mal eine Frage haben.
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Der Fall: Die Betreuerin hatte 35 Betreuungen zu führen. Bei ihrer Arbeit entstanden Nachlässigkeiten, wie die verspätete Überweisung einer Heimkostenrechnung, unpünktliche Schlussabrechnungen gegenüber dem Betreuungsgericht etc.
Ein Schaden war dem Betreuten dadurch nicht entstanden, jedoch regte die Betreuungsbehörde an, dass in einem Fall die Entlassung der Betreuerin erfolgen sollte. Das Amtsgericht folgte der Betreuungsbehörde und bestellte einen anderen Betreuer. Das Landgericht Lübeck hob diesen Beschluss auf. Hiergegen richtete sich die zugelassene Rechtsbeschwerde der Betreuungsbehörde, die die Wiederherstellung der erstinstanzlichen Entscheidung erreichen wollte.
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Fast zwanzig Lehrbeauftragte, Prüfer, Fernlehrer sowie Mitglieder der Prüfungskommission aus ganz Deutschland kamen Anfang November zur Prüfer- und Fernlehrerkonferenz 2021 der BeckAkademie Fernkurse zusammen. Die Betreuungsexperten waren der Einladung von Akademieleiterin Stephanie Kreuzhage gefolgt, um sich auszutauschen und aktuelle Themen zu besprechen. Die eintägige Konferenz fand im MACE-Seminarzentrum in München-Unterföhring statt.
Alle Lehrbeauftragten und Prüfer der BeckAkademie Fernkurse sind erfahrene Experten aus der Betreuungspraxis, beispielsweise Juristen, Sozialpädagogen oder Mediziner. Das Aufgabenspektrum der Fernlehrer ist vielfältig: Sie vermitteln Inhalte, geben Lerntipps, beantworten Fragen und unterstützen die Studierenden. In ihrer Funktion als Prüfer korrigieren sie zudem die Einsendeaufgaben und nehmen die schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen ab. Um die Einhaltung der hohen Qualitätsstandards für Lernmaterial und Prüfungen zu gewährleisten, sind regelmäßige Meetings und Abstimmungen untereinander und mit der Leitung der BeckAkademie Fernkurse wichtig. Angesichts der bevorstehen Betreuungsrechtsreform 2023 war der Diskussionsbedarf der Teilnehmer in diesem Jahr besonders hoch. Mehr →
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinflussen auch den Studien- und Prüfungsalltag der BeckAkademie Fernkurse. Dennoch konnten in diesem Jahr alle Prüfungen termingerecht durchgeführt werden. Und so schlossen in den vergangenen sechs Monaten erneut Studierende der BeckAkademie Fernkurse erfolgreich ihre Zertifikatsausbildung zum Wunschtermin ab.
Glückwunsch, Prüfung bestanden!
Wir gratulieren allen Absolventen
der Februar-, Juni- und der November-Abschlussprüfung
2021 der BeckAkademie Fernkurse
noch einmal sehr herzlich
zu diesem tollen Erfolg!
Der Fall: Die Betroffene, die an einer Demenzerkrankung leidet, erteilte am 16.04.2020 ihrem Sohn eine Vorsorgevollmacht. Mit Schreiben vom 26.04.2020 regte der Sohn an, dass er und seine Frau zu Betreuern der Betroffenen bestellt werden.
Das Amtsgericht holte zunächst ein Sachverständigengutachten ein und hörte die Betroffene an. Sodann wurde nicht der bevollmächtigte Sohn, sondern ein Berufsbetreuer mit umfassenden Aufgabenkreisen zum Betreuer bestellt.
Nun legten der Sohn sowie zwei weitere Kinder der Betroffenen Beschwerde ein. Das Landgericht hob daraufhin die Entscheidung des Amtsgerichts ersatzlos auf. Es meldete sich noch eine Tochter der Betroffenen (Beteiligte zu 4) und legte Rechtsbeschwerde ein. Mehr →
Am 19./20. Februar 2021 war es wieder soweit: Nach zwei lernintensiven Jahren stand für fünf Studierende der BeckAkademie Fernkurse die zweitägige Abschlussprüfung an.
Diesmal unter ganz besonderen Bedingungen: Corona-bedingt mussten Crash-Kurs und Prüfung unter strengen Hygieneauflagen stattfinden. Vor diesem Hintergrund ist es umso beeindruckender, dass alle Studierenden ihre Prüfung zur/m zertifizierten Vereins-/Berufsbetreuer(in) erfolgreich absolvierten und schließlich das begehrte Zertifikat / Hochschulzertifikat in Händen halten konnten.
Der Vorbereitungstag (Crash-Kurs/Repetitorium) und die Abschlussprüfung fanden dieses Mal im Münchener MACE Tagungstätte statt. Dieses öffnete seine Tagungsräume exklusiv für die Veranstaltung der BeckAkademie Fernkurse. Aufgrund der Pandemie-Situation hatten Prüfungskandidaten, Dozenten und Prüfer zu ihrer eigenen Sicherheit strikte Hygienevorschriften zu beachten. „Abstand wahren und Maske tragen“ hieß das Gebot der Stunde. Nur am Sitzplatz durfte der Mund-Nasenschutz abgelegt werden. Ausfallen musste zum allgemeinen Bedauern das sonst obligatorische Get2Gether am Abend. Normalerweise ist dieser Programmpunkt eine gern genutzte Gelegenheit zum gemeinsamen Netzwerken und Austauschen.
Trotz der widrigen Umstände gelang es allen Studierenden hervorragend, sich auf ihre Prüfung zu fokussieren. Am ersten Tag vertieften, wiederholten und ergänzten die Dozenten der BeckAkademie Fernkurse mit den Prüfungskandidaten noch einmal gezielt das Gelernte. Dieses Zusatzangebot der BeckAkademie Fernkurse hat sich bereits vielfach in der Praxis bewährt und dient nicht nur der Wissensfestigung, sondern auch der Motivation und dem Abbau von Prüfungsängsten. Mehr →
Das Fernstudium an der BeckAkademie Fernkurse hat viele Vorteile. Beispielsweise ermöglicht es Ihnen, sich die Lernzeiten nach Ihren eigenen Bedürfnissen zu organisieren.
Erfahrungsgemäß haben unsere Studierenden jedoch gerade zu Beginn des Studiums viele Fragen zum Ablauf und zum Inhalt. Insbesondere Nicht-Juristen fällt die Bearbeitung rechtlicher Einsendeaufgaben und Hausarbeiten häufig schwer: Wie etwa werden Genehmigungsfälle richtig bearbeitet? Wie können Sie die Einsendeaufgaben optimal lösen? Und wie zitieren Sie Quellen korrekt? Geht es Ihnen genauso? Dann kommt das exklusive Schulungsseminar der BeckAkademie Fernkurse für Sie wie gerufen. Offen ist das eintägige Schulungs- und Einführungsseminar für alle, die einen Fernkurs an der BeckAkademie Fernkurse belegt haben. Auch ein mehrfacher Besuch des Schulungs- und Einführungsseminars ist möglich.
Das nächste kostenfreie Schulungsseminar zum Fernkurs für zertifizierte Vereins-/Berufsbetreuung und den Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat der staatlichen Hochschule Neubrandenburg findet wieder am 11. Juni 2021 im Live-Stream statt.
>>> Hier können Sie sich direkt zur Schulung anmelden. >>>
Im Schulungs- und Einführungsseminar verraten Ihnen erfahrene Dozenten der BeckAkademie Fernkurse, wie Sie Ihr Fernstudium erfolgreich meistern und bei den Einsendeaufgaben punkten. Im speziellen Fokus dieses Seminares steht der richtige Umgang mit Lernbriefen, Lektionen und allgemein mit juristischen Fragestellungen. Sie lernen beispielsweise die Subsumtionstechnik kennen und erfahren, wie Sie Genehmigungsfälle im Betreuungsverfahren korrekt bearbeiten und behördliche Angelegenheiten im Rahmen des Sozialrechts für Ihre Betreuten rechtssicher durchführen. Hilfreiche Hinweise gibt es auch zum korrekten Zitieren von Quellen in Einsendehausarbeiten und -klausuren.
Das ist ausgesprochen wichtig, damit Ihnen nicht unbeabsichtigt ein Plagiat unterläuft. Arbeiten Sie wissenschaftlich nicht korrekt, könnte dies zu gravierenden Konsequenzen führen. Denn Sie verstoßen damit gegen die Allgemeinen Studienbedingungen der BeckAkademie Fernkurse.
Immer wieder bestätigen uns Studierende, wie nützlich und hilfreich die im Schulungsseminar erlernten Inhalte für die erfolgreiche Bewältigung ihres Fernstudiums ist. Für viele stellt die Teilnahme auch eine zusätzliche Motivation dar. Mehr →
Als rechtlicher Betreuer übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe. Eine fundierte Ausbildung und eine hohe persönliche Integrität spielen eine wesentliche Rolle in der Beziehung zu Betreuten. Und sie sind eine wichtige Voraussetzung für die konstruktive Zusammenarbeit mit Betreuungsbehörden, Betreuungsgerichten, Bezirksrevisoren und Rechtspflegern. Vor diesem Hintergrund versteht es sich von selbst, dass auch der Erfolg im Studium oder in der Ausbildung nur auf lautere Art und Weise erreicht werden sollte.
Umso unerfreulicher war eine Beobachtung, die der Prüfungsausschuss der BeckAkademie Fernkurse in letzter Zeit machen musste. Bei schriftlichen Leistungskontrollen – also Einsendeaufgaben und Klausuren – fielen den Prüfern Täuschungsversuche auf. So wurden beispielsweise Texte, Inhalte, Passagen oder gar komplette Lösungen aus fremden Quellen übernommen bzw. schlichtweg abgeschrieben. Diese „Plagiate“ wurden dann als eigene Leistungen ausgegeben.
Der Duden definiert diese „unrechtmäßige Aneignung von Gedanken, Ideen o. Ä. eines anderen auf künstlerischem oder wissenschaftlichem Gebiet und ihre Veröffentlichung“ übrigens treffend als „Diebstahl geistigen Eigentums“, abgeleitet vom französischen „plagiaire“ oder dem lateinischen „plagiārius“, Seelenverkäufer, Menschenräuber (Quelle: www.duden.de). Mehr →
Der Fall: Die Betreuerin hatte im Jahr 1997 erfolgreich ihre Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel abgeschlossen. Sie hatte beim Amtsgericht ihrem Vergütungsanspruch die Tabelle B mit einer monatlichen Fallpauschale von 130,00 € zugrunde gelegt. Das Amtsgericht jedoch hatte sie heruntergestuft und ihrem Antrag nur auf der Grundlage einer Fallpauschale nach der Vergütungstabelle A entsprochen. Das Landgericht wies die Beschwerde der Betreuerin zurück. Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen, sodass die Betreuerin ihren ursprünglichen Antrag von monatlich 130,00 € weiterverfolgte.
Der BGH schloss sich nicht der Entscheidung des Landgerichts an. Zunächst verwies der BGH auf den allgemeinen Grundsatz, dass der Betreuer nach §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB eine Vergütung erhalte, wenn das Gericht bei der Bestellung des Betreuers festgestellt habe, dass die Betreuung berufsmäßig geführt wird. Mehr →
Als Fachanwalt für Familienrecht und/oder rechtlicher Betreuer wissen Sie es: Die Vermögenssorge zählt zu den komplexesten Aufgabenkreisen im Betreuungsrecht. Werden rechtliche Betreuer für diesen Aufgabenkreis bestellt, unterliegen sie in ihrer Amtsausführung der Aufsicht des Betreuungsgerichts. Und sie müssen vielfältige Pflichten erfüllen. Kommen Berufsbetreuer diesen Pflichten nicht nach, können sie dafür haftbar gemacht werden! Nicht nur erfahrene Betreuungsprofis wünschen sich deshalb häufig zusätzliche fachliche Orientierung. Auch für Sie als Fachanwalt für Familienrecht ist es wichtig, zu allen Aspekten der Vermögenssorge gut und aktuell informiert zu sein. Denn nur dann können Sie beispielsweise die Interessen von Ihren Klienten angemessen vertreten.
Mit dem Live-Webinar „Vermögenssorge Spezial“ bietet Ihnen die BeckAkademie Fernkurse eine konzentrierte 2-tägige Wissensvertiefung und Fachanwalts-Fortbildung im Aufgabenkreis Vermögenssorge an. Mehr →
Das Vormundschafts- und Betreuungsrecht soll grundlegend modernisiert werden. Jetzt geht das Reformvorhaben in die entscheidende Phase. Nachdem bereits der Bundesrat seine Stellungnahme zur Gesetzesvorlage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz abgegeben hat, berät am 26. November 2020 der Bundestag in erster Lesung darüber. In Kraft treten soll das Gesetz insgesamt erst 2 Jahre nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Das wäre nach heutigem Stand 2023.
Die Drucksache mit der Gegenäußerung der Bundesregierung zu Stellungnahme des Bundesrats ist in einer Vorabfassung inzwischen veröffentlicht. Darin werden die meisten Änderungsvorschläge des Bundesrats abgelehnt, auch eine Verschiebung des Inkrafttretens über den 01.01.2023 hinaus. Es ist also weiterhin von einem Inkrafttreten des Reformvorhabens zu Beginn 2023 auszugehen.
Zentraler Punkt der Gesetzesreform ist die künftige Ausrichtung des Betreuungsrechts am Selbstbestimmungsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Insbesondere wird hierbei klarer geregelt, dass die rechtliche Betreuung in erster Linie eine Unterstützung des Betreuten bei der Besorgung seiner Angelegenheiten sein soll. Richtschnur für das Handeln des Berufsbetreuers sind danach die Wünsche des Betreuten.
Berufsbetreuertage 2021
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Erneut beschäftigte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage, ob die Erlaubnis zur Ausübung des Berufs des Heilpraktikers eine abgeschlossene Lehre im Sinne von § 4 Abs. 3 Nr. 1 VBVG sei.
Der Fall: Eine Berufsbetreuerin hatte für die mittellose Betroffene die Vergütung mit einem Stundensatz von 33,50 € beantragt. Das Amtsgericht entsprach dem für die Zeit vom 24.02. bis 23.08.2018, nicht jedoch für den Zeitraum vom 24.08. bis 23.11.2018. Insoweit setzte es einen Stundensatz von 27,00 € – statt wie zuvor von 33,50 € – fest.
Es begründete seine Entscheidung, dass bei der Berufsbetreuerin nicht die Voraussetzungen für einen erhöhten Stundensatz vorliegen. Das Landgericht hatte zwei Beschwerden zu entscheiden:
Der Bezirksrevisor hatte gegen die Festsetzung der höheren Vergütung für den Zeitraum vom 24.02. bis 23.08. und die Berufsbetreuerin gegen die geringere Vergütung vom 24.08. bis 23.11.2018 Beschwerde eingelegt. Beide Beschwerden wies das Landgericht zurück. Hiergegen legten sowohl die Berufsbetreuerin als auch der Bezirksrevisor Rechtsbeschwerde ein. Mehr →
Premiere für ein neues Seminarmodell: Das Einführungsseminar für Studierende der BeckAkademie Fernkurse am 6. November 2020 fand nicht nur als Präsenzveranstaltung statt. Erstmals wurde es auch parallel als Video-Live-Stream übertragen. So konnten – trotz Corona-Situation – alle angehenden Berufsbetreuer bestens vorbereitet in ihre Weiterbildung starten.
Das eintägige Schulungsseminar wurde exklusiv für Studierende der BeckAkademie Fernkurse entwickelt. Es unterstützt angehende Berufsbetreuer dabei, ihr Fernstudium zum zertifizierten Berufsbetreuer oder Vereinsbetreuer erfolgreich zu absolvieren. Denn erfahrungsgemäß haben die Teilnehmer am Anfang des Studiums viele Fragen: Wie löse ich meine Einsendeaufgaben optimal? Wie zitiere ich Quellen korrekt? Und wie werden Genehmigungsfälle richtig bearbeitet. Gerade Nicht-Juristen fällt oft die Bearbeitung rechtlicher Einsendeaufgaben und Hausarbeiten schwer. Mehr →
Der Fall: Die Berufsbetreuerin wurde mit Beschluss vom 26.02.2016 zur Berufsbetreuerin bestellt. Die Betreuung wurde durch Beschluss des Amtsgerichts vom 06.03.2018 wieder aufgehoben. Die Berufsbetreuerin hatte für die Zeit vom 26.02.2016 bis 26.08.2016 eine Vergütung auf der Grundlage eines erhöhten Stundensatzes (44,00 €) in Höhe von 1.650,00 € erhalten. Aufgrund ihres weiteren Antrags bezog sie für die Zeit vom 27.08.2016 bis 26.02.2017 1.320,00 € – Vergütung wiederum nach einem Stundensatz von 44,00 €. Mehr →
Die Betreuerin hatte berufsbegleitend eine Fortbildung im „Angestelltenlehrgang II“ absolviert. Sie beanspruchte die höchste Vergütungsstufe und vertrat die Auffassung, ihre Ausbildung sei mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung i. S. v. § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG vergleichbar.
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11.12.2019, Az. XII ZB 258/19
Die Entscheidung des Landgerichts, dass die berufsbegleitende Fortbildung in dem „Angestelltenlehrgang II“ nach Art und Umfang nicht mit einer Hochschulausbildung vergleichbar sei, bestätigte der Bundesgerichtshof und wies die Rechtsbeschwerde zurück.
Er stützte seine Entscheidung auf verschiedene Kriterien: Mehr →
Als rechtlicher Betreuer unterliegen Sie in Ihrer Amtsausübung zahlreichen Haftungsrisiken, etwa im Bereich der Vermögenssorge oder der Heilbehandlung im Rahmen der Personensorge.
Die genaue Kenntnis der Haftungstatbestände hilft Ihnen dabei, mögliche Haftungsfallen frühzeitig zu erkennen und Schäden zu vermeiden. In den zertifizierten Weiterbildungsangeboten der BeckAkademie Fernkurse ist die Betreuerhaftung daher ein wichtiger Kernbereich.
Sind Unkorrektheiten im Betreuungsalltag an der Tagesordnung?
„Die Betreuungsfalle: hilflos, ausgenutzt, betrogen?“ – so lautete im vergangenen Jahr der Titel einer bekannten TV-Talkrunde. Auch Printmedien machen immer wieder mit ähnlichen Schlagzeilen auf: „Berufs-Betreuer prellt Rentner (83) um mehr als 10.000 Euro“ (Express), „Berufsbetreuerin soll Klienten ausgenommen haben“ (Welt), „Betreuerin prellt schwerbehinderte Frau“ (Sächsische Zeitung) oder „Betreuer veruntreut Goldmünzen“ (Generalanzeiger). Die Berichterstattung erweckt fast den Eindruck, dass Betrug im bei der Betreuung von Hilfsbedürftigen an der Tagesordnung zu sein scheint.
Schaut man sich jedoch die Statistik der tatsächlich bekannt gewordenen Haftungsfolgen straf- oder zivilgerichtlicher Art an, ergibt sich ein anderes Bild. Angesichts 1,4 Millionen in unter rechtlicher Betreuung stehender Menschen in Deutschland machen Unkorrektheiten nur eine sehr geringe Zahl aus. Sicherlich gibt es auch unter Berufsbetreuern schwarze Schafe. Verfehlungen Einzelner werden jedoch häufig zu Unrecht verallgemeinert.
Denn die Mehrheit der Berufs- und Vereinsbetreuer übt ihre anspruchsvolle Aufgabe verantwortungsbewusst und zum Wohle ihrer Klienten aus.
Rechtliche Betreuung ist eine anspruchsvolle Aufgabe
Als beruflicher Betreuer müssen Sie eine Fülle von Kompetenzen in Ihren Betreueralltag einzubringen. In der Ausübung Ihrer Aufgabe unterliegen Sie zahlreichen Haftungsrisiken. Sind Ihnen umfangreichen gesetzlichen Vorschriften nicht ausreichend bekannt, laufen Sie Gefahr, aufgrund haftungsrelevanter Pflichtverletzungen mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Gute rechtliche Kenntnisse, vom bürgerlichen Recht und Verfahrensrecht bis zum Sozialrecht, sind deshalb zwingend notwendig. Mehr →
„Es war für uns eine neue, aber sehr positive Erfahrung.“ So lautet das gemeinsame Fazit von Teilnehmern und Dozenten des ersten Live-Webinars „Rechtliche Betreuung als Beruf“ der BeckAkademie Fernkurse. Das Team des Fernkursanbieters hatte die neue digitale Weiterbildungslösung für Berufseinsteiger kurzfristig entwickelt, nachdem die Corona-Pandemie Präsenzunterricht unmöglich gemacht hatte. Inzwischen fand das – stets komplett ausgebuchte – Webinar bereits dreimal statt, weitere Termine sind buchbar.
Alle Interessierten nahmen live teil – ganz entspannt von zuhause aus. Denn das Webinar „Rechtliche Betreuung als Beruf“ – Crashkurs Basiswissen für Einsteiger/Innen“ verknüpft in idealer Weise die Vorteile des virtuellen Unterrichts mit denen eines Präsenzseminars. Die Teilnehmer sparten auf diese Weise nicht nur Reisekosten, sondern vermieden auch den in Corona-Zeiten unerwünschten Seminartourismus.
„Hat mir sehr gut gefallen und auch weitergebracht.“ Beate Koenig Mehr →
„Gelegenheit macht Diebe“: Dieses deutsche Sprichwort beschreibt treffend das Ergebnis einer aktuellen Studie* zu „Vermögensdelikten in Betreuungsverhältnissen“. Im Fokus der Untersuchung standen Straftaten, die aus der Vertrauenspositionen zwischen Betreutem und Berufsbetreuer heraus erfolgen. Bislang waren Fälle, in denen ehrenamtliche oder berufsmäßig tätige Betreuer betreute Personen ausnutzten, um sich persönlich zu bereichern, nicht systematisch analysiert worden.
Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderte Studie widmete sich dem Feld Vermögensdelikte aus kriminologischer Sicht. Ziel der Studie war es, die Strukturen von Tatgelegenheiten aufzudecken, Tathintergründe zu analysieren, Kontrollmechanismen zu überprüfen und Möglichkeiten der Prävention zu erarbeiten.
Die Untersuchung wurde unter Federführung von Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier, (Leibniz Universität Hannover, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie) und Prof. Dr. Thomas Görgen (Deutsche Hochschule der Polizei in Münster, Fachgebiet Kriminologie und interdisziplinäre Kriminalprävention) durchgeführt.
Die Ergebnisse der Studie „Vermögensdelikte in Betreuungsverhältnissen“ zeigen, dass es insgesamt zwar unter den Betreuern nur wenige schwarze Schafe gibt, die ihre Vertrauensposition ausnutzen. Die Studie deckt allerdings auch auf, dass das Betreuungsrecht Betreuern überraschend viele Möglichkeiten zur Begehung von vermögensrechtlichen Straftaten lässt.
Die Bestellung für den Aufgabenkreis der Vermögenssorge stellt demnach für Betreute wie auch für Berufsbetreuer ein Risiko dar.
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Wer als Berufsbetreuer/in bereits jüngere süchtige Menschen zu betreuen hatte, kennt das Dilemma: An einem Tag hat man einen vernünftig handelnden Menschen vor sich, am nächsten Tag eine Person, die Erklärungen abgibt oder Handlungen tätigt, deren Tragweite sie selbst nicht absehen kann.
Wenn der süchtige Betreute, nachdem eine Betreuung eingerichtet worden ist, dennoch ohne seinen Betreuer handelt, bleibt nichts anderes übrig, als im Einzelfall zu beurteilen, ob die von ihm abgegebenen Erklärungen wirksam sind. Kann der Süchtige Wesen, Bedeutung und Tragweite des Ganzen einsehen und sein Handeln danach ausrichten?
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Bestellung eines Betreuers nicht länger als notwendig dauern darf (§ 1908d Abs. 1 BGB). Die Anordnung der Betreuung wird daher voraussichtlich aufgehoben, sobald die Voraussetzungen wegfallen sind bzw. nicht mehr vorliegen. Spätestens nach sieben Jahren muss das Gericht erneut entscheiden, und zwar über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung. Dass damit noch mehr Unsicherheit für Sie in der Betreuung von Süchtigen hinzukommt, liegt auf der Hand.
Süchtige Personen in der Betreuung – wertvolle Gratis-Downloads
Veranstaltungen zum Thema Sucht und Betreuungsrecht stellen immer wieder die Frage in den Mittelpunkt, warum das Suchthilfesystem in Deutschland so vielen Menschen nicht die Hilfe, die sie benötigen, zusichert. Verbesserungen in der Versorgung Abhängiger sollen mit Mehr →
Viele Teilnehmer der BeckAkademie kennen ihn. Jörg Staatsmann ist Studienleiter des Fernkurs für fortgeschrittene Berufsbetreuer sowie Dozent der BeckAkademie Fernkurse. Was viele nicht wissen: Der Richter am Amtsgericht Montabaur hat eine weitere Leidenschaft: Er entwickelt Betreuungsformulare, die die rechtliche Betreuung erleichtern und den Weg durch die Gerichte und Behörden beschleunigen sollen.
Wie kam es dazu? In seiner Tätigkeit als Betreuungsrichter erlebt der Betreuungsrechtsexperte Jörg Staatsmann regelmäßig große rechtliche Unsicherheiten der ehrenamtlichen Betreuer beim Umgang mit dem Betreuungsgericht. Die Formulare und Musteranträge des Richters und Dozenten der BeckAkademie Fernkurse sind speziell für Betreuer entwickelt worden. Da er diese Unsicherheiten auch in Institutionen bemerkt, fertigt er auch passende Formulare für Hausärzte, Altenheime und Krankenhäuser an.
Betreuungsrecht: Formulare ankreuzen – fertig!
Die speziellen Ankreuzformulare von Jörg Staatsmann sollen für die Betreuer eine praktische Arbeitshilfe sein. Mehr →
Das gesamte Team der BeckAkademie Fernkurse gratuliert sehr herzlich!
Am 14. und 15. Februar 2020 fanden wieder die Prüfungstage der BeckAkademie Fernkurse statt. Zwölf angehende Berufsbetreuer aus ganz Deutschland kamen nach Siegburg bei Köln, um ihre Abschlussprüfung zum(r) zertifizierten Vereins-/Berufsbetreuer(in) abzulegen.
Die zweitägige Veranstaltung umfasst die eigentliche Prüfung sowie ein umfassendes Repetitorium (Crash-Kurs) am Vortag. Dieses Zusatzangebot der BeckAkademie Fernkurse hat sich bereits vielfach in der Praxis bewährt. Fundierte Wissensfestigung, gemeinsame Motivation und der Abbau von Prüfungsängsten waren auch dieses Mal die angestrebten Ziele. Das moderne Tagungshaus des Katholisch-Sozialen Instituts bot den idealen Rahmen für eine angenehme Arbeits- und Prüfungsatmosphäre.
Tag 1 – Optimal vorbereitet dank Repetitorium mit Fachexperten
Den Auftakt der Prüfungstage am 14./15. Februar 2020 bildete das Repetitorium. In diesem Crash-Kurs wurden die Prüfungskandidaten durch die erfahrenen Dozenten der BeckAkademie Fernkurse gezielt auf das bestvorstehende Examen vorbereitet. Das vorhandene Fachwissen wurde noch einmal gründlich wiederholt, vertieft und ergänzt.
Auf dem Programm standen die Themengebiete Bürgerliches Recht, Betreuungsrecht, Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen sowie sozialpsychiatrische und psychologische Grundlagen. So wurden alle relevanten Bereiche systematisch abgedeckt und etwaige Wissenslücken geschlossen.
Besonders vorteilhaft ist der kleine Teilnehmerkreis im Repetitorium, der ein intensives Arbeiten in persönlicher Lernatmosphäre ermöglicht. So konnten die Dozenten auch komplexe Zusammenhänge strukturiert vermitteln und auf aufkommende Detailfragen eingehen. Die Pausen zwischen den Schulungseinheiten nutzen die Teilnehmer, um das Gelernte „sacken zu lassen“ und sich untereinander auszutauschen.
Suizidgefahr, Aggression, Verwirrtheit oder Gewalttätigkeit: Wurden Sie als Rechtsanwalt oder rechtlicher Betreuer auch schon einmal mit einer psychischen Krise Ihres Mandanten konfrontiert? Dann wissen Sie eines: Diese Situation erfordert ein unmittelbares Eingreifen – schnelle „Erste Hilfe“ ist gefragt. Denn häufig besteht Lebensgefahr oder die Möglichkeit schwerwiegender Folgen; beispielsweise bei Suizidversuchen oder -plänen, hochgradigen Erregungszuständen, Aggressivität, Gewalttätigkeit oder schwerer Intoxikation.
Gerade Sie als Rechtsanwalt oder rechtlicher Betreuer sind jetzt besonders gefordert. Sie müssen die meist unübersichtliche Situation richtig einschätzen; Sie müssen umgehend handeln und zum Beispiel entsprechende medizinische oder therapeutische Hilfe organisieren.
Wie aber erkennen Sie die Warnzeichen für eine Krise? Und auf welche Weise können Sie als Rechtsanwalt bei psychiatrischen Notfällen überhaupt professionell „Erste Hilfe“ leisten?
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Wenn Ihr Betreuter Eigentümer von Grundbesitz ist, sind Sie verpflichtet, vor Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrages etwaige Risiken zu prüfen. Im vorliegenden, vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Urteil OLG Hamm vom 30.09.2013, Az. 13 U 6/12) entschiedenen Fall hatte ein Betreuer es versäumt zu prüfen, ob durch die Veräußerung von Teilstücken der Grundbesitz seines Betreuten die Eigenschaft einer Eigenjagd im Sinne von § 7 BJagdG verliert.
Der klagende Betreute nahm den beklagten Berufsbetreuer auf Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung ihm gegenüber in Anspruch.
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Der Fall: Ein Berufsbetreuer hat mit Verweis auf seine Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilpädagogen an der Fachschule für Heilpädagogik seinen Vergütungsanträgen den höchsten Stundensatz nach § 4 VBVG zugrunde gelegt.
Nachdem das Amtsgericht zunächst die Vergütung antragsgemäß festgesetzt hatte, legte die Bezirksrevisorin Beschwerde ein. Das Landgericht hob den Festsetzungsbeschluss auf und änderte diesen auf einen Stundensatz von 33,50 €. Der Betreuer legte Rechtsbeschwerde ein mit dem Ziel, die Vergütung auf der Grundlage eines Stundensatzes von 44,00 € anzunehmen.
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 04.12.2019, Az. XII ZB 338/19
Der BGH beschloss, dass die Rechtsbeschwerde unbegründet ist. Er folgte der Auffassung des Landgerichts, dass die Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilpädagogen nicht mit dem Abschluss an einer Hochschule i. S. v. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG vergleichbar sei. Es könne nicht festgestellt werden, dass der Zeitaufwand dieser Ausbildung mit drei Ausbildungshalbjahren in Vollzeit und fünf Ausbildungshalbjahren in Teilzeit dem eines (Fach –) Hochschulabschlusses entspräche.
Der BGH zitierte zunächst erneut seine Grundsätze, wann man eine Ausbildung mit einer Hochschulausbildung vergleichen könne:
Gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie
Kriterien sind
Ferner kann eine Vergleichbarkeit der Ausbildung mit einer Hochschulbildung gegeben sein, wenn die durch die Abschlussprüfung erworbenen Qualifikationen Zugang zu beruflichen Tätigkeiten ermöglicht, deren Ausübung üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten ist. Mehr →