Wie können Studierende ihr Fernstudium zum zertifizierten Berufsbetreuer erfolgreich meistern? Dieses Thema stand im Mittelpunkt des kostenfreies Einführungs- und Schulungsseminares, das am 14. Februar 2020 in Siegburg bei Köln stattfand. Diese exklusive Schulung nur für Teilnehmer der BeckAkademie Fernkurse unterstützt angehende Berufsbetreuer dabei, motiviert ins Studium zu starten und die gesteckten Lernziele dann auch zu erreichen.
Lernen, wo und wann man will
Die Vorteile eines Fernstudiums zum Berufsbetreuer liegen auf der Hand: Studierende können sich die Zeit flexibel einteilen und das Lernpensum optimal an ihre persönliche und berufliche Situation anpassen.
Doch gerade zu Beginn des Fernstudiums stellen sich Studierende oft viele Fragen.
Wie genau läuft der Fernkurs ab? Wie löse ich meine Einsendeaufgaben richtig? Wer ist der richtige Ansprechpartner, wenn ich einmal nicht weiterkomme? Gerade Nicht-Juristen fällt zudem die Bearbeitung rechtlicher Einsendeaufgaben und Hausarbeiten schwer.
Studierende der BeckAkademie Fernkurse profitieren hier von einem speziellen Einführungs- und Schulungsseminar, das Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Inhalte und Ablauf des Fernkurses gibt. Wir haben dieses kostenfreie Einführungsseminar auf vielfachen Wunsch für unsere Teilnehmer entwickelt, um sie optimal bei ihrem Einstieg ins Fernstudium zu unterstützen. Außerdem lernen die Studierenden an diesem Tag bereits zwei ihrer Fernlehrer und Prüfer persönlich kennen. Vielen Teilnehmern fällt es so während des Fernstudiums leichter, etwa bei Fragen zu einzelnen Lernbriefen Kontakt aufzunehmen.
So verlief das Einführungs- und Schulungsseminar am 14. Februar 2020
Zum exklusiven und kostenlosen Tageseminar am 14. Februar 2020 in Siegburg bei Köln waren nur Teilnehmer/innen der BeckAkademie Fernkurse zugelassen.
Die Teilnehmer des Einführungsseminares wurden persönlich vom pädagogischen Studienleiter der BeckAkademie Fernkurse – Professor Dr. jur. Rolf Jox – und Prüfer Jörg Staatsmann, Richter am Amtsgericht Montabaur, geschult. So erhielten die Studienanfänger zahlreiche wertvolle Tipps aus erster Hand: beispielweise wie sie die Einsendeaufgaben und Klausuren von Anfang an korrekt lösen und den Fernkurs insgesamt souverän meistern können.
Am Vormittag des Schulungstages stellte Professor Dr. Jox zunächst den allgemeinen Ablauf des Fernkurses vor. Die Teilnehmer erfuhren, wie die Rückmeldungen zu Einsendeaufgaben erfolgen und wie sie bei Fragen aktiv Kontakt zu ihren Fernlehren aufnehmen können. Anschließend erläuterte der Studienleiter der BeckAkademie Fernkurse, wie man richtig und sicher mit juristischen Fragestellungen umgeht.
Besonders ausführlich widmete sich Professor Dr. Jox der wichtigen Subsumtionstechnik, die zum grundlegenden juristischen Handwerkzeug gehört. Außerdem gab der Dozent den Seminarteilnehmern nützliche Hinweise, wie Fremdtexte in Einsendeaufgaben und Hausarbeiten korrekt zitiert werden.
Der Fall: Die Betreuerin wurde mit Beschluss vom 26.02.2016 zur Berufsbetreuerin bestellt. Die Betreuung wurde durch Beschluss des Amtsgerichts vom 06.03.2018 wieder aufgehoben. Die Betreuerin hatte für die Zeit vom 26.02.2016 bis 26.08.2016 eine Vergütung auf der Grundlage eines erhöhten Stundensatzes (44,00 €) in Höhe von 1.650,00 € erhalten. Aufgrund ihres weiteren Antrags bezog sie für die Zeit vom 27.08.2016 bis 26.02.2017 1.320,00 € – Vergütung wiederum nach einem Stundensatz von 44,00 €.
Der Bezirksrevisor beantragte am 29.02.2018, die Vergütung für den gesamten Zeitraum (26.02.2016 bis 26.02.2017) nur noch auf insgesamt 2.261,25 € festzusetzen. Da der Stundensatz 33,50 € betragen sollte, wurde der überzahlte Betrag von 708,75 € zurückgefordert.
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts – das den Stundensatz von 33,50 € für die Zeit vom 27.02.2016 bis 26.08.2017 festsetzte und die Erstattung der erfolgten Auszahlung in Höhe von 2.970,00 € anordnete – legte die Berufsbetreuerin Beschwerde ein. Das Landgericht änderte daraufhin den amtsgerichtlichen Beschluss teilweise und setzte die Vergütung der Berufsbetreuerin auf 3.358,50 € fest. Hiergegen legte die Berufsbetreuerin Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein mit dem Ziel, den Stundensatz in Höhe von 44,00 € festzusetzen.
Der Beschluss des BGH vom 13.11.2019, Az. XII ZB 106/19
Der BGH stimmte dem Landgericht zu, dass der Stundensatz nicht 44,00 € beträgt. Die von der Berufsbetreuerin absolvierten berufsbegleitenden Weiterbildungen würden nicht den Anforderungen von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG genügen. Die Berufsbetreuerin hätte berufsbegleitend über vier Semester eine Weiterbildung zur Bankfachwirtin mit 345 Unterrichtsstunden sowie einen Aufbaustudiengang über zwei Semestern mit 224 Unterrichtsstunden absolviert. Bereits der zeitliche Aufwand sei mit einem Hochschulstudium „nicht ansatzweise“ vergleichbar. Mehr →
„Wie lange sind Sie bereits als Berufsbetreuer tätig?“ Mit dieser kurzen Umfrage eröffnete Jörg Staatsmann, Studienleiter des Fernkurses für fortgeschrittene Berufsbetreuer, die Berufsbetreuertage 2020 am 31. Januar/1. Februar 2020 in Köln. Zuvor hatte bereits Stephanie Kreuzhage, Leiterin der BeckAkademie Fernkurse, die mehr als 70 Teilnehmer der ausgebuchten Veranstaltung herzlich im Tagungszentrum Maternushaus willkommen geheißen.
Zwei Tage voller Wissensvertiefung, Netzwerken und Erfahrungsaustausch
Das Ergebnis der Umfrage ergab ein buntes Bild: So waren sowohl Profis mit mehr
als 15 Jahren Berufserfahrung als auch rechtliche Betreuer, die noch am Anfang ihrer Berufskarriere stehen, aus ganz Deutschland nach Köln gekommen. Sie alle nutzen die Chance, in zwei Tagen von hochkarätigen Referenten ein aktuelles Update zur Rechts- und Gesetzeslage zu erhalten. Auf dem Programm stand aber nicht nur die intensive Wissensvertiefung. Die praxisnahen Vorträge boten den Teilnehmern auch konkrete Fachberatung und Hilfestellung für ihre professionelle Betreuertätigkeit.
Ganz besonders aus diesem Grund schätzen so viele Betreuungsprofis die BeckAkademie Fernkurse Berufsbetreuertage. Da auch individuelle Fälle aus der Praxis besprochen werden, können meist auch für schwierige Fälle praktikable Lösungen gefunden werden.
Juristisches Know-how und spannende Fachdiskussionen
Während die Vorträge des ersten Tages der Berufsbetreuertage 2020 vorwiegend juristisch geprägt waren, standen am zweiten Tag medizinische Aspekte im Vordergrund.
Durch die Veranstaltung führte mit Schwung und Know-how Jörg Staatsmann, Familien-, Betreuungs- und Strafrichter am Amtsgericht Montabaur, der auch selbst als Referent auftrat. Der Studienleiter des Fernkurses für fortgeschrittene Berufsbetreuer moderierte die interessanten Diskussionen zu den einzelnen Vorträgen und brachte auf diese Weise auch das Netzwerken in Gang.
Networking und ein intensiver Erfahrungsaustausch mit Fachexperten und Kollegen war vor allem beim Get2Together in den Tagungspausen und beim Sektempfang am Abend des ersten Tages angesagt. Viele der Teilnehmer und Referenten freuten sich zudem über ein Wiedersehen, da sie sich schon aus Einführungsseminaren, Lerngruppen oder den Berufsbetreuertagen 2019 kannten. Mehr →
Mit der geplanten Reform des Betreuungsrechts kommen auf rechtliche Betreuer voraussichtlich noch in diesem Jahr zahlreiche Änderungen zu. Die Teilnehmer der Berufsbetreuertage 2020 der BeckAkademie Fernkurse erhielten von Rechtsanwalt und Fachanwalt Martin Weber einen Überblick, auf welche neuen Anforderungen sie sich einstellen müssen.
Der langjährige Dozent der BeckAkademie Fernkurse informierte ausführlich über Kernvorhaben, Ziele und Ausgestaltung der Betreuungsrechtreform – und diskutierte die möglichen Folgen für die berufliche Betreuungspraxis. Die wichtigsten Punkte des Vortrags von Martin Weber haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.
Ziel der Reform ist die qualitative Verbesserung der rechtlichen Betreuung
Im Koalitionsvertrag vom 12.03.2018 vereinbarten die Regierungsparteien, das seit 1992 unverändert geltende Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige (Betreuungsgesetz – BtG) zu reformieren. Ziel ist eine langfristige Verbesserung und Sicherung der Qualität in der rechtlichen Betreuung.
Das Vorhaben basiert zum einen auf Art. 12 Abs. 3 UN-Behindertenrechtskonvention:
„Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie zur Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfreiheit gegebenenfalls benötigen.“
Zum anderen stützt es sich auf eine breite wissenschaftliche Basis verschiedener Studien und Forschungsvorhaben. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) will die Reformen noch in der laufenden Legislaturperiode auf den Weg bringen.
Welche Reformvorhaben sollen umgesetzt werden?
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Die Veranstaltung ist ausgebucht!
Ihr persönliches Update zur aktuellen Rechts- und Gesetzeslage in der Berufsbetreuung – jetzt auch Einzeltage buchbar.
Als Profi in der rechtlichen Betreuung sind Sie ständig gefordert: Eine sich regelmäßig ändernde Gesetzeslage, ein besonders schwieriger Fall, neue Anforderungen, Haftungs- und Vergütungsfragen und vieles mehr – im Betreuungsalltag bleibt es täglich spannend. Die Berufsbetreuertage verstehen sich als eine Wissensauffrischung mit fachlichem Austausch – zeitsparend, aktuell und rechtssicher. Seien Sie mit dabei und melden Sie sich jetzt für 2020 an!
Wenn Sie sich auf den aktuellsten Rechts- und Gesetzgebungsstand bringen und gleichzeitig vom Erfahrungsaustausch mit unseren Fachexperten und anderen Berufsbetreuern profitieren wollen, sind Sie hier genau richtig:
Gerade, weil hier auch konkrete Fälle aus Ihrer Praxis besprochen werden – selbstverständlich anonymisiert – bietet sich für Sie die Gelegenheit, endlich auch für schwierige Fälle praktikable Lösungen zu finden.
Der BeckAkademie Fernkurse Berufsbetreuertage finden an 2 Tagen mit unterschiedlichem Tagungsprogramm statt. Sie können beide Tage – oder auch Einzeltage − buchen. Wählen Sie einfach das für Sie Passende aus und genießen Sie diese kurze, aktuelle Wissensvertiefung plus Erfahrungsaustausch für Ihre professionelle Betreuertätigkeit. Mehr →
Der Fall: Die Betreuerin wurde vom Amtsgericht am 26.02.2016 zur Berufsbetreuerin des Betroffenen bestellt. Die Betreuung ist mit Beschluss vom 06.03.2018 aufgehoben worden. Die Betreuerin hatte für die Zeit vom 26.02.2016 bis insgesamt 26.08.2017 die Vergütung auf der Grundlage eines Stundensatzes von 44,00 € geltend gemacht. Der Bezirksrevisor hatte beantragt, die Vergütung der Betreuerin für die Zeit vom 26.02.2016 bis 26.02.2017 unter Zugrundelegung des niedrigeren Stundensatz von 33,50 € festzusetzen und den überzahlten Betrag von 708,75 € wieder einzuziehen. Das Amtsgericht hatte für die Zeit vom 27.02. bis 26.08.2017 dem Antrag nach dem Stundensatz von 33,50 € entsprochen.
Die Betreuerin legte Beschwerde ein, die zu einer teilweisen Erhöhung der Vergütung führte. Mit der Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) nun begehrt die Betreuerin die Festsetzung der Vergütung in Höhe von 44,00 €.
Die Entscheidung des BGH vom 13.11.2019, Az. XII ZB 106/19
Der BGH hat die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen. Der BGH folgte dem Landgericht Aachen, dass für die Tätigkeit der Betreuerin nicht der erhöhte Stundensatz von 44,00 € sondern nur der niedrigere von 33,50 € anzunehmen war:
Der Stundensatz des Berufsbetreuers beträgt 44,00 €, wenn der Betreuer über besondere für die Betreuung nutzbare Kenntnisse verfügt, und diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder eine vergleichbare andere Ausbildung erworben worden sind.
Um die Vergleichbarkeit mit einer Hochschulausbildung anzunehmen, muss die Ausbildung in ihrer Wertigkeit einer Hochschulausbildung entsprechen und einen formalen Abschluss aufweisen. Mehr →
Ein Fernstudium – wie zum Beispiel an der BeckAkademie Fernkurse – ist für viele Menschen die optimale Wahl, wenn sie sich zeitlich flexibel weiterbilden möchten.
Bei einem Fernlehrgang können die Studierenden im bevorzugten Umfeld lernen, ihre Lernphasen frei einteilen und in ihrem individuellen Tempo lernen.
Von vielen erfolgreichen Absolventen unserer Fernlehrgänge der BeckAkademie Fernkurse wissen wir jedoch, dass gerade am Anfang eines Fernstudiums viele Fragen auftauchen: Wie bearbeite ich die Einsendehausarbeiten und -klausuren richtig? Wie löse ich die Hausaufgaben? Gerade Nicht-Juristen fällt auch der Umgang mit rechtlichen Fragestellungen oft nicht leicht.
An der BeckAkademie Fernkurse ist es uns wichtig, dass unsere Studierenden von Anfang an motiviert und gut informiert in ihr Fernstudium starten.
Deshalb haben wir auf vielfachen Wunsch exklusiv für Sie als Teilnehmer(in) der BeckAkademie Fernkurse unser Einführungs- uns Schulungsseminar entwickelt.
Diese Schulungsmaßnahme bereitet Sie intensiv auf die Herausforderungen des Fernstudiums und der Einsendehausarbeiten und -klausuren und gibt Ihnen zudem die einmalige Möglichkeit, Lerngruppen zu bilden. Mehr →
Das Jahr 2019 neigt sich langsam dem Ende zu: Weihnachten und Silvester steht vor der Tür.
Vielleicht nutzen auch Sie – wie viele Menschen – die ruhige Zeit zwischen den Jahren, um Bilanz zu ziehen und neue Ziele ins Auge zu fassen. Und so sind sie zu jedem Jahreswechsel wieder da: die guten Vorsätze.
Eine repräsentative Forsa-Umfrage* zeigt, was die Deutschen sich für 2020 vorgenommen haben. Besonders häufig genannt wurden: Stress vermeiden oder abbauen (64 Prozent), mehr Zeit für Familie und Freunde (64 Prozent), Umwelt- bzw. klimafreundlicher verhalten (64 Prozent) oder mehr Sport (56 Prozent)
Auch berufliche Ziele werden neben den Klassikern wie Sport und Ernährung in Befragungen immer wieder als Neujahrsvorsatz genannt.
Was sind Ihre guten Vorsätze für 2020?
Wir sind gespannt: Was sind Ihre Karriereziele für 2020? Was haben Sie sich zum Beispiel in Sachen Weiterbildung vorgenommen? Schreiben Sie uns – wir werden Ihre Ideen
als Inspiration für die Leser unseres Blogs veröffentlichen.
Unter allen Einsendungen verlosen wir einen 100-€-Amazon-Gutschein.
Exkurs: Gute Vorsätze haben eine lange Tradition
Im nächsten Jahr soll alles besser werden – das nehmen sich viele von uns vor. Doch woher kommt dieses Ritual am Jahresende eigentlich? Historisch reicht die Tradition der guten Vorsätze 4000 Jahre bis zu den Babyloniern zurück. Während ihres zwölftägigen Neujahrsfestes versprachen sie den Göttern, alle Schulden zu begleichen. Damals feierte man Neujahr noch im März. Erst die Römer legten später den 1. Januar als Beginn des neuen Jahres fest. Benannt wurde der Monat nach dem doppelgesichtigen Gott Janus, dem man als Neujahrsritual Opfergaben brachte. Eines der Gesichter von Janus blickt symbolisch zurück in die Vergangenheit, das andere voraus in die Zukunft. Ideal also, um Verbesserungspotenzial fürs neue Jahr zu finden. Mehr →
Der Fall: Der Betroffene, der an einem psychoorganischen Hirnsyndrom mit einer mittelgradigen demenziellen Erkrankung leidet, erteilte eine notarielle General- und Vorsorgevollmacht. In einem Rechtsstreit vor dem Landgericht auf Rückzahlung von Sozialleistungen, für die der Betroffene als Erbe seiner verstorbenen Schwester haftet, wurde ein Vergleich geschlossen. Gegen Klagerücknahme sollte der Betroffene seine etwaigen Ansprüche gegen den Bevollmächtigten an den klagenden Landschaftsverband abtreten. Der Bevollmächtigte focht diesen Vergleich an. Daraufhin wurde vom Landgericht die Bestellung eines Betreuers für den Betroffenen angeregt.
Das Amtsgericht hörte den Betroffenen an, holte ein Sachverständigengutachten ein und bestellte eine Kontrollbetreuerin. Sie erhielt auch die Befugnis zum Widerruf bestehender Vollmachten. Gegen die Betreuerbestellung legte der Betroffene Beschwerde ein, die vom Landgericht mit Beschluss vom 21.12.2018 zurückgewiesen wurde. Dagegen erhob der Betroffene Rechtsbeschwerde. Mehr →
Nichts liegt uns von der BeckAkademie Fernkurse mehr am Herzen als die Qualität unserer Fernkurse. Denn wir möchten, dass Sie als Teilnehmer unserer Lehrgänge, Schulungen und Seminare, wie z.B. den Berufsbetreuertagen, in hohem Maße profitieren. Unsere Lehrgänge sollen Sie dabei unterstützen, Ihre persönlichen Karriereziele zu erreichen. Und natürlich sollen die erworbenen Kenntnisse Sie in Ihrem Betreuungsalltag befähigen, die Interessen Ihrer Betreuten rechtssicher und souverän zu vertreten und durchzusetzen.
Deshalb vermitteln Ihnen unsere Fernkurse rechtlich, medizinisch und betriebswirtschaftlich abgesichertes Expertenwissen, das Sie direkt für Ihre fachlich qualifizierte berufliche Tätigkeit einsetzen können. Mehr →
Der Fall: Die Klägerin erhebt Schmerzensgeldansprüche. Sie wurde während der Unterbringung in der geschlossenen Einrichtung zwangsweise fixiert. Die Klägerin brachte in 2014 einen Sohn als Frühgeburt zur Welt. Es kam zu Konfliktsituationen und Streitigkeiten zwischen der Klägerin und ihrem Ehemann. Bei einem Notruf gab der Ehemann sinngemäß an, dass die Klägerin in der Wohnung gegenüber ihrer Mutter krankheitsbedingt tätlich zu werden drohe und die Situation von den Anwesenden nicht zu bewältigen sei. Die Notärztin diagnostizierte eine ausgeprägte Wochenbettpsychose.
Der Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 16.07.2019, Az. 8 U 59/18
Die Polizeibeamten ordneten die sofortige Ingewahrsamnahme der Klägerin an. Das Betreuungsgericht stellte mit Beschluss vom April 2014 die Zulässigkeit der sofortigen Ingewahrsamnahme fest und ordnete die vorläufige Unterbringung der Klägerin in einer geschlossenen Einrichtung bis längstens Mai 2014 an. Die Klägerin legt hiergegen Beschwerde ein, diese wies das Landgericht zurück. Mehr →
Der Fall: Zwischen der geistig und körperlich behinderten Betreuten, die von ihrer Mutter gesetzlich betreut wird, und dem klagenden Altenheim ist am 10.04.2017 ein Wohn- und Betreuungsvertrag zustande gekommen. Der Betreuerin bzw. ihrem Lebensgefährten wurde vorgeworfen, u. a. in nicht hinnehmbarer Weise gegenüber dem Personal des klagenden Altenheims beleidigend gewesen zu sein. Nachdem das Altenheim in einem Schreiben an die Betreuerin die Kritikpunkte ansprach und die fristlose Kündigung in den Raum stellte, und die vom Altenheim erbetenen Schlichtungsgespräche keinen Erfolg hatten, kündigte das Altenheim mit Schreiben vom 19.10.2017 den Heimvertrag aus wichtigem Grund. Auf die Berufung hin wurde dem Räumungsanspruch stattgegeben.
Das Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 29. Mai 2019, Az. 2 U 121/18
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main gab dem Räumungsbegehren des Altenheims statt und hielt die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gemäß §§ 546 Abs. 1 BGB, 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 des Heimvertrages für begründet.
Zunächst stellte es fest, dass der beklagten Betreuten das Verhalten ihrer Betreuerin nach §§ 278 Satz 1, 1902 BGB zuzurechnen sei. Mehr →
Teilnehmer der BeckAkademie Fernkurse profitieren von zahlreichen Vorteilen: Als FernStudierender können sie sich ihre Zeit individuell einteilen und die Lernphasen flexibel an Berufstätigkeit und Familienleben anpassen.
Doch das Lernen allein den eigenen vier Wänden ist auch eine Herausforderung. Selbstdisziplin ist oberstes Gebot. Zudem fehlt der unmittelbare soziale Austausch mit Lehrkräften und anderen Teilnehmern.
„Wenn Fernstudierende ihr Studium abbrechen, ist dafür oft die räumliche Distanz der Grund. Deshalb legen wir viel Wert auf intensive Fernbetreuung. Mit Präsenzveranstaltungen wie dem Einführungsseminar oder unseren Berufsbetreuertagen fördern wir außerdem gezielt den persönlichen Austausch“, erklärt Akademieleiterin Stephanie Kreuzhage.
Das kostenlose Schulungsseminar für angehende Berufsbetreuer soll den Studienanfängern dabei helfen, die Komplexität ihres Fernstudiums zu bewältigen und die gesteckten Ziele zu erreichen. Im exklusiven Tagesseminar lernen die Teilnehmer die Referenten und andere Kursteilnehmer persönlich kennen. Und sie erhalten aus erster Hand Tipps, wie sie ihre Einsendeaufgaben und Klausuren richtig lösen und ihren Fernkurs insgesamt erfolgreich absolvieren.
Absolventen der BeckAkademie Fernkurse bestätigen uns immer wieder, wie wichtig in diesem Zusammenhang das kostenlose Schulungsseminar zum Start der Weiterbildung war.
So verlief das eintägige Schulungsseminar der BeckAkademie Fernkurse am 5. September 2019 in Köln
Das seit 1992 geltende Betreuungsrecht wird reformiert. Berufsbetreuer müssen sich auf zahlreiche Änderungen und neue Anforderungen einstellen. Im Mittelpunkt der Reform steht die zentrale Frage:
Wie kann die Qualität in der Betreuungsarbeit verbessert und gesichert werden?
Wir geben Ihnen einen Überblick zum aktuellen Stand der Diskussion:
Im Juni 2018 startete das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen interdisziplinären Diskussionsprozess zu einer Reform in der rechtlichen Betreuung. Die Regierungsparteien hatten im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode vereinbart, das Betreuungsrecht hinsichtlich der betreuungsrechtlichen Praxis strukturell zu verbessern. Grundlage für diese Initiative sind die Erkenntnisse aus einem vom BMJV durchgeführten Forschungsvorhaben zur „Selbstbestimmung und Qualität in der rechtlichen Betreuung“. Im August 2019 veröffentlichten die vier beteiligten Facharbeitsgruppen erste Ergebnisse zum Stand der Diskussion.
Wichtigstes Fazit: Nach Ansicht vieler Experten ist es nicht länger vertretbar, dass eine so verantwortungsvolle Tätigkeit wie die Berufsbetreuung ohne spezifische Ausbildung ausgeführt werden kann. Mehr →
Annette Loer ist Leiterin des Betreuungsgerichts am Amtsgericht Hannover u.a. Autorin im Standard-Kommentar Jürgens Betreuungsrecht. Für ihr ehrenamtliches Engagement beim Frauennotruf für vergewaltigte Frauen wurde die Hannoveranerin 2014 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Seit 2005 ist Annette Loer Mitglied einer Besuchskommission und besucht in ihrer Freizeit regelmäßig und unangekündigt Psychiatrien und Heime, um Missstände aufzudecken und die Betreuungsqualität zu verbessern.
In einem Gastbeitrag für den Blog der BeckAkademie Fernkurse erläutert die Richterin am Amtsgericht Hannover zentrale Entwicklungen im Betreuungsrecht. Unter anderem erklärt Annette Loer, warum eine höhere Berufsbetreuervergütung überfällig war und die Rechtspraxis in der Betreuung noch nicht überall auf dem Stand der geltenden Rechtsgrundlagen ist: Mehr →
Mitte August 2019 erscheint der führende Kommentar zum Betreuungsrecht aus dem Verlag C.H.BECK. Dieses auch für Nichtjuristen verständliche Nachschlagewerk schafft Klarheit zu allen Fragen rund um Betreuung, Geschäftsfähigkeit, Willenserklärung, Vertretung, Vollmacht, Einwilligung und Genehmigung.
Die Neuauflage berücksichtigt sämtliche Änderungen des Betreuungsrechts bis Mitte 2019, u. a. auch das Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen. Erstmals kommentiert sind die §§ 630a bis 630e BGB, die durch das Patientenrechtegesetz geschaffen wurden. Wichtig: Vollständig berücksichtigt ist das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung, das seit 27. Juli 2019 in Kraft ist. Und das rund 950 Seiten umfassende Nachschlagewerk gibt es für günstige 59 € direkt beim beck-shop – 14 Tage zur Ansicht.
Seit Ende Juli 2019 erhalten Sie als Berufsbetreuer/in eine höhere Vergütung für Ihre anspruchsvolle Tätigkeit. Mit dieser Erhöhung möchte der Gesetzgeber die qualitativ hochwertige Berufsbetreuung auch für die Zukunft sichern. Was genau sich für Sie ändert – und wie Sie Ihre Vergütung nach dem neuen Recht berechnen, stellen wir Ihnen in diesem Beitrag vor.
Am 27.07.2019 trat die lange geforderte Neufassung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) in Kraft. Dadurch ändert sich die Grundlage für die Berechnung der laufenden Vergütung eines Berufs- oder Vereinsbetreuers. Zudem wurden die geltenden Stundensätze aus § 3 VBVG (Vormünder, Pfleger, Verfahrenspfleger, Ergänzungsbetreuer) erhöht.
Was genau ändert sich für Sie als Berufsbetreuer mit dem neuen Vergütungsrecht?
Das Gesetz sieht eine Erhöhung der Stundensätze um durchschnittlich 17 Prozent vor. Die bisherige Kombination von Stundensätzen und statistisch ermittelten Stundenzahlen wird durch monatliche Fallpauschalen für die verschiedenen Fallkonstellationen abgelöst. Ziel ist es, die Vergütung von einem pauschalen – und damit letztlich fiktiven – Zeitaufwand für das Führen einer einzelnen Betreuung zu entkoppeln.
Diese neue Regelung soll es Ihnen als Berufsbetreuer erleichtern, individuelle Anforderungen Ihrer jeweiligen Betreuungsfälle bei der Abrechnung zu berücksichtigen. Mehr →
Wir freuen uns mit den erfolgreichen Absolventen über die bestandene Abschlussprüfung zum Berufsbetreuer.
„Herzlichen Glückwunsch, Sie haben bestanden!“, hieß es im Mai wieder einmal für Studierende der BeckAkademie Fernkurse. Am 17./18. Mai 2019 legten sie erfolgreich die Abschlussprüfung zum zertifizierten Vereins-/Berufsbetreuer ab. Wir gratulieren herzlich und freuen uns mit den Fernkurs-Absolventen über diesen tollen Erfolg.
Mit der neu erworbenen Qualifikation möchten die frischgebackenen Berufsbetreuer ihre Chancen am Arbeitsmarkt und bei der Betreuerauswahl entscheidend erhöhen. Viele der Studierenden hoffen zudem, dass ihnen das anerkannte Hochschulzertifikat eine Verbesserung hinsichtlich ihrer Vergütungsstufe verschafft.
Die Repetitoriums- und Prüfungstage der BeckAkademie Fernkurse fanden diesmal hoch im Norden Deutschlands, in Hamburg, statt. Angehende Berufsbetreuer aus verschiedenen beruflichen Bereichen mit unterschiedlichen Vorkenntnissen waren im Mai 2019 in die Hansestadt gekommen, um sich gemeinsam auf die Prüfung vorzubereiten und abzulegen.
Das Junge Hotel Hamburg bot mit seinem modernen Ambiente ideale Voraussetzungen für eine angenehme Arbeits- und Prüfungsatmosphäre. Wer wollte, konnte sich sogar nach dem anstrengenden Repetitoriums-Tag ein wenig Entspannung im Wellnessbereich gönnen.
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„Weiterbildung im Beruf muss in der Zukunft zum Arbeitsalltag gehören“, sagte Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung, bei der Vorstellung der „nationalen Weiterbildungsstrategie“ im Juni 2019. Diese neue Gesetzesinitiative von Bund, Ländern und Sozialpartnern will Fortbildung im Arbeitsalltag einen Schub geben. Bundesarbeits- und das Bundesbildungsministerium haben dazu ein gemeinsames Strategiepapier formuliert. Wie genau die Förderung aussieht und bis wann die Maßnahmen dann umgesetzt werden sollen, bleibt abzuwarten. Im November 2019 soll ein verbindlicher Zeitplan vereinbart werden.
Sehr konkrete Vorstellungen hatte die Kölnerin und angehende Berufsbetreuerin Sabine Eurasburg für ihre persönliche Weiterbildungsstrategie. Besonders wichtig war es ihr, dass ihre Qualifizierungsmaßnahme flexibel planen konnte. Deshalb entschied sich Sabine R. für einen Fernlehrgang an der BeckAkademie Fernkurse. Fernunterricht ist eine sehr flexible und staatlich anerkannte Form der Weiterbildung. Sie kann zum Beispiel für die Qualifizierung von Arbeitslosen, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern und Kurzarbeitern sinnvoll eingesetzt werden.
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Jetzt ist es amtlich. Schon ab Ende Juli 2017 erhalten Sie als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer mehr Geld für Ihre anspruchsvolle Arbeit. Das Gesetz sieht eine Steigerung der Stundensätze von durchschnittlich 17 Prozent vor.
Anfang Juni 2019 hatte der Bundesrat dem „Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung“ zugestimmt und damit grünes Licht für diese Vergütungsreform gegeben. Am 27.6.2019 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt (BGBI) veröffentlicht. Genau einen Monat später (taggenau) am 27.7.2019 tritt das Gesetz in Kraft. Damit wird die Betreuervergütung erstmals seit 13 Jahren erhöht und die lange diskutierte Anpassung der Stundensätze endlich Realität.
Fachleute beurteilen die neue Vergütungsregelung positiv. So betonte etwa Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Davon profitieren nicht nur die Berufsbetreuer, sondern vor allem auch die vielen betreuten Menschen.“
Unsere Referenten bringen Sie zu vergütungsrelevanten Fragen auf den aktuellen Stand
Als Teilnehmer/in der BeckAkademie Fernkurse erfahren Sie regelmäßig von unseren Referenten, welche BGH-Kriterien sich in der Praxis vergütungssteigernd auswirken. Wir informieren Sie z.B. im Schulungsseminar für angehende Berufsbetreuer, während des Crash-Kurses (Repetitorium) oder nach Ihrer Abschlussprüfung auf unseren Berufsbetreuertagen.
Gute Nachrichten für Berufsbetreuer! Ein entscheidender Meilenstein auf dem Weg zu einer besseren und fairen Vergütung für Berufsbetreuer ist geschafft. Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung am 7.6.2019 dem Gesetz zur Erhöhung der Betreuer- und Vormündervergütung zu.
Die seit ihrer Einführung vor 14 Jahren unverändert gebliebenen Stundensätze werden danach um durchschnittlich 17 Prozent erhöht werden. Das neue Vergütungsrecht wird voraussichtlich ab dem 1.7.2019 oder 1.8.2019 zur Anwendung kommen. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes ist abhängig von der Ausgabe des Gesetzes im Bundesgesetzblatt.
Sachverständige hatten die höhere Vergütung für Berufsbetreuer und Vormünder seit langem gefordert, um die hohe Qualität der Arbeit in der rechtlichen Betreuung zu sichern. Während die Gehälter in vergleichbaren Berufen in den vergangenen zwölf Jahren etwa um 15 Prozent stiegen, blieb die in den §§ 4 und 5 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) festgelegte Pauschalvergütung der Berufsbetreuer seit Juli 2005 unverändert.
Die Experten und Politiker bezeichnen das neue Gesetz als „ersten wichtigen Schritt“, um den herausfordernden Arbeitsalltag von Berufsbetreuern fair zu vergüten.
Insbesondere auf unterschiedliche Anforderungen innerhalb der rechtlichen Betreuung kann mit der neuen Regelung künftig angemessener und flexibler reagiert werden. So sind zum Beispiel monatliche Fallpauschalen möglich, die im Vergleich zum bisherigen Einzelabrechnungssystem mehr Möglichkeiten zulassen.
„Die Organisation und Durchführung des Seminars war sehr gut. Nochmals besten Dank.“ – „Sehr hilfreich.“ – So urteilen Teilnehmer und angehende Berufsbetreuer über das kostenfreie Schulungsseminar. Mit dieser Schulungsmaßnahme möchten wir die Motivation der Teilnehmer an unseren Fernkursen erhöhen, die nächsten Einsendeklausuren zu lösen und zur Korrektur einzureichen, um erfolgreich zur Abschlussprüfung anzutreten.
Aus dem Inhalt des Schulungsseminars
Nach der Begrüßung durch Stephanie Kreuzhage, Leiterin der BeckAkademie Fernkurse, steigt Professor Dr. jur. Rolf Jox gleich mitten ins Thema ein. Der pädagogische Studienleiter der BeckAkademie Fernkurse bespricht mit den Teilnehmern den generellen Umgang mit juristischen Fragestellungen und stellt die wichtige Subsumtionstechnik vor. Weiter geht es mit der Übernahme von Fremdtexten, dem richtigen Zitieren in den eigenen Antworten, damit eine Einsendeklausur nicht aus Versehen zum Plagiat wird. Mehr →
Die BeckAkademie Fernkurse trauert um Michael Grabow, der viel zu früh mitten aus dem Leben gerissen worden ist. Michael Grabow war Richter am Amtsgericht Pankow/Weißensee in Berlin. Daneben war er als Dozent und Referent an Hochschulen, Akademien und für verschiedene öffentliche und private Bildungsträger tätig. Er verfasste Publikationen zum internationalen Familienrecht und zum Betreuungsrecht.
Für uns war er ein äußerst wichtiger sowie fachlich und menschlich hoch geschätzter Autor, Dozent, Fernlehrer und Prüfer der ersten Stunde unserer Akademie. Wir vermissen ihn sehr und er hinterlässt eine sehr große, spürbare und nicht leicht zu schließende Lücke in unserem Lehrkörper. Mit seiner Familie und seinen Freunden verbindet uns tiefstes Mitgefühl.
Wir werden Michael Grabow in guter Erinnerung behalten.
Der Fall: Der 52-jährige Betroffene leidet an einer bipolaren affektiven Störung mit psychotischer Symptomatik. Für ihn wurde am 04.10.2004 eine Berufsbetreuung mit den Aufgabenkreisen der Gesundheits- und Vermögenssorge sowie Wohnungs- und Behördenangelegenheiten eingerichtet. Der zunächst angeordnete Einwilligungsvorbehalt wurde später aufgehoben. Gleichzeitig ist am 15.07.2010 die Ehefrau des Betroffenen für den Aufgabenkreis Gesundheitssorge und Wohnungsangelegenheiten bestellt worden.
Nach Scheidung der Ehe des Betroffenen wurde mit Beschluss vom 26.05.2014 ein Berufsbetreuer am neuen Wohnort des Betroffenen für die bisherigen Aufgabenkreise bestellt. Am 18.07.2015 erteilte der Betroffene seiner Tochter (bei der er nun lebt) Generalvollmacht. Daraufhin wurde die Gesundheitssorge durch Beschluss des Amtsgerichts vom 24.07.2015 herausgenommen.
Jedoch widerrief der Betroffene am 23.07.2015 die Generalvollmacht und legte Beschwerde gegen den Beschluss vom 24.07.2015 ein. Das Amtsgericht half dieser Beschwerde durch Beschluss vom 22.12.2016 ab, indem es wieder die Tochter zur Betreuerin für die Gesundheitssorge und einen neuen Berufsbetreuer für die übrigen Angelegenheiten bestellte. Mehr →
„Geballtes Fachwissen für Berufsbetreuer – kompakt und kompetent präsentiert.“ Besser als dieser begeisterte Teilnehmer kann man die Inhalte der diesjährigen Berufsbetreuertage der BeckAkademie Fernkurse nicht auf den Punkt bringen.
Zahlreiche Berufsbetreuer waren am 22./23 März 2019 ins Katholisch-Sozialen Institut (KSI) nach Siegburg bei Köln gekommen, um ihr Know-how zur aktuellen Rechts- und Gesetzeslage in der Berufsbetreuung aufzufrischen.
Die Teilnehmer erhielten jedoch nicht nur ein persönliches Wissens-Update. Das moderne Tagungszentrum im historischen Ambiente einer ehemaligen Benediktinerabtei bot auch den idealen Rahmen für einen intensiven Erfahrungsaustausch mit Fachexperten und Kollegen.
Möchten auch Sie vom fachlichen Austausch mit Experten und Kollegen profitieren?
Viele Betreuungsprofis schätzen die zweitägige Veranstaltung auch noch aus einem weiteren Grund: Da auf den Betreuertagen auch konkrete Fälle aus der Praxis besprochen werden, können oftmals auch für schwierige Fälle praktikable Lösungen gefunden werden.
So lief der erste Tag der Berufsbetreuertage 2019 der BeckAkademie Fernkurse
Pünktlich um 9:00 Uhr eröffnete Stephanie Kreuzhage, Leiterin der BeckAkademie Fernkurse, den Workshop und begrüßte die angereisten Teilnehmer. Die weitere Moderation der Veranstaltung übernahm in bewährter Weise Jörg Staatsmann, Richter am Amtsgericht Montabaur und Studienleiter des Fernkurses für fortgeschrittenen Berufsbetreuer.
Und dann ging es für alle Teilnehmer auch gleich fachlich zur Sache. Die erste Referentin des Tages, Katharina Beller, Richterin am Sozialgericht Nürnberg, informierte die Betreuungsprofis in ihrem Vortrag über die 2018 in Kraft getretenen Neuerungen im Bundesteilhabegesetz. Kenntnisreich zeigte sie auf, wie man als Berufsbetreuer auf die gesetzlichen Veränderungen reagieren kann – und vor allem auch muss.
In ihrem zweiten Vortrag brachte die Sozialrichterin dann die Teilnehmer auf den neusten Stand zur Reform des SGB IX. Besonders ausführlich widmete sich die Referentin der Trennung von Eingliederung und Existenzsicherung sowie der Neudefinition des leistungsberechtigten Personenkreises in der Eingliederungshilfe.
Das Sommersemester 2019 ist gestartet. Doch zum Wintersemester 2019/2020 startet das Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer erneut. Ab sofort können Sie sich fürs Wintersemester 2019/2020 einschreiben, die Einschreibefrist läuft bis 31. August 2019. — Grundsätzlich können Sie sich sowohl fürs Sommer- als auch Wintersemester einschreiben!
Wir bieten Ihnen das berufsbegleitende, deutschlandweit einzigartige Fernstudium in Kooperation mit der Hochschule Wismar / WINGS GmbH an. Aufgrund der hohen Nachfrage bietet die Hochschule Wismar eine unverbindliche Online-Infoveranstaltung. Denn die Hochschule möchte allen Interessenten genügend Zeit einräumen, sich angemessen über das Studienangebot zu informieren; so ein bedeutender beruflicher Schritt muss natürlich gut überlegt und geplant sein.
Nächste Online-Info-Veranstaltung
Termin: 10. Juli 2019, 18 Uhr
Ort: Ihr Schreibtisch mit PC –
klicken Sie sich einfach und bequem in die Online-Infoveranstaltung ein
Wir gratulieren den erfolgreichen Absolventen der BeckAkademie Fernkurse zur mit Bravour bestandenen Abschlussprüfung
Das intensive Lernen der vergangenen Monate hat sich gelohnt! Am 22./23. Februar 2019 absolvierten erneut Teilnehmerinnen und Teilnehmer der BeckAkademie Fernkurse erfolgreich die 2-tägige Abschlussprüfung zum zertifizierten Vereins-/Berufsbetreuer. Alle Dozenten und Kursbetreuer gratulieren herzlich und freuen sich mit den frischgebackenen Berufsbetreuern über diesen Erfolg. Mehr →
Der Fall: Die 81-jährige Betroffene hatte einen schweren Herzinfarkt erlitten mit der Folge, dass sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen konnte. Das Amtsgericht hatte einen Berufsbetreuer mit umfassten Aufgabenkreisen bestellt. Hiergegen hat der Sohn mit dem Ziel, ihn als Betreuer zu bestellen, erfolgreich Beschwerde eingereicht. Nun hatte die Betroffene wiederum Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingereicht.
Der Beschluss des BGH vom 27.06.2018, Az. XII ZB 601/17
Prüfungsgegenstand der Rechtsbeschwerde war wegen der Beschränkung der Beschwerde allein die Frage der Betreuerauswahl, und nicht die Voraussetzung für die Betreuerbestellung. Der BGH befasste sich zunächst mit dem Betreuervorschlag.
Wenn ein Betreuer vorgeschlagen wird, so ist dem zu entsprechen, es sei denn, dies läuft dem Wohl des volljährigen Betreuten zuwider, § 1897 Abs. 4 Satz 1 und 2 BGB. Dieser Vorschlag erfordert weder Geschäfts- noch natürliche Einsichtsfähigkeit, sondern der Betroffene muss nur seinen Willen bezüglich der Betreuerauswahl kundtun. Dabei ist seine Motivation unerheblich. Das Landgericht hatte bei der Betreuerbestellung den im Anhörungstermin den von der Betroffenen gewonnenen Eindruck zugrunde gelegt. Danach schien es für das Landgericht so, dass die Betroffene nicht mehr in der Lage war, den Willen bezüglich eines Betreuers zu äußern. Mehr →
Der Fall: Die 1969 geborene Betroffene, die an einer schizophrenen Erkrankung leidet, hatte im Oktober 2004 eine Patientenverfügung erstellt.Sie hatte u. a. erklärt, dass bei fehlender Aussicht auf Besserung ihrer Erkrankung keine lebenserhaltenden Maßnahmen oder künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr erfolgen sollten.
Wegen ihrer Krankheit – die in akuten Phasen u. a. dazu führte, dass sie nicht mehr in der Lage war, Nahrung und Flüssigkeit zu sich zu nehmen, war die Betroffene mehrfach über mehrere Monate im Krankenhaus.
Anlässlich des letzten Krankenhausaufenthalts im März 2017 hatte das Betreuungsgericht eine vorläufige Betreuerin für die Aufenthaltsbestimmung, einschließlich der Entscheidung über die Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen, Behördenangelegenheiten, Gesundheitssorge und Sozialversicherungsangelegenheiten bestellt. Mehr →
Berufsverbände und zahlreiche Fachleute hatten schon lange eine Anpassung der Vergütung für der Berufsbetreuerinnen und -betreuer gefordert. Mitte Januar 2019 legte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nun einen Gesetzentwurf zur Vergütungsanpassung vor − und das Bundeskabinett hat am 28. Februar 2019 diesen Gesetzentwurf beschlossen (Quelle: www.bundesregierung.de).
Kern der Gesetzesänderung ist die Erhöhung der Vergütung von beruflichen Betreuern um durchschnittlich 17 Prozent. Der Vorschlag sieht außerdem ein modernisiertes System von Fallpauschalen vor.
Eine Anpassung der Betreuervergütung war längst überfällig
Als Berufsbetreuer wissen Sie es: Rechtliche Betreuung ist ein anspruchsvoller Beruf, der vielfältige Fähigkeiten und ständige Weiterbildung erfordert. Denn Klientinnen und Klienten haben einen Anspruch auf eine hohe Qualität der Arbeit ihrer Betreuer.
Während jedoch die Gehälter in vergleichbaren Berufen in den vergangenen zwölf Jahren um etwa 15 Prozent gestiegen sind, blieb die in den Paragrafen 4 und 5 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) festgelegte Pauschalvergütung der beruflichen Betreuer seit Juli 2005 unverändert.
Verbände, Politiker und gesellschaftliche Gruppierungen waren sich einig: Um auch zukünftig die hohe Qualität der Arbeit in der Betreuung zu sichern, ist die Anpassung der Vergütung für Berufsbetreuer dringend erforderlich. Mehr →