BeckAkademie Fernkurse jetzt bewerten und gewinnen

Advent, Advent … tolle Geschenke als Dankeschön!

Schreiben Sie einen kurzen Erfahrungsbericht. Mit etwas Glück dürfen Sie sich anschließend über einen wasserfesten e-Reader plus Amazon-Gutschein freuen – für vergnügliche Lesestunden an (fast) jedem Lieblingsort!

Haben Sie bereits eine oder mehrere Aus- und Weiterbildungen bei der BeckAkademie Fernkurse absolviert? Dann freuen wir uns, wenn Sie sich kurz Zeit nehmen und uns auf FernstudiumCheck.de bewerten.

Ihre Erfahrungen sorgen nicht nur dafür, dass wir das Fernkurskonzept laufend verbessern können. Auch angehenden Teilnehmern und Prüflingen helfen Sie mit Ihrer Bewertung der BeckAkademie Fernkurse enorm weiter!

Mit den BeckAkademie Fernkursen gewinnen!

Als kleines Dankeschön für Ihre Bewertungen verlosen wir unter allen Rezensenten, die bis zum 09.12.2018 ihren Erfahrungsbericht veröffentlichen, diese attraktiven Geschenke:

einen Kindle Paperwhite und Amazon Gutschein im Wert von 25 €!

Teilnahmeberechtigt ist jeder Fernkursteilnehmer und Absolvent ab 18 Jahre. Die Gewinner werden nach der Auslosung per E-Mail benachrichtigt. Bitte beachten Sie auch unsere Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele. Wir wünschen allen Rezensenten viel Glück beim Gewinnspiel.

Vielen Dank im Voraus und weiterhin viel Erfolg bei Ihrer Aus- und Weiterbildung sowie in Ihrem anspruchsvollen Beruf als Betreuer!

05. Dezember 2018 | Kategorie: Aktuelles |

Abweichen vom Betreuervorschlag

Wenn der Wille des Betreuten unberücksichtigt bleibt

Für die 99 -jährige Betroffene hatte das Amtsgericht mit Beschluss vom 5. April 2017 eine der drei Enkelinnen zur Betreuerin mit den Aufgabenkreisen Gesundheits- und Vermögenssorge, Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post sowie Behördenangelegenheiten bestellt.

Nach familiären Streitigkeiten entließ das Amtsgericht mit Beschluss vom 19. Mai 2017 diese Betreuerin teilweise und beschränkte ihren Aufgabenkreis auf die Gesundheitssorge. Es wurde ein Berufsbetreuer für die übrigen Aufgabenkreise bestellt. Die Enkelin und die Tochter legten gegen beide Entscheidungen Beschwerde zum Landgericht ein.

Das Landgericht entließ den Berufsbetreuer sowie die Enkelin und bestellte nun die Tochter der Betroffenen unter Aufrechterhaltung der bisherigen Aufgabenkreise zur Betreuerin. Dagegen wiederum legte eine andere Enkelin Rechtsbeschwerde ein.

Der Beschluss des BGH vom 09.05.2018, Az. XII ZB 553/17

Der Bundesgerichtshof (BGH) erachtete die Rechtsbeschwerdebefugnis der Enkelin der Betroffenen gemäß § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG als gegeben an, so dass die Beschwerde zulässig war. Jedoch sei die Rechtsbeschwerde unbegründet. Mehr →

17. November 2018 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Wenn das Vermögen des Betreuten konkret gefährdet ist

Wann ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden muss

Der 62 jährige Betroffene leidet an einer psychischen Erkrankung. Für ihn ist bereits seit 1999 eine Betreuung eingerichtet worden, mit umfassenden Aufgabenkreisen – Wahrnehmung der Rechte gegenüber Behörden, Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern, Banken, anderen Institutionen, Grundstücksangelegenheiten und Vertretung im gerichtlichen Verfahren. Zuletzt wurde die Betreuung bezogen auf das inhabergeführte Unternehmen des Betroffenen beschlossen.

Betreuerin ist die Mutter des Betroffenen und Ersatzbetreuerin seine geschiedene Ehefrau. Das Gericht hatte einen Einwilligungsvorbehalt für die Bereiche Vertrags- und Vermögensangelegenheiten des Unternehmens sowie Grundstücksangelegenheiten angeordnet.

Das Amtsgericht verlängerte die Betreuung mit Beschluss vom 17. Mai 2017. Hiergegen erhob der Betroffene Beschwerde, die das Landgericht zurückwies. Daraufhin legte er Rechtsbeschwerde ein. Die Rechtsbeschwerde hatte Erfolg, soweit sie den Einwilligungsvorbehalt betraf. Mehr →

10. November 2018 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Mehr als ein Erfolg: Das Schulungsseminar der Beck Akademie Fernkurse

Warum das kostenlose Angebot durchweg positiv ankommt – und wieder ausgebucht ist

Wir sind überwältigt: Das Einführungs- und Schulungsseminar am 09. November 2018 in Berlin ist schon wieder ausgebucht! Insgesamt 35 Studierende freuen sich schon auf das kostenfreie Kompakt-Training zu unseren Zertifikatsausbildungen Fernkurs für zertifizierte Vereins-/Berufsbetreuung und Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat, um anschließend ihr Fernstudium einfach besser und gezielter anzugehen.

Der Novembertermin 2018 ist, wie erwähnt, ausgebucht, doch es gibt auch eine gute Nachricht: Wir haben bereits einen neuen Termin für Sie! Wir empfehlen Ihnen, sich gleich anzumelden. Sichern Sie sich einen Platz im nächsten Einführungs- und Schulungsseminar am 22. Februar 2019 in Siegburg bei Köln, denn die Plätze sind begrenzt!

Warum so viele Teilnehmer/innen das Einführungs- und Schulungsseminar zum Fernkurs nutzen?

Weil hier zu unseren beiden Fernkursen, dem Fernkurs für zertifizierte Vereins-/Berufsbetreuung und dem Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat wertvolle Tipps zum Fernlernen allgemein vermittelt werden, und noch mehr. So bietet sich für Sie auch die Gelegenheit, erste Kontakte zu anderen Studierenden und den Prüfern und Fernlehrern zu knüpfen und ihr Netzwerk aus- bzw. aufzubauen. Mehr →

12. Oktober 2018 | Kategorie: Erfahrungsbericht |

Vorsorgevollmacht hat Vorrang vor einer Betreuerbestellung

Es sei denn, der Bevollmächtigte ist ungeeignet oder unredlich

Auf Anregung der Tochter wurde im Juli 2017 ein Verfahren zur Betreuerbestellung eingeleitet. In diesem Verfahren sind zugunsten der Tochter bzw. des Sohnes erteilte Vorsorgevollmachten aus dem Jahr 2017 vorgelegt worden. Das Amtsgericht bestellte dennoch eine Berufsbetreuerin mit den Aufgabenkreisen Vermögenssorge und Kontrolle der Ausübung der Vorsorgevollmacht. Ferner wurde ein Einwilligungsvorbehalt für die Vermögenssorge angeordnet.

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts und die Bestellung der Berufsbetreuerin legte der Betroffene Beschwerde ein. Daraufhin hob zwar das Landgericht die Betreuung bezüglich des Aufgabenkreises „Kontrolle der Ausübung der Vorsorgevollmacht“ auf, wies aber im Übrigen das Rechtsmittel zurück. Gegen diesen Beschluss des Landgerichts legte der Betroffene Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) ein.

Der Beschluss des BGH vom 15.08.2018, Az. XII ZB 10/18

Der BGH entschied, dass die Rechtsbeschwerde begründet ist. Der Beschluss des Landgerichts wurde aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen. Denn die Entscheidung des Landgerichts hielt der rechtlichen Überprüfung nicht stand, weil der BGH diese wesentlichen Mängel monierte: Mehr →

30. September 2018 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Rückforderung bereits gezahlter Betreuervergütung nicht immer möglich

Wie ein aktueller Beschluss zur Vergütung die Berufsbetreuerseite stärkt

Einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann der sogenannte Vertrauensgrundsatz entgegenstehen. Das stellt das Landesgericht (LG) Arnsberg in seinem Beschluss vom 23. Juli 2018 fest. Lesen Sie hier, welcher Fall dem Beschluss zugrunde liegt und was er für Sie als Berufsbetreuer bedeutet.

Ein Betreuer wurde mit Beschluss des zuständigen Amtsgerichts Schmallenberg im September 2014 zum Betreuer bestellt. Seinen zuerst gestellten Vergütungsantrag stellte er mit einem Stundensatz von 33,50 € im März 2015. In seinem Vergütungsantrag bat der Berufsbetreuer um Erstellung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses.

Auszahlung im vereinfachten Verwaltungsweg vorgenommen

Die Auszahlung wurde – mit Verfügung vom 26. März 2015 – im vereinfachten Verwaltungsweg in der geltend gemachten Höhe zur Auszahlung angewiesen. Doch die beantragte förmliche Festsetzung der Betreuervergütung erfolgte nicht. Mehr →

20. September 2018 | Kategorie: Allgemein |

Ehrenamtliche Betreuung hat Vorrang vor Berufsbetreuung

Wann Berufsbetreuer nicht ausgewählt werden dürfen

Der Gesetzgeber hat bewusst der ehrenamtlichen Betreuung den Vorrang vor einer beruflich geführten Betreuung gegeben. Im vorliegenden Fall wendet sich der Betroffene gegen die Betreuerauswahl im Rahmen der Verlängerung seiner Betreuung. Denn das Amtsgericht hatte anstelle eines Berufsbetreuers einen ehrenamtlichen Betreuer bestellt. Der Betroffene verfolgte mit seiner Rechtsbeschwerde das Ziel, dass der Berufsbetreuer weiterhin als sein Betreuer tätig ist.

 

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11.07.2018, Az. XII ZB 642/17

Der BGH bestätigte den Beschluss des Landgerichts mit folgenden Argumenten:

Der Gesetzgeber habe der ehrenamtlichen Betreuung bewusst den Vorrang vor einer beruflich geführten Betreuung gegeben. Deshalb sei diese gesetzgeberische Wertung maßgeblich, selbst wenn der Betroffene einen bestimmten Berufsbetreuer vorschlägt. Mehr →

15. September 2018 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer startet wieder zum Wintersemester 2018-2019

Anmeldefrist verlängert: Melden Sie sich noch bis 30. September 2018 an

Das Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer startet wieder in diesem Wintersemester. Hierzu wird die vormalige Einschreibefrist jetzt bis 30. September 2018 verlängert, und das aus gutem Grund: Schon jetzt haben sich bei der Hochschule Wismar/WINGS GmbH insgesamt mehr Studienanfänger als im Vorjahreszeitraum immatrikuliert. Daher verlängert die Hochschule Wismar ihre Einschreibephase für den Fernstudiengang Bachelor Berufsbetreuer um einen Monat.

 

„Die Entscheidung für ein Fernstudium sollte nicht überstürzt getroffen werden“ , sagt Dagmar Hoffmann, Geschäftsführerin von WINGS. „Eile ist dabei ein schlechter Ratgeber. Deshalb möchten wir allen Interessierten genügend Zeit einräumen, sich angemessen über das Studienangebot zu informieren. Sie sollten diesen bedeutenden Schritt im beruflichen und familiären Umfeld gut durchdenken, ihn intensiv besprechen und genau planen.“

Eine gute Entscheidung, findet auch die BeckAkademie Fernkurse. Vor allem der Bachelor für Berufsbetreuer ist ein neuer Abschluss, den Sie, liebe Betreuerinnen und Betreuer, sich einmal anschauen sollten. Nachfolgend daher ein paar Informationen darüber.

Fernstudium, auch ohne Abitur

Ob BWL, Gesundheits-, Sozial- oder Sportmanagement, Wirtschaftsinformatik oder -recht bzw. IT-Forensik oder den neuen Bachelor Berufsbetreuer – in nahezu allen Bachelor- und Diplom-Fernstudiengängen finden sich unter den Studienanfängern immer mehr Berufstätige ohne Abitur. Mehr →

06. September 2018 | Kategorie: Allgemein |

Abschlussprüfung zum zertifizierten Berufsbetreuer mit Hochschulzertifikat

So verliefen Vorbereitungstag und Abschlussprüfung zum(r) geprüften Vereins-/Berufsbetreuer(in)

 

(v. l. n. r.): RiSG Katharina Scharf, Prof. Dr. jur. Rolf Jox und Dipl.-Soz.Arb. Christopher Tänzel mit einigen der Absolventen der Fernlehrgänge Rechtliche Betreuung der BeckAkademie Fernkurse, 08./09. Juni 2018 in Siegburg bei Köln. (© C.H.BECK VERLAG oHG)

 

Im sommerlich heißen Juni 2018 hatten sich wieder Teilnehmer des Fernkurs für zertifizierte Vereins-/Berufsbetreuung und des Fernlehrgangs Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat zur Abschlussprüfung angemeldet, die diesmal in Siegburg bei Köln stattfand. Wie die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer ihr Fernstudium bei der Beck Akademie Fernkurse bewältigt haben und welche Ziele sie nun mit ihrem erreichten Abschluss verfolgen, lesen Sie hier. Mehr →

24. August 2018 | Kategorie: Abschlussprüfung, Erfahrungsbericht |

Der neue Datenschutz in der Berufsbetreuung

Muster-Verzeichnisse und Formblätter zum Schutz vor Abmahnmissbrauch

Datenschutz ist in der rechtlichen Betreuung immer schon wichtig gewesen. Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist für Sie seit 25. Mai 2018 relevant, sobald Sie Daten der von Ihnen betreuten Personen speichern, oder dies vorhaben zu tun. Sicher haben Sie bereits schon erste Maßnahmen ergriffen. Doch wie können Sie sich konkret schützen und haftungsrechtliche Folgen vermeiden?

Die BeckAkademie Fernkurse und der Verlag C.H. Beck oHG unterstützen Sie hier mit rechtssicheren Fachinformationen. Wir empfehlen Ihnen dazu aktuell einen Vortrag und einen kostenloser Rechtsratgeber. Mehr →

10. August 2018 | Kategorie: Berufsbetreuertage, Formulare |

Berufsbetreuertage − für Profis in der rechtlichen Betreuung

Ihr persönliches Update zur aktuellen Rechts- und Gesetzeslage in der Berufsbetreuung

Als Profi in der rechtlichen Betreuung sind Sie ständig gefordert: Eine sich regelmäßig ändernde Gesetzeslage, ein besonders schwieriger Fall, neue Anforderungen, Haftungsfragen und vieles mehr – im Betreuungsalltag bleibt es täglich spannend.

Eine Wissensauffrischung mit fachlichem Austausch – zeitsparend, aktuell und rechtssicher – kommt da wie gerufen!

Wir empfehlen Ihnen die Berufsbetreuertage der BeckAkademie Fernkurse am 07./08. November 2018 im GLS-Campus Berlin, wenn Sie sich auf den aktuellsten Rechts- und Gesetzgebungsstand bringen und gleichzeitig vom Erfahrungsaustausch mit unseren Fachexperten und anderen Berufsbetreuern profitieren wollen.

Da wir auch konkrete Fälle aus Ihrer Praxis besprechen – selbstverständlich anonymisiert – bietet sich hier die Gelegenheit, endlich auch für schwierige Fälle praktikable Lösungen zu finden.

Der BeckAkademie Fernkurse Berufsbetreuertage finden an 2 Tagen mit unterschiedlichem Tagungsprogramm statt. Sie können beide Tage – oder auch Einzeltage − buchen. Wählen Sie einfach das für Sie Passende aus und genießen Sie diese kurze, aktuelle Wissensvertiefung plus Erfahrungsaustausch für Ihre professionelle Betreuertätigkeit.

So laufen die Berufsbetreuertage ab

Melden Sie sich einfach hier zu den Berufsbetreuertagen der BeckAkademie Fernkurse am 07./08. November 2018 im GLS-Campus Berlin an und profitieren Sie vom fachlichen Erfahrungsaustausch mit Experten und Kollegen u.v.m. Hier können Sie sich die Tagungsprogramme herunterladen.

Kosten und Buchungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr für beide Tage inkl. Pausengetränke, Mittagsimbiss sowie Tagungsunterlagen auf USB-Stick beträgt 398, – € inkl. MwSt (netto 334,45 €).

Einzeltag buchbar (nur 07.11.2018 oder nur 08.11.2018) für 232,90 € inkl. MwSt (netto 195,71 €) inkl. Pausengetränke, Mittagsimbiss sowie Tagungsunterlagen auf USB-Stick.

Ermäßigungen

  • 15% Frühbucher-Rabatt* bei Anmeldung bis spätestens 15. Oktober 2018
  • 10% Rabatt* für (ehemalige) Teilnehmer der BeckAkademie Fernkurse
  • * Rabatte nicht kombinierbar

Stornierung

Eine Stornierung ist kostenfrei bis 30 Tage vor der Veranstaltung möglich, danach wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe erhoben. Ersatzteilnehmer können selbstverständlich benannt werden. Wir behalten uns Terminabsagen aus organisatorischen Gründen vor. In diesem Fall erhalten Sie die bezahlte Teilnahmegebühr zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

01. August 2018 | Kategorie: Berufsbetreuertage |

Fixierung: Aktuelles Urteil des BVerfG mit Auswirkungen auch für die Berufsbetreuerpraxis

5- oder 7-Punkt-Fixierung über eine halbe Stunde ist richterlich genehmigungsbedürftig

Manchmal fixieren Ärzte oder Pfleger Menschen zu ihrem eigenen Schutz. Doch diese Maßnahme braucht künftig die richterliche Genehmigung. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. In der Urteilsbegründung heißt es: „Die Fixierung von Patienten stellt einen Eingriff in deren Grundrecht auf Freiheit der Person dar.“ Dies gilt auch in Ihrer Betreuungspraxis. Mehr →

26. Juli 2018 | Kategorie: Aktuelles, Berufsbetreuertage, Urteile |

Ist die Aussicht auf höhere Vergütung ein Ansporn für das Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer?

Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat mit 96 CP studienzeitverkürzend (2 Semester) von der Hochschule Wismar anerkannt

Ende Oktober 2017 war es soweit: Die Absolventen der BeckAkademie Fernkurse mit Hochschulzertifikat und Erst-Semester des neuen „Fernstudiengangs Bachelor Berufsbetreuer“ kamen zur Präsenzveranstaltung nach Hannover. Die Leibnitz Universität Hannover ist für diese „Kohorte“ (Durchgang bis zum Hochschulabschluss) der Studienstandort, daher fand auch das erste Treffen in Hannover statt. Neben Hannover gibt es 9 weitere, gut erreichbare Studienstandorte, an denen die Präsenzveranstaltungen und Prüfungen – je nach Wahl der Studenten – bundesweit stattfinden, nämlich Wismar, Hamburg, Berlin, Hannover, Leipzig, Düsseldorf, Frankfurt a.M., Stuttgart oder München. Nach der Anreise ging es abends zu einem gemeinsamen Get2Gether der Erstsemester in einem gemütlichen Restaurant in Hannover.

Dazu hatte die Hochschule Wismar/WINGS eingeladen und das Angebot wurde von allen gerne wahrgenommen, um die anderen Kommilitonen vor Beginn der ersten Vorlesungen und Prüfungen persönlich kennenzulernen.

Absolventen mit Hochschulzertifikat der BeckAkademie Fernkurse – jetzt im Erst-Semester des „Fernstudiengangs Bachelor-Berufsbetreuer“, Studiengangsleiterin Prof. Dr. Mönch‐Kalina, Prof. Dr. Hahne, Studiengang‐Koordinatorin Annika Herzberg und Leiterin BeckAkademie Fernkurse Stephanie P. Kreuzhage (© 2017 C.H.BECK VERLAG oHG)

 

Hier knüpften die Studenten erste Kontakte. Weil viele bereits aktiv als Berufsbetreuer arbeiten, wurden bei Pasta und Pizza Erfahrungen und Einzelheiten in der rechtlichen Betreuung ausgetauscht. Nun beginnen die ersten Vorlesungen, Prüfungen werden folgen.

Eine von vielen wichtigen Fragen, die beim Get2Gether diskutiert wurden:

Nutzt das Hochschulzertifikat der BeckAkademie Fernkurse und Hochschule Neubrandenburg überhaupt?

Die Antwort:

Berufseinsteiger erhalten eine umfassende, qualifiziere Ausbildung zum Berufsbetreuer und können sofort in ein interessantes Berufsfeld starten – mit der Option zur höchsten Vergütungsstufe (44 €) durch das „Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer“ an der HS Wismar/WINGS. Denn das Hochschulzertifikat (96 CP) des „Fernlehrgangs Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat“ wird von der Hochschule Wismar studienzeitverkürzend (2 Semester) anerkannt, zusätzlich zu weiteren Anerkennungsmöglichkeiten.

>> Hier können Sie sich zum 4-Wochen-Gratis-Probestudium des „Fernlehrgangs Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat“ anmelden. >>

20. Juli 2018 | Kategorie: Allgemein |

Bachelor Berufsbetreuer: Start Sommersemester 2018 mit 30 neuen Studenten

Online-Auftaktveranstaltung: Erstsemester fragen, Studienleitung antwortet

Wir sind beeindruckt, liebe Berufsbetreuer, denn auch das Sommersemester 2018 unseres Fernstudiengangs Bachelor Berufsbetreuer ist am 31. März 2018 ist mit rund 30 neu eingeschriebenen Studenten wieder gestartet. Lesen Sie hier, wie die Online-Auftaktveranstaltung für die Erstsemester am 19. April 2018 verlief und was die Studiengangsleitung und Studenten während der Video-Konferenz zu sagen hatten:

Per Online-Videoschaltung wurden die Erstsemester des Sommersemesters 2018 herzlich und „live“ von der Studiengangsleiterin Prof. Dr. jur. Sabine Mönch-Kalina und Studiengangskoordinatorin Annika Herzberg von der Hochschule Wismar/WINGS zusammen mit Stephanie Kreuzhage, Leiterin der BeckAkademie Fernkurse begrüßt.

„Sie studieren ein Fernstudium und da ist eine gewisse Ferne nicht zu vermeiden!“

Mit diesen Worten eröffnete Sabine Mönch-Kalina gegen 18 Uhr die Online-Auftaktveranstaltung zum Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer. Zunächst wurde eine übersichtliche Präsentation mit Angaben zu den drei Ansprechpartnern samt Kontaktdaten sowie den Eckdaten des Fernstudiums Bachelor Berufsbetreuer auf dem Bildschirm gezeigt. Danach standen die drei etwa eine Stunde lang den Erstsemestern Rede und Antwort. Diese hatten sich nach und nach zugeschaltet und verfolgten die Einführung mit regem Interesse. Mehr →

03. Juni 2018 | Kategorie: Allgemein |

Wie relevant die neue DSGVO für Berufsbetreuer ist

Worauf Sie bei der Datenverarbeitung achten müssen

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und hat auch Auswirkungen aufs Betreuungsbüro, sowohl im Rahmen des sachlichen als auch des räumlichen Anwendungsbereichs. Doch was genau müssen Sie als Berufsbetreuer spätestens beachten, wenn das Gesetz in Kraft tritt und das Bundesdatenschutzgesetz ausgedient hat?

Zugegeben, wir können Ihnen hier keine Rechtsberatung, nur eine Hilfestellung zum komplexen Thema DSGVO bieten. Die einzelnen Punkte innerhalb der Verordnung müssen Sie individuell anpassen. Dieser Artikel dient Ihnen der Information und greift wichtige Punkte für Berufsbetreuer als Einzelpersonen und für Betreuungsbüros heraus – ohne Gewähr auf Vollständigkeit.

Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung

 

Nutzen Sie als erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung unser Sofortmaßnahmen-Paket für Unternehmen und Vereine (63 Seiten, 5,50 €).  Mit allem, was mittelständische Unternehmer oder Vereinsvorsitzende zur DSGVO wissen müssen. Unternehmen sind persönliche Daten von Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten anvertraut. Unterlagen von Vereinen bieten tiefe Einblicke in die privaten Verhältnisse von Mitgliedern. Der gute Ruf von Unternehmensinhabern und Vereinsvorsitzenden steht auf dem Spiel, wenn sie die Vorgaben des Datenschutzes nicht beachten oder erst gar nicht kennen. Hier erfahren Sie, was jetzt zu tun ist. Auch als ebook erhältlich.

Wann greift die DSGVO in der rechtlichen Betreuung?

Vereinfacht gesagt greift die Verordnung, sobald Sie Daten der von Ihnen betreuten Personen speichern bzw. dies vorhaben.

a) Daten in elektronischer Form: Das passiert, sobald Berufsbetreuer im Rahmen ihrer Tätigkeit ganz oder teilweise eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten in einem Dateisystem speichern oder speichern wollen. Genau dann werden sie vom sachlichen Anwendungsbereich der EU-DSGVO erfasst. Mehr →

25. Mai 2018 | Kategorie: Allgemein |

Zur Betreuerauswahl bei Verlängerung einer Betreuung

Auch die Auswahl des Betreuers steht auf dem Prüfstand

Selbst wenn das Beschwerdegericht zum Ergebnis kommt, dass eine Betreuung zu Recht angeordnet und verlängert wurde, muss es zwingend in einem zweiten Schritt die Betreuerauswahl überprüfen.

Der Fall: Der 60-jährige Betroffene leidet an einer monopolaren affektiven manischen bzw. submanischen Störung. Seit November 2014 ist für ihn eine Betreuung u. a. für die Gesundheitssorge, die Aufenthaltsbestimmung, die Vermögenssorge und andere Aufgabenkreise einschließlich eines Einwilligungsvorbehalts für die Vermögenssorge angeordnet worden.

Das Verfahren auf Verlängerung der Betreuung nahm der Betroffene zum Anlass, die Aufhebung der Betreuung und hilfsweise die Bestellung seiner Schwester, gegebenenfalls gemeinsam mit seiner Ehefrau als ehrenamtliche Betreuerin zu begehren. Das Amtsgericht hat mit Beschluss vom 18.11.2016 die Betreuung verlängert, teilweise die Aufgabenkreise reduziert, jedoch den Beteiligten zu 1) zum neuen Berufsbetreuer und den Beteiligten zu 2) zum berufsmäßigen Ersatzbetreuer bestellt.

Das Landgericht wies die hiergegen gerichtete Beschwerde des Betroffenen zurück. Der Betroffene legte nun Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) ein. Mehr →

02. Mai 2018 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens

Anhörung des Betroffenen unverzichtbar

Die persönliche Anhörung eines Betroffenen beruht auf der Verfahrensregel des § 26 FamFG. Das rechtliche Gehör ist sogar im Grundgesetz (GG) – Art. 103 Abs. 1 GG – festgelegt. Das Betreuungsgericht muss nach § 26 FamFG von Amts wegen die erforderlichen Ermittlungen durchführen. Wenn das Gericht ein neues Sachverständigengutachten einholt und dieses Gutachten als Tatsachengrundlage für seine Entscheidung heranziehen will, muss der Betroffene unbedingt gehört werden.

Der Fall: Für den Betroffenen – der an einer chronischen Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis leidet – besteht seit 2009 eine Betreuung. Sie umfasst sehr viele Aufgabenkreise, u. a. die Gesundheits- und Vermögenssorge, die Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten etc. Für die Vermögenssorge besteht zudem ein Einwilligungsvorbehalt.

Nachdem das Amtsgericht einen Betreuerwechsel angeordnet hatte, erklärte der Betroffene, eine Betreuung sei für ihn nicht erforderlich. Das Amtsgericht wertete diesen Antrag im Sinne einer Aufhebung der Betreuung und gab dem Gesuch nach Anhörung des Betroffenen nicht statt.

Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Betroffenen wies das Landgericht nach Einholung eines Sachverständigengutachtens ohne erneute persönliche Anhörung des Betroffenen zurück. Der Betroffene legte Beschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) ein. Mehr →

20. April 2018 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Abschlussprüfung zum zertifizierten Berufsbetreuer – Februar 2018

Bericht über Vorbereitungstag und Abschlussprüfung zum(r) geprüften Vereins-/Berufsbetreuer(in)

(v. l. n. r.): Prof. Dr. jur. Rolf Jox, VPräsOLG a.D. Peter Winterstein, Dr. med. Annette Haring mit Absolventen der Fernlehrgänge Rechtliche Betreuung der BeckAkademie Fernkurse, 23./24. Februar 2018 in Hamburg.

 

Zwei Fernkurse, eine Prüfung: Mitte Februar 2018 war es wieder soweit. Die Teilnehmer des Fernkurs für zertifizierte Vereins-/Berufsbetreuung und des Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat fuhren diesmal an die Nordseeküste nach Hamburg zur Abschlussprüfung. Lesen Sie hier, wie die Kursteilnehmer/Innen ihr Fernstudium bei der Beck Akademie FERNKURSE bewältigt haben und welche Ziele sie nun mit ihrem erreichten Abschluss verfolgen.

Viele lernintensive Monate hatten sich die Teilnehmer/Innen auf ihr Ziel, zertifizierter Berufsbetreuer oder Vereinsbetreuer zu werden, vorbereitet. Nun war es soweit, die Prüfungsvorbereitung und die eigentliche Abschlussprüfung standen bevor.

Repetitorium (Crash-Kurs) und Get2Gether mit gemeinsamen Abendessen – Tag 1

Das Zusatzangebot der BeckAkademie Fernkurse dauert einen Tag lang: Als sich die Prüfungsteilnehmer/Innen am Freitag zum Repetitorium (Crash-Kurs) im Commundo Tagungshotel Hamburg einfanden, lernten sie auch die anderen Teilnehmer und die Referenten des Fernkurses persönlich kennen.

Der Crash-Kurs soll das erlernte Wissen nicht nur festigen, sondern auch offene Fragen klären. Die gemeinsame Motivation und der Abbau von Prüfungsängsten war auch dieses Mal das angestrebte Ziel. Mehr →

09. April 2018 | Kategorie: Abschlussprüfung, Erfahrungsbericht |

Gezahlte Betreuervergütung kann nicht zurückgefordert werden

Berufsbetreuer können sich auf Vertrauensschutz berufen

Wenn Rechtspfleger oder Bezirksrevisoren bei einem Vergütungsantrag feststellen, dass Ihnen als Berufsbetreuer in der Vergangenheit zu Unrecht eine höhere Vergütungsstufe anerkannt worden ist, kann das für Sie sehr teuer, um nicht zu sagen, existenzgefährdend werden. Dieser gängigen Praxis hat nun eine „kleine“ Entscheidung widersprochen, was allerdings für Berufsbetreuer enorm wichtig sein dürfte.

Laut Beschluss des Amtsgerichts (AG) Marsberg vom 19.12.2017 (Az. 2 XVII 45/11 H) wird ein ergangener Beschluss des gleichen Amtsgerichts zugunsten einer Berufsbetreuerin abgeändert, in dem es um die Rückforderung einer bereits gezahlten Betreuervergütung ging.

Zusammengefasst handelte es sich um die Rückforderung eines Unterschiedsbetrag von 499,20 €. Diesen Betrag sollte die Berufsbetreuerin an die Landeskasse zurückzuzahlen. Nach dem Beschluss des Amtsgerichts Marsberg wird der Betrag stattdessen auf 187,20 € festgesetzt und die Erinnerung zurückgewiesen. Zusammen mit dem Widerspruch stellt das Gericht gleichzeitig etwas Wichtiges klar: Berufsbetreuer können sich generell auf Vertrauensschutz berufen. Mehr →

03. April 2018 | Kategorie: Allgemein, Urteile |

Zur Unbetreubarkeit

Wenn der Betroffene den Kontakt mit dem Berufsbetreuer verweigert

An der Erforderlichkeit einer Betreuung kann es im Einzelfall fehlen, wenn der Betroffene jeden Kontakt mit seinem Betreuer verweigert und der Berufsbetreuer dadurch handlungsunfähig ist, wodurch eine Unbetreubarkeit vorliegt. Bei der Annahme einer solchen Unbetreubarkeit ist allerdings Zurückhaltung geboten. Wenn der Betroffene eine Betreuung wünscht, das Gericht jedoch diese wegen Unbetreubarkeit des Betroffenen aufhebt, so muss das Gericht notfalls einen Betreuerwechsel vornehmen.

Der Fall: Für den 1990 geborenen Betroffenen wurde mit Beschluss des Amtsgerichts vom 22. März 2016 eine Berufsbetreuerin für umfassende Aufgabenkreise, u. a. Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Vertretung gegenüber Versicherungen und Renten- sowie Sozialleistungsträgern angeordnet. Es gab jedoch Schwierigkeiten in der Betreuungsführung zwischen dem Betroffenen, seiner Mutter und der Berufsbetreuerin.

Schließlich hob das Amtsgericht die Betreuung auf, da der Betroffene nicht „betreuungsfähig“ sei. Nachdem das Landgericht die hiergegen gerichtete Beschwerde des Betroffenen zurückwies, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) über die Rechtsbeschwerde des Betroffenen. Mehr →

26. März 2018 | Kategorie: Allgemein, Corinna Hell, Urteile |

Zur Betreuerauswahl: Nahe Verwandte haben Vorrang

Bei gewichtigen Gründen kann aber ein Berufsbetreuer vorgezogen werden

Hat ein Betroffener einen nahen Verwandten, zu dem er eine persönliche Bindung unterhält, als seinen rechtlichen Betreuer benannt, kann dieser nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden, wenn gewichtige Gründe des Wohls des Betroffenen der Bestellung des nahen Verwandten entgegenstehen.

 

Der Fall: Für die Betroffene, die aufgrund einer Conterganschädigung gehörlos ist, wurde ihre Mutter 2007 als Betreuerin eingesetzt. Nur soweit es ein Zwangsversteigerungsverfahren und Postangelegenheiten (mit Ausnahme der Post des Betreuungsgerichts) betraf, wurde eine andere rechtliche Betreuerin bestellt. 2008 übertrug das Amtsgericht dieser Betreuerin auch die vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Trotz der Beschwerde der Betroffenen hat das Landgericht eine Berufsbetreuerin für den Aufgabenkreis der Vermögenssorge statt der Mutter der Betroffenen bestellt. Hiergegen wendet sich die Betroffene mit ihrer Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof (BGH).

Der Beschluss des BGH vom 19.07.2017, Az. XII ZB 390/16

Zunächst wies der BGH darauf hin, dass die Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf die Betreuerauswahl zulässig sei. Da die Betreuerauswahl nicht rechtsfehlerfrei erfolgt sei, ist die Rechtsbeschwerde begründet. Mehr →

15. März 2018 | Kategorie: Allgemein, Corinna Hell, Urteile |

Mit den BeckFernkursen die eigene Qualität als Berufsbetreuer nachweisen

Warum sich auch für Vereinsbetreuer der Beck-Fernkurs lohnt

Der Alltag für Berufsbetreuer ist mehr als ausgefüllt. Daher zollen wir jedem, der sich neben der berufsbegleitenden Weiterbildung auch noch einer Abschlussprüfung stellt, großen Respekt! Die meisten unserer Absolventinnen und Absolventen geben als Grund für ihre Anmeldung zur Prüfung an, dass sie einen Nachweis ihrer Qualifikation als Berufsbetreuer/innen benötigen. Auch der langjährige Vereinsbetreuer Rolf Offenwang gab den Wunsch nach einem Qualifizierungsnachweis als Grund für all seine Mühen an.

Rolf Offenwang ist studierter Religionspädagoge. Bereits seit vielen Jahren arbeitete er für einen Betreuungsverein der Caritas. Dort ist er, gemeinsam mit anderen Betreuern, für insgesamt 55 betreute Menschen zuständig. Den Fernkurs für zertifizierte Vereins-/Berufsbetreuung belegte Herr Offenwang, weil er so während seiner Fortbildung auch für seine Betreuten da sein konnte.

Als der Vereinsbetreuer sich durch seinen letzten Lernbrief durchgearbeitet und die dazugehörige Einsendeklausur bestanden hatte, meldete er sich zur Abschlussprüfung in Freising bei München an.

Referenten und Prüfer der BeckAkademie Fernkurse (v. l. n. r.): Prof. Dr. jur. Rolf Jox, Dr. med. Annette Haring und VPräs OLG a.D. Peter Winterstein mit Absolventen der Fernlehrgänge Rechtliche Betreuung der BeckAkademie Fernkurse, 03./04. Februar 2017 in Freising/München. (© C.H.BECK VERLAG oHG)

 

Hier, im Kardinal-Döpfner-Haus, traf er sich zum ersten Mal mit den anderen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern. Gemeinsam ging es am Tag vor der Prüfung ins Repetitorium (Crash-Kurs), wo alle relevanten Inhalte noch einmal wiederholt und aufgefrischt sowie offene Fragen beantwortet wurden. Die Kontakte und Gespräche, die sich in den Pausen entwickelten, konnte Rolf Offenwang mit den anderen abends beim Get2Gether im Weihenstephaner Bräustüberl auf dem sogenannten „Nährberg“ vertiefen. Bei bayerischem Essen in fröhlicher Runde entspann sich ein reger, informeller Austausch, übrigens auch mit den Referenten, die ebenfalls gekommen waren.

Am nächsten Tag wurde es wieder ernst: Die 4-stündige schriftliche Abschlussklausur und das anschließende Kolloquium standen an. Rolf Offenwang bestand die Prüfung – Gratulation!

Begehrter Qualifizierungsnachweis der BeckAkademie Fernkurse − und das TÜV®-Personenzertifikat auf Wunsch!

Mit der begehrten Prüfungsurkunde Geprüfte(r) Vereins-/Berufsbetreuer(in) kann Herr Offenwang nun nachweisen, dass er seine verantwortungsvolle Betreuungsarbeit nach höchsten Qualitätsstandards erfüllt und rechtlich abgesichert und fachlich hochqualifiziert betreut. Zusätzlich hat er die Möglichkeit, sich ohne weitere Kosten sein TÜV®-Personenzertifikat „TÜV®-geprüfter Berufsbetreuer“ von der Personenzertifizierungsstelle des TÜV NORD ausstellen zu lassen. Damit können auch Sie Ihre Bewerbung um anstehende Betreuungsfälle sowie Ihren beruflichen Werdegang insgesamt entscheidend nach vorne bringen!

11. März 2018 | Kategorie: Erfahrungsbericht |

Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer nächster Starttermin Sommersemester 2018

Informieren Sie sich persönlich über diesen attraktiven Fernstudiengang für Berufsbetreuer

Das Wintersemester 2017/2018 ist mit 34 eingeschriebenen Studenten gestartet. Für Ihre Planung geben wir hier die nächsten Start- und Einschreibtermine bekannt und möchten Sie zudem herzlich zur nächsten Infoveranstaltung mit unserem Kooperationspartner, der Hochschule Wismar/WINGS GmbH, einladen.

Nächster Starttermin ist das Sommersemester 2018. Die Einschreibefrist wurde bis Ostern (31. März 2018) verlängert. Hier können Sie sich einschreiben.

 

Über die Infoveranstaltung Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer

Bei unseren Infoveranstaltungen können Sie sich sehr ausführlich und unverbindlich über das Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer informieren. So bekommen Sie Antworten auf Fragen und Details zu folgenden Inhalten:

  • Überblick über das Fernstudienkonzept
  • Infos zu den Zulassungsvoraussetzungen
  • Wie läuft das Studium im Einzelnen ab?
  • Organisation und Einblick in Studieninhalte

Danach wissen Sie besser, ob und wann das Fernstudium für Sie infrage kommt. Außerdem treffen Sie hier auf Mitarbeiter der Hochschule Wismar, die das Fernstudienkonzept persönlich vorstellen und Infos zum nächsten Start des Fernstudiums geben können. Anschließend haben Sie hier vor Ort die Möglichkeit, offene Fragen zu besprechen.

Termine & Anmeldung

Zur Anmeldung für die unverbindliche Infoveranstaltung am 17. Mai 2018 um 17 Uhr in Hamburg klicken Sie einfach auf den Termin und füllen Sie das Formular der Hochschule Wismar/WINGS GmbH aus. Mehr →

08. März 2018 | Kategorie: Allgemein |

Lehrvertrag − mehr Lebensqualität für Ihre jungen Betreuten

Auf diese Formalien müssen Sie bei der Antragsstellung achten

Wenn sich ein Unternehmen bereit erklärt, Ihren Betreuten auszubilden, ist das meist ein Grund zur Freude. Noch besser ist es, wenn Ihr Betreuer die Ausbildungsstelle so bald wie möglich antreten kann und die Angehörigen sie oder ihn sicher aufgehoben wissen. Der passende Antrag, zeitnah gestellt, ist folglich mehr als „nur reine Formsache“. Schließlich zeigt er sowohl dem Betreuungsgericht, als auch den Familienmitgliedern Ihre gute Arbeit als Berufsbetreuer/in auf.

 

Meist hat die von Ihnen betreute Person mehrere infrage kommende Ausbildungswerkstätten oder -betriebe besichtigt. Durfte Ihr Betreuter dort zur Probe arbeiten, zeigt Interesse an der Arbeit und bringt das notwendige Geschick im Umgang mit den Arbeitsmaterialien, Werkzeugen oder dem Computer vor Ort mit? Klingt das Angebot der Ausbildungsstätte in Ihren Augen seriös? Dann dürfte einer Ausbildung nicht mehr viel im Wege stehen. Mehr →

07. März 2018 | Kategorie: Allgemein |

Qualität in der Berufsbetreuung durch mehr Vergütung und mehr Kontrolle?

Was die GroKo für Berufsbetreuer/innen plant

Mehrfach wurden die Fraktionen im Deutschen Bundestag darum gebeten, einen Gesetzesentwurf zur längst überfälligen Anpassung der Vergütung von Berufsbetreuern vorzulegen. Doch mehrfach wurde dieses Anliegen vertagt. Der Beschluss des vorherigen Bundestages wurde nicht mehr im Bundesrat behandelt und muss daher nun neu gefasst werden. Was genau zum Betreuungsrecht im neuen Koalitionsvertrag festgehalten ist und wie – oder ob – sich dies für Ihre Berufsbetreuung auswirkt, lesen Sie hier.

Als im September 2017 der Bundestag neu gewählt worden war, war der Wunsch nach Anpassung der Stundensätze für Berufsbetreuer an die tatsächlichen Gegebenheiten bereits vertagt. Gleichzeitig häuften sich die öffentlich formulierten Anliegen aus Politik und Gesellschaft, dass die Qualität in der Pflege dringend verbessert werden müsse. Auch die Ergebnisse aus der Forschung bestätigten dies. Eine zeitnahe Nachbesserung in Qualität und Vergütung für Berufsbetreuer scheint also unumgänglich. Mehr →

03. März 2018 | Kategorie: Aktuelles |

Umstellung der ehrenamtlichen Betreuung in eine Berufsbetreuung

Nutzen Sie das praktische Musterschreiben für Ihre Antragsstellung beim Betreuungsgericht

Im Regelfall darf der rechtliche Betreuer, der mehr als 10 Betreuungen führt, diese Betreuungen berufsmäßig führen (§ 1 Abs. 1 VBVG). Damit Sie zügig als Berufsbetreuer/in vergütet werden, sollten Sie den Antrag zur Umstellung Ihrer ehrenamtlichen in eine Berufsbetreuung möglichst zeitnah mit der Aufnahme der 11. Betreuung stellen. In letzter Zeit sind wir öfter von unseren Fernkursteilnehmer/innen nach einem passenden Musterschreiben gefragt worden. Diesem Wunsch kommen wir hiermit gerne nach! Mehr →

02. März 2018 | Kategorie: Allgemein, Formulare |

Die Bedeutung des Betreuervorschlages

Der Wille des Betroffenen hat Vorrang

Um eine bestimmte Person als Betreuer nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB vorzuschlagen, ist weder die Geschäftsfähigkeit noch die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen erforderlich. Es ist vielmehr ausreichend, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein rechtlicher Betreuer werden.

Auch die Motivation des Betroffenen hinsichtlich seines Betreuervorschlags ist ohne Bedeutung für die Frage, ob dieser Vorschlag zu beachten ist, oder nicht. Denn etwaigem Missbrauch wird dadurch begegnet, dass letztlich auf das Wohl des Betroffenen abzustellen ist. Mehr →

01. März 2018 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Aktualisierungs-Service für Ihr Lernmaterial

Exklusiv nur für Fernkursteilnehmer der BeckAkademie Fernkurse

Sie haben die Regelstudienzeit Ihres Fernlehrgangs – kostenfrei – verlängert und dadurch ist Ihr Lernmaterial nicht mehr auf dem neuesten Stand? Hier können Sie aktuelles Lernmaterial zu günstigen Sonderpreisen, exklusiv nur für Fernkursteilnehmer, nachbestellen.

28. Februar 2018 | Kategorie: Allgemein |

BeckAkademie Fernkurse jetzt bewerten

Gewinnen Sie ein iPad als Dankeschön

Haben Sie Ihre Aus- und Weiterbildung bei der BeckAkademie Fernkurse schon bewertet? Wir freuen uns, wenn Sie uns auf FernstudiumCheck.de bewerten, weil Ihre Erfahrungen angehenden Teilnehmern und möglichen Prüflingen enorm weiterhelfen.

Als kleines Dankeschön für Ihre Bewertungen verlosen wir unter allen Rezensenten, die zwischen dem 05.02. und 26.03.2018 einen Erfahrungsbericht veröffentlichen, ein (1) iPad (32GB).

Teilnahmeberechtigt ist jeder Fernkursteilnehmer und Absolvent ab 18 Jahre. Die Gewinner werden nach der Auslosung per E-Mail benachrichtigt. Bitte beachten Sie auch unsere Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele. Wir wünschen allen Rezensenten viel Glück beim Gewinnspiel.

Vielen Dank im Voraus und weiterhin viel Erfolg bei Ihrer Aus- und Weiterbildung sowie auf Ihrem Karriereweg!

27. Februar 2018 | Kategorie: Aktuelles |

Wie Sie Ihre Festsetzungsanträge auf Betreuervergütung richtig stellen

Änderungen der vergütungsrelevanten Umstände sind anzugeben

Ändern sich die vergütungsrelevanten Umstände vor Ablauf eines Vergütungsmonats, ist die konkrete Anzahl an Tagen des betreffenden Vergütungsmonats zugrunde zu legen. Bei der Berechnung der Betreuervergütung ist der Stundensatz zeitanteilig nach Tagen zu berücksichtigen (§ 5 Abs. 4 Satz 2 VBVG).

Der Fall: Die Beschwerdeführerin wurde mit Beschluss vom 13.10.2016 zur vorläufigen Betreuerin bestellt. Der Zeitpunkt der sofortigen Wirksamkeit – 15.10.2016 – wurde auf dem Beschluss vermerkt. Endgültig wurde die Beschwerdeführerin am 28.11.2016 zur Betreuerin bestellt. Die betreute Frau lebt seit dem 03.02.2017 im Heim.

Das Landgericht (LG) hatte über die vom Amtsgericht in vollem Umfang zurückgewiesenen Vergütungsanträge zu entscheiden,

  • für die Zeit vom 15.10.2016 bis 14.01.2017: 3 mal 8,5 Stunden zu je 44,00 €,
  • vom 16.10.2016 bis 15.01.2017: 25,6 Stunden zu je 44,00 € und
  • vom 16.01. bis 15.04.2017 mit weiteren 15,3 Stunden zu je 44,00 €.

Der Beschluss des LG Kassel vom 20.09.2017, Az. 3 T 335/17

Das Landgericht wies zunächst auf die Grundsätze des Vergütungsrechts hin. Die Vergütung von Berufsbetreuern richtet sich nach dem VBVG. Die Vergütung ist gegen die Staatskasse festzusetzen, wenn der Betroffene mittellos i. S. v. § 1836d BGB ist. Das LG nannte als Schonbetrag (damals) 2.600,00 € (seit 01.01.2017 5.000 €) und verwies auf § 90 Abs. 1 SGB XII. Mehr →

20. Februar 2018 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

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