Ihr persönliches Update zur aktuellen Rechts- und Gesetzeslage in der Berufsbetreuung – jetzt auch Einzeltage buchbar.
Als Profi in der rechtlichen Betreuung sind Sie ständig gefordert: Eine sich regelmäßig ändernde Gesetzeslage, ein besonders schwieriger Fall, neue Anforderungen, Haftungsfragen und vieles mehr – im Betreuungsalltag bleibt es täglich spannend. Die Berufsbetreuertage verstehen sich als eine Wissensauffrischung mit fachlichem Austausch – zeitsparend, aktuell und rechtssicher. Seien Sie mit dabei und melden Sie sich jetzt für 2019 an!
Wenn Sie sich auf den aktuellsten Rechts- und Gesetzgebungsstand bringen und gleichzeitig vom Erfahrungsaustausch mit unseren Fachexperten und anderen Berufsbetreuern profitieren wollen, sind Sie hier genau richtig:
Berufsbetreuertage der BeckAkademie Fernkurse
am 22./23. März 2019 im KSI Siegburg bei Köln
Gerade, weil hier auch konkrete Fälle aus Ihrer Praxis besprochen werden – selbstverständlich anonymisiert – bietet sich für Sie die Gelegenheit, endlich auch für schwierige Fälle praktikable Lösungen zu finden.
Der BeckAkademie Fernkurse Berufsbetreuertage finden an 2 Tagen mit unterschiedlichem Tagungsprogramm statt. Sie können beide Tage – oder auch Einzeltage − buchen. Wählen Sie einfach das für Sie Passende aus und genießen Sie diese kurze, aktuelle Wissensvertiefung plus Erfahrungsaustausch für Ihre professionelle Betreuertätigkeit.
So laufen die Berufsbetreuertage ab
Melden Sie sich einfach hier zu den Berufsbetreuertagen der BeckAkademie Fernkurse am 22./23. März 2019 im KSI Siegburg bei Köln an und profitieren Sie vom fachlichen Erfahrungsaustausch mit Experten und Kollegen u.v.m. Hier können Sie sich die Tagungsprogramme herunterladen.
Kosten und Buchungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr für beide Tage inkl. Pausengetränke, Mittagsimbiss sowie Tagungsunterlagen auf USB-Stick beträgt 398, – € inkl. MwSt. (netto 334,45 €).
Einzeltag buchbar (nur 22.03.2019 oder nur 23.03.2019) für 232,90 € inkl. MwSt. (netto 195,71 €) inkl. Pausengetränke, Mittagsimbiss sowie Tagungsunterlagen auf USB-Stick.
Ermäßigungen
* Rabatte nicht kombinierbar
Stornierung
Eine Stornierung ist kostenfrei bis 30 Tage vor der Veranstaltung möglich, danach wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe erhoben. Ersatzteilnehmer können selbstverständlich benannt werden. Wir behalten uns Terminabsagen aus organisatorischen Gründen vor. In diesem Fall erhalten Sie die bezahlte Teilnahmegebühr zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Der Fall: Der Betreuer hatte die Erweiterung der rechtlichen Betreuung beantragt mit dem Ziel, dass ein weiterer Betreuer ihm gegenüber eine Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Betreuten erteilen sollte. Denn er war der Meinung, dass bei seiner Betreuungstätigkeit die Speicherung und Weitergabe der personenbezogenen Daten des Betreuten bei Ämtern, Behörden u.a. erforderlich sei. Hierfür regte er die Bestellung eines weiteren Betreuers an.
Der Beschluss des Amtsgerichts Altötting, Az. XII 266/05
Über die neue Datenschutzgrundverordnung hatten wir Sie ja bereits informiert. Mehr →
Kennen Sie schon die unverbindliche Online-Infoveranstaltung über das Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer? Per Online Video-Konferenz erhalten Sie hier erste Infos zum Fernstudiengang und können gemeinsam mit anderen Interessenten „live“ Ihre Fragen stellen.
Das Besondere an dieser Live-Veranstaltung: Sie wird von der Studiengangsleitung der Hochschule Wismar/WINGS GmbH zusammen mit der BeckAkademie Fernkurse durchgeführt. So können Sie sich selbst ein Bild von Anbieter, Studienverlauf und den Inhalten machen. Außerdem werden Ihre Fragen sofort beantwortet!
Ablauf der Online-Infoveranstaltung zum Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer
Während der Video-Veranstaltung hören bundesweit Interessenten zu. Etliche sind bereits in der rechtlichen Betreuung tätig, oder haben zumindest Berührungspunkte mit diesem spannenden Beruf und sind nun – wie Sie – gespannt auf die Informationen der Hochschule und des Veranstalters.
Von Tipps zur Einschreibung und Organisation bis zur Übersicht über die zahlreichen Online-Module dient die Online-Infoveranstaltung dazu, Ihnen die Entscheidung, Fernstudium „ja oder nein“, zu erleichtern. So erhalten Sie hier auch Informationen zu den Hilfen, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden, wie u.a. wichtige Online-Portale, die WINGS-App und der E-Mail-Messenger der Hochschule Wismar, die der moderne Online-Campus für die Studierenden bereithält. Während der „Liveschaltung“ können Sie über den hierfür eingerichteten Chat sofort Ihre Fragen stellen, die noch während der Veranstaltung beantwortet werden.
Studieren auch ohne Abitur
Mehr →
Die studierte Psychologin, Monika Müller, wollte eigentlich nur als Berufsbetreuerin durchstarten und sich dazu bei der BeckAkademie Fernkurse zertifizieren lassen. Nun hat sie nicht nur ihren Fernlehrgang zur Berufsbetreuerin bei der BeckAkademie Fernkurse erfolgreich absolviert, sondern auch noch die Bestnote erzielt.
Monika Müller beabsichtigte, als Berufsbetreuerin in einem großen Betreuungsbüro anzufangen. Sie hatte sowohl im Bachelor- als auch im Master-Studiengang Psychologie studiert, doch um im Betreuungsbüro durchstarten zu können, musste sie sich noch als rechtliche Betreuerin zertifizieren lassen. Dazu wählte sie den Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat der BeckAkademie Fernkurse aus. Mehr →
Hat eine ausgebildete Physiotherapeutin Anspruch auf die erhöhte Vergütungsstufe? Die Berufsbetreuerin – eine Physiotherapeutin – hatte den erhöhten Stundensatz von 33,50 € beansprucht. Das Beschwerdegericht hatte die Auffassung vertreten, dass die Berufsbetreuerin durch ihre abgeschlossene Ausbildung zur Physiotherapeutin für die Betreuung nutzbare Kenntnisse i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG erworben habe. Dagegen hatte die Staatskasse Rechtsbeschwerde eingelegt mit dem Ziel, einen niedrigeren Stundensatz durchzusetzen.
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14.03.2018, Az. XII ZB 146/17
Der BGH gab dem Beschwerdegericht zunächst recht, dass es die Ausbildung zur Krankengymnastin (jetzt Physiotherapeutin) als Ausbildung bezeichnet hatte, die einer abgeschlossenen Lehre vergleichbar sei, § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG. Auch sei es richtig, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung von Wissen gerichtet sei, das für die Betreuung nutzbar ist und über ein Grundwissen deutlich hinausgeht. Mehr →
Wieder einmal dürfen wir Ihnen die engagierten Prüfungsteilnehmer der 2-tägigen Abschlussprüfung zum Vereins-/Berufsbetreuer der BeckAkademie Fernkurse präsentieren. Dieses Mal fanden die Repetitoriums- und Prüfungstage in der Hauptstadt, Berlin – im angesagten Stadtviertel Prenzlauer Berg statt. Eingefunden hatten sich angehende Berufsbetreuer aus verschiedenen Bereichen mit unterschiedlicher beruflichen Vorkenntnissen.
Wer besucht die berufsbegleitende Weiterbildung in der rechtlichen Betreuung – und warum?
Zur BeckAkademie Fernkurse kamen auch dieses Mal Menschen mit unterschiedlichen Motiven und aus unterschiedlichen Berufswelten. Von der Mitarbeiterin im Bereich Betreutes Wohnen, die in ihrem Beruf an körperliche Grenzen stieß, bis zum Angestellten bei einer Sparkasse, der dort mit Berufsbetreuern zu tun hatte, gab es auch dieses Mal eine große Bandbreite an Interessen und Berufen der Prüflinge. Oftmals sind es auch familiäre Gründe, weswegen die beruflichen Weichen in Richtung rechtliche Betreuung gestellt werden. So auch im Falle von einem ehemaligen IT-Leiter, dessen eigener Sohn schwer erkrankt ist und betreut werden muss. Mehr →
Das Schulungs- und Einführungsseminar zum Fernkurs für zertifizierte Vereins-/Berufsbetreuung und Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat ist offen für alle, die einen Fernkurs an der BeckAkademie belegt haben.
Die exklusive Veranstaltung der BeckAkademie Fernkurse wird von Mal zu Mal beliebter. Nicht anders können wir uns den großen Teilnehmerkreis erklären. Unsere motivierten und engagierten Teilnehmer/innen übten sich im Bearbeiten von rechtlichen Einsendehausarbeiten, dem Umgang mit juristischen Fragestellungen und vielem mehr.
Am Vormittag begrüßte Stephanie Kreuzhage, Leiterin der BeckAkademie Fernkurse, die angereisten Teilnehmer/innen.
Zum Umgang mit den Lernbriefen, Lektionen und allgemein mit juristischen Fragestellungen
Anschließend stieg Professor Dr. jur. Rolf Jox mitten in die Thematik ein. Wie geht man generell mit juristischen Fragestellungen um? Der pädagogische Studienleiter der BeckAkademie Fernkurse stellte den Teilnehmern die wichtige Subsumtionstechnik vor. Weiter ging es mit dem konkreten Umgang mit den Lernbriefen des Fernkurses, der Übernahme von Fremdtexten, dem richtigen Zitieren in den eigenen Antworten, damit eine Einsendehausarbeit nicht aus Versehen zum Plagiat wird. Mehr →
Schreiben Sie einen kurzen Erfahrungsbericht. Mit etwas Glück dürfen Sie sich anschließend über einen wasserfesten e-Reader plus Amazon-Gutschein freuen – für vergnügliche Lesestunden an (fast) jedem Lieblingsort!
Haben Sie bereits eine oder mehrere Aus- und Weiterbildungen bei der BeckAkademie Fernkurse absolviert? Dann freuen wir uns, wenn Sie sich kurz Zeit nehmen und uns auf FernstudiumCheck.de bewerten.
Ihre Erfahrungen sorgen nicht nur dafür, dass wir das Fernkurskonzept laufend verbessern können. Auch angehenden Teilnehmern und Prüflingen helfen Sie mit Ihrer Bewertung der BeckAkademie Fernkurse enorm weiter!
Mit den BeckAkademie Fernkursen gewinnen!
Als kleines Dankeschön für Ihre Bewertungen verlosen wir unter allen Rezensenten, die bis zum 09.12.2018 ihren Erfahrungsbericht veröffentlichen, diese attraktiven Geschenke:
einen Kindle Paperwhite und Amazon Gutschein im Wert von 25 €!
Teilnahmeberechtigt ist jeder Fernkursteilnehmer und Absolvent ab 18 Jahre. Die Gewinner werden nach der Auslosung per E-Mail benachrichtigt. Bitte beachten Sie auch unsere Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele. Wir wünschen allen Rezensenten viel Glück beim Gewinnspiel.
Vielen Dank im Voraus und weiterhin viel Erfolg bei Ihrer Aus- und Weiterbildung sowie in Ihrem anspruchsvollen Beruf als Betreuer!
Für die 99 -jährige Betroffene hatte das Amtsgericht mit Beschluss vom 5. April 2017 eine der drei Enkelinnen zur Betreuerin mit den Aufgabenkreisen Gesundheits- und Vermögenssorge, Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post sowie Behördenangelegenheiten bestellt.
Nach familiären Streitigkeiten entließ das Amtsgericht mit Beschluss vom 19. Mai 2017 diese Betreuerin teilweise und beschränkte ihren Aufgabenkreis auf die Gesundheitssorge. Es wurde ein Berufsbetreuer für die übrigen Aufgabenkreise bestellt. Die Enkelin und die Tochter legten gegen beide Entscheidungen Beschwerde zum Landgericht ein.
Das Landgericht entließ den Berufsbetreuer sowie die Enkelin und bestellte nun die Tochter der Betroffenen unter Aufrechterhaltung der bisherigen Aufgabenkreise zur Betreuerin. Dagegen wiederum legte eine andere Enkelin Rechtsbeschwerde ein.
Der Beschluss des BGH vom 09.05.2018, Az. XII ZB 553/17
Der Bundesgerichtshof (BGH) erachtete die Rechtsbeschwerdebefugnis der Enkelin der Betroffenen gemäß § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG als gegeben an, so dass die Beschwerde zulässig war. Jedoch sei die Rechtsbeschwerde unbegründet. Mehr →
Der 62 jährige Betroffene leidet an einer psychischen Erkrankung. Für ihn ist bereits seit 1999 eine Betreuung eingerichtet worden, mit umfassenden Aufgabenkreisen – Wahrnehmung der Rechte gegenüber Behörden, Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern, Banken, anderen Institutionen, Grundstücksangelegenheiten und Vertretung im gerichtlichen Verfahren. Zuletzt wurde die Betreuung bezogen auf das inhabergeführte Unternehmen des Betroffenen beschlossen.
Betreuerin ist die Mutter des Betroffenen und Ersatzbetreuerin seine geschiedene Ehefrau. Das Gericht hatte einen Einwilligungsvorbehalt für die Bereiche Vertrags- und Vermögensangelegenheiten des Unternehmens sowie Grundstücksangelegenheiten angeordnet.
Das Amtsgericht verlängerte die Betreuung mit Beschluss vom 17. Mai 2017. Hiergegen erhob der Betroffene Beschwerde, die das Landgericht zurückwies. Daraufhin legte er Rechtsbeschwerde ein. Die Rechtsbeschwerde hatte Erfolg, soweit sie den Einwilligungsvorbehalt betraf. Mehr →
Wir sind überwältigt: Das Einführungs- und Schulungsseminar am 09. November 2018 in Berlin ist schon wieder ausgebucht! Insgesamt 35 Studierende freuen sich schon auf das kostenfreie Kompakt-Training zu unseren Zertifikatsausbildungen Fernkurs für zertifizierte Vereins-/Berufsbetreuung und Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat, um anschließend ihr Fernstudium einfach besser und gezielter anzugehen.
Der Novembertermin 2018 ist, wie erwähnt, ausgebucht, doch es gibt auch eine gute Nachricht: Wir haben bereits einen neuen Termin für Sie! Wir empfehlen Ihnen, sich gleich anzumelden. Sichern Sie sich einen Platz im nächsten Einführungs- und Schulungsseminar am 22. Februar 2019 in Siegburg bei Köln, denn die Plätze sind begrenzt!
Warum so viele Teilnehmer/innen das Einführungs- und Schulungsseminar zum Fernkurs nutzen?
Weil hier zu unseren beiden Fernkursen, dem Fernkurs für zertifizierte Vereins-/Berufsbetreuung und dem Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat wertvolle Tipps zum Fernlernen allgemein vermittelt werden, und noch mehr. So bietet sich für Sie auch die Gelegenheit, erste Kontakte zu anderen Studierenden und den Prüfern und Fernlehrern zu knüpfen und ihr Netzwerk aus- bzw. aufzubauen. Mehr →
Auf Anregung der Tochter wurde im Juli 2017 ein Verfahren zur Betreuerbestellung eingeleitet. In diesem Verfahren sind zugunsten der Tochter bzw. des Sohnes erteilte Vorsorgevollmachten aus dem Jahr 2017 vorgelegt worden. Das Amtsgericht bestellte dennoch eine Berufsbetreuerin mit den Aufgabenkreisen Vermögenssorge und Kontrolle der Ausübung der Vorsorgevollmacht. Ferner wurde ein Einwilligungsvorbehalt für die Vermögenssorge angeordnet.
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts und die Bestellung der Berufsbetreuerin legte der Betroffene Beschwerde ein. Daraufhin hob zwar das Landgericht die Betreuung bezüglich des Aufgabenkreises „Kontrolle der Ausübung der Vorsorgevollmacht“ auf, wies aber im Übrigen das Rechtsmittel zurück. Gegen diesen Beschluss des Landgerichts legte der Betroffene Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) ein.
Der Beschluss des BGH vom 15.08.2018, Az. XII ZB 10/18
Der BGH entschied, dass die Rechtsbeschwerde begründet ist. Der Beschluss des Landgerichts wurde aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen. Denn die Entscheidung des Landgerichts hielt der rechtlichen Überprüfung nicht stand, weil der BGH diese wesentlichen Mängel monierte: Mehr →
Einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann der sogenannte Vertrauensgrundsatz entgegenstehen. Das stellt das Landesgericht (LG) Arnsberg in seinem Beschluss vom 23. Juli 2018 fest. Lesen Sie hier, welcher Fall dem Beschluss zugrunde liegt und was er für Sie als Berufsbetreuer bedeutet.
Ein Betreuer wurde mit Beschluss des zuständigen Amtsgerichts Schmallenberg im September 2014 zum Betreuer bestellt. Seinen zuerst gestellten Vergütungsantrag stellte er mit einem Stundensatz von 33,50 € im März 2015. In seinem Vergütungsantrag bat der Berufsbetreuer um Erstellung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses.
Auszahlung im vereinfachten Verwaltungsweg vorgenommen
Die Auszahlung wurde – mit Verfügung vom 26. März 2015 – im vereinfachten Verwaltungsweg in der geltend gemachten Höhe zur Auszahlung angewiesen. Doch die beantragte förmliche Festsetzung der Betreuervergütung erfolgte nicht. Mehr →
Der Gesetzgeber hat bewusst der ehrenamtlichen Betreuung den Vorrang vor einer beruflich geführten Betreuung gegeben. Im vorliegenden Fall wendet sich der Betroffene gegen die Betreuerauswahl im Rahmen der Verlängerung seiner Betreuung. Denn das Amtsgericht hatte anstelle eines Berufsbetreuers einen ehrenamtlichen Betreuer bestellt. Der Betroffene verfolgte mit seiner Rechtsbeschwerde das Ziel, dass der Berufsbetreuer weiterhin als sein Betreuer tätig ist.
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11.07.2018, Az. XII ZB 642/17
Der BGH bestätigte den Beschluss des Landgerichts mit folgenden Argumenten:
Der Gesetzgeber habe der ehrenamtlichen Betreuung bewusst den Vorrang vor einer beruflich geführten Betreuung gegeben. Deshalb sei diese gesetzgeberische Wertung maßgeblich, selbst wenn der Betroffene einen bestimmten Berufsbetreuer vorschlägt. Mehr →
Das Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer startet wieder in diesem Wintersemester. Hierzu wird die vormalige Einschreibefrist jetzt bis 30. September 2018 verlängert, und das aus gutem Grund: Schon jetzt haben sich bei der Hochschule Wismar/WINGS GmbH insgesamt mehr Studienanfänger als im Vorjahreszeitraum immatrikuliert. Daher verlängert die Hochschule Wismar ihre Einschreibephase für den Fernstudiengang Bachelor Berufsbetreuer um einen Monat.
„Die Entscheidung für ein Fernstudium sollte nicht überstürzt getroffen werden“ , sagt Dagmar Hoffmann, Geschäftsführerin von WINGS. „Eile ist dabei ein schlechter Ratgeber. Deshalb möchten wir allen Interessierten genügend Zeit einräumen, sich angemessen über das Studienangebot zu informieren. Sie sollten diesen bedeutenden Schritt im beruflichen und familiären Umfeld gut durchdenken, ihn intensiv besprechen und genau planen.“
Eine gute Entscheidung, findet auch die BeckAkademie Fernkurse. Vor allem der Bachelor für Berufsbetreuer ist ein neuer Abschluss, den Sie, liebe Betreuerinnen und Betreuer, sich einmal anschauen sollten. Nachfolgend daher ein paar Informationen darüber.
Fernstudium, auch ohne Abitur
Ob BWL, Gesundheits-, Sozial- oder Sportmanagement, Wirtschaftsinformatik oder -recht bzw. IT-Forensik oder den neuen Bachelor Berufsbetreuer – in nahezu allen Bachelor- und Diplom-Fernstudiengängen finden sich unter den Studienanfängern immer mehr Berufstätige ohne Abitur. Mehr →
Im sommerlich heißen Juni 2018 hatten sich wieder Teilnehmer des Fernkurs für zertifizierte Vereins-/Berufsbetreuung und des Fernlehrgangs Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat zur Abschlussprüfung angemeldet, die diesmal in Siegburg bei Köln stattfand. Wie die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer ihr Fernstudium bei der Beck Akademie Fernkurse bewältigt haben und welche Ziele sie nun mit ihrem erreichten Abschluss verfolgen, lesen Sie hier. Mehr →
Datenschutz ist in der rechtlichen Betreuung immer schon wichtig gewesen. Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist für Sie seit 25. Mai 2018 relevant, sobald Sie Daten der von Ihnen betreuten Personen speichern, oder dies vorhaben zu tun. Sicher haben Sie bereits schon erste Maßnahmen ergriffen. Doch wie können Sie sich konkret schützen und haftungsrechtliche Folgen vermeiden?
Die BeckAkademie Fernkurse und der Verlag C.H. Beck oHG unterstützen Sie hier mit rechtssicheren Fachinformationen. Wir empfehlen Ihnen dazu aktuell einen Vortrag und einen kostenloser Rechtsratgeber. Mehr →
Als Profi in der rechtlichen Betreuung sind Sie ständig gefordert: Eine sich regelmäßig ändernde Gesetzeslage, ein besonders schwieriger Fall, neue Anforderungen, Haftungsfragen und vieles mehr – im Betreuungsalltag bleibt es täglich spannend.
Eine Wissensauffrischung mit fachlichem Austausch – zeitsparend, aktuell und rechtssicher – kommt da wie gerufen!
Wir empfehlen Ihnen die Berufsbetreuertage der BeckAkademie Fernkurse am 07./08. November 2018 im GLS-Campus Berlin, wenn Sie sich auf den aktuellsten Rechts- und Gesetzgebungsstand bringen und gleichzeitig vom Erfahrungsaustausch mit unseren Fachexperten und anderen Berufsbetreuern profitieren wollen.
Da wir auch konkrete Fälle aus Ihrer Praxis besprechen – selbstverständlich anonymisiert – bietet sich hier die Gelegenheit, endlich auch für schwierige Fälle praktikable Lösungen zu finden.
Der BeckAkademie Fernkurse Berufsbetreuertage finden an 2 Tagen mit unterschiedlichem Tagungsprogramm statt. Sie können beide Tage – oder auch Einzeltage − buchen. Wählen Sie einfach das für Sie Passende aus und genießen Sie diese kurze, aktuelle Wissensvertiefung plus Erfahrungsaustausch für Ihre professionelle Betreuertätigkeit.
So laufen die Berufsbetreuertage ab
Melden Sie sich einfach hier zu den Berufsbetreuertagen der BeckAkademie Fernkurse am 07./08. November 2018 im GLS-Campus Berlin an und profitieren Sie vom fachlichen Erfahrungsaustausch mit Experten und Kollegen u.v.m. Hier können Sie sich die Tagungsprogramme herunterladen.
Kosten und Buchungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr für beide Tage inkl. Pausengetränke, Mittagsimbiss sowie Tagungsunterlagen auf USB-Stick beträgt 398, – € inkl. MwSt (netto 334,45 €).
Einzeltag buchbar (nur 07.11.2018 oder nur 08.11.2018) für 232,90 € inkl. MwSt (netto 195,71 €) inkl. Pausengetränke, Mittagsimbiss sowie Tagungsunterlagen auf USB-Stick.
Ermäßigungen
Stornierung
Eine Stornierung ist kostenfrei bis 30 Tage vor der Veranstaltung möglich, danach wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe erhoben. Ersatzteilnehmer können selbstverständlich benannt werden. Wir behalten uns Terminabsagen aus organisatorischen Gründen vor. In diesem Fall erhalten Sie die bezahlte Teilnahmegebühr zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Manchmal fixieren Ärzte oder Pfleger Menschen zu ihrem eigenen Schutz. Doch diese Maßnahme braucht künftig die richterliche Genehmigung. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. In der Urteilsbegründung heißt es: „Die Fixierung von Patienten stellt einen Eingriff in deren Grundrecht auf Freiheit der Person dar.“ Dies gilt auch in Ihrer Betreuungspraxis. Mehr →
Ende Oktober 2017 war es soweit: Die Absolventen der BeckAkademie Fernkurse mit Hochschulzertifikat und Erst-Semester des neuen „Fernstudiengangs Bachelor Berufsbetreuer“ kamen zur Präsenzveranstaltung nach Hannover. Die Leibnitz Universität Hannover ist für diese „Kohorte“ (Durchgang bis zum Hochschulabschluss) der Studienstandort, daher fand auch das erste Treffen in Hannover statt. Neben Hannover gibt es 9 weitere, gut erreichbare Studienstandorte, an denen die Präsenzveranstaltungen und Prüfungen – je nach Wahl der Studenten – bundesweit stattfinden, nämlich Wismar, Hamburg, Berlin, Hannover, Leipzig, Düsseldorf, Frankfurt a.M., Stuttgart oder München. Nach der Anreise ging es abends zu einem gemeinsamen Get2Gether der Erstsemester in einem gemütlichen Restaurant in Hannover.
Dazu hatte die Hochschule Wismar/WINGS eingeladen und das Angebot wurde von allen gerne wahrgenommen, um die anderen Kommilitonen vor Beginn der ersten Vorlesungen und Prüfungen persönlich kennenzulernen.
Hier knüpften die Studenten erste Kontakte. Weil viele bereits aktiv als Berufsbetreuer arbeiten, wurden bei Pasta und Pizza Erfahrungen und Einzelheiten in der rechtlichen Betreuung ausgetauscht. Nun beginnen die ersten Vorlesungen, Prüfungen werden folgen.
Eine von vielen wichtigen Fragen, die beim Get2Gether diskutiert wurden:
Nutzt das Hochschulzertifikat der BeckAkademie Fernkurse und Hochschule Neubrandenburg überhaupt?
Die Antwort:
Berufseinsteiger erhalten eine umfassende, qualifiziere Ausbildung zum Berufsbetreuer und können sofort in ein interessantes Berufsfeld starten – mit der Option zur höchsten Vergütungsstufe (44 €) durch das „Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer“ an der HS Wismar/WINGS. Denn das Hochschulzertifikat (96 CP) des „Fernlehrgangs Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat“ wird von der Hochschule Wismar studienzeitverkürzend (2 Semester) anerkannt, zusätzlich zu weiteren Anerkennungsmöglichkeiten.
Wir sind beeindruckt, liebe Berufsbetreuer, denn auch das Sommersemester 2018 unseres Fernstudiengangs Bachelor Berufsbetreuer ist am 31. März 2018 ist mit rund 30 neu eingeschriebenen Studenten wieder gestartet. Lesen Sie hier, wie die Online-Auftaktveranstaltung für die Erstsemester am 19. April 2018 verlief und was die Studiengangsleitung und Studenten während der Video-Konferenz zu sagen hatten:
Per Online-Videoschaltung wurden die Erstsemester des Sommersemesters 2018 herzlich und „live“ von der Studiengangsleiterin Prof. Dr. jur. Sabine Mönch-Kalina und Studiengangskoordinatorin Annika Herzberg von der Hochschule Wismar/WINGS zusammen mit Stephanie Kreuzhage, Leiterin der BeckAkademie Fernkurse begrüßt.
„Sie studieren ein Fernstudium und da ist eine gewisse Ferne nicht zu vermeiden!“
Mit diesen Worten eröffnete Sabine Mönch-Kalina gegen 18 Uhr die Online-Auftaktveranstaltung zum Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer. Zunächst wurde eine übersichtliche Präsentation mit Angaben zu den drei Ansprechpartnern samt Kontaktdaten sowie den Eckdaten des Fernstudiums Bachelor Berufsbetreuer auf dem Bildschirm gezeigt. Danach standen die drei etwa eine Stunde lang den Erstsemestern Rede und Antwort. Diese hatten sich nach und nach zugeschaltet und verfolgten die Einführung mit regem Interesse. Mehr →
Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und hat auch Auswirkungen aufs Betreuungsbüro, sowohl im Rahmen des sachlichen als auch des räumlichen Anwendungsbereichs. Doch was genau müssen Sie als Berufsbetreuer spätestens beachten, wenn das Gesetz in Kraft tritt und das Bundesdatenschutzgesetz ausgedient hat?
Zugegeben, wir können Ihnen hier keine Rechtsberatung, nur eine Hilfestellung zum komplexen Thema DSGVO bieten. Die einzelnen Punkte innerhalb der Verordnung müssen Sie individuell anpassen. Dieser Artikel dient Ihnen der Information und greift wichtige Punkte für Berufsbetreuer als Einzelpersonen und für Betreuungsbüros heraus – ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung
Nutzen Sie als erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung unser Sofortmaßnahmen-Paket für Unternehmen und Vereine (63 Seiten, 5,50 €). Mit allem, was mittelständische Unternehmer oder Vereinsvorsitzende zur DSGVO wissen müssen. Unternehmen sind persönliche Daten von Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten anvertraut. Unterlagen von Vereinen bieten tiefe Einblicke in die privaten Verhältnisse von Mitgliedern. Der gute Ruf von Unternehmensinhabern und Vereinsvorsitzenden steht auf dem Spiel, wenn sie die Vorgaben des Datenschutzes nicht beachten oder erst gar nicht kennen. Hier erfahren Sie, was jetzt zu tun ist. Auch als ebook erhältlich.
Wann greift die DSGVO in der rechtlichen Betreuung?
Vereinfacht gesagt greift die Verordnung, sobald Sie Daten der von Ihnen betreuten Personen speichern bzw. dies vorhaben.
a) Daten in elektronischer Form: Das passiert, sobald Berufsbetreuer im Rahmen ihrer Tätigkeit ganz oder teilweise eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten in einem Dateisystem speichern oder speichern wollen. Genau dann werden sie vom sachlichen Anwendungsbereich der EU-DSGVO erfasst. Mehr →
Selbst wenn das Beschwerdegericht zum Ergebnis kommt, dass eine Betreuung zu Recht angeordnet und verlängert wurde, muss es zwingend in einem zweiten Schritt die Betreuerauswahl überprüfen.
Der Fall: Der 60-jährige Betroffene leidet an einer monopolaren affektiven manischen bzw. submanischen Störung. Seit November 2014 ist für ihn eine Betreuung u. a. für die Gesundheitssorge, die Aufenthaltsbestimmung, die Vermögenssorge und andere Aufgabenkreise einschließlich eines Einwilligungsvorbehalts für die Vermögenssorge angeordnet worden.
Das Verfahren auf Verlängerung der Betreuung nahm der Betroffene zum Anlass, die Aufhebung der Betreuung und hilfsweise die Bestellung seiner Schwester, gegebenenfalls gemeinsam mit seiner Ehefrau als ehrenamtliche Betreuerin zu begehren. Das Amtsgericht hat mit Beschluss vom 18.11.2016 die Betreuung verlängert, teilweise die Aufgabenkreise reduziert, jedoch den Beteiligten zu 1) zum neuen Berufsbetreuer und den Beteiligten zu 2) zum berufsmäßigen Ersatzbetreuer bestellt.
Das Landgericht wies die hiergegen gerichtete Beschwerde des Betroffenen zurück. Der Betroffene legte nun Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) ein. Mehr →
Die persönliche Anhörung eines Betroffenen beruht auf der Verfahrensregel des § 26 FamFG. Das rechtliche Gehör ist sogar im Grundgesetz (GG) – Art. 103 Abs. 1 GG – festgelegt. Das Betreuungsgericht muss nach § 26 FamFG von Amts wegen die erforderlichen Ermittlungen durchführen. Wenn das Gericht ein neues Sachverständigengutachten einholt und dieses Gutachten als Tatsachengrundlage für seine Entscheidung heranziehen will, muss der Betroffene unbedingt gehört werden.
Der Fall: Für den Betroffenen – der an einer chronischen Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis leidet – besteht seit 2009 eine Betreuung. Sie umfasst sehr viele Aufgabenkreise, u. a. die Gesundheits- und Vermögenssorge, die Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten etc. Für die Vermögenssorge besteht zudem ein Einwilligungsvorbehalt.
Nachdem das Amtsgericht einen Betreuerwechsel angeordnet hatte, erklärte der Betroffene, eine Betreuung sei für ihn nicht erforderlich. Das Amtsgericht wertete diesen Antrag im Sinne einer Aufhebung der Betreuung und gab dem Gesuch nach Anhörung des Betroffenen nicht statt.
Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Betroffenen wies das Landgericht nach Einholung eines Sachverständigengutachtens ohne erneute persönliche Anhörung des Betroffenen zurück. Der Betroffene legte Beschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) ein. Mehr →
Zwei Fernkurse, eine Prüfung: Mitte Februar 2018 war es wieder soweit. Die Teilnehmer des Fernkurs für zertifizierte Vereins-/Berufsbetreuung und des Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat fuhren diesmal an die Nordseeküste nach Hamburg zur Abschlussprüfung. Lesen Sie hier, wie die Kursteilnehmer/Innen ihr Fernstudium bei der Beck Akademie FERNKURSE bewältigt haben und welche Ziele sie nun mit ihrem erreichten Abschluss verfolgen.
Viele lernintensive Monate hatten sich die Teilnehmer/Innen auf ihr Ziel, zertifizierter Berufsbetreuer oder Vereinsbetreuer zu werden, vorbereitet. Nun war es soweit, die Prüfungsvorbereitung und die eigentliche Abschlussprüfung standen bevor.
Repetitorium (Crash-Kurs) und Get2Gether mit gemeinsamen Abendessen – Tag 1
Das Zusatzangebot der BeckAkademie Fernkurse dauert einen Tag lang: Als sich die Prüfungsteilnehmer/Innen am Freitag zum Repetitorium (Crash-Kurs) im Commundo Tagungshotel Hamburg einfanden, lernten sie auch die anderen Teilnehmer und die Referenten des Fernkurses persönlich kennen.
Der Crash-Kurs soll das erlernte Wissen nicht nur festigen, sondern auch offene Fragen klären. Die gemeinsame Motivation und der Abbau von Prüfungsängsten war auch dieses Mal das angestrebte Ziel. Mehr →
Wenn Rechtspfleger oder Bezirksrevisoren bei einem Vergütungsantrag feststellen, dass Ihnen als Berufsbetreuer in der Vergangenheit zu Unrecht eine höhere Vergütungsstufe anerkannt worden ist, kann das für Sie sehr teuer, um nicht zu sagen, existenzgefährdend werden. Dieser gängigen Praxis hat nun eine „kleine“ Entscheidung widersprochen, was allerdings für Berufsbetreuer enorm wichtig sein dürfte.
Laut Beschluss des Amtsgerichts (AG) Marsberg vom 19.12.2017 (Az. 2 XVII 45/11 H) wird ein ergangener Beschluss des gleichen Amtsgerichts zugunsten einer Berufsbetreuerin abgeändert, in dem es um die Rückforderung einer bereits gezahlten Betreuervergütung ging.
Zusammengefasst handelte es sich um die Rückforderung eines Unterschiedsbetrag von 499,20 €. Diesen Betrag sollte die Berufsbetreuerin an die Landeskasse zurückzuzahlen. Nach dem Beschluss des Amtsgerichts Marsberg wird der Betrag stattdessen auf 187,20 € festgesetzt und die Erinnerung zurückgewiesen. Zusammen mit dem Widerspruch stellt das Gericht gleichzeitig etwas Wichtiges klar: Berufsbetreuer können sich generell auf Vertrauensschutz berufen. Mehr →
An der Erforderlichkeit einer Betreuung kann es im Einzelfall fehlen, wenn der Betroffene jeden Kontakt mit seinem Betreuer verweigert und der Berufsbetreuer dadurch handlungsunfähig ist, wodurch eine Unbetreubarkeit vorliegt. Bei der Annahme einer solchen Unbetreubarkeit ist allerdings Zurückhaltung geboten. Wenn der Betroffene eine Betreuung wünscht, das Gericht jedoch diese wegen Unbetreubarkeit des Betroffenen aufhebt, so muss das Gericht notfalls einen Betreuerwechsel vornehmen.
Der Fall: Für den 1990 geborenen Betroffenen wurde mit Beschluss des Amtsgerichts vom 22. März 2016 eine Berufsbetreuerin für umfassende Aufgabenkreise, u. a. Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Vertretung gegenüber Versicherungen und Renten- sowie Sozialleistungsträgern angeordnet. Es gab jedoch Schwierigkeiten in der Betreuungsführung zwischen dem Betroffenen, seiner Mutter und der Berufsbetreuerin.
Schließlich hob das Amtsgericht die Betreuung auf, da der Betroffene nicht „betreuungsfähig“ sei. Nachdem das Landgericht die hiergegen gerichtete Beschwerde des Betroffenen zurückwies, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) über die Rechtsbeschwerde des Betroffenen. Mehr →
Hat ein Betroffener einen nahen Verwandten, zu dem er eine persönliche Bindung unterhält, als seinen rechtlichen Betreuer benannt, kann dieser nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden, wenn gewichtige Gründe des Wohls des Betroffenen der Bestellung des nahen Verwandten entgegenstehen.
Der Fall: Für die Betroffene, die aufgrund einer Conterganschädigung gehörlos ist, wurde ihre Mutter 2007 als Betreuerin eingesetzt. Nur soweit es ein Zwangsversteigerungsverfahren und Postangelegenheiten (mit Ausnahme der Post des Betreuungsgerichts) betraf, wurde eine andere rechtliche Betreuerin bestellt. 2008 übertrug das Amtsgericht dieser Betreuerin auch die vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Trotz der Beschwerde der Betroffenen hat das Landgericht eine Berufsbetreuerin für den Aufgabenkreis der Vermögenssorge statt der Mutter der Betroffenen bestellt. Hiergegen wendet sich die Betroffene mit ihrer Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof (BGH).
Der Beschluss des BGH vom 19.07.2017, Az. XII ZB 390/16
Zunächst wies der BGH darauf hin, dass die Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf die Betreuerauswahl zulässig sei. Da die Betreuerauswahl nicht rechtsfehlerfrei erfolgt sei, ist die Rechtsbeschwerde begründet. Mehr →
Der Alltag für Berufsbetreuer ist mehr als ausgefüllt. Daher zollen wir jedem, der sich neben der berufsbegleitenden Weiterbildung auch noch einer Abschlussprüfung stellt, großen Respekt! Die meisten unserer Absolventinnen und Absolventen geben als Grund für ihre Anmeldung zur Prüfung an, dass sie einen Nachweis ihrer Qualifikation als Berufsbetreuer/innen benötigen. Auch der langjährige Vereinsbetreuer Rolf Offenwang gab den Wunsch nach einem Qualifizierungsnachweis als Grund für all seine Mühen an.
Rolf Offenwang ist studierter Religionspädagoge. Bereits seit vielen Jahren arbeitete er für einen Betreuungsverein der Caritas. Dort ist er, gemeinsam mit anderen Betreuern, für insgesamt 55 betreute Menschen zuständig. Den Fernkurs für zertifizierte Vereins-/Berufsbetreuung belegte Herr Offenwang, weil er so während seiner Fortbildung auch für seine Betreuten da sein konnte.
Als der Vereinsbetreuer sich durch seinen letzten Lernbrief durchgearbeitet und die dazugehörige Einsendeklausur bestanden hatte, meldete er sich zur Abschlussprüfung in Freising bei München an.
Hier, im Kardinal-Döpfner-Haus, traf er sich zum ersten Mal mit den anderen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern. Gemeinsam ging es am Tag vor der Prüfung ins Repetitorium (Crash-Kurs), wo alle relevanten Inhalte noch einmal wiederholt und aufgefrischt sowie offene Fragen beantwortet wurden. Die Kontakte und Gespräche, die sich in den Pausen entwickelten, konnte Rolf Offenwang mit den anderen abends beim Get2Gether im Weihenstephaner Bräustüberl auf dem sogenannten „Nährberg“ vertiefen. Bei bayerischem Essen in fröhlicher Runde entspann sich ein reger, informeller Austausch, übrigens auch mit den Referenten, die ebenfalls gekommen waren.
Am nächsten Tag wurde es wieder ernst: Die 4-stündige schriftliche Abschlussklausur und das anschließende Kolloquium standen an. Rolf Offenwang bestand die Prüfung – Gratulation!
Begehrter Qualifizierungsnachweis der BeckAkademie Fernkurse − und das TÜV®-Personenzertifikat auf Wunsch!
Mit der begehrten Prüfungsurkunde Geprüfte(r) Vereins-/Berufsbetreuer(in) kann Herr Offenwang nun nachweisen, dass er seine verantwortungsvolle Betreuungsarbeit nach höchsten Qualitätsstandards erfüllt und rechtlich abgesichert und fachlich hochqualifiziert betreut. Zusätzlich hat er die Möglichkeit, sich ohne weitere Kosten sein TÜV®-Personenzertifikat „TÜV®-geprüfter Berufsbetreuer“ von der Personenzertifizierungsstelle des TÜV NORD ausstellen zu lassen. Damit können auch Sie Ihre Bewerbung um anstehende Betreuungsfälle sowie Ihren beruflichen Werdegang insgesamt entscheidend nach vorne bringen!
Das Wintersemester 2017/2018 ist mit 34 eingeschriebenen Studenten gestartet. Für Ihre Planung geben wir hier die nächsten Start- und Einschreibtermine bekannt und möchten Sie zudem herzlich zur nächsten Infoveranstaltung mit unserem Kooperationspartner, der Hochschule Wismar/WINGS GmbH, einladen.
Über die Infoveranstaltung Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer
Bei unseren Infoveranstaltungen können Sie sich sehr ausführlich und unverbindlich über das Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer informieren. So bekommen Sie Antworten auf Fragen und Details zu folgenden Inhalten:
Danach wissen Sie besser, ob und wann das Fernstudium für Sie infrage kommt. Außerdem treffen Sie hier auf Mitarbeiter der Hochschule Wismar, die das Fernstudienkonzept persönlich vorstellen und Infos zum nächsten Start des Fernstudiums geben können. Anschließend haben Sie hier vor Ort die Möglichkeit, offene Fragen zu besprechen.
Termine & Anmeldung
Zur Anmeldung für die unverbindliche Infoveranstaltung am 17. Mai 2018 um 17 Uhr in Hamburg klicken Sie einfach auf den Termin und füllen Sie das Formular der Hochschule Wismar/WINGS GmbH aus. Mehr →