Lehrvertrag − mehr Lebensqualität für Ihre jungen Betreuten

Auf diese Formalien müssen Sie bei der Antragsstellung achten

Wenn sich ein Unternehmen bereit erklärt, Ihren Betreuten auszubilden, ist das meist ein Grund zur Freude. Noch besser ist es, wenn Ihr Betreuer die Ausbildungsstelle so bald wie möglich antreten kann und die Angehörigen sie oder ihn sicher aufgehoben wissen. Der passende Antrag, zeitnah gestellt, ist folglich mehr als „nur reine Formsache“. Schließlich zeigt er sowohl dem Betreuungsgericht, als auch den Familienmitgliedern Ihre gute Arbeit als Berufsbetreuer/in auf.

 

Meist hat die von Ihnen betreute Person mehrere infrage kommende Ausbildungswerkstätten oder -betriebe besichtigt. Durfte Ihr Betreuter dort zur Probe arbeiten, zeigt Interesse an der Arbeit und bringt das notwendige Geschick im Umgang mit den Arbeitsmaterialien, Werkzeugen oder dem Computer vor Ort mit? Klingt das Angebot der Ausbildungsstätte in Ihren Augen seriös? Dann dürfte einer Ausbildung nicht mehr viel im Wege stehen. Mehr →

07. März 2018 | Kategorie: Allgemein |

Qualität in der Berufsbetreuung durch mehr Vergütung und mehr Kontrolle?

Was die GroKo für Berufsbetreuer/innen plant

Mehrfach wurden die Fraktionen im Deutschen Bundestag darum gebeten, einen Gesetzesentwurf zur längst überfälligen Anpassung der Vergütung von Berufsbetreuern vorzulegen. Doch mehrfach wurde dieses Anliegen vertagt. Der Beschluss des vorherigen Bundestages wurde nicht mehr im Bundesrat behandelt und muss daher nun neu gefasst werden. Was genau zum Betreuungsrecht im neuen Koalitionsvertrag festgehalten ist und wie – oder ob – sich dies für Ihre Berufsbetreuung auswirkt, lesen Sie hier.

Als im September 2017 der Bundestag neu gewählt worden war, war der Wunsch nach Anpassung der Stundensätze für Berufsbetreuer an die tatsächlichen Gegebenheiten bereits vertagt. Gleichzeitig häuften sich die öffentlich formulierten Anliegen aus Politik und Gesellschaft, dass die Qualität in der Pflege dringend verbessert werden müsse. Auch die Ergebnisse aus der Forschung bestätigten dies. Eine zeitnahe Nachbesserung in Qualität und Vergütung für Berufsbetreuer scheint also unumgänglich. Mehr →

03. März 2018 | Kategorie: Aktuelles |

Umstellung der ehrenamtlichen Betreuung in eine Berufsbetreuung

Nutzen Sie das praktische Musterschreiben für Ihre Antragsstellung beim Betreuungsgericht

Im Regelfall darf der rechtliche Betreuer, der mehr als 10 Betreuungen führt, diese Betreuungen berufsmäßig führen (§ 1 Abs. 1 VBVG). Damit Sie zügig als Berufsbetreuer/in vergütet werden, sollten Sie den Antrag zur Umstellung Ihrer ehrenamtlichen in eine Berufsbetreuung möglichst zeitnah mit der Aufnahme der 11. Betreuung stellen. In letzter Zeit sind wir öfter von unseren Fernkursteilnehmer/innen nach einem passenden Musterschreiben gefragt worden. Diesem Wunsch kommen wir hiermit gerne nach! Mehr →

02. März 2018 | Kategorie: Allgemein, Formulare |

Die Bedeutung des Betreuervorschlages

Der Wille des Betroffenen hat Vorrang

Um eine bestimmte Person als Betreuer nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB vorzuschlagen, ist weder die Geschäftsfähigkeit noch die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen erforderlich. Es ist vielmehr ausreichend, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein rechtlicher Betreuer werden.

Auch die Motivation des Betroffenen hinsichtlich seines Betreuervorschlags ist ohne Bedeutung für die Frage, ob dieser Vorschlag zu beachten ist, oder nicht. Denn etwaigem Missbrauch wird dadurch begegnet, dass letztlich auf das Wohl des Betroffenen abzustellen ist. Mehr →

01. März 2018 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Aktualisierungs-Service für Ihr Lernmaterial

Exklusiv nur für Fernkursteilnehmer der BeckAkademie Fernkurse

Sie haben die Regelstudienzeit Ihres Fernlehrgangs – kostenfrei – verlängert und dadurch ist Ihr Lernmaterial nicht mehr auf dem neuesten Stand? Hier können Sie aktuelles Lernmaterial zu günstigen Sonderpreisen, exklusiv nur für Fernkursteilnehmer, nachbestellen.

28. Februar 2018 | Kategorie: Allgemein |

BeckAkademie Fernkurse jetzt bewerten

Gewinnen Sie ein iPad als Dankeschön

Haben Sie Ihre Aus- und Weiterbildung bei der BeckAkademie Fernkurse schon bewertet? Wir freuen uns, wenn Sie uns auf FernstudiumCheck.de bewerten, weil Ihre Erfahrungen angehenden Teilnehmern und möglichen Prüflingen enorm weiterhelfen.

Als kleines Dankeschön für Ihre Bewertungen verlosen wir unter allen Rezensenten, die zwischen dem 05.02. und 26.03.2018 einen Erfahrungsbericht veröffentlichen, ein (1) iPad (32GB).

Teilnahmeberechtigt ist jeder Fernkursteilnehmer und Absolvent ab 18 Jahre. Die Gewinner werden nach der Auslosung per E-Mail benachrichtigt. Bitte beachten Sie auch unsere Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele. Wir wünschen allen Rezensenten viel Glück beim Gewinnspiel.

Vielen Dank im Voraus und weiterhin viel Erfolg bei Ihrer Aus- und Weiterbildung sowie auf Ihrem Karriereweg!

27. Februar 2018 | Kategorie: Aktuelles |

Wie Sie Ihre Festsetzungsanträge auf Betreuervergütung richtig stellen

Änderungen der vergütungsrelevanten Umstände sind anzugeben

Ändern sich die vergütungsrelevanten Umstände vor Ablauf eines Vergütungsmonats, ist die konkrete Anzahl an Tagen des betreffenden Vergütungsmonats zugrunde zu legen. Bei der Berechnung der Betreuervergütung ist der Stundensatz zeitanteilig nach Tagen zu berücksichtigen (§ 5 Abs. 4 Satz 2 VBVG).

Der Fall: Die Beschwerdeführerin wurde mit Beschluss vom 13.10.2016 zur vorläufigen Betreuerin bestellt. Der Zeitpunkt der sofortigen Wirksamkeit – 15.10.2016 – wurde auf dem Beschluss vermerkt. Endgültig wurde die Beschwerdeführerin am 28.11.2016 zur Betreuerin bestellt. Die betreute Frau lebt seit dem 03.02.2017 im Heim.

Das Landgericht (LG) hatte über die vom Amtsgericht in vollem Umfang zurückgewiesenen Vergütungsanträge zu entscheiden,

  • für die Zeit vom 15.10.2016 bis 14.01.2017: 3 mal 8,5 Stunden zu je 44,00 €,
  • vom 16.10.2016 bis 15.01.2017: 25,6 Stunden zu je 44,00 € und
  • vom 16.01. bis 15.04.2017 mit weiteren 15,3 Stunden zu je 44,00 €.

Der Beschluss des LG Kassel vom 20.09.2017, Az. 3 T 335/17

Das Landgericht wies zunächst auf die Grundsätze des Vergütungsrechts hin. Die Vergütung von Berufsbetreuern richtet sich nach dem VBVG. Die Vergütung ist gegen die Staatskasse festzusetzen, wenn der Betroffene mittellos i. S. v. § 1836d BGB ist. Das LG nannte als Schonbetrag (damals) 2.600,00 € (seit 01.01.2017 5.000 €) und verwies auf § 90 Abs. 1 SGB XII. Mehr →

20. Februar 2018 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Betreuungsrecht 2018: Hier können Sie Ihre Qualität als Berufsbetreuer zeigen!

Das neue Riester-Renten-Urteil des BGH greift eine wichtige Vermögensfrage in der Berufsbetreuung auf

Wie wichtig Ihr vorsorgliches Handeln als Berufsbetreuer(in) ist, zeigt erneut eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Denn hier hat der BGH am 16. November 2017 nicht nur über eine eventuelle Unpfändbarkeit von Altersvorsorgevermögen aus Riester-Renten entschieden, sondern auch ganz klare Richtlinien aufgestellt. Damit sind Sie als Berufsbetreuer angehalten und auch verpflichtet, gegen eine Pfändung dieser Vermögensart vorzugehen, wenn Sie zur Vermögenssorge bestellt sind.

 

Ihre Qualität in der Betreuungsarbeit ist hier einmal mehr gefordert, um im Sinne des Betreuten zu handeln und ein Haftungsrisiko für Sie selbst auszuschließen!

Das BGH-Urteil: Mit der BGH-Entscheidung, Az. IX ZR 21/17 vom 16. November 2017 ist nun festgelegt, dass Altersvorsorgevermögen aus Riester-Renten unpfändbar sind. Doch nur, wenn die vom Schuldner, also der betreuten Person, erbrachten Altersvorsorgebeiträge tatsächlich gefördert worden sind und wenn sie den Höchstbetrag nicht übersteigen. Mehr →

12. Februar 2018 | Kategorie: Aktuelles, Urteile |

Entlastung oder Störenfried? Qualität in der Berufsbetreuung − Zusammenarbeit mit Angehörigen

Welche Rolle Sie als Berufsbetreuer bei den Angehörigen spielen, wirkt sich auch auf die Qualität aus

Als Berufsbetreuer kümmern Sie sich nicht nur um die rechtlichen Angelegenheiten der betreuten Person, sondern verwalten ein menschliches Schicksal. Doch wie können Sie dies den Angehörigen zeigen? Familienmitglieder sind in der Regel in großer Sorge, ob der/die gerichtlich bestellte Berufsbetreuer(in) auch wirklich im Sinne ihrer Mutter, ihres Vaters, Kindes oder sonstigen Angehörigen handelt.

Die Angst und Sorge um einen betreuten Angehörigen ist verständlich, denn schließlich kann hierzulande nahezu jeder zum Betreuer bestellt werden, der keine einschlägigen Vorstrafen hat. Doch wie sieht es mit der Qualifikation aus, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht definiert ist. Immerhin besitzen mittlerweile 82 % der in Deutschland tätigen rechtlichen Betreuer einen Hochschulabschluss, meist sogar im sozialen Bereich. Doch garantiert die Ausbildung auch eine hohe Qualität in der Betreuung, zumal die Vergütung in diesem Beruf noch immer nicht gut ist?

Aktueller Stand in der Betreuungsvergütung

 

Während die Gehälter in vergleichbaren Berufen in den letzten 12 Jahren etwa um 15 % gestiegen sind, blieb die Vergütung für Berufsbetreuer unverändert.

Auch die angekündigte Nachbesserung der Betreuervergütung zum Ende des Septembers 2017 blieb aus. Die letzte Bundestagssitzung der vergangenen Legislaturperiode hatte eine Erhöhung um 15 % kurzerhand von der Tagesordnung gestrichen. Seit der Wahl steht Deutschland noch immer ohne regierungsfähige Mannschaft da, daher sei die Prognose erlaubt, dass sich in der Vergütungsfrage vorläufig nicht viel ändern wird.

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26. Januar 2018 | Kategorie: Allgemein |

Infoveranstaltung zum Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer

Informieren Sie sich persönlich über diesen attraktiven Fernstudiengang für Berufsbetreuer

Nun ist es soweit: Das Wintersemester 2017/2018 ist mit 34 eingeschriebenen Studenten gestartet. Für Ihre Planung geben wir hier die nächsten Start- und Einschreibtermine bekannt und möchten Sie zudem herzlich zur Online-Infoveranstaltung mit unserem Kooperationspartner, der Hochschule Wismar/WINGS GmbH, einladen.

 

Nächster Starttermin ist 1. März 2018 (Sommersemester), zu dem Sie sich ab sofort hier einschreiben können.

Über die Infoveranstaltung Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer

Hier können Sie sich sehr ausführlich und unverbindlich über das Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer informieren. So bekommen Sie Antworten auf Fragen und Details zu folgenden Inhalten:

  • Überblick über das Fernstudienkonzept
  • Infos zu den Zulassungsvoraussetzungen
  • Wie läuft das Studium im Einzelnen ab?
  • Organisation und Einblick in Studieninhalte

Danach wissen Sie besser, ob und wann das Fernstudium für Sie infrage kommt. Außerdem treffen Sie hier auf Mitarbeiter der Hochschule Wismar, die das Fernstudienkonzept persönlich vorstellen und Infos zum nächsten Start des Fernstudiums im Sommersemester 2018 geben können. Anschließend haben Sie hier vor Ort die Möglichkeit, offene Fragen zu besprechen.

Termine & Anmeldung

Zur Anmeldung für die unverbindliche Online-Infoveranstaltung klicken Sie einfach auf den Termin und füllen Sie das Formular der Hochschule Wismar/WINGS GmbH aus.

 

 

Berufsbegleitende Weiterbildung für fortgeschrittene Berufsbetreuer bei der BeckAkademie Fernkurse

Sie interessieren sich als bereits tätige/r Berufsbetreuer/in für eine berufsbegleitende Fortbildung, in der Sie zeitsparend auf den aktuellen Rechtsstand gebracht werden und auf lästigen Seminartourismus verzichten können? Dann informieren Sie sich hier

über den Fernkurs für fortgeschrittene Berufsbetreuer 2018.

25. Januar 2018 | Kategorie: Allgemein |

Qualifizierungsnachweis durch BeckFernkurse kann die Vergütung für Berufsbetreuer erhöhen

Wie Julie Einwall von der Finanzberatung in die Berufsbetreuung wechselte

Fast genau ein Jahr ist es her, genauer gesagt Anfang Februar 2017, da kam Julie Einwall zur Abschlussprüfung des Fernlehrgangs Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat. Damals war sie noch als Bankkauffrau und Finanzberaterin tätig. Wie viele unserer Teilnehmer(innen) betreute sie im Rahmen einer Vollmacht zunächst eine Angehörige, im Falle von Frau Einwall ihre eigene Mutter. Während dieser Tätigkeit lernte sie auch eine Berufsbetreuerin kennen und die anspruchsvolle rechtliche Betreuungsarbeit schätzen. So kam es, dass Julie Einwall beschloss, ebenfalls hauptberufliche Berufsbetreuerin zu werden.

 

Die Bankkauffrau wählte den Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat der Hochschule Neubrandenburg und arbeitete sich berufsbegleitend durch die Lektionen, was sicherlich nicht immer einfach war. Nachdem sie den letzten Lernbrief durchgearbeitet und die dazugehörige letzte Einsendeaufgabe gelöst und bestanden hatte, meldete sie sich zur Abschlussprüfung im schönen Freising bei München an.

Abschlussprüfung 2017 in Freising

Nach der Ankunft besuchte sie gemeinsam mit den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern das Repetitorium (Crash-Kurs) am Tag vor der Prüfung und nahm am fröhlichen Get2Gether am Abend teil. Die 4-stündige schriftliche Abschlussklausur und das anschließende Kolloquium am nächsten Tag hat Frau Einwall bestanden. Somit erhielt sie anschließend das begehrte Hochschulzertifikat. Es enthält – neben ihren Noten – zusätzlich Aussagen zu den erlernten Modulen, den Workloads (Arbeitspensum) und den dafür vergebenen 96 ECTS-Punkten (Credit Points – CP). Damit können auch Sie Ihre Bewerbung bei den Betreuungsgerichten und Betreuungsbehörden entscheidend nach vorne bringen. Mehr →

20. Januar 2018 | Kategorie: Erfahrungsbericht |

Wann Berufsbetreuer als Kontrollbetreuer eingesetzt werden

Kontrollbetreuung trotz wirksamer Vorsorgevollmacht

Ist ein Angehöriger sowohl Vorsorgebevollmächtigter als auch Erbe, und mit einem zugunsten des Betroffenen ausgesetzten Vermächtnis belastet, können die daraus entstehenden Interessenskonflikte zur Einrichtung einer Kontrollbetreuung führen. Der Fall: Die Bevollmächtigte hatte von ihrem 79-jährigen Vater am 15. Juli 2009 eine Generalvollmacht erhalten. Zugleich ist die Bevollmächtigte Alleinerbin nach der Ehefrau des Betroffenen. Das Erbe ist allerdings mit einem Wohnrechtsvermächtnis zugunsten des Vaters belastet.

 

Das Amtsgericht/Betreuungsgericht hatte eine Kontrollbetreuung eingerichtet. Hiergegen hat die Bevollmächtigte Beschwerde eingelegt, die das Landgericht zurückwies. Daraufhin legte sie Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) ein. Ihr Ziel ist die Aufhebung der Kontrollbetreuung. Mehr →

19. Januar 2018 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Aktuelles Betreuungsrecht 2018

Fernkurs für fortgeschrittene Berufsbetreuer

Der Fernkurs für fortgeschrittene Berufsbetreuer 2018 ist maßgeschneidert für Sie, wenn Sie sich mit wenig Aufwand, ohne Reisekosten und Kosten für eine Bürovertretung berufsbegleitend fortbilden und auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Wissenschaft in der gesetzlichen Betreuung bringen wollen.

Berufsbegleitend weiterbilden, Fachwissen aktualisieren, Wissenslücken schließen und sich neben der Betreuungstätigkeit qualifizieren? Das ist jetzt mit dem Fernkurs für fortgeschrittene Berufsbetreuer 2018 möglich. Stellen Sie die Weichen für 2018 für Ihre anspruchsvolle Betreuungstätigkeit!

Die clevere Alternative zur üblichen Weiterbildung in der Berufsbetreuung –
Fernkurs für fortgeschrittene Berufsbetreuer 2018:
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15. Januar 2018 | Kategorie: Aktuelles |

Wie ein schnelles Ofen-Kürbis-Gericht den kleinen Hunger stillt und Ihr Lernzentrum ankurbelt

Saisonales Superfood für Fernstudierende mit Rezept!

Der Winter ist die ideale Zeit, um Ihr Immunsystem fit zu machen, vor allem, wenn Sie gerade über einem Fernkurs zur Berufsbetreuung sitzen. Gerade Fernstudierende sollten sich regelmäßig Gesunde und Gutes gönnen, um die Konzentration zu steigern. Doch wie so oft bleibt zwischen Lektionen und der anspruchsvollen Arbeit als Berufsbetreuer wenig Zeit − und Selberkochen ist nicht jedermanns Sache. Was also tun? Probieren Sie einfach folgendes Rezept: Schnelle, exotische Kürbisspalten aus dem Ofen, die nicht nur kulinarisch begeistern, sondern wahre Kraftspender sind. Gerade wer, wie Sie, als Berufsbetreuer/in anspruchsvolle Betreuungsarbeit und einen berufsbegleitenden Fernkurs gleichzeitig stemmen muss, kann mit diesem stärkenden Snack, der schnell geht, einem Leistungstief vorbeugen und seine Vitaminspeicher auffüllen. Mehr →

15. Januar 2018 | Kategorie: Allgemein |

Welche Qualität Berufsbetreuer in ihrer Arbeit heute bieten

Erste Ergebnisse einer Studie im Auftrag des BMJV als Ansporn für Ihre Tätigkeit als Berufsbetreuer/in

Erste Ergebnisse des neuen Forschungsvorhabens Qualität in der rechtlichen Betreuung im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) sind rechtzeitig zum Jahresende veröffentlicht worden. Der Bericht fasst die empirischen Ergebnisse des im Auftrag des BMJV durchgeführten Forschungsvorhabens zusammen, ergänzt punktuell aus den Fallanalysen gewonnene Eindrücke und leitet aus beidem Handlungsempfehlungen ab, die wegweisend für Ihre Betreuungsarbeit im kommenden Jahr 2018 sein können.

 

Die gute Nachricht: Deutschland hat gut qualifizierte Berufsbetreuer!

Interessant ist, dass Berufsbetreuer/innen in Deutschland überwiegend akademisch qualifiziert sind. So gaben 73 % der Berufsbetreuer an, einen Hochschulabschluss zu haben, 26 % haben als höchste Qualifizierung einen beruflichen Abschluss. Nur sehr wenige, lediglich 1 % der Berufsbetreuer besitzen weder das eine noch das andere. Mehr →

08. Januar 2018 | Kategorie: Allgemein |

Höhere Vergütung für Berufsbetreuer durch Beck-Fernkurse möglich

Wie eine Absolventin den Beck-Fernkurs mit Hochschulzertifikat meisterte

Andrea Arnstein arbeitete in der Verwaltung der AWO. Eines Tages kam sie über ihre Tätigkeit auch mit der Berufsbetreuung in Kontakt. Schon vorher bemängelte sie den fehlenden Bezug zum Menschen in ihrer Verwaltungsarbeit. Menschliches kam zwischen Aktendeckeln und Paragraphen kaum vor, deshalb entschloss sich Frau Arnstein für eine berufsbegleitende Weiterbildung zur Berufsbetreuerin bei der BeckAkademie Fernkurse.

Das erklärte Ziel von Frau Arnstein war, dass sie mit dem Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat professioneller in der Berufsbetreuung auftreten kann. Denn als sie bereits vor dem Fernkurs ehrenamtliche Betreuungsfälle übernommen hatte, gestaltete sich die Zusammenarbeit mit der zuständigen Betreuungsbehörde sehr schwierig. So machte Frau Arnstein Nägel mit Köpfen, arbeitete sich durch die Lektionen des Fernlehrgangs und sprach zwischenzeitlich sogar schon mit dem AWO-Betreuungsverein. Mehr →

05. Januar 2018 | Kategorie: Erfahrungsbericht |

Abschlussprüfung zum zertifizierten Berufsbetreuer

November 2017: So erlebten die Teilnehmer(innen) zwei Prüfungstage zum(r) geprüften Vereins-/Berufsbetreuer(in)

Am 24. und 25. November fanden die letzten Prüfungstage des Jahres 2017 zum zertifizierten Berufsbetreuer statt. Der Prüfungsort war Freising bei München.

 

Abschlussprüfung Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat im November 2017 in Freising bei München – Referenten und Prüfer der BeckAkademie Fernkurse (v. l. n. r.): RiSG Katharina Scharf, Dipl.-Soz.Arb. Christopher Tänzel und Prof. Dr. jur. Rolf Jox mit Absolventen der BeckAkademie Fernkurse (© C.H.BECK VERLAG oHG).

 

Warum zwei Prüfungstage?

Warum die BeckAkademie Fernkurse immer zwei Prüfungstage ansetzt − sind wir einmal gefragt worden. Ganz einfach: Damit alle Prüfungsteilnehmer/Innen gemeinsam mit den Referenten am Vortag der Prüfung das Gelernte noch einmal gründlich durchgehen. Im Repetitorium (Crash Kurs) wird wiederholt, vertieft und eventuelle Wissenslücken geschlossen. So gehen alle gut vorbereitet in die Prüfung, die direkt am Folgetag stattfindet. Zusätzlich findet am Abend nach dem Repetitorium ein gemütliches Get2Gether in einem Restaurant direkt vor Ort statt. Das bewährte Konzept gibt den Prüflingen Sicherheit und lädt zum Netzwerken mit Gleichgesinnten ein. Mehr →

02. Januar 2018 | Kategorie: Erfahrungsbericht |

In die Kühlschrankfalle tappen oder für den Fernkurs Berufsbetreuer lernen

Mit einem Trick aus dem Qualitätsmanagement lernt es sich gleich besser

Am Arbeitsplatz und in der Lagerhaltung wird die 5S-Methode bereits erfolgreich angewandt, um die Arbeitseffizienz zu verbessern, die Produktivität zu erhöhen und die Arbeitssicherheit zu steigern. Und auch für unsere Fernkurse zur Berufsbetreuung kann das Instrument aus dem Technischen Qualitätsmanagement (TQM) äußerst nützlich sein. Vor allem, wenn Ihre berufsbegleitende Weiterbildung abends oder am Wochenende einfach nicht in Schwung kommen will.

Wichtig ist: Die 5S-Methode ist nur so gut wie die Konsequenz, mit der Sie sie ausführen. Doch einmal verinnerlicht, können Sie die 5S-Methode für verschiedene „Problemzonen“ anwenden. Zum Beispiel, um den Kleiderschrank zu entrümpeln, um die Hausaufgaben Ihrer Kinder oder Enkel erfolgreicher zu gestalten oder um für Ihren Fernkurs Berufsbetreuer zu lernen. Mehr →

23. Dezember 2017 | Kategorie: Allgemein |

Können Heimmitarbeiter als Berufsbetreuer bestellt werden?

Absolute Ausschlussgründe für die rechtliche Betreuung

Berufsbetreuer kann prinzipiell jeder werden, der keine einschlägigen Vorstrafen hat und vom Gericht bestellt wird. Dennoch gibt es Fälle, in denen der Gesetzgeber die Erlaubnis zur Betreuung nicht erteilt. Er tut dies besonders dann, wenn die Gefahr besteht, dass der Berufsbetreuer in einen Interessenskonflikt gerät.  So dürfen zum Beispiel Mitarbeiter aus einer Einrichtung, in der der Betreute lebt, wegen der Gefahr von Interessenskonflikten nicht zum rechtlichen Betreuer bestellt werden. Dies gilt nach § 1897 Abs. 3 BGB auch dann, wenn die als Betreuer vorgesehene Person in einer anderen engen Beziehung zu der Einrichtung steht, in der der Betroffene lebt. Doch was ist, wenn die eigene Mutter den Sohn in ihrem Heim betreut? Mehr →

12. Dezember 2017 | Kategorie: Allgemein |

Fernkurs für fortgeschrittene Berufsbetreuer 2018

Günstiger Einführungspreis gilt noch bis 31.12.2017

Der Fernkurs für fortgeschrittene Berufsbetreuer 2018 ist maßgeschneidert für Sie, wenn Sie sich mit wenig Aufwand, ohne Reisekosten und Kosten für eine Bürovertretung berufsbegleitend fortbilden und re-zertifizieren lassen wollen. Zusätzlich können Sie fast 350 € sparen, wenn Sie sich noch bis zum 31. Dezember 2017 zu dieser Fortbildung anmelden.

 

Berufsbegleitend weiterbilden, Fachwissen aktualisieren, Wissenslücken schließen und sich neben der Betreuungstätigkeit qualifizieren? Das ist mit dem Fernkurs für fortgeschrittene Berufsbetreuer 2018 möglich. Stellen Sie jetzt die Weichen für 2018 für Ihre anspruchsvolle Betreuungstätigkeit!

Die clevere Alternative zur üblichen Weiterbildung in der Berufsbetreuung –
Fernkurs für fortgeschrittene Berufsbetreuer 2018:
Mehr →

04. Dezember 2017 | Kategorie: Aktuelles |

Berufsbetreuer-Praxis: Weniger Fixierung, mehr Ruhigstellen?

Mögliche Folgen des Werdenfelser Wegs für Heimbewohner

Die Wirksamkeit des Werdenfelser Weges ist noch immer umstritten. Zwar berichten einige Gerichte von einer Abnahme der Anträge zur Genehmigung von freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) nach Einführung des Werdenfelser Weges, allerdings fehlen bislang aussagekräftige Daten.

Definition: Der „Werdenfelser Weg“ entstand ursprünglich als Initiative in Garmisch-Partenkirchen und wird seit 2007 zunehmend von anderen Amtsgerichten aufgegriffen. Sein Ziel ist es, FEM durch den Einsatz von geschulten Verfahrenspfleger(innen) im Genehmigungsverfahren zu vermeiden. Hierzu erstellt der/die Verfahrenspfleger(in) für das Gericht eine fachliche Einschätzung zur Notwendigkeit und zu möglichen FEM-Alternativen. Außerdem steht er oder sie für die Pflegeeinrichtung und Betreuer(in) als Ansprechperson zu Verfügung.

Das zählt alles zu den Freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM)

  • Mechanische Fixierungen, wie das Anlegen von Gurten oder Körperfesseln, Bettgitter usw.
  • Einsperren der Person, wie das Absperren des Zimmers, komplizierte Schließmechanismen an Türen, hoch angebrachte oder komplizierte Türklinken, gesicherte Aufzüge usw.
  • Sedierende Medikamente, wie Schlafmittel und Psychopharmaka
  • Wegnahme von Hilfsmitteln, wie Schuhe, Brille, Rollator usw.

Nicht als freiheitsentziehende Maßnahmen gelten Eingriffe in die Bewegungsfreiheit von geringer Intensität und/oder Dauer. Dazu gehört beispielweise ein einmaliges, kurzfristiges Hochziehen von Bettgittern. Diese Maßnahmen bezeichnet man als freiheitseinschränkende Maßnahmen.

Der Werdenfelser Weg in der Praxis

In den letzten Jahren wurden Tendenzen beobachtet, dass der Werdenfelser Weg zwar zu weniger Fixierungen, dafür zu mehr Ruhigstellung durch Psychopharmaka führt. Da beide Maßnahmen zu den Freiheitsentziehenden Maßnahmen zählen, würde das bedeuten, dass sich an der Anzahl der FEM nichts geändert, sondern nur der Schwerpunkt – weg von mechanischen Fixierungen, hin zu sedierenden Medikamenten – verschoben hat. Doch dem ist nicht so.

Studien, die den Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen in stationären Einrichtungen untersuchten haben gezeigt, dass die Unterschiede zwischen den einzelnen Einrichtungen groß sind (zwischen 5 bis 60 % FEM-Raten). Da sich jedoch in den Einrichtungen die Bewohnerstruktur stark ähnelt, könnte der Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen, egal welcher Art, noch weiter erheblich reduziert werden.

Was kann der Werdenfelser Weg

Eine wichtige Voraussetzung, um FEM möglichst zu vermeiden, besteht im Wissen über alternative Möglichkeiten im Umgang mit typischen Problemsituationen. Da als die häufigsten Gründe für FEM Sturzgefahr und Demenz angegeben werden, gibt es in den Fachmedien bereits umfangreiche Informationen, die von Kräftigungs- und Balancetraining und Neubewertung der Medikation (bei Sturzgefahr) bis zu Verhaltenstherapie und Vermeiden von Konfliktpotenzial (bei Demenz) reichen.

Informieren und auf Landes- und Bundesebene austauschen ist wichtig!

Wie auch immer momentan die Praxis aussieht, der Werdenfelser Weg gilt in Fachkreisen als Schritt in die richtige Richtung, setzt allerdings auf Professionalität und Kommunikation und Austausch. So zeigte die Vergangenheit, dass dank des Werdenfelser Wegs eine bundesweite Vernetzung der beteiligten Berufe stattfindet. Derzeit sind etwa 600 Fachleute aus dem Bereich Justiz, Betreuungsbehörden, Heimaufsicht, Verfahrenspfleger, Pflegefachleute und Rechtsanwälte miteinander vernetzt und tauschen mehrfach wöchentlich Sachinformationen aus – schon allein das ist ein Erfolg!

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

(Artikel 2 des Grundgesetzes)

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Die ideale Fortbildung für bereits tätige Berufsbetreuer

Sie interessieren sich als bereits tätige/r Berufsbetreuer/in für eine berufsbegleitende Fortbildung, in der Sie zeitsparend auf den aktuellen Rechtsstand gebracht werden? Lassen Sie sich berufsbegleitend, neben der Betreuungstätigkeit, zu neuesten Tendenzen und aktueller Rechtsprechung in der rechtlichen Betreuung weiterbilden. Informieren Sie sich hier ganz unverbindlich zum Fernkurs für fortgeschrittene Berufsbetreuer.

19. November 2017 | Kategorie: Allgemein |

Ergänzendes Vermögensverzeichnis schnell erstellt − Muster für Berufsbetreuer

Wann eine nachträgliche Aufstellung sinnvoll ist

Das Vermögensverzeichnis wird üblicherweise zu Beginn einer Betreuung vom Betreuer erstellt. Es kann aber sein, dass sich im Verlauf der Betreuung Änderungen an den Vermögensverhältnissen ergeben. Dann sollten Sie schnell handeln und ein sogenanntes „Ergänzendes Vermögensverzeichnis“ aufstellen und unverzüglich nachreichen.

Wann muss ergänzt werden?

Nicht immer, doch manchmal wissen Sie nicht über alle Vermögensverhältnisse der betreuten Person Bescheid. Sei es, dass Sie eine demente Person betreuen, sei es, dass Sie einen Zufallsfund machen, oder wenn Sie Kenntnis über wertvollen Besitz wie Schmuck, Bargeld oder ein weiteres Konto erlangen. Dann wird ein ergänzendes Vermögensverzeichnis fällig.

Beispiele: Nicht selten finden Sie oder Angehörige eine unscheinbare Schachtel, in der noch eine nicht aufgelistete wertvolle Brosche liegt. Oder es kommt zu unerwarteten bzw. bislang unbekannten Einkünften, wenn die betreute Person ein Grundstück besitzt, das sie schlicht vergessen hat.

In Fällen wie diesen müssen Sie das Vermögensverzeichnis möglichst zeitnah ergänzen. Nutzen Sie folgendes Muster für Ihre Betreuungsarbeit, dann sparen Sie wertvolle Zeit und können alles korrekt ans Betreuungsgericht nachreichen. Mehr →

17. November 2017 | Kategorie: Allgemein |

Vergütungserhöhung für Berufsbetreuer vor dem Aus

Wann kommt endlich die dringende Nachbesserung in der Betreuervergütung?

Allgemein lässt sich zusammenfassen, dass nicht nur die lange ausstehende Vergütungserhöhung für Berufsbetreuer eine untergeordnete Rolle im gesamten Wahlkampf gespielt hat, sondern soziale Fragen insgesamt. So müssen sich auch dieses Jahr viele erfahrene Berufsbetreuer/innen überlegen, ob sich ihr Beruf überhaupt noch wirtschaftlich lohnt.

 

Höhere Vergütung, ja oder nein? Zum Stand der Dinge

Nachdem in der Bundesratssitzung am 7. Juli 2017 der Beschluss, die Zustimmung zur Gesetzesvorlage des Bundestages für ein „Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung“ zu erteilen, vertagt wurde, warteten alle auf die Zeit nach der Bundestagswahl.

Drei Tage vor der Bundestagswahl kam dann das vorläufige Aus: Das Bundesjustizministerium verschob die Sitzung des Forschungsbeirates, in der der Entwurf des Schlussberichts erörtert werden sollte. Als Grund wurden die Verzögerungen bei der Durchführung von Fallstudien angegeben und das Ganze auf den 21. September 2017 verschoben.

Doch auch auf der Tagesordnung für die letzte Bundesratssitzung in dieser Legislaturperiode befand sich nicht die Gesetzesänderung zur Vergütungserhöhung. Seitens der Politik wurde auf den noch ausstehenden Abschlussbericht der Studie zur Qualität in der Betreuung des Bundesjustizministeriums verwiesen. Nun liegt der Entwurf vor − und der Forschungsbeirat hat getagt.

Der Bundestag forderte eine Verknüpfung der Regelung der Vergütungserhöhung mit einer eingeschränkten Normierung der Angehörigenvertretung. Doch gegen diese Verknüpfung waren von Anfang an die Länder; der Rechtsausschuss bezeichnete sie gar als „mangels Sachzusammenhangs nicht opportun“.

Fazit: Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die dringende Nachbesserung in der Vergütungsfrage in der Berufsbetreuung derzeit einen schweren Stand in der Politik hat.

 

Leidige Vergütungsfrage: Was Sie als Berufsbetreuer jetzt tun können

Derzeit gibt es zwar keine Garantie für die höchste Stufe der Betreuervergütung, jedoch eine akademische Qualifizierung, um dorthin zu kommen. Der staatliche Hochschulabschluss Bachelor of Arts (B.A.) des Fernstudiums Bachelor Berufsbetreuer ermöglicht die Eingruppierung in die höchste Vergütungsstufe (Stundensatz von 44,00 €) nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 1. HS VBVG. Diesen gesetzlichen Anspruch haben Sie!

Das Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer hat sich bereits nach weniger als 1 Jahr amortisiert!

So rechnet sich für Berufsbetreuer unser Fernstudium: Rechnen Sie 7 Semester mal 6 Monate mal 298,00 € zusammen, ergibt dies Kosten von insgesamt 12.516 € für das gesamte Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer, einschließlich Prüfungsgebühren.

Diese Ausgaben rechnen sich ab der 1.193. abrechenbaren Stunde als Berufsbetreuer, wenn sich die Betreuervergütung − Dank des Bachelor-Abschlusses − von 33,50 € auf 44,00 € steigert. Startet man als Berufsbetreuer gar mit der niedrigsten Vergütungsstufe von 27,00 €, rechnet sich das Fernstudium sogar schon ab der 737. Stunde.

Ergebnis: Schon rein finanziell hat sich dieses berufsbegleitende Fernstudium nach weniger als 1 Jahr für Sie amortisiert. Dabei sind andere Erleichterungen, wie die steuerliche Geltendmachung der Studiengebühren als Betriebsausgaben oder die verschiedenen Semester-Verkürzungsmöglichkeiten noch nicht mit eingerechnet.

 

Ihr Baukasten für die höchste Vergütungsstufe nach § 4 VBVG:
Die berufsbegleitenden Weiterbildungen zum Berufsbetreuer der BeckAkademie Fernkurse

Ausbildung zum(r) Berufsbetreuer(in):

Sie möchten sich zum Berufsbetreuer ausbilden und zertifizieren lassen, um dann unmittelbar in diesem interessanten Berufsfeld durchzustarten? Hier erfahren Sie mehr

* = Hochschulzertifikat wird für das Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer studienzeitverkürzend (2 Semester) anerkannt.

Vergütungssteigerung durch staatlichen Hochschulabschluss B.A.

Sie möchten sich die Eingruppierung in die höchste Vergütungsstufe (Stundensatz von 44,00 €) nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 1. HS VBVG ermöglichen? Dann informieren Sie sich hier

Zusätzlich für bereits tätige Berufsbetreuer
Weiterbildung für fortgeschrittene Berufsbetreuer:

Sie interessieren sich als bereits tätige/r Berufsbetreuer/in für eine berufsbegleitende Fortbildung, in der Sie zeitsparend auf den aktuellen Rechtsstand gebracht werden und auf lästigen Seminartourismus verzichten können? Dann informieren Sie sich hier

04. November 2017 | Kategorie: Allgemein |

Bester Absolvent der BeckAkademie Fernkurse geehrt

Note 1 in allen Prüfungen zur Betreuung gibt es nicht alle Tage!

Ob Rainer Martins zu Beginn wusste, dass ihm neben der erfolgreichen Abschlussprüfung des Fernlehrgangs Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat zusätzlich eine besondere Ehrung zuteil wird? Wohl kaum, denn eigentlich wollte er sich nur als Berufsbetreuer zertifizieren lassen.

Doch dann kam die Prüfung im Februar 2017, und mit ihr ein Ergebnis, das es so bei der BeckAkademie Fernkurse noch nicht gegeben hatte.

Sowohl in der Abschlussprüfung, als auch in der Gesamtbewertung schloss Rainer Martins mit der besten Note – Note 1 – ab. Das war seit Bestehen der BeckAkademie Fernkurse noch nie dagewesen. Dieses tolle Ergebnis musste einfach gefeiert werden!

(v.l.n.r.): VPräs OLG a.D. Peter Winterstein, bester Absolvent Rainer Martins und Prof. Dr. Rolf Jox, Mai 2017 (© C.H.BECK VERLAG oHG)

 

Ehrung in München

So wurde Herr Martins nach München eingeladen, wo seine Prüfer − VPräs OLG a.D. Peter Winterstein und Prof. Dr. Rolf Jox − auf ihn warteten. Stellvertretend für die Prüfungskommission würdigten sie Herrn Rainer Martins als besten Absolventen der BeckAkademie Fernkurse und überreichten ihm die Ehrenurkunde zusammen mit einem Büchergutschein des Verlags C.H.BECK oHG.

Sie interessieren sich für einen unserer Fernkurse zur Ausbildung zum(r) Berufsbetreuer(in)?

Dann finden Sie hier Informationen zum Fernkurs für zertifizierte Vereins-/Berufsbetreuung und
zum Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat.

12. Oktober 2017 | Kategorie: Abschlussprüfung, Erfahrungsbericht |

Abschlussprüfung zum zertifizierten Berufsbetreuer – Mai 2017

So liefen die Prüfungstage zum(r) zertifizierten Vereins-/Berufsbetreuer(in) ab

 

Die drei Prüfungsgruppen vom Mai 2017 – Referenten und Prüfer der BeckAkademie Fernkurse (v. l. n. r.): Dr. med. Annette Haring, VPräs OLG a.D. Peter Winterstein und Prof. Dr. jur. Rolf Jox mit Absolventen der Fernlehrgänge Rechtliche Betreuung der BeckAkademie Fernkurse, 19./20. Mai 2017 in Freising/München. (© C.H.BECK VERLAG oHG)

 

Vom 19. bis 20. Mai 2017 fanden wieder die Prüfungstage zum zertifizierten Berufsbetreuer der BeckAkademie Fernkurse in Freising bei München statt. Vor der eigentlichen Prüfung wurde am Vortag das Gelernte noch einmal gründlich wiederholt, vertieft und ergänzt, so dass die Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer gut vorbereitet in ihre Abschlussprüfung gingen. Denn Crash-Kurs (Repetitorium) und gemütliches Get2Gether am Abend vermitteln ihnen Sicherheit und laden zum Netzwerken ein. Der Samstag war für die Abschlussprüfung reserviert.

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10. Oktober 2017 | Kategorie: Abschlussprüfung, Erfahrungsbericht |

Schulungsseminar für angehende Berufsbetreuer

Wie Kursteilnehmer die exklusive Schulung der BeckAkademie Fernkurse erleben

Das Schulungsseminar für angehende Berufsbetreuer ist exklusiv für Teilnehmer der BeckAkademie Fernkurse. „Die Organisation und Durchführung des Seminars war sehr gut. Nochmals besten Dank.“ „Hilfreich, nützlich für die nächsten Einsendeaufgaben – gerne wieder!“

 

Nachdem die Teilnehmer des ersten Schulungsseminars zu Jahresbeginn bereits positive Rückmeldungen gegeben hatten, war man gespannt, wie das Echo beim zweien Mal sein würde. Auch dieses Mal ordneten die Anwesenden, die ins Kardinal-Döpfner-Haus nach Freising bei München gekommen waren, das kostenlose und exklusive Schulungsseminar als „äußerst hilfreich“ ein.

Jedenfalls hat sich die Hoffnung der Fernlehrer und Prüfer der BeckAkademie Fernkurse bestätigt, dass durch das Schulungsseminar die Motivation der Fernkursteilnehmer erheblich erhöht hat, Einsendeklausuren zur Korrektur einzureichen!

Teilnehmer des Schulungsseminars im Mai 2017 der BeckAkademie Fernkurse (© C.H.BECK VERLAG oHG)

 

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07. Oktober 2017 | Kategorie: Allgemein, Erfahrungsbericht |

5 Motivationstipps, wie Sie Ihr Selbststudium meistern

Wie Sie Lernbrief für Lernbrief einfach besser lernen

Wer ein Fernstudium beginnt ist motiviert, zumindest am Anfang. Doch die Doppel- oder gar Dreifachbelastung Familie, Beruf, Fernstudium oder die fehlende Freizeit abends und an den Wochenenden können ganz erheblich demotivieren. Wenn dann wieder eine umfangreiche Lektion mit der Post kommt, droht selbst dem fleißigsten Fernstudenten früher oder später ein Motivationstief. Lesen Sie folgende Tipps, damit Sie gut durch Ihr Selbststudium kommen.

 

1. Der Arbeitsplan

Das Thema ist nicht neu, aber immer aktuell: ohne Disziplin läuft langfristig nichts. Ein Plan hilft Ihnen nicht nur festzustellen, wo Sie gerade stehen, sondern er hält Sie davon ab, Ihre Zeit zu vergeuden. Ein Arbeitsplan ist das Mittel der Wahl gegen langes Suchen in Unterlagen, bevor Sie täglich mit dem Lernen der aktuellen Lektion beginnen.

Unser Tipp: Die BeckAkademie Fernkurse hält für ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen maßgeschneiderten Lernplan bereit.  Mehr →

05. Oktober 2017 | Kategorie: Allgemein |

Gibt es eine Garantie für die höchste Vergütungsstufe für Berufsbetreuer nach § 4 VBVG?

Wann Studiengänge eine höhere Vergütungsstufe ermöglichen können

Bei Anfragen über das neue Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer werden wir häufig gefragt, ob die BeckAkademie Fernkurse oder die Hochschule Wismar garantieren können, dass man mit dem staatlichen Hochschulabschluss Bachelor of Arts (B.A.) als Berufsbetreuer/in sicher in die höchste Vergütungsstufe kommt. Lesen Sie daher hier, wie die Sachlage konkret aussieht – und entscheiden Sie anschließend selbst, ob sich das Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer für Sie persönlich lohnt.

Grundsätzlich gilt, dass die Voraussetzung für die höchste Vergütungsstufe nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 1. HS VBVG (Stundensatz von 44,00 €) Kenntnisse sind, die in der Regel durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule erworben wurden und die für die Führung der Betreuung nutzbar sind.

Die erworbenen Kenntnisse müssen geeignet sein, die Geschäftsführung des Betreuers im konkreten Fall zu erleichtern. Statt nur am Rande auch die Vermittlung betreuungsrechtlicher relevanter Kenntnisse zum Inhalt zu haben, muss die Ausbildung in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet sein. Ein erheblicher Teil der Ausbildung muss demzufolge das Ziel der Vermittlung betreuungsrelevanten Wissens haben.

Für das Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer bedeutet das

Bedingung 1: Absolvieren Sie das neue, deutschlandweit einzigartige Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer, verleiht die Hochschule Wismar als akademischer Träger des Studiengangs nach erfolgreichem Abschluss den staatlichen Hochschulabschluss „Bachelor of Arts (B.A.).

Bedingung 2: Das berufsbegleitende Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer vermittelt in 7 Semestern die erforderlichen Kompetenzen, die für die professionelle Tätigkeit als gerichtlich bestellter Berufsbetreuer benötigen werden. Dabei wird insbesondere auf die erforderlichen rechtlichen, medizinischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse sowie sozialpsycholgischen Kompetenzen eingegangen.

Denn das im Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer vermittelte breite Spektrum betreuungsrelevanter Kenntnisse umfasst neben juristischem Fachwissen zusätzliche Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft. Zudem stellt der Studienabschluss das Erreichen einer nicht selbstverständlichen beruflichen Qualifikation dar.

Gibt es eine Garantie für die höchste Stufe der Betreuervergütung?
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30. September 2017 | Kategorie: Allgemein |

Fernkurs für fortgeschrittene Berufsbetreuer

Für wen diese neue berufsbegleitende Weiterbildung geeignet ist

Die BeckAkademie Fernkurse hat ein weiteres Fernkurs-Angebot für Berufs- und Vereinsbetreuer entwickelt, und zwar eine berufsbegleitende Weiterbildung speziell für bereits tätige Berufsbetreuer, die neben dem anspruchsvollen Job absolviert werden kann. Der neue Fernkurs für fortgeschrittene Berufsbetreuer ist besonders zeitsparend und mit geringem Aufwand verbunden und passt sich ideal an die eigene Berufstätigkeit an.

 

Was der neue Fernkurs für fortgeschrittene Berufsbetreuer tun kann

Der Fernkurs basiert auf aktueller Rechtslage und Rechtsprechung im Betreuungswesen: Sie aktualisieren Ihr Fachwissen und schließen eventuell vorhandene Wissenslücken. Sie lernen, rechtssicher zu handeln und wie Sie Haftungsfallen sicher umgehen. Neben dem Selbststudium bietet dieser Fernkurs aber noch mehr, nämlich fachlichen Austausch mit anderen Berufsbetreuern und Fachexperten deutschlandweit sowie die Möglichkeit der  TÜV®-geprüften Re-Zertifizierung, ganz ohne Prüfungsstress und ohne Leistungskontrollen.

Für wen ist der neue Fernkurs geeignet?

Der Fernkurs für fortgeschrittene Berufsbetreuer ist ideal, wenn Sie…

  • bereits als Berufsbetreuer tätig sind und mindestens 3 Betreuungsfälle übernommen haben,
  • bei Ihrer persönlichen Fortbildung zeitlich flexibel sein wollen,
  • sich unnötig viele Reisen und den üblichen Seminartourismus (er-)sparen wollen, denn dieser Fernkurs deckt die Inhalte von mehr als 37 Einzel-/Tagesseminaren ab,
  • eine qualifizierende Weiterbildung bevorzugen, ohne (Bildungs-)Urlaub nehmen und eine Vertretung organisieren zu müssen,
  • Ihr Fachwissen aktuell erweitern und gezielt vertiefen wollen,
  • vom kollegialen Austausch mit anderen Berufsbetreuern und Fachexperten aus der Betreuungspraxis profitieren möchten,
  • … und wenn Sie Ihre Einzelfälle mit Kollegen und Experten besprechen wollen!

Warum Sie sich als Berufsbetreuer regelmäßig weiterbilden sollten?

Die Empfehlungen für Betreuungsbehörden drücken sich klar aus: Mehr →

27. September 2017 | Kategorie: Allgemein |

Jährliche Rechnungslegung der Berufsbetreuer

Zeitsparendes Formular für Berufsbetreuer macht lästige Büroarbeit leichter

Wichtig für die jährliche Rechnungslegung ist die Liste der Ein- und Ausgaben. Doch auch das Anschreiben, in dem Sie den Sachverhalt noch einmal genauer erläutern, ist wichtig. Denn mit Transparenz können Sie sich eventuelle Rückfragen ersparen und das Ganze beschleunigen.

Beginnen Sie mit der genauen Beschreibung der Lebensumstände der betreuten Person. Lebt sie in einem Heim oder privat? Wie ist ihr derzeitiger Gesundheitszustand? Gibt es Kontakt zu Familienangehörigen usw. All das dient zur Begründung, warum Sie eine Betreuung auch weiterhin für notwendig halten.

Im folgenden Musterschreiben finden Sie dies anhand eines Beispiels ausformuliert.

Danach legen Sie Rechnung, indem Sie die derzeitigen Vermögensverhältnisse zu Beginn und zum Ende des benannten Zeitraums einzeln, also einzelne Konten, Bargeld, Immobilien, auflisten. Die einzelnen Posten können Sie extra erläutern und fügen Belege in Kopie bei. Die „persönliche Habe“, wie Bargeld, Möbel, Schmuck und dergleichen, müssen Sie schätzen. Erwähnen Sie das im Schreiben lieber noch einmal, wie im Beispiel angegeben. Mehr →

26. September 2017 | Kategorie: Allgemein |

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