Warum sich eine Absolventin der BeckAkademie Fernkurse für das Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer entschieden hat

Ich beginne im Wintersemester mit meinem Fernstudium – Maria Wegener

Mitten in den Vorbereitungen für das neue Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer, das im Wintersemester 2017 erstmals startet, erreichte uns folgendes Schreiben. Absender ist unsere ehemalige Absolventin Maria Wegener, die kürzlich unseren Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat mit Erfolg absolvierte und, wie sie sagt, das Prüfungszertifikat gut in ihrer Betreuungspraxis nutzen kann. Warum sie sich jetzt auch für das 7-semestrige Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer entschieden hat, lesen Sie hier: Mehr →

10. Juli 2017 | Kategorie: Erfahrungsbericht |

Vermögenssorge − Wenn Ihr Betreuter geschäftsfähig ist

Schwierigkeiten mit der Bank des Betreuten? So bekommen Sie Auskünfte

Seit der Neuregelung des Entmündigungsrechts gilt, dass die Bestellung eines Berufs- oder Vereinsbetreuers nicht eine bestehende Geschäftsfähigkeit betrifft. Noch vor 1992 war das anders: Wer früher entmündigt wurde, konnte selbst nichts mehr regeln. Er stand unter der Aufsicht eines vom Vormundschaftsgericht bestellten Vormunds bzw. Betreuers. Sämtliche Entscheidungen, auch solche des täglichen Lebens, traf der Vormund. Das Mündel war dadurch weitgehend rechtlos.

 

Mit der gesetzlichen Neuregelung trug der Gesetzgeber dem Grundsatz Rechnung, dass die Würde des Menschen in jedem Stadium seines Lebens gewahrt bleiben muss. Heute wird eine Betreuung nur angeordnet, wenn und soweit sie erforderlich ist. Daraus ergibt sich, dass die Aufgabenkreise des Berufsbetreuers auf die tatsächlich betreuungsbedürftigen Bereiche beschränkt bleiben. Mehr →

06. Juli 2017 | Kategorie: Allgemein |

Schulung für angehende Berufsbetreuer – exklusiv für Teilnehmer der BeckAkademie Fernkurse

So urteilen Teilnehmer über das kostenlose Schulungsseminar zum Fernkurs

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des ersten Schulungsseminars der BeckAkademie Fernkurse (© C.H.BECK VERLAG oHG)

 

„Die Organisation und Durchführung des Seminars war sehr gut. Nochmals besten Dank.“

Das neue Schulungsseminar Wie Sie Ihre Einsendeklausuren richtig lösen und Ihren Fernkurs insgesamt erfolgreich absolvieren kommt gut an. Dafür sprechen die ersten Rückmeldungen, die die BeckAkademie Fernkurse von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erhalten hat. Hier die ersten Stimmen direkt aus dem Schulungsseminar.

„Hilfreich, nützlich für die nächsten Einsendeaufgaben – gerne wieder!“

Um einen ersten Eindruck der Teilnehmer über das Schulungsseminar zu bekommen teilten wir Fragebögen aus und waren überwältig von den zahlreichen positiven Rückmeldungen. Dafür an dieser Stelle noch einmal vielen, herzlichen Dank!
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23. Juni 2017 | Kategorie: Allgemein |

Rückforderung der aus der Staatskasse verauslagten Betreuerkosten

Muss das sein? So beugen Sie Ärger und Geldverlust vor!

Der Fall: Die Betreute einer unserer Fernkurs-Teilnehmer, der bereits als Berufsbetreuer tätig ist, hatte mehr gespart, als ihr gestattet wurde, genauer gesagt 2.600 €. Das wäre nicht weiter schlimm, doch sie galt als mittellos, weswegen ihr ein Taschengeld über das Sozialamt ausgezahlt wurde. Außerdem zahlte die Staatskasse die Betreuervergütung. Nach einiger Zeit hatte sich jedoch ohne Wissen des Berufsbetreuers auf dem Taschengeldkonto im Seniorenheim ein Betrag von ungefähr 400 € angesammelt, was dazu führte, dass der Freibetrag überschritten wurde.

Da diese Summe ausgerechnet mit dem Abrechnungstag des Berufsbetreuers zusammenfiel, verlangte nun das Betreuungsgericht die Rückforderung der aus der Staatskasse verauslagten Betreuerkosten in Höhe von diesen 400 €. Muss das sein? Wie kann man solche Fälle vermeiden? Mehr →

20. Juni 2017 | Kategorie: Allgemein |

BeckAkademie Fernkurse jetzt TÜV®-zertifiziert

Lassen Sie sich zusätzlich Ihr TÜV®-Personenzertifikat ausstellen – ohne Zusatzkosten!

Ihre Qualifikation in der rechtlichen Betreuung konnten Sie bereits in der Vergangenheit mithilfe unserer begehrten Prüfungsurkunden nachweisen. Jetzt haben wir „grünes Licht“ von TÜV NORD bekommen: Die BeckAkademie Fernkurse ist nun auch als TÜV®-zertifizierter Bildungsträger sowie TÜV®-zertifiziertes Prüfzentrum anerkannt. Für Sie hat das weitere entscheidende Vorteile, die wir Ihnen hier vorstellen möchten:

 

Abschlussprüfung bestanden

Nach erfolgreicher Abschlussprüfung weisen Sie mit unseren begehrten Prüfungsurkunden Geprüfte(r) Vereins-/Berufsbetreuer(in) oder dem Hochschulzertifikat der staatlichen Hochschule Neubrandenburg nach, dass Sie Ihre verantwortungsvolle Betreuungsarbeit nach höchsten Qualitätsstandards erfüllen und rechtlich abgesichert, kompetent und fachlich hochqualifiziert betreuen. Doch jetzt steht Ihnen eine weitere Möglichkeit offen:

Zusätzlich und kostenfrei TÜV®-zertifizieren lassen!

Mit Hilfe Ihrer Prüfungsurkunde haben Sie ab sofort die Möglichkeit, sich zusätzlich und ohne weitere Kosten

Ihr Personenzertifikat „TÜV®-geprüfte/r Berufsbetreuer/in“

von der Personenzertifizierungsstelle des TÜV NORD ausstellen zu lassen, sofern Sie in der rechtlichen Betreuung bereits tätig sind und mindestens 2 ehrenamtliche Betreuungsfälle übertragen bekommen haben. Das kostet Sie keinen Cent extra, denn die Zertifizierungsgebühren übernimmt die BeckAkademie Fernkurse für Sie! Mehr →

20. Juni 2017 | Kategorie: Abschlussprüfung, Allgemein |

Die richtige Auslegung der Gesetze entscheidet über Ihre Prüfungsnote

Warum gute Noten (doch) Auslegungssache sind

Wer Gesetze und Normen richtig auslegt, sichert sich wertvolle Punkte in den Einsendeklausuren. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie bei der Fallbearbeitung jeweils die richtige, d.h. passende gesetzliche Vorschrift anwenden. Stellen Sie sich die richtige Vorschrift wie das fehlende Teil eines Puzzles vor: sie muss exakt passen!

Wie gehen Sie vor?

  • Zunächst lesen Sie die gesetzliche Bestimmung zweimal durch. Einmal überfliegen und – wenn sie zu passen scheint – Wort für Wort.
  • Prüfen Sie dazu exakt den Wortlaut der Vorschrift. Das ist der erste Ansatz für das Verständnis der Vorschrift.

Alles Auslegungssache – aber wie?
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07. Juni 2017 | Kategorie: Allgemein, Corinna Hell |

Sich nicht alles von Betreuungsbehörden gefallen lassen

Wie ein Rechtsanwalt den Fernkurs und seine Prüfung erlebte

Der Jurist Rainer Blossenberg ist seit langem als Rechtsanwalt tätig. Zuletzt arbeitete er als engagierter Anwalt in einem Schuldner- und Insolvenzberatungsverein, doch so richtigen Gefallen fand er an seiner Arbeitsstelle nicht. So wechselte Herr Blossenberg nach einiger Zeit zur Berufsbetreuung und bewarb sich bei der Betreuungsbehörde in seiner Nähe.

Als Berufsbetreuer startete er die Zusammenarbeit mit einer  Betreuungsbehörde Anfang August 2015. Zu diesem Zeitpunkt hatte Rainer Blossenberg bereits 4 Betreuungsfälle übernommen. Dennoch gestaltete sich die Zusammenarbeit mit dieser Betreuungsbehörde recht zäh. Herr Blossenberg wollte mehr und tiefer in die Materie einsteigen.

Aus diesem Grund begann er, parallel zu seinem Berufswechsel, mit dem Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat und konnte so das Betreuungsrecht von allen Seiten kennenlernen. Seinen Lernerfolg krönte der Jurist anschließend mit der erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung. Mehr →

31. Mai 2017 | Kategorie: Abschlussprüfung, Erfahrungsbericht |

Rechtsgrundlagen: Probieren Sie es mit Analogie

Wann Sie mit dieser Auslegungsweise einfach besser zum Ziel kommen

Die systematische und die historische Auslegung einer Vorschrift hilft Ihnen nicht weiter? Auch die teleologische Auslegung scheint in einem Fall unpassend? Dann gibt es noch eine weitere Technik, wie Sie Gesetze richtig auslegen können: die Analogie. Doch diese Auslegungsweise hat ihre Tücken und sollte daher vorsichtig angewendet werden.

Unter Analogie versteht man in der Rechtswissenschaft die Übertragung der für einen Tatbestand im Gesetz vorgesehenen Regel auf einen anderen, rechtsähnlichen – ungeregelten – Tatbestand. Mit dem Analogieschluss begeben Sie sich auf „ungesichertes Terrain“, indem Sie den Geltungsbereich einer rechtlichen Regelung auf bisher ungeregelte Fälle ausweiten. Die analoge Vorgehensweise begründet man mit dem so genannten Gleichheitssatz, wenn und weil die Unterschiede zwischen den schon geregelten und den noch nicht geregelten Fällen eine unterschiedliche Behandlung nicht rechtfertigen. Analogien sind grundsätzlich zulässig, soweit sie nicht nach dem Grundgedanken des betreffenden Gesetzes ausgeschlossen sind. Mehr →

26. Mai 2017 | Kategorie: Allgemein |

Frist versäumt? So handeln Sie als Berufsbetreuer richtig

Wie Sie den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand richtig nutzen

Es kommt immer wieder vor, dass einer betreuten Person von heute auf morgen der Lebensunterhalt „mangels Mitwirkung“ gestrichen wird. Meist liegt es an versäumten Widerspruchsfristen, weil der Betreute plötzlich ins Krankenhaus musste und nicht in der Lage war, selbst den Widerspruch zu erheben oder eine Person damit zu beauftragen.

Übernehmen Sie als Berufsbetreuer einen solchen Fall, stehen Sie nur scheinbar vor vollendeten Tatsachen und versäumten Fristen, denn es gibt zum Glück die Möglichkeit, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen.

Dieser Antrag empfiehlt sich vor allem, wenn Ihr Betreuter ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten. Das können Sie mit einer Liegendbescheinigung oder einem ärztlichen Bericht über den Gesundheitszustand glaubhaft belegen.

Das ist wichtig für den Antrag

  • Stellen Sie den Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses
  • Schreiben Sie nicht nur Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, sondern auch Widerspruch gegen den Bescheid vom (…) und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
  • Begründen Sie den Antrag glaubhaft, indem Sie die Situation samt Fristen und Folgen schildern
  • Fügen Sie eine Kopie Ihrer Bestellungsurkunde als Anlage bei

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20. Mai 2017 | Kategorie: Allgemein |

Neues Bundesteilhabegesetz 2017 und sein Einfluss auf Berufsbetreuer

Auswirkungen betreffen vor allem die Fallgestaltung

Menschen mit Behinderung sollen in ihrem Leben mehr selbst bestimmen können. Und sie sollen besser am Arbeitsleben teilhaben können. Dafür bekommen sie bessere Unterstützung. Jede Person mit Behinderung bekommt mit dem neuen Gesetz genau die Unterstützung, die sie wegen ihrer Behinderung braucht. Was das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Ihre Betreuungsarbeit bedeutet, möchte die Arbeitsgruppe des Bundesverband für Berufsbetreuer/innen (BdB e.V.) herausfinden. Mehr →

15. Mai 2017 | Kategorie: Allgemein |

Betreuervergütung mit Studienabschluss Staatswissenschaften

Schützenswertes Vertrauen auf gleichbleibende Betreuervergütung nicht gegeben

Der Fall: Eine Berufsbetreuerin hatte einen Studienabschluss als Staatswissenschaftlerin an der Fachschule für Staatswissenschaft „Edwin Hoernle“ in Weimar mit der Bezeichnung „Diplomverwaltungswirtin (FH)“ erworben. Sie vertrat die Auffassung, dieser Abschluss und ihre weitere Qualifizierung zur „Personal- und Bildungsreferentin“ würden den höchsten Stundensatz von 44,00 € rechtfertigen.

Die Berufsbetreuerin hatte Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Dresden eingelegt mit dem Ziel, einen Stundensatz von 44,00 € statt der vom Beschwerdegericht Dresden zuerkannten 27,00 € zu erreichen. Mehr →

05. Mai 2017 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Antrag auf Schuldenübernahme

So gehen Berufsbetreuer vor, wenn für ihren Betreuten Obdachlosigkeit droht

Säumige Zahler aufzufordern, ihr Mietkonto auszugleichen, ist das Recht des Vermieters. Auch kann er mit fristloser Kündigung des Mietverhältnisses drohen. Wenn Ihr Betreuter die Mietschulden nicht schuldhaft verursacht hat, jedoch nicht in der Lage ist, den gesamten Mietzins an den Vermieter zu zahlen, sollten Sie schnell eingreifen.

Das geschieht zum Beispiel, wenn betreute Personen zusammen mit ihren Verwandten wohnen, und diese – entgegen anderer Absprachen – nichts zur Miete beisteuern. Denn aufgrund dieser „Mietergemeinschaft“ werden für den Betreuten vom zuständigen Leistungsträger lediglich anteilige Unterkunftskosten gezahlt. Wird die restliche Miete nicht vom Mitbewohner beigesteuert, droht die fristlose Kündigung und, als weitere Folge, meist Obdachlosigkeit.

Vermeiden Sie solche Zwangslagen und beantragen Sie sofort die Schuldenübernahme beim zuständigen Leistungsträger. Mit dem folgenden rechtssicheren Musterschreiben können Sie die Schuldenübernahme als Beihilfe beantragen und – sicherheitshalber – auch als Darlehen, falls Beihilfe für die Behörde nicht in Betracht kommt. Mehr →

24. April 2017 | Kategorie: Allgemein, Formulare |

Wie eine Rechtsfachwirtin die Weiterbildung zur Berufsbetreuerin meisterte

„Ich benötigte als Nachweis das Hochschulzertifikat“

Die gelernte Rechtsfachwirtin Katja Lisberg arbeitete als Teilzeitkraft in einer Rechtsanwaltskanzlei, doch die Arbeit in der Kanzlei empfand sie nach und nach als zu theorielastig. Katja Lisberg stellte sich vor, wie sie zukünftig arbeiten möchte und fand heraus, dass ihr vor allem der Bezug zum Menschen fehlte. Dass die menschliche Komponente für viele besonders wichtig ist, hören wir von den Teilnehmern der BeckAkademie Fernkurse immer wieder. Wie es der Zufall wollte, kam Frau Lisberg gleichzeitig über ihre Kanzlei mit rechtlichen Betreuern in Berührung. Die Tätigkeit gefiel ihr, denn der Bezug zum Menschen ist in diesem Beruf in jedem Fall gegeben. So entschied sie sich für eine Weiterbildung zur rechlichen Betreuerin in Form eines Fernkurses.

Da die Betreuungsbehörde zunächst als Nachweis das Hochschulzertifikats sehen wollte, wählte die Rechtsfachwirtin den Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat, weil sie die Weiterbildung berufsbegleitend absolvieren wollte. Während des Fernlernens bekam Katja Lisberg von der zuständigen Betreuungsbehörde schon einen ehrenamtlichen Fall übertragen, was sie enorm motivierte.

Crash-Kurs und Get2Gether – gut vorbereitet für die Abschlussprüfung

Referenten und Prüfer der BeckAkademie Fernkurse (v. l. n. r.): RiAG Michael Grabow, Dr. phil. Anne Klüser und Prof. Dr. jur. Rolf Jox mit Absolventen der Fernlehrgänge Rechtliche Betreuung der BeckAkademie Fernkurse, 03./04. Juni 2016 in Köln. (© C.H.BECK VERLAG oHG)

 

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22. März 2017 | Kategorie: Abschlussprüfung, Erfahrungsbericht |

Betreutengeld weg? So holen Sie es wieder!

Wie Sie gegen Langfinger in der Familie des Betreuten erfolgreich vorgehen

Eine ehemalige Teilnehmerin schrieb uns von einem Fall, der sich für Laien unglaublich anhört, langjährigen Berufsbetreuern jedoch leider immer wieder unterkommt. Es geht um den Missbrauch von Kreditkarten seitens der Angehörigen.

In besagtem Fall hatte der Schwiegersohn die EC-Karte der betreuten Person an sich genommen und Kenntnis von der Geheimnummer erlangt. Der Mann hatte den Umstand ausgenutzt, dass der damals leicht demente ältere Herr in seinem Haus lebte, wo er von der Tochter des Betreuten gepflegt wurde. Als der Betreute mit fortgeschrittener Demenz ins Pflegeheim kam, wurde eine Berufsbetreuerin bestellt. Der Berufsbetreuerin fielen dann seltsame Kontobewegungen auf dem Girokonto des Betreuten auf. Ferner fand sie heraus, dass der Schwiegersohn wiederholt Geld abgehoben hatte, ohne das der Betreute davon wusste, so dass eine beträchtliche Summe fehlte.

Sie stellte sofort einen Strafantrag beim zuständigen Landgericht, in dem sie genaue Angaben zum Konto machte, die Auszügen vorlegte und einen detaillierten Bericht darüber verfasste, wie sie als Berufsbetreuerin von der Untreue erfahren hatte.

Mit Erfolg! – Der unehrliche Schwiegersohn musste den Betrag zurückerstatten.

Wir empfehlen: Für eine schnelle, korrekte und dementsprechend höchst wirksame Vorgehensweise gegen Langfinger im näheren Umfeld der betreuten Person nutzen Sie am besten den folgenden rechtssicheren Muster-Strafantrag der BeckAkademie Fernkurse!
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02. März 2017 | Kategorie: Allgemein, Formulare |

Konzentrationsschwäche: Wie Sie Ihr Gedächtnis trainieren

So lassen sich Inhalte noch besser merken

Kreuzworträtsel, die in manchen Ratgebern als Gedächtnistraining empfohlen werden, helfen nicht! Das besagt eine neue Studie. Sie können das selbst testen, indem Sie einmal einen Senioren oder eine Seniorin beim Ausfüllen von Gitterrätseln beobachten. Wie geht die Person vor? Wir löst sie das Rätsel? Ob mit Kugelschreiber oder Bleistift, Sie werden feststellen, dass Personen, die häufig Rätsel lösen, dies meist mit großer Geschwindigkeit tun und sogar systematisch dabei vorgehen.

Rätsellösen läuft also weitgehend automatisch ab, was wiederum bedeutet, dass das Gehirn dabei nicht wirklich aufmerksam ist. Zu geringe Aufmerksamkeit kann Ihnen auch beim Fernlernen passieren, zum Beispiel, wenn Sie viel Text zu lesen haben oder Ihnen ein Sachverhalt bereits geläufig ist. Genau dann jedoch laufen Sie Gefahr, entscheidende Inhalte zu „überlesen“.

Nur wenn die Kontrollfunktionen des Gehirns genutzt wird, also das Stirnhirn an einer Übung beteiligt ist, gibt es einen förderlichen Übungseffekt.

Bleiben Sie aufmerksam beim Fernlernen – so geht’s
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27. Februar 2017 | Kategorie: Allgemein |

Abschlussprüfung zum zertifizierten Berufsbetreuer, Februar 2017

Das waren die Prüfungstage zum(r) geprüften Vereins-/Berufsbetreuer(in)

Referenten und Prüfer der BeckAkademie Fernkurse (v. l. n. r.): Prof. Dr. jur. Rolf Jox, Dr. med. Annette Haring und VPräs OLG a.D. Peter Winterstein mit Absolventen der Fernlehrgänge Rechtliche Betreuung der BeckAkademie Fernkurse, 03./04. Februar 2017 in Freising/München. (© C.H.BECK VERLAG oHG)

 

Gerade haben unsere zwei Prüfungstage wieder stattgefunden, dieses Mal am 03. und 04. Februar 2017 in Freising bei München. Der Freitag diente der gründlichen Vorbereitung auf die Prüfung mit Crash-Kurs (Repetitorium) und gemütlichem Get2Gether am Abend. Am Samstag ging es in die Abschlussprüfung. Was während der zwei Tage geschah, lesen Sie hier.
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17. Februar 2017 | Kategorie: Abschlussprüfung |

Wie Sie Einsendeklausuren richtig lösen und Ihren Fernkurs insgesamt erfolgreich absolvieren

Exklusiv: Schulungsseminar für Teilnehmer/innen der BeckAkademie Fernkurse

Wer die Fernkurse der BeckAkademie Fernkurse erfolgreich absolvieren möchte, muss vor allem die Einsendeklausuren richtig lösen können, doch das fällt gerade juristischen Laien nicht immer leicht. Deshalb bieten wir auf vielfachen Wunsch unserer Teilnehmer ein Schulungsseminar zu diesem Thema an.

Jetzt neu! Schulungsseminar
Wie Sie Ihre Einsendeklausuren richtig lösen und Ihren Fernkurs insgesamt erfolgreich absolvieren

Das Seminar ist kostenlos − jedoch exklusiv nur für Teilnehmer/innen der BeckAkademie Fernkurse!

  • Termin: 19. Mai 2017
  • Uhrzeit: 10:30 bis 16:30 Uhr
  • Ort: Kardinal-Döpfner-Haus, Domberg 27 in 85354 Freising bei München
  • Preis: 0,00 €
  • Teilnahmebedingungen: Hier können Sie sich gleich online anmelden, wenn Sie Teilnehmer/in der BeckAkademie Fernkurse sind.

Ihre Vorteile:
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13. Februar 2017 | Kategorie: Allgemein |

Betreuervergütung bei einem Hochschulabschluss M.A. Politikwissenschaft

Dieser Stundensatz kann Ihnen als Berufsbetreuer zustehen

Der Fall: Eine Berufsbetreuerin hatte den erhöhten Stundensatz von 44,00 € gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 VBVG geltend gemacht und berief sich auf eine abgeschlossene Hochschulausbildung, in der sie sich im Hauptfach mit dem Schwerpunktbereich „politisches System der BRD“ sehr viel mit Verfassungsrecht und den Grundrechten auseinandergesetzt habe.

Die Bezirksrevisorin hatte die Herabsetzung des Stundensatzes auf 27,00 € als gerechtfertigt angesehen, weil politikwissenschaftliche Veranstaltungen keine Bezüge zum Betreuungsrecht aufweisen. Zivilrecht würde lediglich einen Teilbereich des Studiums erfassen, das 4. Buch des BGB sei schon gar nicht behandelt worden.

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den Stundensatz in Höhe von 44,00 € jedoch als zutreffend erachtet und der Beschwerde der Bezirksrevisorin nicht abgeholfen. Mehr →

09. Februar 2017 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

So planen Sie Ihre Weiterbildung steuerlich günstig

Geld sparen mit Fernkursen und Lehrgängen 2017

Steuerlich können Sie sich in der Tat einiges an Kosten sparen, wenn Sie jetzt zum Jahresbeginn die richtigen Weichen stellen.

Grundsätzlich gilt: Bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit können Sie Ihre Fort- und Weiterbildungskosten als Werbungskosten absetzen. Selbständige und Gewerbetreibende können diese Kosten als Betriebsausgaben geltend machen.

Ob Betriebsausgaben oder Werbungskosten, entscheidend ist für das Finanzamt, wann Sie Ihre Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme gebucht und bezahlt haben.

  • Vorweggenommene Werbungskosten/Betriebsausgaben: Falls Sie jetzt schon wissen, dass Sie in diesem Jahr kein Einkommen haben, können Sie die Aufwendungen für einen Fernkurs oder andere Weiterbildungsmaßnahmen als vorweggenommene Werbungskosten/Betriebsausgaben absetzen.

 

  • Dieses Jahr bezahlen, 2018 Weiterbildung besuchen: Oder andersherum: Wenn Sie in diesem Jahr voraussichtlich viele Werbungskosten ansammeln werden, können Sie eventuell zusätzliche Steuern sparen, wenn Sie einen für nächstes Jahr geplanten Lehrgang schon 2017 buchen und bezahlen.

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24. Januar 2017 | Kategorie: Allgemein |

So vermeiden Sie als Berufsbetreuer medizinrechtliche Fallstricke

Leben retten und dabei rechtssicher handeln ist nicht leicht

Was tun Sie als Berufsbetreuer, wenn einer von Ihnen betreuten Person Schaden durch mangelnde oder falsche medizinische Behandlung droht? Können Sie eingreifen und wenn ja, wie gehen Sie rechtssicher vor? Geht es um Leben oder Tod, kann Ihr Eingreifen zwar lebensrettend sein, doch im Gesundheitsbereich lauern viele rechtliche Fallstricke.

Die gute Nachricht: Als Berufsbetreuer können Sie eingreifen, doch das geht nur unter gewissen Voraussetzungen. Mehr →

16. Januar 2017 | Kategorie: Allgemein, Formulare |

Schluss mit Blackouts: Bessere Ergebnisse in Klausuren und Prüfungen

Wie Sie Gesetze und Normen richtig einsetzen und weniger auswendig lernen müssen

Man muss nicht alles im Kopf haben. Wer zum Beispiel weiß, wo er oder sie das passende Recht zur Falllösung nachschlagen kann, ist klar im Vorteil. Zum einen sparen Sie sich mühseliges Suchen der Paragrafen. Zum anderen können Sie bei Prüfungsangst einem drohenden Blackout während der Abschlussprüfung gekonnt vorbeugen.

Der Grund: Bei einem Blackout fällt Ihnen Auswendiggelerntes in der Regel nicht mehr ein. Aber Gelerntes, das Sie verstanden haben, prägen Sie sich dafür besser ein. Selbst wenn Sie nervös und angespannt sind, werden Sie diese Inhalte später meist sicher abrufen. Es ist also besser, wenn Sie wissen, wo nachzuschlagen ist, statt einzelne Paragrafen auswendigzulernen. Besondere Sorgfalt und die Liebe fürs Detail sollten Sie lieber in folgende Schritte investieren, dann kann Ihre Falllösung in den Einsendeklausuren oder in der Abschlussprüfung nur noch erfolgreich werden. Mehr →

09. Januar 2017 | Kategorie: Allgemein |

Fernstudium: Wenn das Gehirn während des Lernens müde wird

Tipps für eine bessere Informationsverarbeitung

Lernen strengt an. Erfahrungsgemäß hilft regelmäßiger ausreichender Schlaf, um wieder effektiv zu lernen. Doch merkt man Müdigkeit auch im Gehirn? Und wird das Gehirn selbst auch müde? Laut dem ärztlichen Leiter des Schlaflabors und der Forschungsgruppe Schlaf und Plastizität des Universitätsklinikums Freiburg, Professor Dr. med. Christoph Nissen nicht. Zwar kennen alle Menschen und Tiere Müdigkeit, doch dies spiele sich auf der Ebene des Erlebens oder Verhaltens ab. Unser Gehirn selbst kenne den Begriff der Müdigkeit nicht. Warum lernen wir aber besonders schlecht, wenn wir zu wenig schlafen?

Das steckt dahinter: Wenn wir schlafen, geschieht das – wie gesagt – nur auf der Verhaltensebene. Im Schlaf ist unser Bewusstsein abgeschaltet, doch das Gehirn bleibt weiterhin aktiv. Es arbeitet nun jedoch anders. Außerdem sind im Schlaf einige Gehirnareale tatsächlich weniger aktiv. Dafür arbeiten nun andere Bereiche als im Wachzustand, zum Beispiel das limbische System. Mehr →

12. Dezember 2016 | Kategorie: Allgemein |

Darf die Bank ein Girokonto für Ihren Betreuten verweigern?

So verhelfen Sie Ihrem Betreuten zu seinem Recht

Manchmal weigern sich Banken, ein Girokonto für Ihren Betreuten auszustellen, obwohl das gesetzlich geregelt ist: Die Europäische Zahlungskontenrichtlinie wurde am 25.02.2016 vom Bundestag mit dem Gesetz zum Konto für Jedermann umgesetzt (siehe auch: Zahlungskontengesetz vom 18.09.2016). Im Gesetz heißt es, dass Banken künftig niemandem mehr die Eröffnung eines Girokontos verwehren dürfen.

Doch die Praxis sieht manchmal leider anders aus

Wenn Sie möglichst ohne Zeitverzögerung ein Girokonto für Ihren Betreuten eröffnen wollen, sollten Sie Ihrem Schreiben bereits alle erforderlichen Nachweise beifügen. Auch die Erwähnung, dass der Betreute nicht geschäftsfähig ist und ein entsprechendes ärztliches Gutachten dem zuständigen Betreuungsgericht vorliegt, ist von Vorteil, weil die Bankangestellten dort nachfragen müssen. Schreiben Sie auch, dass Sie von der zuständigen Behörde zum Berufsbetreuer mit dem Aufgabenkreis der Vermögensvorsorge bestellt wurden, denn so vermeiden Sie unnötige Nachfragen.

Am besten Sie nutzen folgenden Musterbrief unserer Rechtsexperten
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02. November 2016 | Kategorie: Allgemein, Formulare |

Ausbildungsinhalte für Höhe der Betreuervergütung entscheidend

Auf die betreuungsrelevanten Kenntnisse kommt es an

Der Fall: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte über den Vergütungsantrag einer Betreuerin zu entscheiden, die einen Stundensatz von 33,50 € aufgrund ihrer abgeschlossenen Ausbildung zur Physiotherapeutin beantragt hatte. Sie hatte sich auf besondere Kenntnisse im Sinne von § 4 Satz 1 Satz 2 VBVG berufen.

Erhöhter Stundensatz von 33,50 € aufgrund vorangegangener Ausbildung?

Das Beschwerdegericht hat aufgrund dieser Ausbildung der Betreuerin einen erhöhten Stundensatz zugesprochen. Die Staatskasse jedoch hatte Rechtsbeschwerde eingelegt mit dem Ziel, den niedrigsten Stundensatz von 27,00 € festzusetzen.

Beschluss des BGH vom 06.04.2016, Az. XII ZB 43/16

Der BGH folgte dem Beschwerdegericht insoweit, als ein erhöhter Stundensatz aufgrund vorangegangener Ausbildung gerechtfertigt sein kann, wenn diese Ausbildung in ihrem Kernbereich darauf ausgerichtet ist, betreuungsrelevante Kenntnisse zu erhalten. Mehr →

19. Oktober 2016 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Berufsbegleitende Weiterbildung muss nicht teuer sein

Lassen Sie sich den Fernkurs finanzieren – so geht’s

Laut einer aktuellen Studie hat die Verschuldung privater Haushalte in Deutschland zugenommen. Hauptverursacher ist der Trend der Deutschen zu mehr Konsum und die Bereitschaft, dafür Kredite in Kauf zu nehmen. Diesen Umstand begrüßen vor allem Händler und Banken, während Verbraucherschützer eher warnen. Gefährlich sei nicht so sehr der Kauf auf Raten an sich, sondern der oft damit einhergehende Kontrollverlust über die eigenen Finanzen. Fest steht, dass für das Vermögen jeder Einzelne verantwortlich ist. Doch als Anbieter von Fernkursen und Fernlehrgängen möchte die BeckAkademie Fernkurse Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Ermäßigung der Fernkursgebühren unterstützen.

Der Grund für unsere Unterstützung: Berufsbegleitende Weiterbildung eröffnet Ihnen neue Chancen. Ob dies für Sie ein Weg aus drohender Arbeitslosigkeit oder der Wiedereinstieg in die Berufswelt ist: Wir möchten möglichst vielen Frauen und Männern eine Weiterbildung und Qualifizierung für ihre berufliche wie persönliche Entwicklung ermöglichen. Daher bieten wir verschiedene Fördermöglichkeiten an und weisen Sie regelmäßig auf die Förderungen von Bund und Ländern hin.  Mehr →

11. Oktober 2016 | Kategorie: Fördermöglichkeiten |

Betreuervergütung bei vorläufiger Betreuung

Kein Vergütungsanspruch ohne gerichtliche Anordnung der Betreuung

Der Fall: Der Betroffene leidet an einer chronischen paranoiden Psychose und einer Minderbegabung. Das Amtsgericht hatte mit einstweiliger Anordnung vom 09.09.2011 eine bis 09.03.2012 befristete Betreuung angeordnet.

Der vorläufig bestellte Betreuer regte am 31.01.2012 die Einrichtung einer dauerhaften Betreuung an. Das Betreuungsgericht holte hierzu ein Sachverständigengutachten ein, das es dem vorläufig bestellten Betreuer mit Verfügung vom 15.03.2012 übersandte. Erst mit Beschluss vom 17.04.2012 jedoch wurde die Betreuung in der Hauptsache eingerichtet und der zunächst vorläufig bestellte Betreuer dauerhaft bestellt. Der Betreuer beantragte, seine Vergütung für den gesamten Zeitraum vom 10.09.2011 bis 30.09.2012 festzusetzen. Mehr →

08. Oktober 2016 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Ohne Krankheitseinsicht ist eine freie Willensbestimmung nicht möglich

Selbstgefährdung kann auch bei völliger Verwahrlosung vorliegen

Bei Selbstgefährdung kann das Betreuungsgericht die Unterbringung des Betroffenen nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB genehmigen. Die entsprechenden Voraussetzungen können gegeben sein, wenn eine Unterbringung zum Wohl des Betroffenen erforderlich ist, weil aufgrund seiner Erkrankung die Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet oder erheblicher gesundheitlicher Schaden für ihn entsteht. Allerdings kann eine Gefahr für Leib oder Leben bereits bei völliger Verwahrlosung vorliegen.

Nach §1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist eine Unterbringung zulässig, wenn zum Wohl des Betroffenen und zur Abwendung eines erheblichen gesundheitlichen Schadens eine Heilbehandlung ohne die Unterbringung nicht durchgeführt werden kann. Dabei kann der Betroffene die Notwendigkeit der Unterbringung aufgrund seiner Erkrankung nicht erkennen oder entsprechend dieser Einsicht handeln.

Bei der Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB ist jedoch stets zu beachten, dass eine freie Willensbestimmung des Betroffenen ohne seine Krankheitseinsicht nicht möglich ist. Mehr →

04. Oktober 2016 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Unkenntnis des Betreuers vom Tod des Betreuten

Betreuervergütung entfällt nach Tod des Betreuten

Der Fall: Ein Betreuer hatte beantragt, die Vergütung über den Todestag des Betreuten hinaus festsetzen zu lassen. Der Betreute war zwischen dem 10. und 17. Dezember verstorben, hiervon hatte der Betreuer jedoch erst am 27. Dezember Kenntnis erlangt. Deshalb beantragte er eine Vergütung über den Todeszeitpunkt hinaus ab dem 18. Dezember bis zum 27. Dezember.

Weder das Amtsgericht, noch das Landgericht hatten dem Antrag stattgegeben. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) blieb erfolglos. Mehr →

30. September 2016 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Prüfungstermin im November 2016 ausgebucht

Reservieren Sie sich die nächsten Prüfungstermine

Wollen Sie sich prüfen und zertifizieren lassen? Haben Sie alle im Rahmen des Fernlehrgangs gestellten Einsendeaufgaben bestanden? Dann melden Sie sich hier gleich online zur nächsten Prüfung am 03./04.02.2017 an.  Falls Ihre Abschlussprüfung zum Fernkurs der BeckAkademie Fernkurse noch etwas warten kann, nutzen Sie diese praktische Übersicht über die kommenden Prüfungstermine und tragen Sie sich Ihren Wunschtermin im Kalender ein. Positiver Effekt: Mit einem Ziel vor Augen lernt es sich gleich noch effektiver! Mehr →

27. September 2016 | Kategorie: Abschlussprüfung |

Wie Sie die Niedrigzinsphase geschickt in Verhandlungen mit Banken nutzen

Günstige Kreditmöglichkeiten für Ihre(n) Betreute(n) finden

Kürzlich erreichte uns folgender Fall eines unserer Teilnehmer, der auch für andere Betreuer interessant sein könnte: Der Fernkursteilnehmer und Berufsbetreuer meinte es gut und wollte für eine ältere Dame, deren Betreuung er übernommen hatte, einen Darlehensvertrag bei ihrer Hausbank für einen Überziehungskredit der Betreuten in maximaler Höhe von 2.000 € aufnehmen. Eine gute Idee, denn in der derzeitigen Niedrigzinsphase bekäme die alte Dame so wesentlich günstigere Konditionen.

Der Sachbearbeiter der Hausbank äußerte sich zunächst auch positiv zum Vorschlag des Betreuers. Am Tag, an dem der Betreuer jedoch den Darlehensvertrag abschließen wollte, stellte sich die Leitung der Hausbank plötzlich quer und verlangt eine zusätzliche Sicherheit.
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19. September 2016 | Kategorie: Allgemein |

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