Der Fall: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte über den Vergütungsantrag einer Betreuerin zu entscheiden, die einen Stundensatz von 33,50 € aufgrund ihrer abgeschlossenen Ausbildung zur Physiotherapeutin beantragt hatte. Sie hatte sich auf besondere Kenntnisse im Sinne von § 4 Satz 1 Satz 2 VBVG berufen.
Erhöhter Stundensatz von 33,50 € aufgrund vorangegangener Ausbildung?
Das Beschwerdegericht hat aufgrund dieser Ausbildung der Betreuerin einen erhöhten Stundensatz zugesprochen. Die Staatskasse jedoch hatte Rechtsbeschwerde eingelegt mit dem Ziel, den niedrigsten Stundensatz von 27,00 € festzusetzen.
Beschluss des BGH vom 06.04.2016, Az. XII ZB 43/16
Der BGH folgte dem Beschwerdegericht insoweit, als ein erhöhter Stundensatz aufgrund vorangegangener Ausbildung gerechtfertigt sein kann, wenn diese Ausbildung in ihrem Kernbereich darauf ausgerichtet ist, betreuungsrelevante Kenntnisse zu erhalten. Mehr →
Laut einer aktuellen Studie hat die Verschuldung privater Haushalte in Deutschland zugenommen. Hauptverursacher ist der Trend der Deutschen zu mehr Konsum und die Bereitschaft, dafür Kredite in Kauf zu nehmen. Diesen Umstand begrüßen vor allem Händler und Banken, während Verbraucherschützer eher warnen. Gefährlich sei nicht so sehr der Kauf auf Raten an sich, sondern der oft damit einhergehende Kontrollverlust über die eigenen Finanzen. Fest steht, dass für das Vermögen jeder Einzelne verantwortlich ist. Doch als Anbieter von Fernkursen und Fernlehrgängen möchte die BeckAkademie Fernkurse Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Ermäßigung der Fernkursgebühren unterstützen.
Der Grund für unsere Unterstützung: Berufsbegleitende Weiterbildung eröffnet Ihnen neue Chancen. Ob dies für Sie ein Weg aus drohender Arbeitslosigkeit oder der Wiedereinstieg in die Berufswelt ist: Wir möchten möglichst vielen Frauen und Männern eine Weiterbildung und Qualifizierung für ihre berufliche wie persönliche Entwicklung ermöglichen. Daher bieten wir verschiedene Fördermöglichkeiten an und weisen Sie regelmäßig auf die Förderungen von Bund und Ländern hin. Mehr →
Der Fall: Der Betroffene leidet an einer chronischen paranoiden Psychose und einer Minderbegabung. Das Amtsgericht hatte mit einstweiliger Anordnung vom 09.09.2011 eine bis 09.03.2012 befristete Betreuung angeordnet.
Der vorläufig bestellte Betreuer regte am 31.01.2012 die Einrichtung einer dauerhaften Betreuung an. Das Betreuungsgericht holte hierzu ein Sachverständigengutachten ein, das es dem vorläufig bestellten Betreuer mit Verfügung vom 15.03.2012 übersandte. Erst mit Beschluss vom 17.04.2012 jedoch wurde die Betreuung in der Hauptsache eingerichtet und der zunächst vorläufig bestellte Betreuer dauerhaft bestellt. Der Betreuer beantragte, seine Vergütung für den gesamten Zeitraum vom 10.09.2011 bis 30.09.2012 festzusetzen. Mehr →
Bei Selbstgefährdung kann das Betreuungsgericht die Unterbringung des Betroffenen nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB genehmigen. Die entsprechenden Voraussetzungen können gegeben sein, wenn eine Unterbringung zum Wohl des Betroffenen erforderlich ist, weil aufgrund seiner Erkrankung die Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet oder erheblicher gesundheitlicher Schaden für ihn entsteht. Allerdings kann eine Gefahr für Leib oder Leben bereits bei völliger Verwahrlosung vorliegen.
Nach §1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist eine Unterbringung zulässig, wenn zum Wohl des Betroffenen und zur Abwendung eines erheblichen gesundheitlichen Schadens eine Heilbehandlung ohne die Unterbringung nicht durchgeführt werden kann. Dabei kann der Betroffene die Notwendigkeit der Unterbringung aufgrund seiner Erkrankung nicht erkennen oder entsprechend dieser Einsicht handeln.
Bei der Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB ist jedoch stets zu beachten, dass eine freie Willensbestimmung des Betroffenen ohne seine Krankheitseinsicht nicht möglich ist. Mehr →
Der Fall: Ein Betreuer hatte beantragt, die Vergütung über den Todestag des Betreuten hinaus festsetzen zu lassen. Der Betreute war zwischen dem 10. und 17. Dezember verstorben, hiervon hatte der Betreuer jedoch erst am 27. Dezember Kenntnis erlangt. Deshalb beantragte er eine Vergütung über den Todeszeitpunkt hinaus ab dem 18. Dezember bis zum 27. Dezember.
Weder das Amtsgericht, noch das Landgericht hatten dem Antrag stattgegeben. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) blieb erfolglos. Mehr →
Wollen Sie sich prüfen und zertifizieren lassen? Haben Sie alle im Rahmen des Fernlehrgangs gestellten Einsendeaufgaben bestanden? Dann melden Sie sich hier gleich online zur nächsten Prüfung am 03./04.02.2017 an. Falls Ihre Abschlussprüfung zum Fernkurs der BeckAkademie Fernkurse noch etwas warten kann, nutzen Sie diese praktische Übersicht über die kommenden Prüfungstermine und tragen Sie sich Ihren Wunschtermin im Kalender ein. Positiver Effekt: Mit einem Ziel vor Augen lernt es sich gleich noch effektiver! Mehr →
Kürzlich erreichte uns folgender Fall eines unserer Teilnehmer, der auch für andere Betreuer interessant sein könnte: Der Fernkursteilnehmer und Berufsbetreuer meinte es gut und wollte für eine ältere Dame, deren Betreuung er übernommen hatte, einen Darlehensvertrag bei ihrer Hausbank für einen Überziehungskredit der Betreuten in maximaler Höhe von 2.000 € aufnehmen. Eine gute Idee, denn in der derzeitigen Niedrigzinsphase bekäme die alte Dame so wesentlich günstigere Konditionen.
Der Sachbearbeiter der Hausbank äußerte sich zunächst auch positiv zum Vorschlag des Betreuers. Am Tag, an dem der Betreuer jedoch den Darlehensvertrag abschließen wollte, stellte sich die Leitung der Hausbank plötzlich quer und verlangt eine zusätzliche Sicherheit.
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Wollen Sie sich noch 2016 zertifizieren lassen? Haben Sie alle im Rahmen des Fernlehrgangs gestellten Einsendeaufgaben bestanden? Dann melden Sie sich hier gleich online zur Prüfung am 11./12.11.2016 an, es ist die letzte in diesem Jahr. Falls Ihre Abschlussprüfung zum Fernkurs der BeckAkademie Fernkurse noch etwas warten kann, nutzen Sie diese praktische Übersicht über die kommenden Prüfungstermine, und tragen Sie sich Ihren Wunschtermin im Kalender ein. Positiver Effekt: Mit einem Ziel vor Augen, lernt es sich gleich noch effektiver!
Die ausgebildete Fitnessfachwirtin Valentina Ohnastetter hatte es in den letzten Jahren nicht leicht: Nach einer Krankheit stellte sich heraus, dass sie ihren Beruf nicht mehr ausüben konnte. Daher machte sie zunächst eine Umschulung zur Steuerfachangestellten, doch das gefiel ihr nicht so recht. Dann kam sie in ihrem Freundeskreis in Kontakt mit einem Berufsbetreuer, der ihr diesen Beruf näher brachte.
Frau Ohnastetter entschied sich für den Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat.
Schritt für Schritt, aber sehr konsequent, begann die Fitnessfachwirtin, auf ihr neues Ziel hinzuarbeiten, absolvierte erfolgreich den Einsende-Klausurenkurs, so dass sie zur Abschlussprüfung zugelassen war und meldete sich zur Prüfung in Berlin an. Nach dem intensiven Repetitorium (Crash Kurs) am Vortag der Abschlussprüfung, einem abendlichen Spaziergang zum Schiffbauerdamm am Ufer der Spree und dem gemeinsamen Abendessen war sie nicht nur gut vorbereitet, sondern konnte auch beruhigt am nächsten Tag zur Abschlussprüfung gehen. Mit Erfolg, wie man sieht: Mehr →
Angst hat viele Gesichter heißt eine Redewendung im Volksmund. Dass daran etwas Wahres ist, beobachten unsere Prüfer regelmäßig vor und während der Abschlussprüfungen. Manche Fernkursteilnehmer sind so aufgeregt, dass ihnen die Hände zittern. Andere wiederum sind ungewöhnlich still, zeigen verlangsamte Reaktionen, sprechen wie in Trance und bewegen sich im Zeitlupentempo. Ob hyperaktiv oder gelähmt, die Stimmung kann bei Angst zwischen Wut und Depression schwanken, außerdem werden Konzentration, Gedächtnis und Sprache massiv beeinträchtigt. Doch das alles muss nicht sein!
Finden Sie die Angstauslöser!
Ein Kind ängstigt sich in der Regel vor allem, wenn etwas neuartig, fremd, undurchschaubar ist und vor dem es nicht ausweichen kann. Angst ist eine natürliche Schutzreaktion, daher sollten wir sie nicht bekämpfen. Viel wichtiger ist es, ihr zu begegnen und herauszufinden, wie wir sie in Momenten wie Prüfungen unter Kontrolle bringen. Mehr →
Die freiheitsentziehende Unterbringung eines Betroffenen bei Alkoholismus und einem damit entweder in ursächlichem Zusammenhang stehenden geistigen Gebrechen oder einem auf den Alkoholmissbrauch zurückzuführenden Zustand, der das Ausmaß eines geistigen Gebrechens erreicht hat, ist unter der Voraussetzung zulässig, dass der Betroffene keinen freien Willen mehr bilden kann. Mehr →
Unglaublich, aber wahr: Betreuungsbehörden versuchen, Berufsbetreuer in die günstigere Ehrenamtlichkeit zu zwingen. Das erlebten unsere Kursteilnehmer – gerade am Anfang ihrer Tätigkeit – immer wieder.
Der Sachverhalt: Eine Teilnehmerin der BeckAkademie Fernkurse bewarb sich als Berufsbetreuerin bei zwei Betreuungsbehörden in ihrer Nähe und wurde buchstäblich abgewimmelt. Die erste Behörde schickte umgehend eine Absage mit dem Hinweis, man würde kaum Berufsbetreuer einsetzen. Der Schwerpunkt dieser Tätigkeit läge in der Ehrenamtlichkeit, und die wenigen gemeldeten Berufsbetreuer hätten nicht ausreichend zu tun. Die zweite Betreuungsbehörde hatte die Teilnehmerin immerhin zum Vorstellungsgespräch eingeladen, teilte ihr jedoch mit, dass sie zunächst 10 Betreuungen ehrenamtlich übernehmen müsse, bevor sie als Berufsbetreuerin tätig sein könne, und das erst mittels Antrag ab der 11. Betreuung. Gleichzeitig gab man ihr zu verstehen, dass die Behörde einen großen Ansturm von Betreuern hätte und es wohl viele Jahre dauern könnte, bis sie die Grenze von 10 Betreuungen überschreiten würde. Mehr →
Der Fall: Für den Betroffenen wurde seine Schwester als Betreuerin bestellt. Sie hat den Aufgabenkreis Gesundheitssorge einschließlich Zustimmung zur Heilbehandlung, Aufenthaltsbestimmung u.a.
Das Landgericht (LG) Fulda hatte über eine Beschwerde der Betreuerin zu entscheiden. Zunächst war für den Betroffenen die sensorgesteuerte Weglaufsperre für die Zeit von 19:00 bis 07:00 Uhr genehmigt worden. Die Betreuerin beantragte daraufhin die Genehmigung einer weitergehenden Weglaufsperre für 24 Stunden und an 7 Tagen in der Woche. Diesem zweiten Antrag hatte das Amtsgericht (AG) Fulda nicht stattgegeben, so dass das LG Fulda über die Beschwerde der Betreuerin zu entscheiden hatte. Mehr →
Der Wille des Betreuten ist bei der Betreuerauswahl vorrangig. Welche Möglichkeiten gibt es, wenn sein Vorschlag seinem Wohl zuwiderläuft? In diesem Fall muss das Betreuungsgericht die Anordnung einer Mitbetreuung prüfen.
Der Fall: Die 1965 geborene, im Heim lebende Betroffene leidet an einer spastischen Spinalparalyse mit kognitiven Störungen. Das Heim hat eine Betreuung angeregt, da sich die Zusammenarbeit mit den Angehörigen äußerst schwierig gestaltete. Das Betreuungsgericht bestellte einen Berufsbetreuer mit umfassenden Aufgabenkreisen. Hiergegen legte die am Verfahren beteiligte Mutter der Betroffenen Beschwerde mit dem Ziel ein, selbst zur Betreuerin bestellt zu werden. Das Landgericht wies die Beschwerde der Mutter zurück. Denn die Mutter sei – entgegen dem Wunsch der Betroffenen – auch im Bereich der Gesundheitssorge nicht als Betreuerin geeignet. Mehr →
Die junge Frau kannte die Arbeit als rechtliche Betreuerin bereits: Bevor sie den Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat bei der BeckAkademie Fernkurse begann, arbeitete Lisa Schlombs bereits als angestellte Vereinsbetreuerin für einen Betreuungsverein. Zunächst war die 24-Jährige auf 450-€-Basis für den Betreuungsverein tätig, doch da genügt ihr nicht. Daher beschloss sie, ihre Berufserfahrung mit einem Fernkurs mit Hochschulzertifikat zu krönen.
Lektion für Lektion arbeitete sich Frau Schlombs durch den Fernlehrgang und meldete sich zur Abschlussprüfung zertifizierter Vereins-/Berufsbetreuer(in) im Januar 2015.
Wiederholen, vertiefen, kennenlernen
Nebenstehend ein Blick in das gemeinsame Repetitorium (Crash-Kurs) vom Januar 2015. Dieses Zusatzangebot der BeckAkademie Fernkurse findet ganz bewusst einen Tag vor den Prüfungen statt. So können die Teilnehmer die wichtigsten Fragen und Feinheiten ihrer Themengebiete abschließend vertiefen und mögliche Unsicherheiten und Wissenslücken gemeinsam ausbügeln. Am Abend geht es jedes Mal gemeinsam zum Get2Gether in einem Restaurant. So kann man den Tag gemütlich ausklingen lassen und sich bei einem guten Essen informell austauschen. Mehr →
Der Sachverhalt: Eine Teilnehmerin der BeckAkademie Fernkurse hatte eine Auseinandersetzung mit einer Rechtspflegerin und der zuständigen Betreuungsstelle wegen angefallener Portokosten. Beide Instanzen waren der Meinung, dass sämtliche Portokosten (Anträge, Einschreiben an Vermieter, Abrechnungsunterlagen an private Krankenkassen, Beihilfe etc.) zu Lasten des rechtlichen Betreuers zu gehen hätten. Als Begründung teilte man ihr mit, die Portokosten seien bereits mit ihrer Vergütung abgegolten. Hierzu gehören ebenfalls die zu erstellenden Kopien der Unterlagen, Kosten des eingesetzten Papiers und Druckertinte sowie Briefumschläge. Dritte dürften dies in Rechnung stellen, rechtliche Betreuer nicht. Diese angebliche Portoverpflichtung sei, so die Teilnehmerin weiter, doch wie eine Unterhaltsverpflichtung eines unbeteiligten Dritten, die rechtlich nicht möglich sein dürfte. Bei den vielen Schriftwechseln mit Unterlagen würden mehrere Kilos an Papier, Tinte und Porto die Betreuervergütung auf Dauer exorbitant schmälern. Die Teilnehmerin wurde nun aufgefordert, die Rücküberweisung der Portokosten auf das Konto des Betreuten umgehend nachweisen.
Die Frage der Kursteilnehmerin lautet: Gehen wirklich alle Portokosten zu Lasten des rechtlichen Betreuers? Wenn ja, würde das doch im Umkehrschluss bedeuten, dass ein Betreuter plötzlich zu Lasten des Betreuers portobefreit wäre. Mehr →
Der Fall: Hintergrund ist ein unverhältnismäßig hoher Mobilfunkvertrag, den ein 81-jähriger Betreuter, laut vorliegenden Vertragsunterlagen zwei Monate vor der Anordnung des Einwilligungsvorbehalts wegen Vermögensgefährdung abgeschlossen hatte. Weil er damals einer Online-Zahlung zustimmte, werden von dem Mobilfunkbetreiber seitdem monatlich sehr hohe Zahlungen abgebucht, was das Vermögen des Betreuten nun erheblich übersteigt. Den Antrag auf Einwilligungsvorbehalt wegen Vermögensgefährdung stellte der zuständige Betreuer, weil der Mann schon vor dem Zeitpunkt der Antragsstellung an vaskulärer Demenz litt, die sich nun in einem verstärktem fehlenden Personen- und Zahlengedächtnis äußerte. Der Betreuer möchte daher – im Sinne des Betreuten – diese hohen Zahlungen und den Mobilfunkvertrag verständlicherweise möglichst schnell beenden.
Die Frage des Kursteilnehmers lautet: Gilt ein angeordneter Einwilligungsvorbehalt wegen Vermögensgefährdung auch für Verträge oder Onlinekäufe, die vor der Anordnung des Einwilligungsvorbehaltes durch den Betreuten getätigt wurden? Mehr →
Ganz aktuell berichten wir wieder über unsere zwei Prüfungstage, die dieses Mal in Köln stattfanden: die Vorbereitung zur Prüfung mit Crash-Kurs und Get2Gether am 03.06.2016 und die Abschlussprüfung zum zertifizierten Vereins-/Berufsbetreuer am 04.06.2016.
Tag 1 – Repetitorium (Crash-Kurs) mit viel Lernen und Get2Gether am Abend
Eine unnötige Fehlerquelle bei den Einsendeklausuren ist unseren Fernlehrern aufgefallen: Antworten, die länger als nötig sind und wenig mit der gestellten Frage und dem gestellten Sachverhalt zu tun haben (man nennt es auch schwafeln). Zum Teil handelt es sich dabei um lehrbuchartige Ausführungen, die zu keiner Lösung des Klausurfalls führen. Oder Klausurbearbeiter liefern sehr viel Text ab nach der Devise, irgend etwas richtiges wird schon dabei sein…
Unsere Fernlehrerin Corinna Hell hat dieses Thema in ihrem Leitfaden Wie Sie Ihre Einsendeklausuren richtig lösen aufgegriffen. Diese und viele weitere Tipps darin sind wichtig für Ihre erfolgreiche Fallbearbeitung in Ihrer Klausur – die Lektüre können wir also nur empfehlen.
Warum können zu viele Ausführungen in einer Klausur Ihrer Klausurnote gefährlich werden?
Beispiel-Fall: In einer Klausur haben Sie eine Körperverletzung durch einen überraschenden Angriff von Person A gegen Person B nach § 823 Abs. 1 BGB zu erörtern. Wie gehen Sie vor?
So nicht: Wenn Sie nun erst einmal ausführlich die Rechtswidrigkeit oder gar das mögliche Vorliegen einer Einwilligung in die Verletzung prüfen, wäre dies wenig förderlich, ja sogar am Thema vorbei. Denn im Beispiel-Fall können Sie kaum von einer Einwilligung von B ausgehen. Sie würden quasi den Sachverhalt verbiegen, indem Sie etwas unterstellen, was gar nicht darin steht. Vermeiden Sie auch jegliche Ausführung zu allgemeinen rechtlichen oder gar zu politischen Fragen, da dies zur Lösung Ihrer Klausur nichts beiträgt. Mehr →
Der Fall: Durch einstweilige Anordnung vom Dezember 2010 wurde die vorläufige Betreuung für die beschwerdeführende Betreute beschlossen.
Im Juni 2011 beantragte der rechtliche Betreuer beim Amtsgericht eine Verlängerung der einstweiligen Betreuung um sechs Monate. Das Amtsgericht verlängerte die Betreuung, ohne jedoch die beschwerdeführende Betreute zuvor anzuhören.
Nochmals beantragte der rechtliche Betreuer im August 2011 die vorläufige Betreuung bis 31. Oktober 2011. Wieder wurde die Beschwerdeführerin nicht angehört. Mit Ablauf des 31. Oktober 2011 endete die Betreuung ohne erneute Verlängerung.
Die Beschwerdeführerin beantragte beim Amtsgericht festzustellen, dass sie der Beschluss über die Verlängerung vom August 2011 in ihren Rechten verletzt habe. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht wiesen diese Beschwerde wegen fehlender Begründetheit zurück. Daraufhin legte die Beschwerdeführerin Verfassungsbeschwerde ein. Mehr →
Der Fall: Ein rechtlicher Betreuer wechselte, nachdem er wie üblich 10 Betreuungen ehrenamtlich und unentgeltlich übernommen hatte, vom Ehrenamt zur hauptberuflichen Betreuung. Hierzu wartete er sicherheitshalber den elften Betreuungsfall ab, für den er vom zuständigen Amtsgericht durch den Betreuerausweis als Berufsbetreuer ausgewiesen wurde. Soweit so gut. Allerdings wurde innerhalb seiner ehrenamtlichen Tätigkeit ein Betreuungsfall in einen anderen Amtsgerichtsbezirk verlegt. So bekam der Betreuer einen neuen Betreuerausweis von dem neu zuständigen Amtsgericht.
Weil alle Gerichte zum selben Kreis gehörten, dachte sich der Betreuer nichts dabei und arbeitete ab dieser Zeit als hauptamtlicher Berufsbetreuer. Nachdem er bereits mehrere Vergütungsanträge gestellt und Geld eingenommen hatte, bekam er einen Bescheid vom Amtsgericht des neuen Gerichtsbezirks. Das Gericht schrieb, dass er fälschlicherweise im Betreuerausweis als Berufsbetreuer ausgewiesen worden war, obwohl er ehrenamtlicher Betreuer sei. Dementsprechend solle er den Betreuerausweis sowie bereits erhaltene Vergütungen zurückgeben. Mehr →
Der Fall: Eine Verfahrenspflegerin hatte Bedenken gegen die fachliche Eignung einer rechtlichen Betreuerin angemeldet, weil die Betreuerin in ihrem Briefkopf keine ladungsfähige Anschrift mit Wohnort, Straße und Hausnummer aufgeführt hatte. Die Beschwerde der Verfahrenspflegerin gegen die Bestellung der Betreuerin durch das Amtsgericht Hildesheim wies das Landgericht Hildesheim zurück.
Der Beschluss des Landgerichts Hildesheim vom 21.07.2015, Az. 5 T151/15
Das Landgericht hat keine Einwendungen gegen die fachliche Eignung der Betreuerin im Hinblick auf den bisherigen Verlauf ihrer Tätigkeit. Entgegen der Ansicht der Verfahrenspflegerin seien keine Bedenken zu erheben, weil die Betreuerin als ladungsfähige Anschrift lediglich ihre Postfachnummer angegeben hatte. Das Landgericht sah dies nicht als Kriterium für die fehlende Eignung der rechtlichen Betreuerin an. Mehr →
„Danke für die gute Vorbereitung“, schreibt uns der Rechtsanwalt und jetzt hochschulzertifizierte Berufsbetreuer Herr Mösch. Da haben wir nachgefragt, warum er sich für die BeckAkademie Fernkurse entschied und stellen Ihnen seinen Erfahrungsbericht hier vor.
Warum entschied sich Emil Mösch für den Fernlehrgang mit Hochschulzertifikat?
Herr Mörsch arbeitet seit 29 Jahren als Rechtsanwalt. Als sein Freund schwer krank wurde, übernahm er für ihn die Betreuung und hatte plötzlich mit vielen haftungsrechtlichen Fragen zu tun. Auch in seiner Kanzlei hatte der Rechtsanwalt plötzlich immer mehr Anfragen nach rechtlicher Betreuung. Daher lag eine Zusatzqualifikation in diesem Bereich für ihn auf der Hand.
Mit dem Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat wollte sich der Rechtsanwalt das erforderliche Fachwissen auch in diesem Bereich aneignen, weil er dann nicht nur seinen Freund rechtssicher betreuen, sondern auch seine Mandanten in der Kanzlei besser beraten kann. Mehr →
Wie wichtig Ihre professionelle rechtliche Betreuung ist, zeigen wir Ihnen heute anhand eines Falles, der sich im Dezember 2015 in der Nähe von Augsburg ereignet hat.
Kurz vor Weihnachten 2015 fanden Jäger in der Nähe von Augsburg zufällig Überreste eines bereits seit einem Jahr verstorbenen 80-jährigen Mannes im Wald. Allem Anschein nach hatte er zu Lebzeiten weder Kontakt zu Angehörigen noch zu Freunden, Nachbarn oder Betreuern, da er erst am Auffindetag bei der Polizei als vermisst gemeldet worden war. Ein Gewaltverbrechen wurde von der Kriminalpolizei ausgeschlossen, anscheinend hatte sich der Mann freiwillig an diesen idyllischen Ort begeben. Es könnte aber auch sein, dass er, wie viele andere Personen mit fortgeschrittener seniler Demenzerkrankung, einfach von Zuhause losgelaufen ist, um „arbeiten zu gehen“ oder um „nach Hause zu fahren“. Was auch immer seine Gründe waren, am Beispiel dieses Falles wird deutlich, wie wichtig gute Betreuung ist.
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Unsere Ängste sind vielfältig, doch eines liegt jeder Angst zugrunde: Unsicherheit. Um unsere Ängste in den Griff zu bekommen, müssen wir erst einmal in uns hineinhören. „Geh dorthin, wo Deine Ängste sind“, rät eine buddhistische Geistesübung und meint nichts anderes als folgendes: Ignorieren bringt nichts. Wenn wir Ängste überwinden wollen, müssen wir uns mit unseren Ängsten beschäftigen, denn was man kennt, fürchtet man nicht mehr. Danach folgt der zweite Schritt: Was man nicht fürchtet, braucht man nicht mehr zu fliehen. Denn ein weiteres wichtiges Thema neben der Angst ist unser angeborener Fluchtreflex.
Wie begegnen Sie Prüfungsängsten?
Relativieren Sie Ihre Angst – jeder hat Ängste und niemand geht wirklich gelassen in eine Prüfung! Mehr →
Der Fall: Ein Kontrollbetreuer war vom Amtsgericht für eine Betreute bestellt worden, die eine Vorsorgevollmacht für ihren Sohn erteilt hatte. Nachdem der Kontrollbetreuer die Vollmacht widerrufen hatte, rechnete er seine Vergütung bis zum Tag des Widerrufs der Vollmacht ab, da aus seiner Sicht die Betreuung beendet sei.
Später beantragte er eine weitere Vergütung bis zum Zugang des Beschlusses über die Aufhebung der Kontrollbetreuung für den Zeitraum vom 08. Mai bis 22. Februar des Folgejahres. Mehr →
Eine Ursache von Lernschwierigkeiten könnte sein, dass Sie vielleicht noch nicht die passende Lernmethode für sich gefunden haben. Je nach Typ nehmen wir Inhalte besser über das Gehör, über die Augen oder über die Hände auf. Manch einer lernt erst dann effektiv, wenn er oder sie sich mit anderen Menschen unterhält. Je nachdem, welcher Sinn am empfänglichsten für neue Eindrücke ist, lernen wir schneller oder langsamer. Finden Sie heute Ihren Lerntyp heraus und passen Sie Ihr Lernverhalten an. Damit Sie den Fernlehrgang Rechtliche Betreuung der BeckAkademie Fernkurse jetzt noch effektiver absolvieren!
A) Der auditive Lerntyp
Wenn Sie zu diesem Typ gehören, können Sie Vorträgen, Vorlesungen, Referaten oder Hörbüchern besonders gut folgen. Das Auswendiglernen fällt Ihnen verhältnismäßig leicht.
So lernen Sie: Lernen Sie immer an ruhigen Orten und lesen Sie Ihre Aufgaben laut vor. Sie können auch eine Lektion aufnehmen während Sie lesen, und diese mehrmals anhören. Zusätzlich könnten Sie auch eine leise Musik laufen lassen, doch nur, wenn es nicht stört. Vermeiden Sie in jedem Fall eine Lernumgebung mit vielen Nebengeräuschen. Mehr →
Der Fall: Eine rechtliche Betreuerin hatte zunächst die Festsetzung der Vergütung gegen das Vermögen ihres Betreuten beantragt, auf der Grundlage der höheren Stundensätze des § 5 Abs. 1 VBVG.
Nachdem durch das Amtsgericht die Vergütung antragsgemäß festgesetzt und Erstattung aus dem Vermögen des Betreuten angeordnet wurde, änderte sich die Vermögenslage des Betreuten. Da er nunmehr mittellos war, wollte die Landeskasse mit ihrer Rechtsbeschwerde erreichen, dass die Betreuerin die Vergütung für mittellose Betreute – nach § 5 Abs. 2 VBVG – erhält. Mehr →
Eine sogenannte Kontrollbetreuung kann erforderlich sein, wenn nach den üblichen Maßstäben und unter Berücksichtigung des in den Bevollmächtigten gesetzten Vertrauens eine ständige Kontrolle geboten ist. Hierfür müssen Anzeichen vorliegen, dass der Bevollmächtigte mit dem Umfang und der Schwierigkeit der vorzunehmenden Geschäfte überfordert ist oder es müssen Bedenken gegen die Tauglichkeit oder Redlichkeit des Bevollmächtigten bestehen. Ein Missbrauch der Vollmacht oder ein entsprechender Verdacht ist nicht erforderlich. Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Betroffenen (Vollmachtgebers) handelt. Mehr →
Und schon wieder dürfen wir Ihnen ehrgeizige und engagierte Prüfungsteilnehmer der 2-tägigen Abschlussprüfung zum Vereins-/Berufsbetreuer der BeckAkademie Fernkurse präsentieren!
Herzlichen Glückwunsch zum Prüfungsabschluss zum(r) rechtlichen Betreuer(in) mit Hochschulzertifikat!
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