Wie Sie einen Einwilligungsvorbehalt wegen erheblicher Gefährdung anregen

Ist Ihnen die rechtliche Betreuung einer Person übertragen worden, beeinträchtigt das grundsätzlich nicht eine bestehende Geschäftsfähigkeit Ihre Betreuen. So kann es trotz der rechtlichen Betreuung passieren, dass eine Person sich selbst – durch ihr eigenes Handeln – Schaden zufügt. Damit Sie Schlimmeres verhindern können, gibt es die Möglichkeit, dass das Betreuungsgericht einen Einwilligungsvorbehalt anordnet.

Rückblick: Vor 1992 war das anders. Wurde bis dahin eine Person zum Beispiel wegen Geisteskrankheit entmündigt, galt sie als geschäftsunfähig. Entmündigungen aus anderen Gründen, wie etwa Geistesschwäche, Trunksucht, Rauschgiftsucht und Verschwendung führten dazu, dass die Person als beschränkt geschäftsfähig galt.

Der Einwilligungsvorbehalt ähnelt von den Voraussetzungen und Rechtsfolgen her der früheren Entmündigung wegen Verschwendung. Er hat hingegen nichts mit der Einwilligungsfähigkeit bei strafrechtlichen Einwilligungen zu tun.

Der Einwilligungsvorbehalt ist eine spezielle Anordnung des Betreuungsgerichtes, die Sie als Betreuer zusätzlich zu einer Betreuerbestellung anregen können – und in besonders gravierenden Fällen auch sollten. Mehr →

20. Juni 2015 | Kategorie: Allgemein, Formulare |

Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

Leistungen abgelehnt?
So beantragen Sie schnell einstweiligen Rechtsschutz

Neben Eilanträgen mit der Begründung Gefahr in Verzug gibt es für Sie als Betreuer noch weitere Möglichkeiten, Eilverfahren in die Wege zu leiten. Denn schnelles Handeln ist besonders für die Betreuungspraxis wichtig, wenn es darum geht, sozialrechtliche Ansprüche der betreuten Person schnell durchzusetzen oder – wie in folgendem Fallbeispiel – die Abwehr negativer Bescheide schnell durchzusetzen.

„Einstweilig“ gilt für beide Seiten

Zur Beschleunigung gibt es im Sozialrecht ebenso wie im Verwaltungs- und im Zivilrecht bekanntermaßen ein Verfahren, das unter bestimmten Voraussetzungen eine schnellere, dafür aber einstweilige oder vorläufige Entscheidung der Gerichte ermöglicht. Die Voraussetzungen: Ein Anordnungsgrund besteht, wenn die Sache eilbedürftig ist. Außerdem darf eine mögliche vorläufige Entscheidung nicht zum endgültigen Rechtsverlust des Antragsgegners führen.

Eilbedürftig ist eine Sache, sobald dem Antragsteller selbst ein Rechtsverlust droht, wenn nicht schnellstens eine Entscheidung ergeht. Im folgenden Beispiel im Musterbrief ist dies der Fall, weil die zuständige Sozialbehörde oder das JobCenter trotz Hilfebedürftigkeit die Bewilligung von Leistungen wieder aufgehoben hat.

Lesen Sie in folgendem Musterbrief, wie Sie als Betreuer rechtssicher argumentieren und – mit korrekt bezeichneten und beigefügten Anlagen – den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zeitnah durchsetzen können: Mehr →

19. Juni 2015 | Kategorie: Allgemein, Formulare |

Blackout mitten in der Prüfung, was tun? (Teil 1)

Scary man, deep fear conceptWenn die Anspannung vor wichtigen Ereignissen wie vor der Abschlussprüfung des „Fernkurs für zertifizierte Vereins-/Berufsbetreuung“ zu groß ist, kann es passieren: Die Informationsübertragung zwischen den Nervenzellen im Gehirn setzt aus – und ein Blackout tritt ein. Schlimm für den Prüfling, aber zum Glück ist er oder sie für das Problem zum Teil selbst verantwortlich – und genau das ist das Positive daran.

Ein Blick auf die Ursache hilft!

Kein Wunder: Wer sich Tage vorher schon die Prüfung in den schlimmsten Farben ausmalt – etwa, dass

  • es kaum- oder unbeantwortbare Prüfungsfragen und ungerechte Prüfer gibt,
  • man sicher zu spät zum Prüfungstermin kommt,
  • genau die Kapitel in der Prüfung drankommen, in denen man unsicher ist …

Wer also nur negativ über diesen Termin denkt, der beginnt sein Gehirn systematisch mit negativem Gedankengut zu füllen. Auch der Anspruch, unbedingt mit einer sehr guten Note aus der Prüfung kommen zu müssen, erzeugt unnötigen Stress.

Sicher, wir können uns nicht gegen negative Gedanken wehren, die – gerade kurz vor einer Prüfung – entstehen, doch wir können etwas entgegensetzen. Besonders wirksam sind positive Ermutigungen, auch Affirmationen genannt. Was sich jetzt leicht esoterisch anhört, funktioniert wirklich in der Praxis und wird auch von der Hirnforschung bestätigt.

Positv thinking – mehr als ein amerikanischer Trend!

Begegnen Sie negativen Gedanken mit positiven. Denken Sie an etwas Schönes: Keine Angst, sicher fällt Ihnen etwas ein. Zum Beispiel:

  • Die Prüfungen sind in Berlin, Köln oder München. Da kann ich mir gleich eine schöne Stadt angucken!
  • Endlich treffe ich auf die anderen Teilnehmer des Fernkurses!
  • Alles was ich jetzt noch nicht sicher weiß, lerne ich im Crash-Kurs.
  • Vielleicht können wir schon Erfahrungen als Betreuer austauschen? …

Malen Sie sich auch schon Ihr Ziel plastisch aus, indem Sie sich vorstellen, wie Sie nächstes Jahr als zertifizierte/r rechtliche/r Betreuer/in arbeiten werden. Wer jetzt noch kräftig und tief ein- und ausatmet, hat seinem Gehirn schon zwei sehr wertvolle Dinge geschenkt, nämlich Sauerstoff und gute Gedanken. Mehr →

15. Juni 2015 | Kategorie: Allgemein |

Erfahrungsbericht von Robert Kible

KibleFernlehrgang als Mittel gegen ungeplanten Arbeitslosigkeit

Roland Kible besuchte den Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat der BeckAkademie Fernkurse, weil er in Deutschland bleiben wollte. Seine Erfolgsgeschichte stellen wir Ihnen heute ausführlich vor.

Für die meisten bedeutet der Fernlehrgang zum Berufsbetreuer der BeckAkademie Fernkurse das ersehnte Sprungbrett in die Selbständigkeit. Doch es gibt auch Teilnehmer, denen das berufliche Aus oder eine andere Katastrophe droht, und die mit diesem Fernkurs ihrem Leben eine neue, sehr erfreuliche Wendung gegeben haben. Menschen, wie Roland Kible, der mit dieser Weiterbildung dafür sorgte, dass er in Deutschland bleiben kann.

Fernkurs gegen die Arbeitslosigkeit

Der gelernte Landwirtschaftsmeister war Produktionsleiter in einer Zweigstelle eines amerikanischen Forschungsunternehmens. Doch dann kam der Zeitpunkt, an dem das Unternehmen seinen deutschen Standort verließ, um nach Frankreich zu gehen. Weil er nicht mitgehen wollte, wurde Roland Kible mit 50 Jahren arbeitslos. Mehr →

10. Juni 2015 | Kategorie: Erfahrungsbericht |

Maßgebliche Kriterien für die Berechnung eines Stundensatzes von 33,50 €

Paragraph Urteil DIhr Stundensatz wurde heruntergestuft? Hier lohnt sich die Rechtsbeschwerde

Ein Berufsbetreuer hatte in der ehemaligen DDR einen Abschluss als Diplomgesellschaftswissenschaftler an der Parteihochschule „Karl Marx“ beim Zentralkomitee der SED erworben. Er rechnete seine Tätigkeit mit einem Stundensatz von 33,50 € ab. Das Amtsgericht hatte dies akzeptiert, der Bezirksrevisor jedoch reduzierte rückwirkend den Stundensatz des Berufsbetreuers auf 27,00 €. Der Berufsbetreuer legte – nach erfolgloser Beschwerde beim Landgericht – Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein, um wieder eine Vergütung in Höhe von 33,50 € zu erhalten.

Diese Rechtsbeschwerde hatte Erfolg und führte zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückweisung der Sache ans Landgericht. Mehr →

03. Juni 2015 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Abschlussprüfung zum(r) rechtlichen Betreuer(in) 2015

Achtung: Letzter Prüfungstermin in 2015

Wichtig: Dieses Jahr gibt es nur noch einen (1) weiteren Prüfungstermin für die Fernlehrgänge der BeckAkademie FERNKURSE, nämlich am 06./07. November 2015 in Berlin, zu dem Sie sich ab sofort anmelden können. Denn die ersten beiden Prüfungstermine in 2015 in Köln und München wurden bereits durchgeführt (wir berichteten).

Prüfungstermin 06./07. November 2015 in Berlin

  • 06.11.2015 Repetitorium im VKU-Forum, Berlin (Nähe Hauptbahnhof)
  • 06.11.2015 Get2Gether mit Einladung zum gemeinsamen Abendessen (Ort wird noch bekannt gegeben)
  • 07.11.2015 Abschlussprüfung im VKU-Forum, Berlin (Nähe Hauptbahnhof) – auf Wunsch mit Hochschulzertifikat.

Anmeldung ab sofort möglich! 

Mehr →

26. Mai 2015 | Kategorie: Abschlussprüfung |

Erfahrungsbericht von Diana Wienesen

Wienesen-DianaFernkurs als Sprungbrett in die Selbständigkeit

Schon einige unserer Teilnehmer starteten mit dem Fernkurs für zertifizierte Vereins-/Berufsbetreuung der BeckAkademie FERNKURSE in die Selbständigkeit. Auch Frau Wienesen besuchte die berufsbegleitende Weiterbildung und machte sich nach ihrem erfolgreichen Prüfungsabschluss als Berufsbetreuerin selbständig. Ihre Erfolgsgeschichte stellen wir Ihnen heute ausführlich vor:

 

Diana Wienesen (3. v. lks.) mit Teilnehmern und Referenten beim abendlichen Get2Gether im „Gasthof zur Mühle”, Ismaning. Die informellen Treffen am Vorabend der Prüfung sind bei einem Fernstudium besonders wertvoll.

Selbständige Berufsbetreuerin mit Prüfungszertifikat

Diana Wienesen hatte durch ihre Arbeit immer wieder mit Berufsbetreuern zu tun und sie begann sich sehr für das Thema rechtliche Betreuung zu interessieren. Sie fand, dass die Tätigkeit als selbständige Berufsbetreuerin genau das Richtige für sie sei. Noch attraktiver wurde der Beruf, als sie erfuhr, dass sich bei ihr vor Ort bislang noch kein Berufsbetreuer hatte prüfen und zertifizieren lassen. Auch die zuständige Betreuungsstelle bestärkte Frau Wienesen, diese Weiterbildung zu absolvieren, weil ihr es an zertifizierten Berufsbetreuern fehlte. Mehr →

12. Mai 2015 | Kategorie: Erfahrungsbericht |

So gehen Sie gegen untätige Behörden vor

Praxisfälle aus der Betreuung

Aus Personalmangel oder aus welchem Grund auch immer, manchmal lassen Behörden nicht nur lange auf sich warten, sondern zu lange. Gerade betreute Menschen, die finanziell schlecht dastehen, geraten dann auch noch in Existenznot. Doch soweit muss (und darf!) es nicht kommen: Mit einer Untätigkeitsklage können Sie als rechtlicher Betreuer gegen unverhältnismäßig lange Wartezeiten bei Behörden und Gerichten vorgehen.

Vor allem, wenn Sie bereits einen Widerspruch eingereicht, schriftliche Sachstandsanfragen geschrieben und weitere telefonischer Anfragen gestellt haben, sollten Sie – spätestens nach 6 Monaten – eine sogenannte Untätigkeitsklage formulieren. Diese geht an das Sozialgericht.

So gehen Sie vor

Ihr Antrag auf Untätigkeitsklage an das Sozialgericht sollte u.a. folgende Eckdaten enthalten: Mehr →

29. April 2015 | Kategorie: Allgemein, Formulare |

Pauschale Vergütung für den Ergänzungsbetreuer, ja oder nein?

Paragraph Urteil DSo rechnen Ergänzungsbetreuer richtig ab

Grundsätzlich kann Sie ein Betreuungsgericht nach § 1899 Abs. 4 BGB als Ergänzungsbetreuer bestellen, so dass Sie die Angelegenheiten des Betreuten nur zu besorgen haben, wenn der andere Betreuer verhindert ist.

Ein Amtsgericht hatte auf Antrag eines Ergänzungsbetreuers zunächst eine pauschale Vergütung festgesetzt. Hiergegen setzte sich der Ergänzungsbetreuer mit einer Beschwerde beim Landgericht zur Wehr. Das Landgericht als Beschwerdegericht lehnte es jedoch ab, den Ergänzungsbetreuer pauschal nach §§ 4, 5 VBVG zu vergüten.

Der Ergänzungsbetreuer verfolgte daraufhin mit seiner Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) das Ziel, eine pauschale höhere Vergütung zu erhalten, als seine Vergütung nach Zeitaufwand erbracht hätte.

Der BGH lehnte eine pauschale Vergütung des Ergänzungsbetreuers ab

Der BGH folgte mit seinem Beschluss vom 04.06.2014 (Az. XII ZB 625/13) der Auffassung des Landgerichts, das nämlich dem Ergänzungsbetreuer keine pauschale Vergütung zusteht.

Nach § 6 Satz 1 VBVG erhält der Ergänzungsbetreuer – der nach § 1899 Abs. 4 BGB bestellt ist – eine Vergütung nach seinem konkreten Zeitaufwand. Nur bei einer tatsächlichen Verhinderung kann die Vergütung nach §§ 6 Satz 2 VBVG und § 1 Abs. 2 i.V.m. § 3 VBVG pauschal gewährt werden. Mehr →

19. April 2015 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Wie Sie eine Betreuung bei Gefahr im Verzug anregen können

Praxisfälle aus der Betreuung

Wenn die rasche Aufnahme einer Betreuung geboten ist, können Sie diese bei Gefahr im Verzug anregen und das Verfahren damit beschleunigen. 2013 gab es den spektakulären Fall von Georg Luxi, einem ehemaligen Geschäftsmann und Millionär aus Deggendorf, der mit diesem Verfahren unter Betreuung gestellt worden ist.

Der demenzkranke Georg Luxi war von seiner Lebensgefährtin und deren Sohn zuletzt eineinhalb Jahre unter Verschluss gehalten worden, wie sogar die Staatsanwaltschaft sagte. Seine beiden Töchter und die Behörden versuchten damals vergeblich, den offensichtlich dementen Rentner ausfindig zu machen. Als er dann in eine Klinik kam, soll die Partnerin des demenzkranken Millionärs versucht haben, seine künstliche Ernährung einstellen zu lassen. Daraufhin entschied das Landgericht Deggendorf, dass der Mann unter Betreuung gestellt werden muss und begründete dies mit Gefahr im Verzug. Mit seiner einstweiligen Anordnung hob das Landgericht einen Beschluss des Amtsgerichts auf, das eine Betreuung von Georg Luxi noch abgelehnt hatte. Mehr →

15. April 2015 | Kategorie: Allgemein, Formulare |

Schlemmer-Rezepte gegen die Müdigkeit

Ernährungstipps mit Kräutern

Gegen (Frühjahrs-)Müdigkeit und Leistungstiefs am Schreibtisch hilft nicht nur viel Bewegung, sondern bekanntlich auch eine gesunde Ernährung. Gerade wenn Sie sich in einer intensiven Lernphase, wie etwa beim Fernkurs für zertifizierte Vereins-/Berufsbetreuung befinden, sollten Sie sich regelmäßig Gutes gönnen. Wer dazu gerade jetzt die jungen Blätter von Kräutern nimmt, profitiert zweifach: Er kurbelt seinen Kreislauf mit besonders vielen Mineralien (Eisen, Kalium, Magnesium) und Vitaminen (A, C und K) an und spart Geld, besonders wenn Sie vermeintliche Unkräuter wie Brennnessel und Löwenzahn wählen. Denn diese wachsen überall wild und zahlreich. Heute stellen wir Ihnen zwei Power-Rezepte vor, die schnell zubereitet sind, gut schmecken – und wunderbar zur Spargelzeit passen.

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Brennnessel

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Löwenzahn

 

 

 

 

 

 

 

Ernte und Verarbeitung

Viele Kräuter wachsen bei uns in freier Natur oder lassen sich auf dem Balkon oder der Fensterbank kultivieren. Brennnesseln und Löwenzahn gelten sogar als Unkraut, stehen also nicht unter Naturschutz und dürfen frei gepflückt werden. Achten Sie darauf, dass Sie Wildkräuter dort pflücken, wo sie nicht allzu vielen Schadstoffen ausgeliefert sind, also nicht direkt neben der Fahrbahn, an der Bordsteinkante oder auf der Hundewiese. Pflücken Sie nur junge, zarte Blätter im Frühjahr, später enthalten sie weniger Vitamine und schmecken – vor allem der Löwenzahn – verhältnismäßig bitter. Außerdem sollten Sie Wildkräuter am besten in den frühen Morgenstunden oder abends ernten, denn dann schmecken sie am besten. Ungünstig ist es, Blätter, die in der prallen Sonne stehen, zu pflücken. Mehr →

06. April 2015 | Kategorie: Allgemein |

Abschlussprüfung zertifizierter Vereins-/Berufsbetreuer Januar 2015

Herzlichen Glückwunsch zum(r) geprüften Vereins-/Berufsbetreuer(in)!

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Referenten sowie Prüfer der BeckAkademie Fernkurse (v.l.n.r.): Prof. Dr. Dipl.-Psych. Robert Northoff, Dr. med. Annette Haring, Dr. Anne Klüser, Prof. Dr. Rolf Jox und Teilnehmer der Abschlussprüfung – wir gratulieren zur bestandenen Prüfung!

 

Allen Grund zur Freude haben die Prüfungsteilnehmer der Abschlussprüfung im Januar 2015 zum zertifizierten Vereins-/Berufsbetreuer! Nach 9 Monate Fernstudium mit viel fleißigem Lernen, 4 Stunden schriftlicher Klausur und mündlicher Prüfung (Kolloquium) haben sie ihren Abschluss zum rechtlichen Betreuer endlich in der Tasche.

Klüser Repetitorium

Frau Dr. Anne Klüser und Teilnehmer der BeckAkademie Fernkurse

Um ganz sicher zu gehen, dass alle Inhalte und Themen richtig „sitzen“, trafen sich die Teilnehmer einen Tag vor den Prüfungen zum gemeinsamen Repetitorium. Dieses Zusatzangebot der BeckAkademie FERNKURSE findet ganz bewusst einen Tag vor den Prüfungen statt. So können die Teilnehmer die wichtigsten Fragen und Feinheiten ihrer Themengebiete abschließend vertiefen und mögliche Unsicherheiten und Wissenslücken gemeinsam ausbügeln.

Alleine lernen – gemeinsam motivieren – Kontakte knüpfen!

Haring

Dr. med. Annette Haring

Immer wieder hören wir von unseren Teilnehmern, wie sehr sie das gemeinsame Treffen beim Repetitorium und anschließenden Get2Gether am Schluss des Fernlehrgangs schätzen. Denn einen Fernkurs zu besuchen bedeutet zumeist, dass man für sich alleine im Selbststudium lernt. Feedback erhält man zunächst nur durch den Kontakt zu den Fernlehrern und durch das Einsenden der Klausuren. Gegenseitig motivieren und antreiben können sich die Teilnehmer erst beim gemeinsamen Treffen und Kennenlernen im Rahmen der Prüfung. Diese Gelegenheit nutzten auch die Teilnehmer im Januar 2015 in Köln und ließen den Crash-Kurs (Repetitorium) beim anschließenden Get2Gether gemütlich ausklingen.

Get2Gether_5Beim entspannten Besuch in der Kölner Kneipe Höninger ging das Kennenlernen und fleißige Netzwerken weiter. In dieser typisch kölschen Kneipe, in der der Karneval – wie überall in Köln – bereits kräftig gefeiert wurde, tauschten Teilnehmer und Referenten ihre Erfahrungen aus und profitierten von den Tipps der Referenten.

Bei „lecker Häppchen“ und dem einen oder anderen süffigen Kölsch holten sich die Prüflinge wertvolle Anregungen für ihre berufliche Zukunft nach ihrem Fernstudium und der Abschlussprüfung. Dabei wurden auch die Adressen untereinander ausgetauscht, um den späteren Kontakt nicht abreißen zu lassen.

 

Kolloquium Gruppe 1

Im Kolloquium – Prüflinge Gruppe 1

Mit frischem Schwung ging es am nächsten Tag direkt in die Abschlussprüfung bei Alpmann Schmidt Repetitorium Köln. Auch diese Zeitnähe wurde bewusst gewählt, denn wer möchte nach so einer intensiven Vorbereitung noch lange auf den Einsatz seines Wissens warten. Wer wollte, konnte seinen Abschluss mit dem Hochschulzertifikat der staatlichen Hochschule Neubrandenburg ablegen.

Lesen Sie hier, wie unsere Prüfungsteilnehmer über ihre Erfahrungen an der BeckAkademie FERNKURSE urteilen!

 

 

30. März 2015 | Kategorie: Abschlussprüfung, Erfahrungsbericht |

TERMIN: JuraHealth Congress 2015

JHC 2015 (komplett)Mit der BeckAkademie Fernkurse günstig zum JuraHealth Congress

Der 8. JuraHealth Congress (JHC) am 23. April 2015 in den Kölner Sartory-Sälen stellt zeitgemäße Strategien im Umgang mit demenziell erkrankten Menschen vor, denn Schwerpunkt der diesjährigen Veranstaltung ist „Demenz – Verstehen, Unterstützen, professionell Handeln“. Doch das ist nicht alles, denn dieses Jahr sind wir, die BeckAkademie Fernkurse, als Mitveranstalter dieses Kongresses mit dabei!

Der Kongress ist vor allem für Sie als rechtliche/r Betreuer/in wichtig

Deshalb veranstalten wir gemeinsam mit unseren Referenten das kongressbegleitende Symposium „Pro und Contra Werdenfelser Weg“, in dem es u. a. um die umstrittene Bestellung des Verfahrenspflegers nach dem sogenannten „Werdenfelser Weg“ und deren Auswirkung auf den Berufsstand der rechtlichen Betreuer geht. Freuen Sie sich auf interessante (Streit-)Vorträge mit anschließendem Get2Gether der BeckAkademie Fernkurse, das Sie für anregende Gespräche und Networking mit (ehemaligen) Teilnehmern, Referenten und Kongressbesuchern nutzen können. Ferner steht Ihnen natürlich der Besuch der Fachvorträge des JuraHealth Congress 2015 und der Fachausstellung offen.

Ihr Zeitplan am 23. April 2015

09:00 Uhr     Eröffnung des JuraHealth Congress (JHC) 2015
09:30 Uhr     Adäquater Umgang mit herausforderndem Verhalten, Berufsschulpädagogin Claudia Stiller-Wüsten

10:30 Uhr     Get2Gether BeckAkademie FERNKURSE
11:00 Uhr      Begrüßung: Prof. Dr. Rolf Jox

11:15 Uhr       Verfahrenspfleger, Ermittlungshelfer, gerichtlicher Sachverständiger? Die umstrittene Bestellung des Verfahrenspflegers nach dem „Werdenfelser Weg“ und deren Bedeutung/Auswirkung auf den Berufsstand der rechtlichen Betreuer, Reinhold Spanl

11:45 Uhr       Verfahrenspfleger nach dem „Werdenfelser Weg“ – Gäbe es diese Initiative nicht, müsste sie erfunden werden! Rainer Beckmann, Lehrbeauftragter für Medizinrecht an der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg

12:15 Uhr       Fragen und Diskussion: Prof. Dr. Rolf Jox (Moderation)
12:45 Uhr       Schlusswort Prof. Dr. Rolf Jox
13:00 Uhr       Mittagspause

14:00 Uhr       Weiter im Kongressprogramm
17:00 Uhr       Voraussichtliches Ende des Kongresses, Ausblick auf den JHC 2016

Wir laden Sie ein!

Seien Sie unser Gast! Gerne laden wir Sie zu unserem kongressbegleitenden Symposium „Pro und Contra Werdenfelser Weg“ mit Kongress-Get2Gether sowie zu allen Fachvorträgen und der Fachausstellung des JuraHealth Congress 2015 nach Köln ein – nutzen Sie unser begrenztes Kartenkontingent.

Unser günstiges Spezial-Angebot für Sie – nur begrenztes Kartenkontingent!

Denn als unser Gast können Sie unser begrenztes Kontingent an vergünstigten Eintrittskarten (79,80 € statt regulär 229,00 €) nutzen.

So melden Sie sich an

Melden Sie sich als Gast der BeckAkademie Fernkurse gleich hier an. Dann erhalten Sie umgehend Ihre vergünstigte Eintrittskarte aus unserem Kontingent sowie die Kongress-Programmunterlagen zugeschickt.

Wir empfehlen: Der Besuch unseres Spezial-Symposiums ist zwar Teil des Kongresses, doch die Plätze sind begrenzt und werden nach der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Sichern Sie sich als Teilnehmer besser schon jetzt Ihren Platz im Symposium.

Der JuraHealth Congress, die Fachtagung für Fragen im Spannungsfeld zwischen Recht und Medizin, nimmt seit vielen Jahren Stellung zu rechtlichen Kernfragen der Betreuung und pflegerischen Versorgung und stellt dazu jedes Jahr ein anderes Schwerpunktthema in den Mittelpunkt. So informierten sich im Frühjahr 2014 rund 500 Pflegende und Therapeuten über Strategien zum Erhalt und zur Förderung der Mobilität. Der JuraHealth Congress 2015 findet mit mehreren hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmern erneut in Köln statt. Dabei spielt das professionelle Miteinander von Betreuern, Medizinern und Angehörigen eine besondere Rolle.

ANMELDEFORMULAR

Seien Sie als Prüfungsabsolvent(in) oder ehemalige(r) Teilnehmer(in) unserer Fernkurse Gast der BeckAkademie FERNKURSE beim Alumni-Treffen am 05. November 2015, ab 19 Uhr in Berlin - Soho House. Sie sind herzlich eingeladen zu Drinks und einem gemeinsamen Abendessen ab 19 Uhr! Nutzen Sie diese Gelegenheit zum Netzwerken und Erfahrungsaustausch. Wir freuen uns auf Sie!

Felder mit * sind Pflichtfelder

ANMELDEFORMULAR:

16. März 2015 | Kategorie: Allgemein |

Wann brauchen Menschen einen gesetzlichen Betreuer?

DomforumVeranstaltungshinweis des Kölner Domforums: Treffpunkt ● Information ● Kirche

Im Rahmen des Kölner Domforums findet ein Vortrag zum Thema „Wann brauchen Menschen einen gesetzlichen Betreuer?“ mit Professor Dr. Rolf Jox statt.

 

  • Termin: 03. März 2015, 19:30 Uhr
  • Ort: Domkloster 3 in 50667 Köln
  • Kosten: Eintritt frei

Vielen von Ihnen ist Professor Jox als pädagogischer Studienleiter der BeckAkademie FERNKURSE bestens bekannt. Er ist außerdem Professor der Katholischen Hochschule NRW für Bürgerliches Recht, insbesondere Familien-, Arbeits- und Sozialrecht.

Sein Vortragsthema: Das Betreuungsrecht in der Diskussion
„Herr Schmitz ist dement, Frau Müller macht so komische Dinge – beide brauchen unbedingt einen Betreuer“. So denken viele Mitbürger, wenn sie bei ihren Angehörigen, Nachbarn oder Freunden entsprechende Veränderungen feststellen. Doch entspricht der „Ruf nach einem Betreuer“ der Gesetzeslage? Wann genau ist die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung erforderlich? Wie kann die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung verhindert werden? Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung – sind das geeignete Möglichkeiten?

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

26. Februar 2015 | Kategorie: Allgemein |

So formulieren Sie eine Betreuerbestellung für geschäftsunfähige Betreute an die Bank

Senior man protecting piggy bank, savings from being stolenNicht entmündigen – nur vertreten

Die Anordnung der Betreuung an sich hat auf die Geschäftsfähigkeit des Betreuten rechtlich keinen Einfluss. Beide, sowohl der Betroffene wie auch der rechtliche Betreuer sind befugt, rechtssicher zu handeln.

Um gegensätzliche Handlungen zu vermeiden, sollten Sie als Betreuer alle wichtigen Angelegenheiten (siehe § 1901 BGB) direkt mit dem Betroffenen besprechen. Dabei hängt die Geschäftsfähigkeit vor allem davon ab, ob der Betreute in der Lage ist,

  • den Sachverhalt zu begreifen,
  • die Folgen abzuschätzen,
  • nach dieser Einsicht zu agieren.

Diese Regelung verfolgt das Ziel, den Betroffenen – anders als im früheren Vormundschaftsrecht – nicht zu entmündigen.

Ist der Betroffene geschäftsunfähig, dürfen Sie als sein Betreuer ihm nicht einfach die Kontoführung abnehmen. Die Bank wiederum trägt ein Haftungsrisiko, wenn sie dem Betroffenen im Zustand seiner Geschäftsunfähigkeit Geld auszahlt.

Wir raten Ihnen daher: Unterbinden Sie im Zweifelsfall Ihrem Betreuten den alleinigen Zugang zu großen Geldbeträgen. Nutzen Sie dazu zum Beispiel folgendes Musterschreiben aus dem Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat als Vorlage.  Mehr →

26. Februar 2015 | Kategorie: Allgemein |

Volle Konzentration mit intermittierendem Fasten

human brain with hands, fork and knife in front of a pizza dishSo steigern Sie Ihre Leistung

Erst neulich haben Forscher wieder bestätigt, dass ein leerer Magen fitter hält, als ein voller: In mehreren Versuchen bekamen Ratten nur jeden zweiten Tag Futter. Im Vergleich zu ihren satten Artgenossen stellte sich heraus: Die Hungerkünstler lebten um rund 80 % länger – und das bei bester Gesundheit! Krebs, Schlaganfall oder Diabetes blieben ihnen überdurchschnittlich oft erspart.

Essenspause statt Hungerkur

Gewollt oder ungewollt, das so genannte intermittierende Fasten tut uns gut, da sich unser Körper während dieser Nahrungspausen regenerieren kann, ohne zusätzlich etwas verdauen zu „müssen“. Schon der Verzicht auf feste Nahrung für etwa 16 bis 24 Stunden kann kardiovaskuläre Risikofaktoren verhindern, vor degenerativen Erkrankungen des Nervensystems schützen und – somit sind wir beim Lernen – steigert das Konzentrationsvermögen spürbar. Mehr →

26. Februar 2015 | Kategorie: Allgemein |

Erfahrungsbericht Abschlussprüfung Januar 2015 in Köln

So haben Teilnehmer ihren Fernkurs und die Prüfung erlebt

Ganz klar: Sowohl im Fernkurs für zertifizierte Vereins-/Berufsbetreuung wie im Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat steckt ein großes Stück Arbeit. Beide Fernkurse dauern mindestens 9 lernintensive Monate und fordern viel Selbstdisziplin, Motivation und Durchhaltekraft. Wie andere erfolgreiche Kursteilnehmer ihr Fernstudium bei der BeckAkademie FERNKURSE erlebt und gemeistert haben, lesen Sie hier:

Abschlussprüfung Januar 2015 in Köln

  • Tobias Buller„Ich will das Hochschulzertifikat endlich in der Tasche haben!“
  • Sebastian Gallin – Großer Nutzen für Beruf und Umgang mit  Menschen
  • Dr. Bernd Germendorf„Mit der juristischen Denkwelt tue ich mir schwer“
  • Marketa Klapa – Berufliche Neuorientierung mit Hochschulzertifikat
  • Stefan Krumm„Mich interessiert der juristische Zusammenhang und der Bezug zum Menschen“
  • Susanne Maising„Ich benötige das Hochschulzertfikat fürs Betreuungsgericht“
  • Axel Pastetten –  Zweites berufliches Standbein für später aufbauen
  • Jennifer Pisano – Von der „Mitarbeiterin für Alle(s)“ zur zertifizierten Berufsbetreuerin
  • Lisa Schlombs – Weiterbildung als gelungener Weg
  • Detlef Schümann – Tätigkeiten auf ein höheres Niveau heben!

 

Buller„Ich will das Hochschulzertifikat endlich in der Tasche haben!“ – Tobias Buller
„… Das Wochenende fand ich mehr als gelungen – die Betreuung ist wirklich sehr, sehr gut gewesen. Damit hatte ich gar nicht gerechnet! (…) Ich bin gespannt, welche Fernlehrgänge noch von Ihnen angeboten werden (…). Ich denke, wir bleiben in Kontakt. Vielen Dank nochmals! Gruß, Tobias Buller“


Der Weg:
Tobias Buller, 38 Jahre, ist gelernter Personalfachkaufmann, Ausbildungsleiter und Personalbetriebswirt und arbeitet als Geschäftsführer des Lottoverbands NRW in Münster. Auf Vorschlag der Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen e.V. ist er außerdem ehrenamtlicher Richter des Verwaltungs-, Sozial- und Arbeitsgerichts in Münster, ferner Mitglied im Widerspruchsausschuss der Deutschen Rentenversicherung BUND und Mitglied in den IHK-Prüfungsausschüssen „Bürokaufmann/Bürokauffrau“, „Ausbildung der Ausbilder“ und „Geprüfte Wirtschaftsfachwirte“. Außerdem ist er stellvertretendes Mitglied im Beirat des Jobcenters der Stadt Münster (§ 18d SGB II) und hat also bereits eine Menge an juristischer Erfahrung vor Beginn des Fernlehrgangs sammeln können.

Das Ziel: Mit seiner großen Affinität zum Recht wollte Herr Buller das Thema Betreuung so profund wie möglich vertiefen und dazu endlich den Prüfungsabschluss Berufsbetreuer mit Hochschulzertifikat absolvieren. Das ist ihm jetzt gelungen – wir gratulieren recht herzlich zum sehr guten Prüfungsabschluss! Mehr →

19. Februar 2015 | Kategorie: Abschlussprüfung, Erfahrungsbericht |

Prüfungsangst adé: Die 72-Stunden-Regel

FeedbackKennen Sie die 72-Stunden-Regel?

Um sich überhaupt an etwas erinnern zu können, muss unser Superspeicher – das Gehirn – verschiedene Stadien des Speicherns vollziehen. Am Beispiel von neuen Lektionen könnte dies wie folgt aussehen.

An erster Stelle landen all unsere Eindrücke – vom Hund, den wir vom Fenster aus beobachten bis zu unseren gelesenen Lerneinheiten – im sogenannten Ultrakurzzeitgedächtnis. Dieser Teil des Gehirns verfügt über eine Spanne von wenigen Millisekunden und übernimmt alles, was wir wahrnehmen, ohne es zu filtern. Wer nun bestimmte Informationen speichern will, muss dies seinem Gehirn auf eine gewisse Art und Weise mitteilen, doch wie?

Vom Ultrakurzzeitgedächtnis gelangen Teile der Informationen ins Kurzzeit- oder Arbeitsgedächtnis. Hier werden Dinge zwischengespeichert, die wir eine gewisse Zeit benötigen. Anschließend – wiederum ausgewählt und selektiert – kommen nur die wichtigsten Informationen ins Langzeitgedächtnis. Wer hier Gelerntes aus den Lektionen eines Fernkurses abspeichern will, muss zunächst wissen, wie das Speichern und Lernen überhaupt funktioniert. Mehr →

12. Januar 2015 | Kategorie: Allgemein |

Nett geht anders – Vertretungsanzeige an Jobcenter

The blame game. Upset, angry old man accusing someoneVertretungsanzeige – so besser nicht

Eine Vertretungsanzeige ist meist auch für Sie als rechtlicher Betreuer die erste Kontaktaufnahme mit der betreffenden Behörde. Ein solches Schreiben sollte also möglichst neutral bis höflich formuliert sein. Nicht nur aus Gründen der Etikette, sondern auch, um in Zukunft mit den Mitarbeitern im Jobcenter oder sonstigen Leistungsträger erfolgreich zusammenzuarbeiten. Das klingt für viele selbstverständlich, doch für einen Anwalt aus einer juristischen Zentrale einer Kanzlei (!) wohl nicht, denn sonst hätte er nicht wie folgt formuliert.

Hier ein Auszug aus dem ersten Schreiben an ein Jobcenter, das – ohne erkennbaren Anlass – bereits voller Drohungen ist. Sie können es komplett einsehen, da es der betroffene, verärgerte Mitarbeiter online gestellt hat, der dies – nach eigenen Aussagen – wohl selbst so bislang nicht erlebt hatte: Mehr →

09. Januar 2015 | Kategorie: Allgemein |

Ihre Weiterbildungsförderung 2015 mit der Bildungsprämie

BildungspraemieSie möchten sich beruflich qualifizieren und weiterbilden, können sich aber unsere Fernkurse nicht leisten? Dann nutzen Sie doch die Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung! Denn so erhalten Sie Bares vom Staat, wenn Sie unsere Kurse besuchen wollen. Das erfolgreiche Förderprogramm ist übrigens seit dem 01. Juli 2014 in seiner mittlerweile 3. Förderphase.

Wer wird gefördert?

Mit der Bildungsprämie werden Frauen und Männer mit einem Einkommen bis 20.000 € (Verheiratete 40.000 €) unterstützt. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Hier finden Sie mehr Infos und einen praktischen Vorab-Check, ob Sie von der Bildungsprämie profitieren können.

Bildungsprämie und Lehrgänge der BeckAkademie Fernkurse

Der Prämiengutschein der Bildungsprämie kann für Sie bei einzelnen Modulen unserer Fernkurse bis zu 500 € wert sein. Interessiert? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gern! Mehr →

04. Januar 2015 | Kategorie: Fördermöglichkeiten |

Bildungsgutscheine: Förderung der beruflichen Weiterbildung nach AZAV

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AZAV – Bildungsgutscheine für die Fernkurse und Sachkunde-Webinare der BeckAkademie Fernkurse einlösbar!

Die BeckAkademie Fernkurse ist seit Dezember 2014 ununterbrochen und bereits 2-fach rezertifiziert bundesweit zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).

Großer Vorteil ist, dass unsere Fernkurse, Fernstudiengänge und Sachkunde-Webinare  über Bildungsgutscheine, die Sie bei der Agentur für Arbeit erhalten, buchbar sind. Mehr →

02. Januar 2015 | Kategorie: Fördermöglichkeiten |

Wie Sie als Betreuer Akteneinsicht der Staatsanwaltschaft gegen Ihren Betreuten rechtssicher abwehren

Paragraph Urteil DIhr rechtssicherer Umgang mit höchstpersönlichen Daten Ihres Betreuten

Gerade wenn ein Ermittlungsverfahren gegen Ihren Betreuten geführt wird, kann sich unter Umständen die Staatsanwaltschaft an Sie wenden mit dem Ersuchen um Akteneinsicht in Ihre Betreuungsakten.

Der Fall (Beschluss des OLG Köln, Az. 7 VA 2/13)

Die Staatsanwaltschaft Aachen hatte einen Antrag auf Einsichtnahme in die Betreuungsakte gestellt und im Wege der Amtshilfe Akteneinsicht beantragt. Sie wollte so die Schuldfähigkeit des Betreuten in dem Strafverfahren klären. Die Betreuerin und gleichzeitige Verteidigerin im Ermittlungsverfahren des Betreuten hatte keine uneingeschränkte Zustimmung zur Übersendung der Betreuungsakte an die Staatsanwaltschaft Aachen erteilt. Sie hatte sich nämlich auf eine psychische Erkrankung berufen, so dass die Schuldfähigkeit möglicherweise ausgeschlossen war. Mehr →

29. Dezember 2014 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Ihr Betreuter erbt – jetzt kann die Staatskasse gezahlte Betreuervergütung zurückfordern

Paragraph Urteil DStaatskasse fordert nachträglich gezahlte Betreuervergütung zurück

Zunächst hatte die Staatskasse die Betreuervergütung für einen Betreuten gezahlt. Nachdem der Betreute jedoch geerbt hatte, forderte das Amtsgericht aufgrund des Vermögens des Betreuten (ca. 5.884,00 €), dass er die anteilige Betreuervergütung in Höhe von 1.473,26 € an die Staatskasse erstatten soll. Der Betreute sah sich jedoch noch einem weiteren Rückforderungsbescheid in Höhe von 5.745,00 € wegen erbrachter Sozialleistungen ausgesetzt, nämlich vom Landkreis.

Der Landkreis legte als Sozialhilfeträger gegen den Beschluss des Amtsgerichts Beschwerde ein. Er begründet dies damit, dass er wegen des zeitlich früheren Anspruchs der Staatskasse seine Forderung auf Erstattung der Sozialleistungen nur in geringerem Umfang durchsetzen könne.

Das Landgericht hat die Beschwerde des Landkreises als unzulässig – also aus formalen Gründen – verworfen. Die Rechtsbeschwerde des Landkreises wies der Bundesgerichtshof (BGH) als unbegründet zurück.

Wichtiger Beschluss des BGH vom 30.04.2014, Az. XII ZB 704/13

Gemäß § 59 Abs. 1 FamFG kann derjenige Beschwerde einlegen, der durch den angefochten Beschluss in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Eine solche Rechtsbeeinträchtigung liegt vor, wenn der Beschluss unmittelbar in ein dem Beschwerdeführer zustehendes Recht eingreift. Im vorliegenden Fall waren jedoch eigene Rechte des Landkreises nicht beeinträchtigt: Mehr →

24. November 2014 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Wie Sie als Betreuer den höchsten Stundensatz richtig durchsetzen können

Paragraph Urteil DIm Streitfall Beweise vorlegen

Nach §§ 4, 5 VBVG i.V.m. §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB wird die Pauschalvergütung des berufsmäßig tätigen Betreuers unter anderem nach seiner Qualifikation berechnet. Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG erhöht sich der Stundensatz auf 44 €, wenn die entsprechenden Kenntnisse durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder durch eine vergleichbare Ausbildung erworben sind. Dies gilt nach § 7 Abs. 1 Satz 1 VBVG auch für die Vergütung des Vereinsbetreuers.

Wichtiger Beschluss des Landgerichts Kassel vom 29.01.2014, Az. 3 T 481/13

Für eine mittellose Betreute wurde eine Vereinsbetreuerin bestellt. Der Betreuungsverein beantragte für diese Mitarbeiterin einen Stundensatz von 44,00 €. Dagegen wandte sich der Bezirksrevisor bei dem Landgericht mit der Begründung, dass der Hochschulabschluss der Vereinsbetreuerin in einem forstwissenschaftlichen Fachbereich den Stundensatz nicht begründet. Daraufhin setzte das Amtsgericht den Stundensatz auf 27,00 € fest. Über die mit dem Ziel der Festlegung des Stundensatzes auf 44,00 € eingelegte Beschwerde entschied das Landgericht Kassel.

Die Beschwerde hatte Erfolg, der Stundensatz wurde auf 44,00 € erhöht, weil das von der Vereinsbetreuerin vorgelegte Zeugnis über die Diplomprüfung im Fachbereich Forstwissenschaft diesen Stundensatz rechtfertigt. Mehr →

21. Oktober 2014 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Abschlussprüfung zum(r) rechtlichen Betreuer(in) am 23. und 24.01.2015 in Köln

Stempel: BESTANDENWichtige Termine 2015

Wer sich jetzt für die nächste Abschlussprüfung anmelden möchte, hier die nächsten Prüfungstermine. Jetzt neu in 2015 – Prüfungsort Köln. Hier geht es zur Prüfungsanmeldung:

 

Nächster Prüfungstermin Januar 2015

23.01.2015 Repetitorium bei Alpmann Schmidt – juristische Lehrgänge, Köln

23.01.2015 Get2Gether mit Abendessen – Restaurant in Köln wird noch bekannt gegeben – lassen Sie sich überraschen!

24.01.2015 Abschlussprüfung bei Alpmann Schmidt – juristische Lehrgänge, Köln – wenn Sie wollen zusätzlich mit Hochschulzertifikat!

Für die Übernachtung während der Prüfungstage haben wir für Sie wieder günstige Einzelzimmer-Kontingente für ca. 70 € (Übernachtung und Frühstück) reservieren können. Bei Interesse, melden Sie sich einfach bei uns.

Hier lesen Sie, welche Erfahrungen frühere Prüfungsteilnehmer gemacht haben.

29. September 2014 | Kategorie: Abschlussprüfung |

Wie Sie ein Vermögensverzeichnis richtig anlegen

Formulare online downloadenPraxisfälle aus der Betreuung

In vielen Fällen als Betreuer umfasst Ihr Aufgabenkreis zusätzlich die Vermögenssorge. Ist dies der Fall, treffen für Ihre Betreuungstätigkeit auch die Bestimmungen für die Tätigkeit eines Vormundes zu. Darauf verweist ausdrücklich § 1908 Abs. 1 BGB. In solchen Fällen müssen Sie als Betreuer bereits bei der Aufnahme der Betreuung ein Vermögensverzeichnis anlegen.

Mit einem Vermögensverzeichnis legen Sie als Betreuer die finanzielle Lage der betreuten Person gegenüber dem Betreuungsgericht offen (§ 1802 BGB). Dieses Vermögensverzeichnis bildet zugleich die Grundlage für die künftige Rechnungslegung (§ 1840 BGB). In der Regel erhalten Sie dann einen entsprechenden Vordruck des Gerichts. Die Betreuungsbehörde, der Betreuungsverein oder der Rechtspfleger des Betreuungsgerichtes sind Ihnen bei eventuellen Fragen, was das Ausfüllen betrifft, behilflich.

Sinn und Zweck des Vermögensverzeichnisses

  • Eine solche genaue Aufstellung dient dem Gericht zur Vorbereitung der laufenden Kontrolle des Betreuers im Rahmen der §§ 1837 ff. BGB.
  • Für Sie als Betreuer kann die Ermittlung der Vermögenswerte von Bedeutung sein wegen der Steuererklärungspflicht nach § 34 Abgabenordnung und der Mitwirkungspflicht gegenüber Sozialleistungsträgern nach §§ 60 ff SGB I.
  • Außerdem ist das Vermögensverzeichnis die Grundlage für Ihre künftige Rechnungslegung als Betreuer, für die Festsetzung der Gerichtskosten (§§ 92 ff. KostO) und zur Bestimmung des Zahlungs- bzw. Regresspflichtigen bei der Betreuervergütung und dem Aufwendungsersatz (§§ 1835 Abs. 4, 1836a, 1836d, 1836e BGB). Mehr →

19. September 2014 | Kategorie: Allgemein, Formulare |

Doping fürs Gehirn

Vegetables,herbs and spices for Italian foodImmer mehr Ernährungswissenschaftler und Mediziner sind sich einig: Mit bestimmten Nährstoffen lässt sich nicht nur die sportliche, sondern auch die Denkleistung steigern. Unser Gehirn ist ein Muskel, der nicht nur das Lernen erst (wieder) trainieren muss. Wir müssen unsere Denkzentrale wie unseren gesamten Körper gezielt mit Vitalstoffen versorgen, wenn es besonders lern- und leistungsfähig werden soll.

Gutes für unser Gehirn – und für den gesamten Körper – können wir übrigens ganz einfach mit unserer täglichen Ernährung tun. Mittlerweile sind sich sogar konventionelle Ernährungsexperten einig: Die reine Versorgung mit Vitaminpillen oder anderen künstlichen Präparaten reicht allein nicht, da es vor allem auf die Kombination von bestimmten Vitaminen und sekundären Pflanzenstoffen ankommt.

Die Natur kann es einfach besser!

Viel leichter, als sich jetzt nicht auf komplizierte Berechnungen einzulassen, ist ein ganzes Produkt aus der Natur zu verspeisen, denn darin ist alles enthalten, was der Körper braucht: Ein Apfel, ein gedünsteter Brokkoli mit gerösteten Mandeln, eine leckere Nuss-Beeren-Mischung… Wer beim Fernlernen sein Gehirn ankurbeln möchte, kombiniert gezielt Nahrungsmittel mit folgenden Ernährungsbausteinen: Mehr →

14. September 2014 | Kategorie: Allgemein |

BGH zur Vollmachtserteilung für einen Verfahrensbevollmächtigten eines Betreuten

Paragraph Urteil DEine von einem Betreuten erteilte Vollmacht ist wirksam

Ein Betreuter kann nach herrschender Auffassung jederzeit selbst einen Verfahrensbevollmächtigten bestellen. Dies ist in § 275 FamFG eindeutig geregelt und wurde in einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30. Oktober 2013, Az. XII ZB 317/13, nochmals bestätigt.

Der Fall

Die Betroffene litt an einer schweren Demenz. Sie bevollmächtigte einen Rechtsanwalt, der in ihrem Namen gegen eine Entscheidung des Betreuungsgerichts über einen Betreuerwechsel und die Erweiterung der Aufgabenkreise der Betreuung Beschwerde einlegte. Mehr →

07. September 2014 | Kategorie: Corinna Hell, Urteile |

Weiterbildung und Steuern sparen – das sind Ihre Möglichkeiten

Steuern sparenWerbungskosten und Betriebsausgaben

Bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit können Sie Ihre Fort- und Weiterbildungskosten als Werbungskosten absetzen. Selbständige und Gewerbetreibende können diese Kosten als Betriebsausgaben geltend machen. Doch nicht immer gelingt das sofort. Daher hier ein paar Tipps, wo und wie Sie dem Finanzamt Ihre Weiterbildungskosten plausibel angeben können. Nach dem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs (Az. BFH X R 6/85) können Sie die Ausgaben für Ihre Teilnahme an den BeckAkademie Fernkursen voll als Werbungskosten absetzen. Das lohnt sich jedoch nur, wenn diese über 1.000 € liegen, da das Finanzamt diese Summe auf jeden Fall als Pauschale für Werbungskosten anerkennt. Doch mit mehr Ausgaben, etwa für Ihren Arbeitsweg und diese Fortbildung samt allem Drum und Dran lohnt die Einzelabrechnung.

Voraussetzung: Begründen Sie gegenüber dem Finanzamt kurz den konkreten beruflichen Nutzen Ihrer Fort- oder Weiterbildung, etwa mit Ihren verbesserten Berufsaussichten, Aufstiegsmöglichkeiten oder ähnliches. Sollte dies nicht gelingen, können Sie die Kosten zumindest als Sonderausgaben gegenüber dem Finanzamt in Ansatz bringen. Bei möglichen Rückfragen des Finanzamts hinsichtlich der Anerkennung Ihrer Werbungskosten nennen Sie am besten die beiden Urteile des Bundesfinanzhofs mit den Aktenzeichen BFH 2002 VI R 137/01 und BFH 2002 VI R 120/01, die Sie im Internet unter www.bundesfinanzhof.de im Volltext online nachlesen können. Mehr →

03. September 2014 | Kategorie: Allgemein |

So lösen Sie Einsendeklausuren richtig (Teil 3)

Tips-TricksMehr Erfolg mit Einsendeklausuren

Anhand des Abstraktionsprinzips haben wir Ihnen im letzten Newsletter gezeigt, welche Konsequenzen ein Anspruch z.B. aus § 433 Abs. 2 BGB auf Bezahlung des Kaufpreises hat. Im Beispiel ist es ein Kaffee, den Ihr Betreuter haben möchte, er macht also einen sogenannten Anspruch geltend. Zu wissen, wie sich ein solcher Anspruch rechtlich zusammensetzt, ist gerade für die Betreuungspraxis und vor allem jetzt – für die Bearbeitung Ihrer Einsendeklausuren – äußerst wichtig. Heute daher ein neuer Auszug aus dem  Leitfaden „Wie Sie Ihre Einsendeklausuren richtig lösen“ mit praktischen Tipps von Rechtsanwältin und Berufsbetreuerin Corinna Hell.

Teil 3: Was genau ist ein Anspruch?

Sie finden die Grundlage für diesen Anspruch nicht im Schuldrecht (2. Buch des BGB), sondern im allgemeinen Teil des BGB, also im 1. Buch. Hier finden Sie die

Definition: Als Anspruch im juristischen Sinne bezeichnet man das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (§ 194 Abs. 1.1. Halbsatz BGB).

  • Ein Tun kann jede erdenkliche Handlung sein, zum Beispiel die Abgabe einer Willenserklärung oder – wie im Beispiel des Kaffees – die Übergabe des Coffee-to-go etc.
  • Ein Unterlassen ist eine Nichthandlung, z.B. eine Beleidigung gegen Ihren Betreuten nicht zu wiederholen.

Müssen Sie in einer Ihrer Einsendeklausuren prüfen, ob in einem konkreten Fall ein Anspruch besteht, dann gehen Sie wie folgt vor:

Orientieren Sie sich zuerst am Gesetz. Sie benötigen eine gesetzliche Bestimmung, die auf der Rechtsfolgenseite genau das gewährt, was der Anspruchsteller will. Dies nennt man auch die Anspruchsgrundlage. Mehr →

30. August 2014 | Kategorie: Allgemein |

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