Bundesrat beschließt am 7.6.2019 Erhöhung der Betreuervergütung

Neues Vergütungsrecht kommt noch in diesem Sommer zur Anwendung

 

Gute Nachrichten für Berufsbetreuer! Ein entscheidender Meilenstein auf dem Weg zu einer besseren und fairen Vergütung für Berufsbetreuer ist geschafft. Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung am 7.6.2019 dem Gesetz zur Erhöhung der Betreuer- und Vormündervergütung zu.

Die seit ihrer Einführung vor 14 Jahren unverändert gebliebenen Stundensätze werden danach um durchschnittlich 17 Prozent erhöht werden. Das neue Vergütungsrecht wird voraussichtlich ab dem 1.7.2019 oder 1.8.2019 zur Anwendung kommen. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes ist abhängig von der Ausgabe des Gesetzes im Bundesgesetzblatt.

Sachverständige hatten die höhere Vergütung für Berufsbetreuer und Vormünder seit langem gefordert, um die hohe Qualität der Arbeit in der rechtlichen Betreuung zu sichern. Während die Gehälter in vergleichbaren Berufen in den vergangenen zwölf Jahren etwa um 15 Prozent stiegen, blieb die in den §§ 4 und 5 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) festgelegte Pauschalvergütung der Berufsbetreuer seit Juli 2005 unverändert.

Die Experten und Politiker bezeichnen das neue Gesetz als „ersten wichtigen Schritt“, um den herausfordernden Arbeitsalltag von Berufsbetreuern fair zu vergüten.

Insbesondere auf unterschiedliche Anforderungen innerhalb der rechtlichen Betreuung kann mit der neuen Regelung künftig angemessener und flexibler reagiert werden. So sind zum Beispiel monatliche Fallpauschalen möglich, die im Vergleich zum bisherigen Einzelabrechnungssystem mehr Möglichkeiten zulassen.

 

 

07. Juni 2019 | Kategorie: Aktuelles |