Darf die Bank ein Girokonto für Ihren Betreuten verweigern?

So verhelfen Sie Ihrem Betreuten zu seinem Recht

Manchmal weigern sich Banken, ein Girokonto für Ihren Betreuten auszustellen, obwohl das gesetzlich geregelt ist: Die Europäische Zahlungskontenrichtlinie wurde am 25.02.2016 vom Bundestag mit dem Gesetz zum Konto für Jedermann umgesetzt (siehe auch: Zahlungskontengesetz vom 18.09.2016). Im Gesetz heißt es, dass Banken künftig niemandem mehr die Eröffnung eines Girokontos verwehren dürfen.

Doch die Praxis sieht manchmal leider anders aus

Wenn Sie möglichst ohne Zeitverzögerung ein Girokonto für Ihren Betreuten eröffnen wollen, sollten Sie Ihrem Schreiben bereits alle erforderlichen Nachweise beifügen. Auch die Erwähnung, dass der Betreute nicht geschäftsfähig ist und ein entsprechendes ärztliches Gutachten dem zuständigen Betreuungsgericht vorliegt, ist von Vorteil, weil die Bankangestellten dort nachfragen müssen. Schreiben Sie auch, dass Sie von der zuständigen Behörde zum Berufsbetreuer mit dem Aufgabenkreis der Vermögensvorsorge bestellt wurden, denn so vermeiden Sie unnötige Nachfragen.

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02. November 2016 | Kategorie: Allgemein, Formulare |