Sie sind Soldatin oder Soldat auf Zeit und wollen einen Teil Ihrer freien Zeit zur beruflichen Weiterbildung nutzen? Dann können Sie für beruflich ausgerichtete Fernstudiengänge vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse von bis zu 80% erhalten. Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr erstattet zudem Ihre Prüfungsgebühren vollständig und beteiligt sich an möglichen Fahrt- und Kommunikationskosten. Bei dieser Förderung handelt es sich um eine Ermessensleistung des Dienstherrn, ein Rechtsanspruch besteht deshalb nicht.
Diese Lehrgänge können Sie bei der Berufsförderung beantragen
Zuschüsse bekommen Sie für Erst- und Zweitausbildungen, vorberufsspezifische Weiterbildungen, allgemeinbildende Schulabschlüsse und berufsübergreifende Bildungsmaßnahmen.
Gefördert werden Sie dann, wenn Sie sich vorher durch den Berufsförderungsdienst beraten lassen, der Ihren Antrag prüft und einen auf Sie zugeschnittenen Förderplan erstellt. Diese Beratung sollten Sie frühzeitig in Anspruch nehmen, denn nur in Ausnahmefällen wird eine rückwirkende Förderung genehmigt.
So beantragen Sie Ihren Zuschuss
Zunächst legen Sie die Originalrechnung und einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme vor. Anschließend werden Ihnen die Gebühren vom Berufsförderungsdienst erstattet. Diese können Ihnen bei Ratenzahlungen der Studiengebühren auch vierteljährlich genehmigt und erstattet werden. Die BeckAkademie Fernkurse stellt Ihnen gerne die erforderlichen Bescheinigungen und Leistungsnachweise aus. Wichtig: Brechen Sie das Fernstudium ab oder bearbeiten Sie die Studienmaterialien nicht, entfällt die Kostenerstattung!
Weiterführende Informationen finden Sie online hier.