Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden-, Sozial- und Persönlichkeitskompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, wenn sie nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Berufsausbildung oder Studium) zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in einem ausgeübten oder angestrebten Beruf dienen.
Diese Voraussetzungen müssen vorliegen
Gefördert werden alle abhängig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz. Den Zuschuss von jährlich maximal 500 € für eine Weiterbildung erhalten außerdem geringfügig Beschäftigte (Mini-Jobber), Kleinunternehmer und Freiberufler, die nicht mehr als 5 Jahre selbständig sind. Auch Angestellte im öffentlichen Dienst kommen zum Zuge. Das Land hat dabei insbesondere Beschäftigte der Gesundheitsbranche im Visier.
Das Ziel des QualiSchecks ist die Förderung beruflicher Weiterbildung. Daher sind Personen von der Förderung ausgeschlossen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, eine Erstausbildung absolvieren oder die im Rahmen eines Erststudiums immatrikuliert sind.
Wie gefördert wird
Wie gehabt wird im laufenden Kalenderjahr nur ein (1) QualiScheck an Sie gewährt, der auch nicht gesplittet werden darf. Ab dem 1. August 2012 müssen Sie als Empfänger des QualiSchecks die Weiterbildung zunächst aus eigener Tasche vorfinanzieren. Sie reichen den Scheck bei dem gewählten Weiterbildungsanbieter ein und zahlen dort die Kursgebühren vorab. Nach Beendigung des Kurses erhalten Sie vom Weiterbildungsanbieter eine Bestätigung, die Sie beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz einreichen. Anschließend werden Ihnen die Kurskosten anteilig erstattet.
Ihr Ansprechpartner
Der QualiScheck kann ab dem 1. August 2012 beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) beantragt werden. Die QualiScheck-Servicenummer (kostenfrei): Tel. 0800 – 5 888 432.