Wer gefördert wird
Arbeitnehmer und Auszubildende in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern werden gefördert. Dabei muss der Betrieb seinen Sitz oder zumindest eine Betriebstätte in Schleswig-Holstein haben. Fernkurse von Fernakademien mit Sitz außerhalb Schleswig-Holsteins können gefördert werden, wenn das gewünschte Weiterbildungsangebot ausschließlich bei einem Weiterbildungsanbieter außerhalb Schleswig-Holsteins angeboten wird. Voraussetzung ist, dass sich der Teilnehmer vorher über die in Schleswig-Holstein bestehenden Weiterbildungsmöglichkeiten informiert. Wird hierbei festgestellt, dass in Schleswig-Holstein keine vergleichbare Weiterbildungsmaßnahme angeboten wird, benötigt der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung der Weiterbildungsberatungsstelle, die wiederum der Investitionsbank vorzulegen ist. Bei Vorliegen einer solchen schriftlichen Bestätigung kann einer Förderung zugestimmt werden. Förderfähig sind die Präsenzzeiten, etwa Crashkurse, Repetitorien und Prüfungstermine.
Was gefördert wird
Präsenzzeiten bei Fernkursen und Seminarkosten für berufliche Weiterbildung, wenn diese zwischen 160 € und 4.000 € kosten.
Wie gefördert wird
Vor Beginn der Weiterbildung muss der Beschäftigte die Förderung bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein beantragen. Stimmt sie zu, kann sich der Teilnehmer nach Kurs-Ende die Gebühren erstatten lassen.
Ihr Ansprechpartner
Wenden Sie sich an die Investitionsbank Schleswig-Holstein unter Tel. 0431 – 99 05 22 22 oder online hier.