Wer Gesetze und Normen richtig auslegt, sichert sich wertvolle Punkte in den Einsendeklausuren. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie bei der Fallbearbeitung jeweils die richtige, d.h. passende gesetzliche Vorschrift anwenden. Stellen Sie sich die richtige Vorschrift wie das fehlende Teil eines Puzzles vor: sie muss exakt passen!
Wie gehen Sie vor?
Alles Auslegungssache – aber wie?
1. Grammatikalische Auslegung: Zwar ist der Wortlaut der erste Ansatz, um die gesetzliche Bestimmung zu verstehen, doch nicht immer wird Ihnen das gelingen. Deshalb gibt es weitere Auslegungsmethoden, die Sie danach einsetzen können.
2. Systematische Auslegung: Die einzelne Vorschrift ist im Rahmen ihrer Stellung neben anderen Vorschriften, also im Gesamtgefüge der Normen, auszulegen. Diese Methode beruht auf dem Gedanken, dass die Rechtsordnung als Ganzes widerspruchsfrei aufgebaut sein muss und deshalb keine Norm in ihr einer anderen Norm widersprechen kann. Die systematische Auslegung hilft Ihnen, genauer hinzuschauen. Auch das ähnelt dem üblichen Vorgehen wie beim Puzzle: Finden Sie zunächst weitere Vorschriften, die zu Ihrem Fall passen könnten, und vergleichen sie diese.
3. Historische Auslegung: Es klingt für den Laien vielleicht ungewöhnlich, doch wenn man etwas Ursachenforschung betreibt, kommt man einer Vorschrift auch näher. Für das Bundesverfassungsgericht zum Beispiel kommt der historischen Auslegung eine besondere Bedeutung zu, wenn es um die Auslegung der Kompetenztitel des Grundgesetzes geht. Wenn Sie die historische Auslegung nutzen, stellen Sie die Frage: Was bezweckte der Gesetzgeber zum Zeitpunkt des Erlasses der Norm?
Ein Beispiel:
Denken Sie nur an den Normtext „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit […].“ aus dem Grundgesetz (Art. 2 Abs. 1 GG). Gerade hier wurde und wird häufig diskutiert, wann jemand in seinem Grundrecht verletzt wird und wann nicht. Ist nur der Kern der Persönlichkeit geschützt („Persönlichkeitskerntheorie“) oder die allgemeine Handlungsfreiheit?
4. Teleologische Reduktion: Legen Sie die Vorschrift nach ihrem Sinn und Zweck aus. Das Kernstück der Auslegungsmethoden kann im Zweifel sehr hilfreich und ausschlaggebend sein. Denn mit dieser Auslegungsmethode setzen Sie den Sinn des Gesetzes danach fest, was für ein Ziel oder Zweck (griechisch: telos) mit dieser Rechtsnorm erreicht werden soll.
Ein Beispiel:
Stellen Sie sich vor, dass in einem Fallbeispiel, neben der Körperverletzung (§223 Abs. 1 StGB) auch die gefährliche Körperverletzung (§224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) in Betracht gezogen werden muss, weil die zu betreuende Person „mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich gehandelt hat“.
Hier kommen sie meist mit der historischen Auslegung nicht weiter, denn, was der Gesetzgeber sich dabei gedacht hat, lässt sich nicht mehr aufklären. Ihr Frage lautet demnach: Was ist Sinn und Zweck bei der Saktion des Delikts Gefährliche Körperverletzung? Die Antwort: Die erhöhte Gefährlichkeit soll härter bestraft werden. Nun können Sie für Ihren Fall abwägen, ob eine solche gefährliche Körperverletzung vorliegt, oder ob „nur“ Körperverletzung in Betracht kommt.
Wenn Sie mit diesen Auslegungsmethoden nicht zum Ziel gelangen, gibt es noch eine weitere Auslegungsmethode, die Analogie.
Diese und weitere Empfehlungen und Grundsätze finden Sie im Leitfaden von Corinna Hell „Wie Sie Ihre Einsendeklausuren richtig lösen“, den die Teilnehmer(innen) der BeckAkademie Fernkurse kostenlos erhalten.
Über den Leitfaden „Wie Sie Ihre Einsendeklausuren richtig lösen“
Die Autorin, Corinna Hell, ist als Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht sowie Notarin mit eigener Kanzlei in Berlin tätig und engagiert sich u. a. als Berufsbetreuerin. Für die BeckAkademie Fernkurse ist sie als Fachautorin und Fernlehrerin tätig. Den Leitfaden entwickelte sie auf Basis ihrer Erfahrungen als Hilfe für unsere Teilnehmer(innen). Damit Sie die verschiedenen Klausuren eines Fernlehrgangs mit einem guten Ergebnis bestehen, sollten Sie die darin enthaltenen Grundsätze befolgen und richtig anwenden. Den Leitfaden gibt es nur bei der BeckAkademie Fernkurse und wird nur den Teilnehmer(innen) der Akademie zur Verfügung gestellt. Kostenlos!
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