Treten nach Aufnahme eines Fernkurses unvorhersehbare wichtige Gründe auf (langandauernde Krankheit, Arbeitslosigkeit), so können Sie bei der BeckAkademie Fernkurse eine zeitweise Stundung der nächstfälligen Rate für maximal 3 Monate beantragen. Ihren Antrag müssen Sie rechtzeitig vor dem entsprechenden Fälligkeitstag stellen. Ihrem Antrag wird immer entsprochen, wenn Sie Ihre bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Zahlungen ordnungsgemäß geleistet haben. Gewährt Ihnen die BeckAkademie Fernkurse die Stundung Ihrer Zahlungen, so sind Sie dennoch berechtigt, den Fernkurs ungehindert fortzusetzen. Sie erhalten darum auch weiteres Fernlehrmaterial entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen zugesandt.