Die Einsendeklausuren der BeckAkademie Fernkurse werden laufend von unseren Experten aktualisiert und verbessert. Diese Maßnahme ist nötig und auch wichtig, wenn sich die Gesetzeslage ändert oder neue didaktische Erkenntnisse vorliegen. Gerade in den letzten Wochen haben wir zum Beispiel wieder Änderungen in den Einsendeklausuren vornehmen müssen, um sie an die geänderte Rechtslage anzupassen.
Das wäre nicht weiter erwähnenswert, doch leider ist in letzter Zeit folgendes passiert
Einige Teilnehmer haben sich angewöhnt, gleich zu Beginn ihrer Studienzeit alle Klausuren auf einmal herunterzuladen, sie bei sich zu archivieren und sie dann – wenn der Zeitpunkt gekommen ist – zu bearbeiten. Das ist generell unproblematisch, doch als angehende/r rechtliche/r Betreuer/in wissen Sie selbst, wie wandelbar die Gesetzeslage im Betreuungsrecht ist!
Die Folge: Es kam bereits vor, dass Teilnehmer veraltete Klausuren zur Korrektur eingereicht haben. Doch wie soll man die bewerten?
Gleiches Recht für alle Kursteilnehmer!
Liegen verschiedene Varianten einer Einsendeklausur vor, ist es den Fernlehrern nur schwer möglich, diese auch gerecht – also für alle gleich – zu korrigieren. Es liegt also in Ihrem eigenen Interesse, jeweils mit der aktuellen Version einer Klausur zu arbeiten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir wegen der oben genannten Gesichtspunkte veraltete Klausuren ab sofort nicht mehr von Ihnen entgegennehmen können.
Benötigen Sie weitere Hilfe?
Dann nutzen Sie unsere Arbeitshilfen für Fernkurse!
Sie finden hilfreiche Leitfäden, Downloads, aktuelle Änderungen im Betreuungsrecht und mehr im passwortgeschützten Downloadbereich der BeckAkademie Fernkurse. – Ihren Benutzernamen und das aktuelle Zugangs-Kennwort finden Sie in Ihren Kursunterlagen.