Entlastung oder Störenfried? Qualität in der Berufsbetreuung − Zusammenarbeit mit Angehörigen

Welche Rolle Sie als Berufsbetreuer bei den Angehörigen spielen, wirkt sich auch auf die Qualität aus

Als Berufsbetreuer kümmern Sie sich nicht nur um die rechtlichen Angelegenheiten der betreuten Person, sondern verwalten ein menschliches Schicksal. Doch wie können Sie dies den Angehörigen zeigen? Familienmitglieder sind in der Regel in großer Sorge, ob der/die gerichtlich bestellte Berufsbetreuer(in) auch wirklich im Sinne ihrer Mutter, ihres Vaters, Kindes oder sonstigen Angehörigen handelt.

Die Angst und Sorge um einen betreuten Angehörigen ist verständlich, denn schließlich kann hierzulande nahezu jeder zum Betreuer bestellt werden, der keine einschlägigen Vorstrafen hat. Doch wie sieht es mit der Qualifikation aus, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht definiert ist. Immerhin besitzen mittlerweile 82 % der in Deutschland tätigen rechtlichen Betreuer einen Hochschulabschluss, meist sogar im sozialen Bereich. Doch garantiert die Ausbildung auch eine hohe Qualität in der Betreuung, zumal die Vergütung in diesem Beruf noch immer nicht gut ist?

Aktueller Stand in der Betreuungsvergütung

 

Während die Gehälter in vergleichbaren Berufen in den letzten 12 Jahren etwa um 15 % gestiegen sind, blieb die Vergütung für Berufsbetreuer unverändert.

Auch die angekündigte Nachbesserung der Betreuervergütung zum Ende des Septembers 2017 blieb aus. Die letzte Bundestagssitzung der vergangenen Legislaturperiode hatte eine Erhöhung um 15 % kurzerhand von der Tagesordnung gestrichen. Seit der Wahl steht Deutschland noch immer ohne regierungsfähige Mannschaft da, daher sei die Prognose erlaubt, dass sich in der Vergütungsfrage vorläufig nicht viel ändern wird.

Sorgen Sie für Ihren eigenen, hohen Qualitätsstandard!

Angesichts mangelnder Qualitätsstandards in der rechtlichen Betreuung bleibt Ihnen als Berufsbetreuer(in) nichts anderes übrig, als sich selbst einen Qualitätsvorsprung zu verschaffen. Sie sollen den Willen und die Selbstbestimmung des Betreuten achten, so lautet der Gesetzestext. Dass Sie dies tun, sollten Sie auch den Angehörigen deutlich machen. Wenn Ihr Betreuter dank Ihrer umsichtigen Betreuung weiterhin an der Gesellschaft teilhaben kann, trotz Behinderung, trotz Demenz oder einer psychischen Krankheit, dann schenken Sie ihm oder ihr ein Stück Lebensqualität. Doch auch Angehörige sollten aufatmen können, sobald Sie die Betreuung übernehmen, statt in Abwehrposition zu gehen. Doch wie schaffen Sie Vertrauen?

Beispiel: Das gemeinsame Konto von Ehepartnern

Wenn ein manisch-depressiver Mensch, der von Ihnen betreut wird, aus heiterem Himmel das Konto leerräumt oder gar mehr ausgibt, als da ist, wird der gesunde Partner in der Regel der Verschwendung Einhalt gebieten wollen. Doch das führt dann mit ziemlicher Sicherheit zu emotionalen Auseinandersetzungen unter den Ehepartnern. Als rechtlicher Betreuer können Sie auf das Recht des Betreuten pochen, dass er Geld verschwenden und sich schaden darf. Doch Sie können auch zu viele und zu hohe Ausgaben bremsen, das liegt ganz bei Ihnen.

Qualität in der Betreuung sichtbar machen

Stoppen Sie als gesetzlich bestellter Betreuer einen verschwenderischen Stil, so dass die Ausgaben für beide Partner in einem annehmbaren Rahmen bleiben, dann vermeiden Sie oft einen nervenzerreibenden Streit. Im Vergleich zur früheren Vormundschaft können Angehörige heute die Qualität Ihrer Betreuung daran messen, ob Sie über die Köpfe der Beteiligten hinweg entscheiden oder ob Sie genau hinschauen und abwägen. Wesentlich ist, dass Sie tatsächlich die geforderte „Beziehung auf Augenhöhe“ schaffen, dann wissen auch Angehörige, dass auf Sie Verlass ist.

Berufsbetreuer(in) bzw. Vereinsbetreuer(in) mit höchster Vergütungsstufe nach § 4 VBVG

Sie möchten sich die Eingruppierung in die höchste Vergütungsstufe (Stundensatz von 44,00 €) nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 1. HS VBVG ermöglichen? Dann gehen Sie so vor:

  1. Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat *
* Hochschulzertifikat wird für das Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer (B.A.) studienzeitverkürzend (2 Semester) anerkannt.
  1. zum Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer (B.A.), mit staatlichem Hochschulabschluss

 

26. Januar 2018 | Kategorie: Allgemein |