Ergänzendes Vermögensverzeichnis schnell erstellt − Muster für Berufsbetreuer

Wann eine nachträgliche Aufstellung sinnvoll ist

Das Vermögensverzeichnis wird üblicherweise zu Beginn einer Betreuung vom Betreuer erstellt. Es kann aber sein, dass sich im Verlauf der Betreuung Änderungen an den Vermögensverhältnissen ergeben. Dann sollten Sie schnell handeln und ein sogenanntes „Ergänzendes Vermögensverzeichnis“ aufstellen und unverzüglich nachreichen.

Wann muss ergänzt werden?

Nicht immer, doch manchmal wissen Sie nicht über alle Vermögensverhältnisse der betreuten Person Bescheid. Sei es, dass Sie eine demente Person betreuen, sei es, dass Sie einen Zufallsfund machen, oder wenn Sie Kenntnis über wertvollen Besitz wie Schmuck, Bargeld oder ein weiteres Konto erlangen. Dann wird ein ergänzendes Vermögensverzeichnis fällig.

Beispiele: Nicht selten finden Sie oder Angehörige eine unscheinbare Schachtel, in der noch eine nicht aufgelistete wertvolle Brosche liegt. Oder es kommt zu unerwarteten bzw. bislang unbekannten Einkünften, wenn die betreute Person ein Grundstück besitzt, das sie schlicht vergessen hat.

In Fällen wie diesen müssen Sie das Vermögensverzeichnis möglichst zeitnah ergänzen. Nutzen Sie folgendes Muster für Ihre Betreuungsarbeit, dann sparen Sie wertvolle Zeit und können alles korrekt ans Betreuungsgericht nachreichen.

Unser Tipp:

Einige unserer rechtssicheren Muster und Formulare sind für alle kostenlos nutzbar, weitere erreichen Sie als Teilnehmer(in) der BeckAkademie Fernkurse mit Ihrem persönlichen Passwort. Ihr Benutzername und das Passwort stehen in den Teilnehmerunterlagen. Schauen Sie einfach unter Gratis-Downloads auf www.beck-fernkurse.de.

17. November 2017 | Kategorie: Allgemein |