Gibt es eine Garantie für die höchste Vergütungsstufe für Berufsbetreuer nach § 4 VBVG?

Wann Studiengänge eine höhere Vergütungsstufe ermöglichen können

Bei Anfragen über das neue Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer werden wir häufig gefragt, ob die BeckAkademie Fernkurse oder die Hochschule Wismar garantieren können, dass man mit dem staatlichen Hochschulabschluss Bachelor of Arts (B.A.) als Berufsbetreuer/in sicher in die höchste Vergütungsstufe kommt. Lesen Sie daher hier, wie die Sachlage konkret aussieht – und entscheiden Sie anschließend selbst, ob sich das Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer für Sie persönlich lohnt.

Grundsätzlich gilt, dass die Voraussetzung für die höchste Vergütungsstufe nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 1. HS VBVG (Stundensatz von 44,00 €) Kenntnisse sind, die in der Regel durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule erworben wurden und die für die Führung der Betreuung nutzbar sind.

Die erworbenen Kenntnisse müssen geeignet sein, die Geschäftsführung des Betreuers im konkreten Fall zu erleichtern. Statt nur am Rande auch die Vermittlung betreuungsrechtlicher relevanter Kenntnisse zum Inhalt zu haben, muss die Ausbildung in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet sein. Ein erheblicher Teil der Ausbildung muss demzufolge das Ziel der Vermittlung betreuungsrelevanten Wissens haben.

Für das Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer bedeutet das

Bedingung 1: Absolvieren Sie das neue, deutschlandweit einzigartige Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer, verleiht die Hochschule Wismar als akademischer Träger des Studiengangs nach erfolgreichem Abschluss den staatlichen Hochschulabschluss „Bachelor of Arts (B.A.).

Bedingung 2: Das berufsbegleitende Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer vermittelt in 7 Semestern die erforderlichen Kompetenzen, die für die professionelle Tätigkeit als gerichtlich bestellter Berufsbetreuer benötigen werden. Dabei wird insbesondere auf die erforderlichen rechtlichen, medizinischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse sowie sozialpsycholgischen Kompetenzen eingegangen.

Denn das im Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer vermittelte breite Spektrum betreuungsrelevanter Kenntnisse umfasst neben juristischem Fachwissen zusätzliche Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft. Zudem stellt der Studienabschluss das Erreichen einer nicht selbstverständlichen beruflichen Qualifikation dar.

Gibt es eine Garantie für die höchste Stufe der Betreuervergütung?

Zusammenfassend gesagt ermöglicht der staatliche Hochschulabschluss des Fernstudiums Bachelor Berufsbetreuer die Eingruppierung in die höchste Vergütungsstufe (Stundensatz von 44,00 €) nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 1. HS VBVG. Diesen gesetzlichen Anspruch haben Sie!

 

Das Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer hat sich bereits nach weniger als 1 Jahr amortisiert!

So rechnet sich für Berufsbetreuer unser Fernstudium: Rechnen Sie 7 Semester mal 6 Monate mal 298,00 € zusammen, ergibt dies Kosten von insgesamt 12.516 € für das gesamte Fernstudium Bachelor Berufsbetreuer, einschließlich Prüfungsgebühren.

Diese Ausgaben rechnen sich ab der 1.193. abrechenbaren Stunde als Berufsbetreuer, wenn sich die Betreuervergütung − Dank des Bachelor-Abschlusses − von 33,50 € auf 44,00 € steigert. Startet man als Berufsbetreuer gar mit der niedrigsten Vergütungsstufe von 27,00 €, rechnet sich das Fernstudium sogar schon ab der 737. Stunde.

Fazit: Schon rein finanziell hat sich die Weiterbildung nach weniger als 1 Jahr für Sie amortisiert. Dabei sind andere Erleichterungen, wie die steuerliche Geltendmachung der Studiengebühren als Betriebsausgaben oder die verschiedenen Semester-Verkürzungsmöglichkeiten noch nicht mit eingerechnet.

 

Weiterbildung für fortgeschrittene Berufsbetreuer und solche, die es werden wollen

 

Sie interessieren sich für die rechtliche Betreuung und wollen sich zum Berufs- oder Vereinsbetreuer ausbilden und zertifizieren lassen? Oder Sie suchen als bereits tätige/r Berufsbetreuer/in eine berufsbegleitende Fortbildung, in der Sie zeitsparend auf den neuesten Rechtsstand gebracht werden und Ihr Fachwissen aktualisieren können? Dann informieren Sie sich hier

 

30. September 2017 | Kategorie: Allgemein |