Mit seinem Plädoyer für Berufsbetreuer begeisterte Heribert Prantl, der renommierte Journalist und Ressortleiter Innenpolitik bei der Süddeutschen Zeitung, auf der Jahrestagung des BdB e.V. Seine Ausführungen sind so interessant, dass wir sie Ihnen hier vorstellen möchten. Die Gesellschaft, so Prantl, müsse lernen, „dass der alte und der demente Mensch ein Mensch ist, auch wenn er nicht mehr vernünftig ist. Er ist ein Mensch mit Demenz und mit Leib und Seele, Sinnlichkeit, Kreativität und Emotion. Hilfebedürftigkeit ist keine Störung, die behoben werden muss, sondern gehört zum Mensch-Sein.“
Die Art, wie mit hilfebedürftigen Menschen heutzutage umgegangen wird, sieht Prantl daher als Gradmesser für unsere Gesellschaft an: „Ich bin der festen Überzeugung, dass sich darin, wie unsere Gesellschaft mit den alten und sehr alten Menschen umgeht, die Zukunft unserer Gesellschaft entscheidet. Ich glaube nämlich, dass unsere Gesellschaft etwas sehr Wichtiges lernen muss – und dass ganz besonders Berufsbetreuer zu den Lehrern gehören“.
Würdiges Leben im Alter statt Vorfriedhof
Für Prantl ist das Betreuungsrecht von 1992 ein Leuchtturmgesetz, das den Weg nicht zum Vorfriedhof, sondern zu einem würdigen Leben im Alter weisen solle. Das Betreuungsrecht habe die Entmündigung abgeschafft und es den Richtern aufgegeben, für spezifische Problemlagen individuelle Betreuungslösungen zu finden. So habe es zwar das richtige Signal zur richtigen Zeit gesetzt, doch die Zeit habe es nicht begriffen. So kritisiert Prantl, dass das Betreuungsgesetz zwar ein Gesetz war, das rechtzeitig die Probleme erkannte, die auf die Gesellschaft zukommen, doch es wurde und werde noch heute totgespart.
Berufliche Betreuung braucht angemessene Rahmenbedingungen
Betreuung muss Profession werden und berufliche Betreuung braucht angemessene Rahmenbedingungen, damit Qualität für die betreuten Personen sichergestellt werden kann, fordert auch der BdB e.V. So fordert der Bundesverband in seinem Positionspapier, dass die rechtliche Betreuung zu einem System der unterstützten Entscheidungsfindung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden müsse. Anderenfalls drohe jenen, die den hohen Erwartungen an die eigene Mitwirkung und Verantwortung nicht gerecht werden können, Exklusion und Entmündigung. Diesbezüglich hatte ein UN-Fachausschuss im Rahmen seiner Staatenprüfung zum Betreuungsrecht Deutschland gerügt und eine Professionalisierung der Betreuung bis zum Jahr 2019 gefordert. (Quelle: bdb-ev.de/ )
Auf der Homepage des BdB e.V. können Sie die Rede von Heribert Prantl als Video in voller Länge sehen.
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