Lehrvertrag − mehr Lebensqualität für Ihre jungen Betreuten

Auf diese Formalien müssen Sie bei der Antragsstellung achten

Wenn sich ein Unternehmen bereit erklärt, Ihren Betreuten auszubilden, ist das meist ein Grund zur Freude. Noch besser ist es, wenn Ihr Betreuer die Ausbildungsstelle so bald wie möglich antreten kann und die Angehörigen sie oder ihn sicher aufgehoben wissen. Der passende Antrag, zeitnah gestellt, ist folglich mehr als „nur reine Formsache“. Schließlich zeigt er sowohl dem Betreuungsgericht, als auch den Familienmitgliedern Ihre gute Arbeit als Berufsbetreuer/in auf.

 

Meist hat die von Ihnen betreute Person mehrere infrage kommende Ausbildungswerkstätten oder -betriebe besichtigt. Durfte Ihr Betreuter dort zur Probe arbeiten, zeigt Interesse an der Arbeit und bringt das notwendige Geschick im Umgang mit den Arbeitsmaterialien, Werkzeugen oder dem Computer vor Ort mit? Klingt das Angebot der Ausbildungsstätte in Ihren Augen seriös? Dann dürfte einer Ausbildung nicht mehr viel im Wege stehen.

Betreuungsgerichtliche Genehmigung: Checkliste für Ihren Antrag

 Als rechtlicher Betreuer müssen Sie laut § 1822 BGB „Genehmigung für sonstige Geschäfte“ nun einen Antrag an das zuständige Betreuungsgericht stellen und den Lehrvertrag genehmigen lassen, wenn dieser für länger als ein Jahr geschlossen wird. Das Gleiche gilt im Übrigen für einen Arbeitsvertrag. In dem Antrag sollten folgende Punkte festgehalten sein:

  • Name des Betreuten
  • Name des auszubildenden Unternehmens
  • Bezeichnung der Ausbildung
  • Dauer der Ausbildung
  • Monatliche Vergütung
  • Halten Sie die Vergütung für angemessen?
  • Reichen die Fähigkeiten des Betreuten aus, um das Ausbildungsziel erreichen zu können?

Den letzten Punkt, die ausreichenden Fähigkeiten, können Sie sich auch vom Leiter der Ausbildungsstelle bestätigen lassen. Hier finden Sie ein Muster für Ihren Antrag auf betreuungsgerichtliche Genehmigung eines Lehrvertrags/Arbeitsvertrags.

Unser Tipp: Zeigen Sie Ihr Know-how als Berufsbetreuer, indem Sie Ihre Beurteilung nicht nur pflichtgemäß im Antrag für das Betreuungsgericht formulieren, sondern dies auch den Angehörigen berichten.

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07. März 2018 | Kategorie: Allgemein |