Eine Vertretungsanzeige ist meist auch für Sie als rechtlicher Betreuer die erste Kontaktaufnahme mit der betreffenden Behörde. Ein solches Schreiben sollte also möglichst neutral bis höflich formuliert sein. Nicht nur aus Gründen der Etikette, sondern auch, um in Zukunft mit den Mitarbeitern im Jobcenter oder sonstigen Leistungsträger erfolgreich zusammenzuarbeiten. Das klingt für viele selbstverständlich, doch für einen Anwalt aus einer juristischen Zentrale einer Kanzlei (!) wohl nicht, denn sonst hätte er nicht wie folgt formuliert.
Hier ein Auszug aus dem ersten Schreiben an ein Jobcenter, das – ohne erkennbaren Anlass – bereits voller Drohungen ist. Sie können es komplett einsehen, da es der betroffene, verärgerte Mitarbeiter online gestellt hat, der dies – nach eigenen Aussagen – wohl selbst so bislang nicht erlebt hatte:
„Wir fordern Sie auf, unsere Vollmacht in das System einzutragen und sich ab sofort an uns zu wenden (vgl. § 3 Abs. 3 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB X). Verstoßen Sie gegen die Verpflichtung, uns über jeglichen Vorgang zu informieren und uns Bescheide, Anschreiben, Mitteilung oder dergleichen nicht zukommen zu lassen, werden wir gerichtliche Schritte einleiten. Namens und in Vollmacht unserer Mandanten, beantragen wir gemäß § 25 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) Akteneinsicht in alle dem Jobcenter vorliegenden Verwaltungs-, Leistungs-, Bei- und Behelfsakten mit der Bitte um Übersendung an …”
Der Brief wird in diesem Ton fortgeführt. Dass dies – auch wenn das Schreiben rechtlich korrekt sein sollte – keinen Erfolg haben kann, liegt auf der Hand. Nehmen Sie besser folgendes Musterschreiben der BeckAkademie Fernkurse als Vorlage.
Vertretungsanzeige – So geht’s besser
Wir empfehlen: Der (gute) Ton macht den weiteren Erfolg aus, denn egal welche Behörde Sie anschreiben, lesen wird Ihren Brief immer ein Mensch!
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