Der Prämiengutschein der Bildungsprämie kann für Sie bis zu 500 € wert sein. Mit der Bildungsprämie werden Frauen und Männer mit einem Einkommen bis 20.000 € (40.000 € bei Verheirateten) unterstützt. Kinderfreibeträge werden bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt. Nutzen Sie diese Förderung, wenn Sie sich beruflich qualifizieren und weiterbilden möchten, sich aber unsere Fernkurse nicht leisten können. Denn Sie erhalten Bares vom Staat, wenn Sie unsere Kurse besuchen wollen, um beruflich ein Stück voran zu kommen.
Wenn Sie die Fördervoraussetzungen für den Prämiengutschein erfüllt haben, kommen Sie in Genuss von attraktiven Leistungen. Nun wurden diese Voraussetzungen bei der Bildungsprämie seit dem 01. Juli 2017 aus folgendem Grund geändert.
Das erfolgreiche Förderprogramm der Bildungsprämie soll Ihnen mit den neuen Förderkonditionen den Zugang zu den Fördergeldern erleichtern
Neue Förderkonditionen – die wesentlichen Änderungen
* Ausnahmen: Findet die Weiterbildung in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein statt, dürfen die Kursgebühren weiterhin 1.000 € nicht überschreiten. Bei Fernunterricht gilt der Sitz des Anbieters als Durchführungsort.
Unser Service:
Für Teilnehmer aus diesen Bundesländern stellen wir, wie gehabt, zwei Modulrechnungen aus.
Möchten Sie die Bildungsprämie beantragen?
Dann nutzen Sie gerne diesen Service der BeckAkademie Fernkurse: Wir stellen wir Ihnen, wenn Sie es möchten, das notwendige Informationsmaterial zusammen, damit Sie gut vorbereitet in Ihr Beratungsgespräch gehen.
Welche Förderungen gibt es? Hier erfahren Sie mehr!
Sie sind noch kein Teilnehmer der BeckAkademie Fernkurse zur Ausbildung zum(r) Berufsbetreuer(in)?
Dann finden Sie hier Informationen zum Fernkurs für zertifizierte Vereins-/Berufsbetreuung und zum Fernlehrgang Berufsbetreuer(in) mit Hochschulzertifikat.