Live-Webinar „RechtsTalk: Das neue Begünstigungsverbot für Berufsbetreuer – so schützen Sie sich vor dem Widerruf Ihrer Registrierung“
„Erbschleicherei – wenn Betreuer betrügen“ (Quelle SR3-radio, 2023) – Schlagenzeilen wie diese sorgen regelmäßig für Aufregung bei betreuten Menschen und ihren Angehörigen. Und sie rücken die Tätigkeit des rechtlichen Betreuers in das denkbar schlechteste Licht.
Zwar sind in der juristischen Praxis tatsächlich nur sehr wenige Fälle bekannt, in denen Berufsbetreuer sich am Vermögen ihrer Klienten rechtswidrig bereicherten. Dennoch sah der Gesetzgeber offenbar Handlungsbedarf.
Mit dem reformierten Betreuungsrecht ist daher erstmals ein Begünstigungsverbot für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer (vgl. § 30 BtOG) in Kraft getreten. Dieses verbietet sowohl Schenkungen als auch Zuwendungen im Rahmen von Verfügungen von Todes wegen. Verboten ist generell die Annahme von Geld oder geldwerten Leistungen von Seiten des Betreuten. Berufsbetreuer dürfen nicht mehr Erben ihrer Betreuten sein.
Vorsicht Falle!? Das neue Begünstigungsverbot für Berufsbetreuer
Die neue Vorschrift zur gesetzlichen Compliance soll ältere, kranke oder behinderte Menschen besser vor finanzieller Übervorteilung schützen. Für Sie als Berufsbetreuer birgt das Gesetz jedoch zahlreiche juristische Fußangeln. Schon ein kleines Fehlverhalten kann in diesem Zusammenhang gravierende Folgen nach sich ziehen, bis hin zum Widerruf Ihrer Registrierung.
Doch wann liegt überhaupt eine „Begünstigung“ im Sinne des § 30 BtOG vor? In welchen Fällen dürfen Schenkungen und letztwillige Zuwendungen angenommen werden? Wie verhält es sich mit Geschenken wie Blumen oder Pralinen? Und wie können Berufsbetreuer vermeiden, in den Verdacht der Erbschleicherei zu kommen?
Rechtssicher handeln können Sie nur, wenn Sie im Detail über Ihre Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit § 30 BtOG Bescheid wissen!
Holen Sie sich jetzt Rat vom erfahrenen Experten aus der Betreuungspraxis!
Kompetente Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie in der Feierabend-Akademie: „RechtsTalk: Das neue Begünstigungsverbot für Berufsbetreuer – so schützen Sie sich vor dem Widerruf Ihrer Registrierung“.
Kompakte Wissensvermittlung an nur einem Abend
Betreuungsexperte Achim Rhein erläutert die neue Rechtslage – und geht dabei systematisch auf Ihre Rechte und Pflichten als Berufsbetreuer ein. Sie lernen die Voraussetzungen der gesetzlichen Regelung des § 30 BtOG im Detail kennen. Der Experte skizziert den legislatorischen Hintergrund des neuen Begünstigungsverbots und erklärt, was der Gesetzgeber sich dabei gedacht hat. Die Schwachpunkte der Vorschrift werden ebenso diskutiert wie etwaige Umgehungsmöglichkeiten. Mithilfe des erworbenen Wissens können Sie die komplizierte Gesetzeslage besser einschätzen und in individuellen Situationen richtig handeln.
Experte mit viel Praxis-Erfahrung und Know-how
Achim Rhein leitet die überörtliche Betreuungsbehörde in Rheinland-Pfalz. Der Dipl.-Verwaltungswirt ist Vorsitzender des Fachausschusses Betreuungsangelegenheiten der BAGüS sowie Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft der Überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Achim Rhein absolvierte außerdem einen Masterstudiengang in Coaching, Supervision, Organisationsentwicklung und war mehr als 20 Jahre selbst als Berufsbetreuer tätig.
Achim Rhein ist also nicht nur bestens mit der behördlichen Seite vertraut. Der Experte weiß auch, wo Sie als Berufsbetreuer „der Schuh drückt“.
Im Live-Webinar werden u.a. folgende Schwerpunkte thematisiert:
Die neue Compliance-Regelung des § 30 BtOG
So schützen Sie sich vor einem Widerruf Ihrer Registrierung
Warum nicht jede Begünstigung Erbschleicherei ist
Was bei „stillen Testamenten“ zu tun ist
Warum ehrenamtliche Betreuer und Behördenbetreuer vom neuen Begünstigungsverbot nicht betroffen sind
Welche Umgehungsmöglichkeiten des Begünstigungsverbots es gibt und wie diese rechtssicher genutzt werden können
Nutzen Sie jetzt in der Feierabend-Akademie die Chance zum intensiven Austausch mit einem Fachexperten, der sowohl mit der behördlichen Seite wie der Berufsbetreuerseite vertraut ist.
Stellen Sie Ihre individuellen Fragen, bringen Sie Ihre Praxisfälle ein. Achim Rhein wird ausführlich darauf eingehen. Sie erhalten eine Einschätzung der Rechtslage und praxisrelevante Handlungsempfehlungen aus erster Hand. Nutzen Sie diese praktische Hilfestellung, um in Sachen Compliance zukünftig auf der sicheren Seite zu sein.
Erweitern Sie jetzt Ihr Fachwissen über das neue Begünstigungsverbot gemäß § 30 BtOG im „RechtsTalk: Das neue Begünstigungsverbot für Berufsbetreuer – so schützen Sie sich vor dem Widerruf Ihrer Registrierung“ erweitern!
Ihr Plus: Als Teilnehmer der Feierabend-Akademie profitieren Sie zusätzlich von weiteren Vorteil. Sie erhalten rechtzeitig vor Webinar-Beginn ein umfangreiches Handout, das Ihnen als Nachschlagewerk dient, um über die neue Rechtslage jederzeit nachzulesen und gegenüber Ihrer Stammbehörde/Betreuungsbehörde zitieren zu können. Inhalte sind u.a.
Darstellung der neuen Compliance-Regelung des neuen § 30 BtOG sowie
deren zeitlichen, persönlichen und sachlichen Anwendungsbereichs
Darstellung der Rechtsfolgen und Schwächen des neuen § 30 BtOG
Was zu tun ist bei einem „stillen Testament“
Vorstellen der verschiedenen Umgehungsmöglichkeiten
Wer sollte an der Feierabend-Akademie „RechtsTalk: Das neue Begünstigungsverbot für Berufsbetreuer – so schützen Sie sich vor dem Widerruf Ihrer Registrierung“ teilnehmen?
Von der Teilnahme an dieser kompakten Fortbildung profitieren
bereits tätige und registrierte Berufsbetreuer
bereits tätige und registrierte Vereinsbetreuer
ehrenamtlich tätige Betreuer
Die Feierabend-Akademie „RechtsTalk: Das neue Begünstigungsverbot für Berufsbetreuer – so schützen Sie sich vor dem Widerruf Ihrer Registrierung“ findet an diesen Terminen statt
Donnerstag, 26.09.2024, 17:30 bis ca. 20:30 Uhr, inkl. 15 Minuten Pause
Donnerstag, 05.12.2024, 17:30 bis ca. 20:30 Uhr, inkl. 15 Minuten Pause
Ihre Vorteile auf einen Blick
Sie profitieren vom Know-how eines erfahrenen Betreuungsexperten
Sie können sich über Fallbeispiele und Handlungsmöglichkeiten austauschen
Sie erhalten einen kompakten Überblick Ihrer Rechte und Pflichten
Sie gewinnen mehr Rechtssicherheit bezüglich des neuen Begünstigungsverbots
Sie erhalten ein Handout mit allen wichtigen Rechtstipps für mehr Rechtssicherheit zum Nachschlagen
In unserer Feierabend-Akademie können Sie sich trotzdem weiterbilden. Unsere Live-Webinare am Abend sind ideal für Berufstätige mit weniger Zeit. Erfahrene Experten vermitteln Ihnen in kompakten Lektionen aktuelles Betreuerwissen. Via PC, Tablet oder Smartphone mit Internetzugang, Webcam und Headset (bzw. Audioausgabe) können Sie von jedem Ort aus teilnehmen. Bequem von Ihrem Schreibtisch oder dem Sofa aus. Über den Chat oder Mikrofon können Sie sich aktiv beteiligen, Fragen an den Referenten stellen oder sich miteinander in Echtzeit austauschen.
Nutzen Sie dieses Schulungsangebot speziell für bereits tätige Berufsbetreuer als Nachweis Ihrer Fortbildung gemäß § 29 BtOG (Betreuungsorganisationsgesetz) zur Vorlage bei Ihrer Stammbehörde/Betreuungsbehörde.
Investieren Sie im Feierabend-Webinar „RechtsTalk: Das neue Begünstigungsverbot für Berufsbetreuer“ nur 3 Stunden Ihrer Zeit – und schützen Sie sich vor einem Widerruf Ihrer Registrierung
An nur einem Abend gewinnen Sie einen umfassenden Überblick über Ihre Rechte und Pflichten beim neuen Begünstigungsverbot. Sie können sich mit unserem Betreuungsexperten austauschen und erhalten Antworten auf Ihre individuellen Fragen. Zur Teilnahme am Live-Webinar benötigen Sie einen PC oder Laptop mit Lautsprecher, Mikrofon und Kamera. Sobald Sie sich angemeldet haben, senden wir Ihnen persönlichen Teilnahme-Link zu.
Das Live-Webinar umfasst insgesamt 4 Unterrichtseinheiten. Die Live-Webinar-Gebühr beträgt149,80 €, zzgl. 19% Umsatzsteuer. In der Gebühr enthalten sind umfangreiche Seminar-Unterlagen, die Sie vorab per E-Mail erhalten sowie eine Teilnahmebescheinigung (§ 29 BtOG).
Ihre Teilnahmebescheinigung dient als Nachweis Ihrer Fortbildung als Berufsbetreuer gemäß § 29 BtOG (Betreuungsorganisationsgesetz) zur Vorlage bei Ihrer Stammbehörde/Betreuungsbehörde.
Ihre Anmeldung zur Feierabend-Akademie „RechtsTalk: Das neue Begünstigungsverbot für Berufsbetreuer – so schützen Sie sich vor dem Widerruf Ihrer Registrierung“
Ja, ich möchte über meine Rechte und Pflichten wegen des neuen Begünstigungsverbots aus § 30 BtOG Bescheid wissen, rechtssicher vorgehen und vom Fachwissen eines renommierten Betreuungsrechtsexperten profitieren. Denn ich möchte mehr Rechtssicherheit in Compliance-Fragen gewinnen, um mich vor einem Widerruf meiner Registrierung zu schützen.
Deshalb melde ich mich zur Feierabend-Akademie – „RechtsTalk: Das neue Begünstigungsverbot für Berufsbetreuer – so schützen Sie sich vor dem Widerruf Ihrer Registrierung“ (einschließlich ausführlicher Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigung) für nur 149,80 € zzgl. 19% MwSt. verbindlich an.
Eine kostenfreie Stornierung meiner Anmeldung ist jederzeit bis 14 Tage vor Webinar-Beginn möglich.
Online-Weiterbildung: flexibel, praxisnah und zeitsparend
Vertiefen Sie jetzt online Ihr Betreuerwissen. Im Live-Webinar lernen Sie bequem von Zuhause oder dem Büro aus. Um teilzunehmen, benötigen Sie lediglich ein Gerät mit Internetverbindung. Wenn unsere Dozenten durch den Unterricht führen, sind Sie live im virtuellen Seminarraum dabei. Nehmen Sie interaktiv teil, stellen Sie Fragen und tauschen Sie sich mit anderen Teilnehmern aus. Die Nachbereitung und Vertiefung der Webinar-Inhalte ist jederzeit möglich: Sie erhalten vorab per Mail umfangreiches Lernmaterial zum späteren Nachschlagen.
Informieren Sie sich jetzt über unsere aktuellen Live-Webinare und melden Sie sich für Ihr Wunschthema hier an!
Wie Sie mit einem Fernkurs Ihre Chancen verbessern – welche Ziele haben Sie?
Sie wollen sich verändern, Karriere machen, den eigenen Job sichern – oder einfach Ihre Chancen verbessern? Mit den Fernkursen der BeckAkademie Fernkurse können Sie Ihre
beruflichen Pläne verwirklichen. Wir zeigen Ihnen attraktive Bildungsziele, die Sie mit unseren Fernlehrgängen erreichen können, staatlich geprüft und zugelassen sowie von Berufsverbänden anerkannt.
Unsere Prüfungs-Garantie!
Mit unseren begehrten Prüfungs-Zertifikaten – ausgestellt von einer hochkarätig besetzten Prüfungs-Kommission – erhöhen Sie Ihre beruflichen Chancen bei den Betreuungsgerichten und Betreuungsbehörden.
Ihr Extra-Vorteil: Das Hochschulzertifikat enthält – neben den Noten – zudem Aussagen zu den erlernten Modulen, den Workloads und den ECTS-Punkten (Credit Points) des jeweiligen Fernlehrgangs. Diese können sich unsere
Absolventen bei anderen Hochschulen anrechnen lassen.
Zertifikat „Berufsbetreuer*in mit Hochschulzertifikat“
Mit erfolgreichem Abschluss der Zertifikatsausbildung wird ein Hochschulzertifikat der staatlichen Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen (katho) erworben, mit der die Qualifikation „Berufsbetreuer*in mit Hochschulzertifikat“ nachgewiesen werden kann (Arbeitspensum/Workload: 96 ECTS = 2.880 Arbeitsstunden).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Hochschulzertifikat für eine Vergütung nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VBVG i.V.m. Vergütungstabelle C anerkannt:
Damit Sie Ihre Prüfung sicher und erfolgreich bestehen, werden Sie in didaktisch sehr gut aufbereiteten Crash-Kursen individuell und gezielt auf Ihre Prüfung vorbereitet.
Staatliche Anerkennung
Unsere Fernkurse sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht
(ZFU) geprüft und zugelassen. Denn Qualität ist uns sehr wichtig.
Förderung durch Bildungsgutschein!
Die BeckAkademie Fernkurse ist ein bundesweit zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Dies bedeutet, dass Arbeitslose für
ihren AZAV-zertifizierten Fernkurs einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit einlösen können. Denn der BeckAkademie Fernkurse liegt die Unterstützung ihrer Kunden bei der (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt am
Herzen. Bei unseren AZAV-zertifizierten Fernlehrgängen wie auch unseren AZAV-zertifizierten Sachkunde-Webinaren kann die gesamte Lehrgangsgebühr zu 100 % durch den Bildungsgutschein finanziert werden!
TÜV®-zertifiziert
Die BeckAkademie Fernkurse ist als TÜV®-zertifizierter Bildungsträger sowie TÜV®-zertifiziertes Prüfzentrum anerkannt. Mit unseren begehrten Prüfungsurkunden haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, sich – ohne weitere Kosten
– ein TÜV®-Personenzertifikat von der Personenzertifizierungsstelle des TÜV NORD ausstellen zu lassen und an unseren Re-Zertifizierungsprogrammen teilzunehmen.