Sachkundenachweis Berufsbetreuer

Ihr kompletter Sachkunde-Lehrgang für Vereins- & Berufsbetreuer

Die BeckAkademie Fernkurse ist als Anbieter eines
Sachkundelehrgangs zum Betreuungsrecht zertifiziert
(Bescheid der Regierung von Mittelfranken,
Az. RMF-SG13-6591-2).

Die Anerkennung gilt gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 BtRegV bundesweit.

Außerdem ist die BeckAkademie Fernkurse bundesweit zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) und kann Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters entgegennehmen.

Ihr kompletter Sachkunde-Lehrgang: Die BeckAkademie Fernkurse bietet Ihnen als Live-Webinare allen elf Module der Sachkunde nach § 3 Absatz 4 BtRegV – Anlage an. Die einzelnen Live-Webinare sind in sich abgeschlossene Lerneinheiten (inkl. – freiwilliger – Prüfung). Diese bauen nicht aufeinander auf und können einzeln und separat online gebucht werden. Wählen Sie ganz einfach Ihre Wunschthemen zu Ihrer Wunschterminen aus folgenden Live-Webinaren aus:

 

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Auszüge aus einem Interview mit Dipl.-Verwaltungswirt Achim Rhein von der Betreuungsbehörde Rheinland-Pfalz

Mit dem reformierte Vormundschafts- und Betreuungsrecht mussten sich Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer, aber auch die Betreuungsbehörden auf zahlreiche Änderungen einstellen. Insbesondere der neue Sachkundenachweis und die Registrierungspflicht haben alle Akteure im Betreuungswesen vor große Herausforderungen gestellt. Die Einzelheiten des Registrierungsverfahrens sind in der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) geregelt.

Über die Neuerungen im Betreuungsrecht haben wir mit Achim Rhein gesprochen. Der Dipl.-Verwaltungswirt vertritt die überörtliche Betreuungsbehörde Rheinland-Pfalz beim Landesamt Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz und ist in dieser Funktion Ansprechpartner für alle Akteure im Netzwerk des Betreuungsrechtes.

Die wesentlichen Aussagen von Achim Rhein haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Das ausführliche Interview mit Achim Rhein, der selbst über 100 Betreuungen geführt hat, lesen Sie in unserem Newsblog. Die wesentlichen Aussagen des Betreuungsexperten haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

Aus Sicht von Achim Rhein wurde mit der Betreuungsrechtsreform 2023 ein Meilenstein gesetzt, um betreuten Menschen das größtmögliche Maß an Selbstbestimmung zu ermöglichen. Insbesondere werde der Artikel 12 Absatz 3 der UN-Menschenrechtskonvention besser verwirklicht:

nämlich Menschen mit Behinderungen Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gegebenenfalls benötigen.

Betreute, Berufsbetreuer und Behörden würden zudem von mehr Rechtsklarheit profitieren, die durch eine Entkoppelung der Vorschriften von Erwachsenschutzrecht und der zivilrechtlichen Schutzrechte für Minderjährige entstünde. Erfreulich für Berufsbetreuer seien auch die verbindliche Festlegung der Vergütungsstufe, die mit der Registrierung bei der Stammbehörde erfolgen könne, sowie die Auszahlungsmöglichkeit der Betreuervergütung im quartalsweisen Dauerverfahren.

 

Alle wichtigen Fakten zum neuen Registrierungsverfahren und zum Sachkundenachweis haben wir in einem übersichtlichen FAQ für Sie zusammengefasst. Hier können Sie die Informationen direkt nachlesen.

 

„Beruflich tätige Betreuer haben so mehr Planungssicherheit auf finanzieller Ebene“, erläutert Achim Rhein.

 

Auch die Pragmatisierung bestimmter Mitteilungs-, Genehmigungs- und Anzeigepflichten bewertet der Experte positiv. So seien in einigen Bereichen verfahrensrechtliche Erleichterungen geschaffen worden, die die Betreuungspraxis entbürokratisieren und erleichtern würden. Beispielsweise ist im Aufgabenbereich Vermögenssorge die Eröffnung eines Kontos oder Wertpapierdepots zur mündelsicheren Geldanlage seit 2023 nur noch anzeige- und nicht mehr genehmigungspflichtig. Der Schutz der Betreuten sei jedoch weiterhin gewährleistet, betont Rhein. Betroffene würden besser informiert und stärker eingebunden, beispielsweise in gerichtliche Entscheidungen zur Auswahl, Bestellung und Kontrolle von Betreuerinnen Berufsbetreuern durch das Betreuungsgericht.

Die Schaffung des neuen Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) begrüßt Achim Rhein ausdrücklich, da damit erstmals für die Arbeit der Behörden ein eigener rechtlicher Rahmen geschaffen wurde.  Das stärke diese in ihrer Funktion, was aufgrund des zu erwartenden Aufgabenzuwachses eminent wichtig sei. Seit 2023 agiert die Betreuungsbehörde als sogenannte Stammbehörde und als Verfahrensbehörde. „Zukünftig trifft die Betreuungsbehörde in ihrer Funktion als Registrierungsbehörde Verwaltungsentscheidungen von hoher Tragweite. Denn Sie entscheidet, wer als Berufsbetreuer tätig sein darf“, so Rhein. Wichtig sei auch eine gute Synchronisation und Kommunikation zwischen der jeweiligen Stamm- und der Verfahrensbehörde, da häufig eine bundeslandübergreifende Koordination erfolgen müsse. Zum strukturierten Informationsaustausch hält der Verwaltungsfachmann den Einsatz einer einheitlichen Software oder internetbasierter Datenbank für sinnvoll.

Im Interview geht Achim Rhein ausführlich auf die Kriterien ein, die berufliche Betreuerinnen und Berufsbetreuer erfüllen müssen, wenn sie sich nach § 23 BtOG registrieren lassen möchten.

 

In unseren FAQs können Sie nachlesen, welche Kriterien dies im Einzelnen sind.

 

Wichtigstes Element für die Betreuerauswahl ist aus Sicht von Achim Rhein das individuelle Gespräch zwischen Betreuungsbehörde und Berufsbetreuern. Hierin müsse erkennbar sein, dass eine Person organisatorisch und auch zeitlich in der Lage ist, diese komplexe Aufgabe zu übernehmen.

Bezüglich des geforderten Sachkundenachweises ist für Rhein neben Kenntnissen im Betreuungs- und Unterbringungsrecht, im Verfahrensrecht sowie auf den Gebieten der Personen- und Vermögenssorge auch Fachwissen zur Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen sehr wichtig. Der Fokus sollte stärker als bisher auf einem wertschätzenden Umgang mit dem betreuten Menschen liegen, findet der ehemalige Betreuer.

 

Hier erfahren Sie, welche Kenntnisse in den elf Modulen des Curriculums zum Sachkundenachweis gefordert werden und wie Sie diese erwerben können.

 

Eine der Hauptaufgaben von Berufsbetreuern ist es zudem für Achim Rhein, sozialrechtliche Ansprüche der betreuten Person zu verwirklichen. Dieses umfasse die Geltendmachung sämtlicher Sozialleistungen nach den Sozialgesetzbüchern und den Umgang mit den Behörden, sozialen Sicherungssystemen und insbesondere den Trägern der Rehabilitation.

Mehr Details über die einzelnen Module und jeweiligen Modulprüfungen des Fernkurses für zertifizierte Vereins-/Berufsbetreuung erfahren Sie hier.

„Der Bund hat mit der Betreuungsrechtsreform sehr gute Impulse gesetzt.“

So lautet das Fazit des Betreuungsexperten. Allerdings sei mit der Umsetzung der Betreuungsrechtsreform auf Länderebene ein Kompromiss zwischen der Vision des Bundes und der Machbarkeit durch die Justiz- und Sozialressorts der Länder und Kommunen herausgekommen. Dies eröffnet nach Achim Rheins Ansicht die Tür für Unverbindlichkeit und Interpretationen von Normen, die sinnvollerweise bundeseinheitlich verbindliche Regelungen im Interesse der zu betreuenden Menschen enthalten sollten.

Dies gelte auch für den Sachkundenachweis. Hier gäbe es zwar einen bundeseinheitlichen Rahmen, die Ausgestaltung obliege jedoch den Ländern, was zu erheblichen Qualitätsunterschieden führen könne. Berufsbetreuer sollten sich ganz grundsätzlich mit der Verordnung zum Registrierungsverfahren und Sachkundenachweis und ihren Inhalten vertraut machen, um für die neuen Anforderungen gewappnet zu sein.

Sollte es bei der Umsetzung der Verordnung in die Praxis Probleme geben, müssen nach Achims Rheins Ansicht komfortable Lösungen, etwa eine verlängerte Frist zum Erwerb des Sachkundenachweises, gefunden werden. „Schließlich ist der Betreuerberuf ohnehin schon sehr anspruchsvoll. Werden aber die Hürden bezüglich der Qualifizierung angelegt, bewirbt sich niemand mehr“, fürchtet der Experte. Und das wäre angesichts des wachsenden Bedarfs an rechtlichen Betreuern eine fatale Entwicklung. Achim Rhein hofft jedenfalls, dass sich auch zukünftig engagierte Menschen entscheiden, Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer zu werden. Denn das Zusammenspiel an Vielseitigkeit, Wertschätzung und Selbstständigkeit macht den Betreuerberuf aus seiner Sicht nach wie vor sehr attraktiv.“

Hier können Sie das ausführliche Interview mit Achim Rhein lesen.

 

Unsere Empfehlung!

 

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