Aus Personalmangel oder aus welchem Grund auch immer, manchmal lassen Behörden nicht nur lange auf sich warten, sondern zu lange. Gerade betreute Menschen, die finanziell schlecht dastehen, geraten dann auch noch in Existenznot. Doch soweit muss (und darf!) es nicht kommen: Mit einer Untätigkeitsklage können Sie als rechtlicher Betreuer gegen unverhältnismäßig lange Wartezeiten bei Behörden und Gerichten vorgehen.
Vor allem, wenn Sie bereits einen Widerspruch eingereicht, schriftliche Sachstandsanfragen geschrieben und weitere telefonischer Anfragen gestellt haben, sollten Sie – spätestens nach 6 Monaten – eine sogenannte Untätigkeitsklage formulieren. Diese geht an das Sozialgericht.
So gehen Sie vor
Ihr Antrag auf Untätigkeitsklage an das Sozialgericht sollte u.a. folgende Eckdaten enthalten:
Fügen Sie folgende Anlagen bei
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