Was tun Sie als Berufsbetreuer, wenn einer von Ihnen betreuten Person Schaden durch mangelnde oder falsche medizinische Behandlung droht? Können Sie eingreifen und wenn ja, wie gehen Sie rechtssicher vor? Geht es um Leben oder Tod, kann Ihr Eingreifen zwar lebensrettend sein, doch im Gesundheitsbereich lauern viele rechtliche Fallstricke.
Die gute Nachricht: Als Berufsbetreuer können Sie eingreifen, doch das geht nur unter gewissen Voraussetzungen.
Zunächst müssen Sie vom zuständigen Betreuungsgericht zum Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitssorge bestellt sein. Hierzu muss ein Beschluss vorliegen, den Sie unbedingt in Ihrem Antrag mit Aktenzeichen erwähnen sollten.
Ist dieser erste Punkt erfüllt, benötigen Sie zusätzlich eine betreuungsgerichtliche Genehmigung zur Einwilligung in eine Behandlung, wie zum Beispiel eine lebensnotwendige Operation.
Den passenden Musterantrag haben unsere Rechtsexperten anhand des Beispiels „Herzoperation“ hier vorformuliert. Lesen Sie ihn sich durch und ändern Sie ihn − wenn Sie diesen Antrag benötigen − auf Ihren Fall ab. Besonders interessant dürfte die ausführliche Begründung für Sie im Musterantrag sein.