Wer als Berufsbetreuer/in bereits jüngere süchtige Menschen zu betreuen hatte, kennt das Dilemma: An einem Tag hat man einen vernünftig handelnden Menschen vor sich, am nächsten Tag eine Person, die Erklärungen abgibt oder Handlungen tätigt, deren Tragweite sie selbst nicht absehen kann.
Wenn der süchtige Betreute, nachdem eine Betreuung eingerichtet worden ist, dennoch ohne seinen Betreuer handelt, bleibt nichts anderes übrig, als im Einzelfall zu beurteilen, ob die von ihm abgegebenen Erklärungen wirksam sind. Kann der Süchtige Wesen, Bedeutung und Tragweite des Ganzen einsehen und sein Handeln danach ausrichten?
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Bestellung eines Betreuers nicht länger als notwendig dauern darf (§ 1908d Abs. 1 BGB). Die Anordnung der Betreuung wird daher voraussichtlich aufgehoben, sobald die Voraussetzungen wegfallen sind bzw. nicht mehr vorliegen. Spätestens nach sieben Jahren muss das Gericht erneut entscheiden, und zwar über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung. Dass damit noch mehr Unsicherheit für Sie in der Betreuung von Süchtigen hinzukommt, liegt auf der Hand.
Süchtige Personen in der Betreuung – wertvolle Gratis-Downloads
Veranstaltungen zum Thema Sucht und Betreuungsrecht stellen immer wieder die Frage in den Mittelpunkt, warum das Suchthilfesystem in Deutschland so vielen Menschen nicht die Hilfe, die sie benötigen, zusichert. Verbesserungen in der Versorgung Abhängiger sollen mit
geschaffen werden. Hilfesysteme müssen allerdings diesen Anforderungen gerecht werden und Finanzierungssysteme sollten die Umsetzung ermöglichen. Auf der anderen Seite entstehen in der Wohnungslosenhilfe, der Straffälligenhilfe, der Psychiatrie und im Bereich der rechtlichen Betreuung oft Irrwege für Betroffene, wenn diese Hilfen nicht bedarfsgerecht und koordiniert vorgehalten werden. Besonders wichtig ist, dass sich alle Beteiligten, so auch Berufsbetreuer, über dieses Dilemma bewusst sind.
Nutzen Sie daher diese wertvollen Skripte, die Sie sich hier kostenlos herunterladen können
Sicher finden Sie dort die ein oder andere wichtige Anregung für Ihre Betreuungsarbeit mit süchtigen Betroffenen und ggfs. auch süchtigen Angehörigen.
Ebenfalls gut zu wissen: Unser Vorsitzender der Prüfungskommission der BeckAkademie Fernkurse, Peter Winterstein, ist gleichzeitig Vorsitzender des Betreuungsgerichtstags (BGT) e.V., der sich als Fachverband aller am betreuungsgerichtlichen Verfahren und an der rechtlichen Betreuung beteiligten Personen versteht. In seinen Vorträgen auf Fachtagungen und Kongressen dieser Art bestätigt er u.a., wie wichtig es ist, die „Betreuungsqualität, trotz Schräglage des Bootes“ kontinuierlich auszubauen.
Wenn aufgrund von Sucht wichtige Fristen versäumt werden
Wenn der Betreute eine Frist versäumt hat, zum Beispiel, weil er aufgrund seiner Sucht im Krankenhaus war, eignet sich der sogenannte Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, um versäumte Fristen zu heilen. Mit diesem Antrag können Sie betreute Personen unbürokratisch vor Schaden durch versäumte Fristen bewahren. Teilnehmer/Innen unserer Fernkurse für Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer müssen diesen praktischen Antrag nicht selbst formulieren, sondern können einen rechtssicheren Musterantrag im Downloadbereich der BeckAkademie Fernkurse kostenlos herunterladen. Halten Sie dazu Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort bereit.
Kennen Sie schon den Fernkurs für fortgeschrittene Berufsbetreuer 2018?
Wie Sie sich auch in 2018 auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Wissenschaft in der rechtlichen Betreuung bringen können.
Das Konzept dieses Fernkurses basiert auf unseren langjährigen Erfahrungen mit Ausbildungskursen für Berufsbetreuer/innen bzw. Vereinsbetreuer/innen und ist geradezu ideal für Sie als bereits tätig/e Berufsbetreuer/in (mindestens 3 Betreuungsfälle erforderlich).