Im Regelfall darf der rechtliche Betreuer, der mehr als 10 Betreuungen führt, diese Betreuungen berufsmäßig führen (§ 1 Abs. 1 VBVG). Damit Sie zügig als Berufsbetreuer/in vergütet werden, sollten Sie den Antrag zur Umstellung Ihrer ehrenamtlichen in eine Berufsbetreuung möglichst zeitnah mit der Aufnahme der 11. Betreuung stellen. In letzter Zeit sind wir öfter von unseren Fernkursteilnehmer/innen nach einem passenden Musterschreiben gefragt worden. Diesem Wunsch kommen wir hiermit gerne nach!
Unser Tipp:
Einige unserer rechtssicheren Muster und Formulare sind für alle kostenlos nutzbar, eine breitere Auswahl erhalten Sie exklusiv als Teilnehmer(in) der BeckAkademie Fernkurse mit Ihrem persönlichen Passwort. Geben Sie dazu einfach Ihren Benutzernamen und das Passwort aus den Teilnehmerunterlagen ein. Die Gratis-Downloads finden Sie unter www.beck-fernkurse.de.
Vertiefen Sie jetzt online Ihr Betreuerwissen. Im Live-Webinar lernen Sie bequem von Zuhause oder dem Büro aus. Um teilzunehmen, benötigen Sie lediglich ein Gerät mit Internetverbindung. Wenn unsere Dozenten durch den Unterricht führen, sind Sie live im virtuellen Seminarraum dabei. Nehmen Sie interaktiv teil, stellen Sie Fragen und tauschen Sie sich mit anderen Teilnehmern aus. Die Nachbereitung und Vertiefung der Webinar-Inhalte ist jederzeit möglich: Sie erhalten vorab per Mail umfangreiches Lernmaterial zum späteren Nachschlagen.
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Sie wollen sich verändern, Karriere machen, den eigenen Job sichern – oder einfach Ihre Chancen verbessern? Mit den Fernkursen der BeckAkademie Fernkurse können Sie Ihre beruflichen Pläne verwirklichen. Wir zeigen Ihnen attraktive Bildungsziele, die Sie mit unseren Fernlehrgängen erreichen können, staatlich geprüft und zugelassen sowie von Berufsverbänden anerkannt.
Mit unseren begehrten Prüfungs-Zertifikaten – ausgestellt von einer hochkarätig besetzten Prüfungs-Kommission – erhöhen Sie Ihre beruflichen Chancen bei den Betreuungsgerichten und Betreuungsbehörden.
Bei unseren Abschlussprüfungen arbeitet die BeckAkademie Fernkurse mit der staatlichen Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen (katho) zusammen. So
können unsere Absolventen verschiedener Fernlehrgänge bei erfolgreich bestandener Abschlussprüfung ein begehrtes Hochschulzertifikat (Beispiel/Muster hier ansehen) erlangen.
Ihr Extra-Vorteil: Das Hochschulzertifikat enthält – neben den Noten – zudem Aussagen zu den erlernten Modulen, den Workloads und den ECTS-Punkten (Credit Points) des jeweiligen Fernlehrgangs. Diese können sich unsere
Absolventen bei anderen Hochschulen anrechnen lassen.
Mit erfolgreichem Abschluss der Zertifikatsausbildung wird ein Hochschulzertifikat der staatlichen Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen (katho) erworben, mit der die Qualifikation „Berufsbetreuer*in mit Hochschulzertifikat“ nachgewiesen werden kann (Arbeitspensum/Workload: 96 ECTS = 2.880 Arbeitsstunden).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Hochschulzertifikat für eine Vergütung nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VBVG i.V.m. Vergütungstabelle C anerkannt:
Damit Sie Ihre Prüfung sicher und erfolgreich bestehen, werden Sie in didaktisch sehr gut aufbereiteten Crash-Kursen individuell und gezielt auf Ihre Prüfung vorbereitet.
Unsere Fernkurse sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht
(ZFU) geprüft und zugelassen. Denn Qualität ist uns sehr wichtig.
Die BeckAkademie Fernkurse ist ein bundesweit zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Dies bedeutet, dass Arbeitslose für
ihren AZAV-zertifizierten Fernkurs einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit einlösen können. Denn der BeckAkademie Fernkurse liegt die Unterstützung ihrer Kunden bei der (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt am
Herzen. Bei unseren AZAV-zertifizierten Fernlehrgängen wie auch unseren AZAV-zertifizierten Sachkunde-Webinaren kann die gesamte Lehrgangsgebühr zu 100 % durch den Bildungsgutschein finanziert werden!
Die BeckAkademie Fernkurse ist als TÜV®-zertifizierter Bildungsträger sowie TÜV®-zertifiziertes Prüfzentrum anerkannt. Mit unseren begehrten Prüfungsurkunden haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, sich – ohne weitere Kosten
– ein TÜV®-Personenzertifikat von der Personenzertifizierungsstelle des TÜV NORD ausstellen zu lassen und an unseren Re-Zertifizierungsprogrammen teilzunehmen.
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