Wie Sie eine Betreuung bei Gefahr im Verzug anregen können

Praxisfälle aus der Betreuung

Wenn die rasche Aufnahme einer Betreuung geboten ist, können Sie diese bei Gefahr im Verzug anregen und das Verfahren damit beschleunigen. 2013 gab es den spektakulären Fall von Georg Luxi, einem ehemaligen Geschäftsmann und Millionär aus Deggendorf, der mit diesem Verfahren unter Betreuung gestellt worden ist.

Der demenzkranke Georg Luxi war von seiner Lebensgefährtin und deren Sohn zuletzt eineinhalb Jahre unter Verschluss gehalten worden, wie sogar die Staatsanwaltschaft sagte. Seine beiden Töchter und die Behörden versuchten damals vergeblich, den offensichtlich dementen Rentner ausfindig zu machen. Als er dann in eine Klinik kam, soll die Partnerin des demenzkranken Millionärs versucht haben, seine künstliche Ernährung einstellen zu lassen. Daraufhin entschied das Landgericht Deggendorf, dass der Mann unter Betreuung gestellt werden muss und begründete dies mit Gefahr im Verzug. Mit seiner einstweiligen Anordnung hob das Landgericht einen Beschluss des Amtsgerichts auf, das eine Betreuung von Georg Luxi noch abgelehnt hatte.

In der Begründung des Landgerichts heißt es: Der Mann sei von seiner Lebensgefährtin und dessen Sohn abgeschottet worden und die Generalvollmacht, die er ihnen gab, sei wegen seines geistigen Zustands anfechtbar. Die Einstellung der künstlichen Ernährung sei für den Millionär ein Todesurteil, weshalb eingegriffen werden muss.

Die meisten Betreuungsfälle laufen nicht so spektakulär ab, doch manchmal sind sie genauso dringend. Da zum Beispiel auch bei einem Unfall das normale Verfahren hinsichtlich einer Betreuerbestellung mit umfassenden Ermittlungen, Sachverständigengutachten und Anhörungen verschiedener Personen und Stellen zu viel Zeit in Anspruch nimmt, gibt es für das Betreuungsgericht die Möglichkeit, durch einstweilige Anordnung einen vorläufigen Betreuer zu bestellen, der für die einwilligungsunfähige Person zum Beispiel in eine dringende Operation oder andere lebensrettende Maßnahme einwilligen kann.

Voraussetzungen für eine solche einstweilige Anordnung sind, dass

  • dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers gegeben sind und mit dem Aufschub Gefahr verbunden wäre,
  • ein ärztliches Zeugnis über den Zustand des Betroffenen vorliegt und
  • der Betroffene persönlich angehört worden ist.

Unser Tipp: Nutzen Sie für die Anregung einer vorläufigen Betreuung folgenden rechtssicheren Musterbrief aus dem Downloadbereich der BeckAkademie FERNKURSE und schreiben Sie an das zuständige Betreuungsgericht.

Anregung vorläufige Betreuung

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15. April 2015 | Kategorie: Allgemein, Formulare |