Berufsbetreuertage 2025

Wie werde ich Betreuer

Sie sind motiviert und möchten körperlich oder geistig eingeschränkte Menschen rechtlich betreuen?

Lesen Sie hier, wie Sie Betreuer werden können!

Als rechtlicher Betreuer oder Betreuerin müssen Sie aufgrund Ihrer Lebens- und Berufserfahrung fachlich und persönlich geeignet sein, in den verschiedenen Aufgabenkreisen (etwa der Vermögen- und Gesundheitssorge, bei Behördenangelegenheiten oder Aufenthaltsbestimmung u.v.m.) eine Betreuung zu führen (§ 1897 BGB).

 

Dabei soll das Betreuungsgericht grundsätzlich nach dem Willen des Gesetzgebers eine natürliche Person zum Betreuer bestellen; diese muss geeignet sein, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des betreuten Menschen rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen, § 1897 Abs. 1 BGB. Subsidiär können ein Betreuungsverein oder – falls ein solcher nicht verfügbar ist – die Betreuungsbehörde selbst bestellt werden, § 1900 BGB.

 

Für die rechtliche Betreuung gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung zum Berufsbetreuer. Betreuungsrichter verlangen aber den Nachweis, dass Sie sich als Bewerber um anstehende Betreuungsfälle die erforderlichen rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und psychiatrisch-psychologischen Grundlagen, die Sie für eine professionelle Betreuungsführung benötigen, angeeignet haben und dass Sie entsprechende zertifizierte Lehrgänge, Fort- und Weiterbildungskurse nachweisen können. Außerdem wird von Ihnen eine ständige Fortbildungsbereitschaft erwartet.

 

Vereins- wie auch Berufsbetreuer kommen heute aus ganz unterschiedlichen Berufen – und der Gesetzgeber hat das bewusst so gewollt.

Sie stammen zumeist aus kaufmännischen, sozialen oder pflegerischen, kirchlichen oder kommunalen Bereichen und sind zum Teil bereits ehrenamtlich tätig. Sie beschließen, körperlich oder geistig eingeschränkte Menschen in ihren persönlichen wie rechtlichen Angelegenheiten zu ihrem Wohl zu vertreten.

 

Wenn Sie Betreuer werden wollen…

… nehmen Sie am besten unmittelbar persönlich Kontakt auf mit den Betreuungsrichtern am Betreuungsgericht in Ihrem Bezirk und reichen bei ihnen die für eine Bewerbung üblichen Unterlagen, einschließlich eines polizeilichen Führungszeugnisses ein. Die Kontaktdaten finden Sie in der Regel online auf dem Webauftritt des Amtsgerichts in Ihrem Bezirk.

Im Allgemeinen wird Sie dann der Betreuungsrichter oder die Betreuungsbehörde zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch einladen. Ihre Bestellung zum Betreuer und Feststellung der Berufsmäßigkeit erfolgt anschließend durch das zuständige Betreuungsgericht.

Das Betreuungsgericht stellt Ihre berufsmäßige Betreuungsführung immer dann fest, wenn Ihnen in einem solchen Umfang Betreuungen übertragen werden, dass Sie sie nur im Rahmen einer Berufsausübung führen können, oder wenn zu erwarten ist, dass Ihnen in absehbarer Zeit Betreuungen in diesem Umfang übertragen sein werden. Im Regelfall liegt Berufsmäßigkeit vor, wenn Sie als Betreuer (insgesamt) mehr als 10 Betreuungen, Vormundschaften, Pflegschaften oder Verfahrenspflegschaften führen.

 

Sie haben Fragen zu Ihrer persönlichen Eignung als Berufsbetreuer oder zur Ausbildung zum Berufsbetreuer?

Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.